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Zollverfahren in China: Ablauf & Dokumente beim Warenimport

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Der Handel in Form von Exporten nach China boomt – und das nicht erst seit Kurzem. Viele Unternehmer beschäftigen sich bereits seit Jahren mit dem Import von chinesischen Waren nach Deutschland. Doch auch in China wächst die Nachfrage nach deutschen Produkten. Die Exportzahlen steigen und vor diesem Hintergrund beschäftigen sich immer mehr deutsche Unternehmen damit, welche Auflagen ihre Güter erfüllen müssen, um auf dem chinesischen Markt zugelassen zu werden.

In diesem Artikel gehen wir näher darauf ein, wie Produkte aus Deutschland in China in den freien Verkehr überführt werden, welche Dokumente hierbei benötigt werden und welche Fristen einzuhalten sind.

Im Rahmen unseres Ratgebers rund um den Export nach China beschäftigen wir uns allerdings auch mit den chinesischen Einfuhrbestimmungen im Überblick sowie alles rund um das Thema Einfuhrgebühren und Einfuhrzölle für Exporte nach China können Sie erfahren.

Zollverfahren (Überführung in den freien Verkehr) beim Import nach China

Wenn Ware in ein anderes Land transportiert wird, muss sie dort aus bürokratischen Gründen in das Zollverfahren überführt werden. Erfahren Sie hier, welche Prozesse eingeleitet werden müssen und welche Dokumente für eine korrekte Überführung von Waren in den chinesischen Markt gebraucht werden.

Zollanmeldung

Die Zollanmeldung für die Einfuhr von Gütern nach China erfolgt vor der tatsächlichen Überführung der Ware. Zu welchem Zeitpunkt die Vorabanmeldung stattfinden muss, hängt von der gewählten Transportart ab.

Wird die Ware beispielsweise mit dem Flugzeug nach China überführt und die Flugzeit beträgt über vier Stunden, dann muss die Anmeldung vier Stunden vor der Ankunft in China erfolgen. Wenn die Güter im Container über den Seeweg das chinesische Festland erreichen, dann muss die Anmeldung 24 Stunden vor der Verladung stattfinden.

Der Antrag für die Zollbehandlung muss innerhalb von 14 Tagen gestellt werden. Jegliche Kommunikation mit der chinesischen Zollverwaltung erfolgt über das China E-Port System und somit auf elektronischem Wege. An dieses System sind neben der Zollverwaltung auch das Finanzministerium, das Wirtschaftsministerium, zuständige Zollagenten und Kontrollbehörden angeschlossen.

Begleitpapiere

Wenn die Zollanmeldung vorgenommen wird, müssen alle notwendigen Dokumente beigefügt werden. Geschieht dies nicht, kann die Anmeldung nicht korrekt eingetragen und weitergeführt werden. Zu den üblichen Begleitpapieren für den Export nach China gehören unter anderem Frachtpapiere und der Kaufvertrag oder die Rechnung. In einigen Fällen kommt eine Vollmacht für den ausführenden Zollagenten hinzu. Auch an die Handelsrechnungen und die Ursprungserklärung oder Präferenznachweise ist für den Export nach China zu denken.

Folgende Angaben müssen auf den Begleitpapieren gemacht werden:

  • Vollständiger Name und die Adresse des Empfängers
  • Vollständiger Name und die Anschrift des Ausführers
  • Rechnungsnummer
  • Ursprungsland
  • Brutto- und Nettogewicht
  • Datum und Ort der Ausstellung
  • Einzelpreise und Gesamtbetrag
  • Genaue Bezeichnung der Ware
  • Zahlungsbedingungen und Lieferungsbedingungen
  • Anzahl, Nummern und Marke der einzelnen Packstücke
  • Beförderungsangaben

Sollte auf der Handelsrechnung keine ausführliche Übersicht darüber vorhanden sein, welche Packstücke in der Sendung enthalten sind, dann muss eine detaillierte Packliste beigefügt werden. Welchen Inhalt die einzelnen Packstücke haben, muss auf der Liste mit Marken, Warenbeschreibung und Nummern aufgeführt werden. Die Angaben sind in englischer Sprache zu machen.

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Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr

Wenn die Ware die zuständige Zollbehörde passiert und für die Überführung zum freien Verkehr abgefertigt wird, dann stellt die Zollbehörde einen Abgabenbescheid aus. Die aufgeführten Abgaben, zu denen neben dem Zoll auch die Zollabfertigungsgebühren und eventuelle Verbrauchsteuern gehören, sind in einem Zeitraum von maximal 15 Tagen zu zahlen. Wenn die Gebühren innerhalb der festgelegten Frist beglichen wurden, kann mit den importierten Gütern nach Belieben umgegangen werden. Sie unterliegen keinen weiteren zollrechtlichen Bindungen.

Besondere Zollverfahren beim Import nach China

Neben den herkömmlichen Richtlinien gibt es für den Export nach China weitere Verfahren, die unter besondere Zollverfahren fallen. An dieser Stelle werden wir auf diese Prozesse näher eingehen:

Das Versandverfahren

Neben den herkömmlichen Richtlinien gibt es für den Export nach China weitere Verfahren, die unter besondere Zollverfahren fallen. An dieser Stelle werden wir auf diese Prozesse näher eingehen:

Die vorübergehende Verwendung

Es gibt Anlässe, zu denen Güter nur für einen festgelegten Zeitraum in China verwendet werden sollen. In diesem Fall muss eine vorübergehende Verwendung angemeldet werden. Die Dauer ist auf maximal sechs Monate festgeschrieben und es sind bestimmte Sicherheitsleistungen zu erbringen.

