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AEO-Zertifizierung: Antragsverfahren, Vorteile, Voraussetzungen, Sicherheitserklärung, Gültigkeit

Inhaltsverzeichnis
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AEO ist die Abkürzung für den englischen Begriff Authorised Economic Operator. Dabei handelt es sich um ein Unternehmen oder um eine einzelne selbstständige Person, die in Bezug auf die Wirtschaftsbeteiligungen als besonders vertrauenswürdig gilt. Wenn Sie diese Zertifizierung erwerben konnten, profitieren Sie von Erleichterungen im internationalen Handel, insbesondere bei den Vorschriften im Zusammenhang mit dem Zoll. Für Sie ist es in diesem Zusammenhang wichtig zu wissen, dass Sie in Bezug auf die Unternehmen, die den Status nicht besitzen, nicht besser gestellt sind. Sie genießen lediglich Vorteile bei der Zollabwicklung. Erleichterungen in Bezug auf die Vorschriften oder Erleichterungen finanzieller Art bietet dieser Status nicht. Wenn Sie häufig Waren exportieren, ist es empfehlenswert, ein AEO-Verfahren einzuleiten. Bei einer Bewilligung erhalten Sie den Status als “Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter”, der im internationalen Handel mit AEO abgekürzt wird.

Was ist ein "Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)"?

Die Bewilligung der Zertifizierung als “Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter” erfolgt ausschließlich auf Antrag. Somit ist es im ersten Schritt wichtig, dass Sie diesen Antrag aktiv stellen. Aufgrund von hohen Exporten oder einem positiven Leumund können Sie die AEO Bewilligung nicht bekommen. Wenn Sie den AEO-Status erhalten, kann dies für Sie eine besondere Bedeutung haben. Die Bewertung erfolgt anhand verschiedener Kriterien, die sich an der Vergangenheit orientieren. Sind Sie mit Ihrem Unternehmen neu auf dem Markt, müssen Sie zunächst eine Zeit lang am Handel teilnehmen. Nur dann ist eine Bewertung möglich. Diese erfolgt anhand verschiedener Kriterien, die Sie kennen sollten, bevor Sie sich für eine Antragstellung entscheiden. So ist es Ihnen möglich, sich auf die Bewilligung einzustellen.

  • Einhaltung der zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften
  • Zufriedenstellendes Buchführungssystem
  • Zahlungsfähigkeit
  • Gegebenenfalls angemessene Sicherheitsstandards

Haben Sie den Status erhalten, können Sie Vergünstigungen bei einigen Zollkontrollen sowie Vereinfachungen bei den Zollvorschriften erwarten.

Welche Varianten des AEO-Status gibt es?

Der AEO-Status kennt verschiedene Abstufungen, sogenannte Varianten, in denen Sie die Zertifizierung erhalten können. Welche dieser Varianten zum Einsatz kommt, ist von der Ausrichtung Ihres Unternehmens abhängig. Es handelt sich um Entscheidungen, die individuell geprüft und vom Einzelfall abhängig sind. Konnten Sie einen Status erlangen, ist dieser in allen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes gültig. Ferner ist es für Sie wichtig zu wissen, dass die Befristung keiner Zeitbegrenzung unterliegt. Wenn Sie diese einmal erhalten haben, ist sie so lange gültig, wie Sie Ihr Unternehmen führen.

Der AEO-Status kennt drei Varianten:

  • AEO-S = Sicherheit/Security: Der Status AEO-S bezieht sich auf die sicherheitsrelevanten Bestimmungen, die im Kontext der Zollabwicklung von Waren zu berücksichtigen sind.
  • AEO-C = Zollrechtliche Vereinfachungen/Customs: Diese Variante umfasst zollrechtliche Vereinfachungen für Kunden. Sie kommt unter anderem für Inhaber vereinfachter Zollverfahren zum Einsatz.
  • AEO-C/S = Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit: Hierbei handelt es sich um eine Kombination der vorhergehenden Varianten. Beachten Sie, dass dieses Zertifikat in der Vergangenheit auch als AEO-F deklariert wurde. Die vollständige Bezeichnung lautet “Full Certificate”. Sind Sie im Besitz dieses Zertifikates, bleibt es automatisch mit allen Vorteilen des AEO-C/S-Zertifikats gültig.
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Was sind die Vorteile für den AEO?

