Zentrale Verzollung: Neue Impulse für die letzte Meile & urbane Logistik

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Das Wichtigste in Kürze
  • Die ‚letzte Meile‘ in der Logistik ist ein kostenintensives Problem: Täglich werden in Deutschland über 10 Millionen Sendungen ausgeliefert – rund 30 % des Stadtverkehrs entfallen darauf.
  • Die EU arbeitet mit dem ‚Centralised Clearance for Import (CCI)‘-System an einer zentralisierten Zollabfertigung, die Prozesse vereinfacht und die Digitalisierung vorantreibt.
  • Unternehmen benötigen eine AEO-Zertifizierung, um am CCI-System teilzunehmen – diese bringt neben der Systemnutzung weitere Vorteile bei der Zollabwicklung.
  • Mikrodepots in städtischen Gebieten kombiniert mit digitalen und KI-gestützten Lösungen gelten als vielversprechende Ansätze für eine nachhaltigere urbane Logistik.
  • Das CCI-System kann die gesamte Lieferkette optimieren – von der Zollabfertigung bis zur letzten Meile – und Transportwege spürbar verkürzen.

Vor allem der finale Abschnitt in Zustellungsketten – die sogenannte „letzte Meile“ – bedeutet für die Logistik eine Herausforderung: Allein in Deutschland müssen jeden Tag mehr als 10 Millionen Sendungen ausgeliefert werden. Das hohe Aufkommen von Lieferfahrzeugen entwickelt sich dabei immer mehr zu einem Problem. Schätzungen gehen dahin, dass inzwischen gut 30 Prozent des Stadtverkehrs auf diesen letzten Abschnitt der Zustellung entfallen. Dadurch sind Lieferfahrzeuge in nicht unerheblichem Umfang auch an Verkehrsbehinderungen im urbanen Bereich beteiligt.

Aus unternehmerischer Sicht ist die letzte Meile ein schwieriges Feld. Der hochkomplexe Ablauf ist störanfällig und kann hohe Kosten verursachen. Dass Waren mittlerweile in großen Mengen von Verbrauchern im In- und Ausland online bestellt werden, verschärft die Situation und verursacht logistische Herausforderungen. Eine Lösung sind innovative Konzepte, die nicht nur die Effizienz der Prozesse und Abläufe erhöhen, sondern auch der Forderung nach Nachhaltigkeit in der Logistik gerecht werden.

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Eine zentrale Zollabfertigung für den Warenverkehr

Die Veränderungen im Logistiksektor haben in der Vergangenheit zu einer starken Verschiebung in der Abwicklung und bei den Abläufen der Prozesse geführt. Statt einer zentralisierten Zollabfertigung an den Außengrenzen der Europäischen Union (EU) hat mit der Etablierung lokaler Hubs, in denen Waren zollrechtlich behandelt werden müssen, eine Entwicklung hin zur Dezentralisierung eingesetzt. Damit verbunden ist ein hoher Kosten- und Personalaufwand, sowohl für die Unternehmen als auch für die Zollbehörden. Aus Brüssel kommen jedoch Impulse zur Lösung dieser Herausforderung.

Konkret wird an einem Vorhaben namens „Centralised Clearance for Import (CCI)“ gearbeitet – ein zentralisiertes System der Zollabfertigung, das in die Logistikprozesse integriert werden kann. Dieses System soll die Abwicklung von Warenlieferungen – die bisher bei der zuständigen Zollstelle anzumelden sind, bevor sie in die EU eingeführt werden – deutlich vereinfachen.

So soll die gesamte Abwicklung durch die örtlich zuständige Zollstelle an einem zentralen Standort erfolgen. Wo die Waren das Unionsgebiet zum ersten Mal erreichen, spielt dabei keine Rolle mehr. Unternehmen können beispielsweise Waren in Hamburg abfertigen lassen, die über Rotterdam in das Unionsgebiet gekommen sind. Die zentrale Zollstelle (im Beispiel: Hamburg) schickt alle nötigen Unterlagen an die Zollstelle vor Ort (im Beispiel: Rotterdam), welche die Prüfung übernimmt. Nach deren Rückmeldung kann die Warenlieferung durch die zentrale Zollstelle freigegeben werden.

Neben einer deutlichen Vereinfachung der Zollprozesse verfolgt das CCI-System eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Zollstellen und deren elektronischen Austausch, wodurch die Digitalisierung im Zoll weiter vorangetrieben wird.