Die folgenden Produkte können abgabenfrei in den chinesischen Markt eingeführt werden, wenn es sich hierbei um eine vorübergehende Einfuhr nach China handelt:

  • Güter, die auf Messen ausgestellt werden oder bei Ausstellungen, geschäftlichen Besprechungen und ähnlichen Anlässen zum Einsatz kommen.
  • Ausrüstungsgegenstände, die für medizinische, erzieherische oder wissenschaftliche Zwecke gebraucht werden
  • Ausrüstungsgegenstände, die für journalistische Berufe eingesetzt werden.
  • Produkte, die bei Wettbewerben oder kulturellen, beziehungsweise sportlichen Veranstaltungen Verwendung finden
  • Transportbehälter für die oben genannten Gegenstände
  • Transportmittel für die oben genannten Gegenstände
  • Warenmuster
  • Werkzeuge und Instrumente, die für den Aufbau oder den Test der genannten Produkte gebraucht werden
  • Andere Gegenstände, die nicht für kommerzielle Zwecke eingeführt werden

Wenn die Ware innerhalb der festgesetzten Frist von sechs Monaten wieder aus China ausgeführt wird, dann sind zum Zeitpunkt der Einfuhr Sicherheiten zu leisten. Die Höhe ergibt sich aus den zu erwartenden Eingangsabgaben, die bei der Wiederausfuhr erstattet werden. Kommt es allerdings zu Verzögerungen und die Güter bleiben länger als sechs Monate auf chinesischem Gebiet, dann werden die Sicherheiten vereinnahmt. Zusätzlich ist eine entstehende Zollschuld zu begleichen.

Für die Warensendungen bietet es sich an, das Carnet A.T.A. zu verwenden. Es gilt für Messewaren und Ausstellungsgüter, kann seit dem 9. Januar 2019 aber auch für Mustersendungen, berufliche Ausrüstungen und Verpackungsmittel benutzt werden. Ausgeschlossen sind hiervon Container, Paletten und ähnliches sind jedoch eingeschlossen.
In Deutschland erhalten Sie das Carnet A.T.A. bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Das Carnet gilt als Versandpapier für den gesamten Transport von Deutschland nach China und auch wieder zurück. Die beteiligten Zollbehörden benötigen eine Sicherheit, die durch eine Bürgschaft des jeweiligen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) erbracht wird. Das Carnet A.T.A. muss in Englisch ausgefüllt werden, um für den Warenverkehr mit China zugelassen zu werden.

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Die Veredelung

Von einer Veredelung ist dann die Rede, wenn Waren aus einem anderen Land importiert werden, um vor Ort ver- oder bearbeitet zu werden. Die Endprodukte, die durch den Veredelungsprozess entstehen, werden im Anschluss daran wieder ausgeführt.

In China gibt es sogenannte Zollfreigebiete. Dazu zählt beispielsweise die Export Processing Zone in Shenzhen. Die Rohstoffe oder Vormaterialien können von außerhalb in eine solche Zone gebracht werden, ohne dass hierbei Eingangsabgaben erhoben werden. Wenn sich der vorläufige Zielort nicht in einem Zollfreigebiet befindet, dann muss der Veredelungsverkehr beim zuständigen Zollamt in China angemeldet werden.

In China wird im Rahmen von Veredelungsprozessen das Zollrückvergütungsverfahren eingesetzt. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr nach China zunächst einmal die rechtlich festgelegten Abgaben zu zahlen sind. Wenn die Ware den chinesischen Raum nach einer erfolgreichen Veredelung wieder verlässt, dann werden die gezahlten Abgaben zurückerstattet. Es gibt Waren, die nicht für eine Veredelung nach China eingefahren werden dürfen. Dadurch sollen eine zusätzliche Belastung der Umwelt sowie ein hoher Energieverbrauch vermieden werden.

Das Zolllager

Eingetragene Zolllager gelten nicht als chinesisches Zollgebiet. Deshalb müssen bei der Einfuhr von Waren keine Abgaben gezahlt werden, wenn die Güter auf direktem Weg zu einem Zolllager verfrachtet werden. Den zollrechtlichen Prozess durchläuft die Warenladung erst, wenn sie das Lager verlässt. Das ist auch der Zeitpunkt, an dem die Zollgebühren erhoben werden und zu zahlen sind.

Es gibt sowohl die Möglichkeit, das öffentliche Lager eines Unternehmens zu nutzen, als auch ein privates Lager bei der zuständigen Zollbehörde in China zu beantragen.

Fazit

Bei der gewerblichen Einfuhr von Waren nach China muss unumgänglich die erhobene Zollgebühr beglichen werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten und Optionen im Hinblick auf besondere Zollverfahren. Beispielsweise können die Waren vorübergehend in einem Zolllager verwahrt werden. Für Ausstellungsprodukte gelten andere Vorschriften als für Waren, die für den herkömmlichen Verkauf auf dem chinesischen Markt vorgesehen sind.

Die Prozesse können nur erfolgreich abgeschlossen werden, wenn alle notwendigen Dokumente in korrekter Form und innerhalb der festgeschriebenen Zeiträume eingereicht werden. Viele deutsche Unternehmen, die ihre Güter nach China exportieren möchten, setzen deshalb auf Dienstleister, die sich im Bereich des Handels mit China spezialisieren und sich mit den potenziellen Problemen beim Export auskennen.

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