Mit dem AEO-Status sind verschiedene Vorteile verbunden. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die Zollabwicklung für alle zollpflichtigen Waren, die Sie verkaufen, deutlich vereinfacht. So können Sie davon ausgehen, dass Sie Zollkontrollen seltener durchgeführt werden. Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, den Ort zu bestimmen, an dem die Zollkontrolle durchgeführt wird. Beides ermöglicht Ihnen einen Warenverkehr, der deutlich reibungsloser ist. Sie minimieren den Aufwand für die Ausfuhr Ihrer Waren und gewinnen auf diese Weise Zeit, die Sie in die Bewältigung Ihres Tagesgeschäfts oder anderer Aufgaben investieren können.

Erleichterungen sind von dem Status abhängig, den Sie erhalten haben

Es gibt drei Varianten des AEO-Zertifikats. Welche Erleichterungen Sie im Detail in Anspruch nehmen können, ist davon abhängig, welches Zertifikat Sie vorweisen können. So ist die Vorlage entsprechender Papiere im Follow-up Verfahren nicht mehr notwendig. Weiterhin können Sie von weiteren Erleichterungen beim Zollverfahren profitieren. Dazu gehören abhängig von Ihrem Status unter anderem die Möglichkeit der Zentralen Zollabwicklung, die Möglichkeit der Eigenkontrolle und die Möglichkeit der Hinterlegung einer Gesamtsicherheit für die Zollschuld, die durch die Ausfuhr Ihrer Waren entstanden ist. Sie können außerdem in Ihrer Buchführung eine Abschreibung mit Gestellungsbefreiung für die Einfuhr von Waren erstellen.

Welche Voraussetzungen hat die Bewilligung des AEO-Status?

Möchten Sie die Bewilligung des AEO-Status erreichen, müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Es gibt fest definierte Anforderungen, die erforderlich sind, wenn Sie den AEO-Status erhalten möchten. Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, muss Ihr Unternehmen bereits eine Zeit lang am Markt bestehen. Nur dann ist eine Beurteilung möglich, ob Ihr Unternehmen den Status erhalten kann. Ist Ihr Unternehmen hingegen neu auf dem Markt, ist es notwendig, dass Sie zunächst die Arbeit aufnehmen. Sie müssen Ihren vertrauensvollen Status nachweisen, um die Zertifizierung erhalten zu können.

Bisherige Einhaltung der zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften

Für die Bewilligung des Antrages ist es notwendig, dass Sie bei Ihren bisherigen Transaktionen die steuerrechtlichen Vorschriften und die Vorgaben gemäß dem Zoll eingehalten haben. Sollte es in der Vergangenheit diesbezüglich Schwierigkeiten gegeben haben, könnte es in Bezug auf die AEO-Zertifizierung Probleme geben.

Zufriedenstellendes Buchführungssystem

Ihre Buchführung muss bislang den gängigen Vorschriften entsprochen haben. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch Ihr Umsatz ist und ob Sie eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eine Bilanzierung vorweisen müssen. Wichtig ist, dass es im Kontext mit Ihrer Buchführung bislang keinen Grund zur Beanstandung gab.

Zahlungsfähigkeit

Ihre Liquidität muss positiv sein, wenn Sie die AEO-Zertifizierung anstreben. Dies bedeutet nicht, dass die Bewilligung an die Höhe einer bestimmten Einlage gekoppelt ist. Auch wenn Sie ein kleineres Unternehmen mit geringerer Kapitalbewegung führen, ist eine AEO-Zertifizerung möglich. Wichtig ist, dass Sie Ihre Außenstände zahlen können und dass gegen Ihr Unternehmen keine Mahnverfahren anhängig sind.

Sicherheitsstandards bezüglich der internationalen Lieferkette

Bei der Prüfung der sogenannten angemessenen Sicherheitsstandards kommt es auf die Ausrichtung Ihres Unternehmens an. Liegen die Bedingungen für besondere sicherheitsrelevante Maßnahmen nicht vor, kann in diesem Zusammenhang auch keine Prüfung erfolgen.

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Was sind AEO-Sicherheitserklärungen?