Stufenweise Inkraftsetzung des CCI-Systems

Die erste Stufe des neuen Zollabwicklungssystems ist seit dem 1. Juli 2024 in Kraft. Allerdings sind nicht alle Mitglieder der EU daran beteiligt, was auch auf Deutschland zutrifft. Die rechtliche Grundlage für das Verfahren ist übrigens Artikel 179 des Unionszollkodex (UZK), der sich mit der zentralen Zollabwicklung befasst.

Die zweite Stufe ist für Anfang Juni 2025 geplant. Mit der vollständigen Umsetzung wird es möglich sein, dass alle Mitgliedstaaten – also auch Deutschland – die Einfuhrabfertigungsprozesse automatisiert in Angriff nehmen. Aus unternehmerischer Sicht ist es wichtig, sich auf das CCI-System umfassend vorzubereiten. Als Verzollungsbüro mit langjähriger Erfahrung und Expertise stehen wir Ihnen dabei gern unterstützend zur Verfügung.

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Wie können Unternehmen das CCI-System nutzen?

Um die Vorteile des neuen Systems als Unternehmer in Anspruch zu nehmen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Unternehmen, die von den neuen Möglichkeiten profitieren wollen, benötigen eine AEO-Zertifizierung (Authorized Economic Operator). Der Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist die Voraussetzung, um eine Teilhabe am CCI-System zu beantragen. Der AEO-Status nach Artikel 38 UZK bestätigt, dass ein Unternehmen als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig gilt.

Die AEO-Bewilligung ist unter anderem daran gebunden, dass Unternehmen bisher im zollrechtlichen Kontext nicht negativ aufgefallen sind. Wird der Status verliehen, entspricht dies einer spürbaren Aufwertung der eigenen Position. Gegenüber Geschäftspartnern macht der Status den unternehmerischen Anspruch an die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen deutlich. Die Bewilligung des AEO-Status ist somit nicht nur Bedingung für die Teilnahme am CCI-System, sondern bringt dem Unternehmen weitere Vorteile, wie die Möglichkeit einer vereinfachten Zollabwicklung.

Gut zu wissen:

Es handelt sich bei dem CCI-Verfahren zur zentralen Abfertigung um ein Konzept, das mehrere Mitgliedstaaten betrifft. Daher ist eine mitgliedstaatenübergreifende Bewilligung erforderlich, für die der Antrag (unter Beachtung der Voraussetzungen) ausschließlich elektronisch über das EU-Trader Portal (EU-TP) gestellt werden kann.

Neue Logistikkonzepte für das urbane Umfeld

Hinsichtlich der konkreten Herausforderungen, die eine stark fragmentierte urbane Logistik heute mit sich bringt, sucht die Branche nach unterschiedlichen Lösungen. Durch die zentrale Zollabwicklung bietet sich die Chance, bei der Einfuhr nicht mehr in erster Linie nach den Standorten der Zollämter zu gehen, sondern den Eintritt in das Unionsgebiet möglichst nah an die Adresse des Empfängers zu verlegen.

Hierdurch lassen sich die Kosten und der Zeitaufwand reduzieren. Zudem spielt die Digitalisierung der Zollprozesse eine zunehmende Rolle. Bereits heute sind viele Verfahren – wie der Antrag auf die zentrale Zollabfertigung oder die Abwicklung der Zollanmeldung über das ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System) – digitalisiert und nur noch elektronisch nutzbar.

Künstliche Intelligenz (KI) und Blockchain-Lösungen arbeiten Hand in Hand, wenn es um Innovationen in der Zollprozessoptimierung geht. Smarte Software-Lösungen erkennen anhand der Prozessanalyse mögliche Risiken schon vor deren Eintritt. Der Vorteil: Mithilfe dieser Hinweise können sich Unternehmen auf bestimmte Problemfelder einstellen und an der Verbesserung bzw. Vorbereitung ihrer Compliance-Prozesse arbeiten.

Räumliche Gestaltung über eine Kombination aus Zolllager und Mikrodepots

Ansätze wie die Digitalisierung können nur einen Teil der Probleme lösen, die mit den Themen urbane Logistik und letzte Meile in Verbindung stehen. Gerade das Handling von Warenlieferungen nach dem Eintritt in das Unionsgebiet umfasst komplexe Prozesse und Transportketten. Innerhalb urbaner Räume kann die Schaffung von Mikrodepots ein Lösungsansatz sein.

