Unser ausführlicher Ratgeber zum Export in Drittländer
Unternehmen, die ihren Firmensitz in Deutschland haben, betreiben im Alltag häufig in erster Linie Handel mit anderen Ländern, die der Europäischen Union angehören. Doch wenn Firmen expandieren und ihre Produktpalette sowie ihre potenzielle Kundschaft ausweiten, dann kommt bereits nach kurzer Zeit auch Handel mit Drittländern hinzu.
Der Export in oder der Import aus Drittländern unterscheidet sich in wichtigen Aspekten von dem herkömmlichen Handel mit EU-Staaten. Einer dieser Unterschiede ist beispielsweise, dass beim Handel mit Drittstaaten keine Zollfreiheit besteht. Ein Großteil der deutschen Unternehmen schätzt die Vorzüge, welche die europäische Zollunion mit sich bringt, sehr. Der bürokratische Aufwand wird durch die Abkommen deutlich verringert und es kann Geld gespart werden. Doch beim Export in Drittländer und dem Import aus Drittländern herrschen mitunter sehr verschärfte Vorschriften. Welche Länder zu den Drittstaaten gehören und wie die Einfuhrumsatzsteuer sowie Zollbescheide beim Handel mit diesen Ländern gehandhabt werden müssen, erfahren Sie in unserem detaillierten Magazinartikel zu diesem interessanten Thema.
Kann man sich Zollgebühren erstatten lassen?
Es ist bereits seit vielen Jahrhunderten vollkommen normal, dass Länder Zölle erheben. Auf diese Weise soll der inländische Markt gestärkt und stabilisiert werden. Die Zolltarife werden gezielt als wirtschaftspolitische Werkzeuge eingesetzt und dienen dazu, die Warenströme zu steuern. Durch die Erhebung von Zöllen wird erschwert, dass eigene Waren den Markt verlassen und fremde Waren den inländischen Markt überschwemmen. Wie der Abgabenbescheid beim Zoll auszufüllen ist, welche anderen Abgaben neben der Einfuhrumsatzsteuer noch gezahlt werden müssen und welche Tipps wir Ihnen rund um den Handel mit Drittländern geben können, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema „Zollkosten und Einfuhrumsatzsteuer zurückfordern“ in unserem Magazin.
Wie reicht man Einspruch gegen den Zollbescheid ein?
Es sind die zuständigen Zollämter, die Abgabenbescheide verschicken, aus denen die Höhe der zu zahlenden Zölle hervorgeht. Sowohl gewerbliche als auch private Personen erhalten den Bescheid mit der Zahlungsaufforderung vom Zollamt. Die Zollschuld ist dann innerhalb der angegebenen Frist zu entrichten. Was viele jedoch nicht wissen ist, dass man Einspruch gegen den Zollbescheid erheben kann. Welche Fristen hierbei eingehalten werden müssen, wie eine Korrektur des Zollbescheids erreicht wird und wann eine Verjährung der Zollschuld vorliegt und wie man dazu kommt, ein Erlöschen der Zollschuld durchzusetzen, erfahren Sie in unserem Magazinbeitrag rund um das Thema Einspruch gegen den Zollbescheid.
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