Die Abgabe von Sicherheitsvorgaben ist eine wichtige Voraussetzung für die AEO-Zertifizierung. Grundsätzlich gibt es kein Gesetz, das Sie zu der Abgabe der Sicherheitserklärung verpflichtet. Wenn Sie dies jedoch tun, dann übernehmen Sie automatisch die privatrechtliche Haftung. Wenn zwei miteinander handelnde Unternehmen den AEO-Status besitzen, ist die Abgabe der Sicherheitserklärung nicht notwendig. Handeln Sie jedoch mit Unternehmen, die diesen Status nicht besitzen, sollten diese Unternehmen die Sicherheitserklärung vorlegen. Beachten Sie, dass ein bestimmter Wortlaut empfohlen wird. Eine eindeutige Formulierung hilft, die gesetzlichen Grundlagen optimal umzusetzen. Die EU hat Mustererklärungen in den verschiedenen europäischen Sprachen herausgegeben, die Sie verwenden können.

Praktische oder berufliche Befähigung

Wie bereits in Ansätzen beschrieben, ist es notwendig, dass Ihr Unternehmen seit Längerem Erfahrung mit der Ausfuhr von Waren hat. Liegen diese Erfahrungen nicht vor, ist es nicht möglich, die Voraussetzungen für die Erteilung der Zertifizierung zu überprüfen. Ebenso benötigen die Mitarbeiter Ihres Unternehmens eine Befähigung in Beruf und Praxis. Dies wird im Rahmen des Antragsverfahrens geprüft. In diesem Zusammenhang reichen Sie Nachweise ein, mit denen Sie belegen, dass in Ihrem Unternehmen die geforderten Erfahrungen vorliegen. Dabei werden verschiedene Nachweise akzeptiert.

Praktische Erfahrung im Zollbereich

Ist Ihr Unternehmen bereits längere Zeit am Markt tätig, verfügen Sie auf dem Gebiet der Zollabfertigung über praktische Erfahrungen. Wenn Sie diese Erfahrungen über einen Zeitraum von drei Jahren gesammelt haben, können Sie entsprechende Dokumente zur Anerkennung einreichen.

Einhaltung von europäischen Qualitätsnormen

Es gibt einen hohen Standard an Qualitätsnormen, den Unternehmen in Europa zu erfüllen haben. Diese werden von einer sogenannten europäischen Normungsorganisation definiert und verabschiedet. Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, diese Normen einzuhalten. Wenn Sie den entsprechenden Nachweis vorliegen können, dass Sie Kenntnis der Normen besitzen und deren Einhaltung berücksichtigt haben, gilt dies als praktische Befähigung, die von den Behörden anerkannt wird.

Abschluss einer Ausbildung im Zollrecht

Als Alternative zur bereits beschriebenen Berücksichtigung der zollrechtlichen Normen können Sie eine Ausbildung im Zollrecht nachweisen. Hier ist es wichtig, dass die Ausbildung eine ähnliche Erfahrung vermittelt wie die Tätigkeiten, die im zollrelevanten Bereich auszuführen sind.

Beauftragung eines Unternehmens mit AEO-C Status

Sie haben die Möglichkeit, einen Dienstleister oder ein kleines Unternehmen zu beauftragen, das den AEO-C-Status bereits besitzt. Wenn sich der Dienstleistung um die Zollangelegenheiten des Antragstellers kümmert, gilt dies ebenfalls als praktische und berufliche Befähigung.

Beachten Sie, dass Sie nicht alle der aufgelisteten Punkte erfüllen müssen. Es ist ausreichend, wenn Sie mindestens einen Status nachweisen können.

Wie funktionieren Selbstbewertung und Antragstellung? - Infos & Hilfe für das AEO- Antragsverfahren

Bis zum 30.11.2021 erfolgte die Beantragung des AEO-Status national. Dies bedeutet, dass jedes Land der EU eine eigene Anlaufstelle hatte, wo die Beantragung entgegengenommen wurde. Dies hat sich mittlerweile geändert. Mit dem ersten Dezember 2021 nahm die zentrale Stelle für AEO-Bewilligungen ihre Arbeit auf. Somit ist es für Sie nicht mehr möglich, einen Antrag in Deutschland zu stellen. Wenn Sie die Beantragung bislang noch nicht vorgenommen haben, müssen Sie das neue zentrale Portal der EU nutzen. Die Beantragung ist vollständig digitalisiert. Dies bedeutet, dass Sie Ihren AEO-Status online abrufen können.