Dabei handelt es sich um dezentrale Zwischenlager, die in unmittelbarer Nähe zu den Auslieferungsgebieten aufgebaut werden. Dies soll den Einsatz von Lastenfahrrädern oder Elektrofahrzeugen erleichtern, um emissionsarme Zustellungen zu fördern und den Lieferverkehr zu reduzieren. Denkbar wäre hier eine Verzahnung von Letzter-Meile-Logistik mit dem Konzept des Zolllagers, um in der Abwicklung eine noch höhere Effizienz zu erreichen.

Allerdings bleiben bei dieser konzeptionellen Idee noch Unklarheiten in rechtlicher Hinsicht (Durchführung der zollamtlichen Überwachung und der Zugangskontrollen), sofern dadurch Alternativen zu herkömmlichen Zolllagern geschaffen werden sollen. Sowohl von Logistikunternehmen als auch von Städten wie Berlin durchgeführte Versuche haben nicht nur das Potenzial erkennbar werden lassen, sondern auch die geringe Flächenverfügbarkeit als limitierenden Faktor identifiziert.

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Fazit: Neue Verzollungskonzepte können auch die urbane Logistik verändern

Im Hinblick auf den internationalen Warenverkehr und die Zollabfertigung spielt die urbane Logistik oft eine eher untergeordnete Rolle. Unternehmen beschäftigen sich vorrangig mit Möglichkeiten, wie sich die Zollabfertigung durch Digitalisierung, KI oder Blockchain-Lösungen effizienter gestalten lässt. Mit dem CCI-System führt die EU Möglichkeiten im Zollhandling ein, die sich positiv auf die gesamte Lieferkette und die urbane Logistik auswirken können. Es wird eine dezentrale Bearbeitung von Warenlieferungen (hinsichtlich des Eintritts in das Unionsgebiet) in einer Form möglich, die zur Vereinfachung sowie Beschleunigung der Zollprozesse führt und letztlich Transportwege verkürzt.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Das 'Centralised Clearance for Import (CCI)'-System ist ein zentralisiertes Zollabfertigungsverfahren der EU. Es ermöglicht Unternehmen, Waren an einem zentralen Zollstandort abzufertigen – unabhängig davon, wo die Waren das Unionsgebiet betreten. Das vereinfacht und beschleunigt die Zollprozesse erheblich und fördert die digitale Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden.

Die erste Stufe des CCI-Systems ist seit dem 1. Juli 2024 in Kraft, jedoch ohne Beteiligung aller EU-Mitgliedstaaten – Deutschland gehört aktuell noch nicht dazu. Die zweite Stufe ist für Anfang Juni 2025 geplant, mit der dann alle Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, automatisiert an der Einfuhrabfertigung teilnehmen können.

Unternehmen benötigen zwingend den AEO-Status (Authorized Economic Operator) nach Artikel 38 des Unionszollkodex. Dieser bestätigt die Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit eines Unternehmens im Zollbereich. Der Antrag auf Teilnahme am CCI-System muss ausschließlich elektronisch über das EU-Trader Portal (EU-TP) gestellt werden.

Mikrodepots sind dezentrale Zwischenlager, die in der Nähe von Auslieferungsgebieten in Städten errichtet werden. Sie ermöglichen den Einsatz von Lastenfahrrädern und Elektrofahrzeugen für emissionsarme Zustellungen und sollen den Lieferverkehr reduzieren. Die Verbindung von Mikrodepots mit dem Konzept des Zolllagers könnte die Effizienz der Letzten-Meile-Logistik weiter steigern – rechtliche Fragen und begrenzte Flächenverfügbarkeit bleiben jedoch noch offene Herausforderungen.

Künstliche Intelligenz und Blockchain-Lösungen werden zunehmend zur Optimierung von Zollprozessen eingesetzt. Smarte Softwarelösungen analysieren Prozesse, erkennen potenzielle Risiken frühzeitig und helfen Unternehmen, ihre Compliance-Prozesse gezielt zu verbessern. Zusammen mit der Digitalisierung bestehender Verfahren – wie dem ATLAS-System – treiben sie die Modernisierung der Zollabwicklung voran.

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