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Registrierung ist erforderlich

Möchten Sie die Beantragung in die Wege leiten, ist es notwendig, dass Sie sich im USP registrieren. Dabei handelt es sich um das Unternehmensserviceportal, das die Antragstellung entgegennimmt. Erst nach der vollständigen Registrierung haben Sie die Option, Ihren Antrag auf AEO-Zertifizierung zu stellen. Verantwortlich ist das EU-Traderportal “eAEO-STP”. Sie können auf diesem Portal nicht nur Anträge stellen, sondern bereits eingereichte Dokumente bearbeiten oder einsehen.

Die Kontaktstelle AEO

Wenn Sie Fragen, Probleme oder Anregungen haben, können Sie sich trotz der Umstellung des Antragsverfahrens an die deutsche Kontaktstelle für die AEO-Zertifizierung wenden. Weitere Informationen zur Anlaufstelle erhalten Sie direkt beim Zoll.

Sie erreichen die Kontaktstelle unter den folgenden Daten:

Hauptzollamt Nürnberg                                                                                                                                          Sachgebiet B                                                                                                                                                                Kontaktstelle AEO (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter)                                                                                        Frankenstraße 208                                                                                                                                                                90461 Nürnberg

Tel.: 0911 9463-1360, -1361, -1362                                                                                                                              Fax: 0911 9463-1399

E-Mail: aeo.hza-nuernberg@zoll.bund.de

Was kostet die AEO-Bewilligung?

Für die AEO-Bewilligung werden keine Gebühren erhoben. Somit ist die Antragstellung für Sie kostenlos. Überdies benötigen Sie keinen Gutachter und keine kostenpflichtigen Dokumente, die einzureichen sind. Somit können Sie den Status erreichen, ohne dafür Mittel einplanen zu müssen.

Zusätzliche Tipps für Antragstellung und Selbstbewertung

Wenn Sie folgende Tipps berücksichtigen, können Sie auf die Antragstellung einen positiven Einfluss nehmen.

  • Antrag an der richtigen Stelle einreichen: Beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag seit Dezember 2021 nicht mehr national einreichen können. Informieren Sie sich über die neuen Modalitäten der Antragstellung, die gemeinsam über die EU laufen. Im ersten Schritt registrieren Sie sich auf dem Unternehmensserviceportal, im zweiten Schritt stellen Sie dann beim EU-Traderportal “eAEO-STP” Ihren Antrag. Gehen Sie nur diesen Weg, um die Antragstellung nicht unnötig zu verzögern.
  • Ehrliche Selbstbewertung vornehmen: Die Selbstbewertung ist eine wichtige Grundlage für die Antragstellung. Nur wenn Sie in der Vergangenheit alle zollrechtlichen Vorschriften eingehalten haben, können Sie den Status bekommen. Wichtig ist, dass Sie keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen das Zollrecht vorgenommen haben. Auch die Kontrolle der Warentätigkeit und eine einwandfreie Bonität sind wichtige Voraussetzungen für die AEO-Zertifizierung.
  • Unterlagen vollständig einreichen: Wie bei allen behördlichen Antragstellungen ist es auch hier notwendig, dass Sie alle Unterlagen vollständig einreichen. Nachforderungen vom Amt verzögern die Antragstellung und schaden Ihnen letztlich nur selbst.
  • Risiken der Antragstellung minimieren: Achten Sie darauf, dass Sie selbst nicht verschiedene Risiken eingehen, die Ihre Antragstellung gefährden könnten. Beschäftigen Sie sich mit der Liste “Risiken, Gefährdungen und mögliche Lösungen”, die Ihnen als Teil der AEO-Leitlinien zur Verfügung steht. Darin sind viele Tipps enthalten, wie Sie die Antragstellung reibungslos durchführen können.
  • Pre Audit planen: Ein Audit ist Bestandteil der Antragstellung. Es ist wichtig, dass Sie den zeitlichen Ablauf planen und Mitarbeiter bereitstellen, die über ein hohes Maß an Erfahrung verfügen. So ist es Ihnen möglich, das Audit mit einem möglichst geringen Zeitaufwand durchzuführen.
  • Selbstbewertung wiederholen: Wenn Sie die Selbstbewertung von Zeit zu Zeit wiederholen, bekommen Sie für sich selbst eine gute Einschätzung. Teilen Sie die Kriterien, aber auch Änderungen, die Ihr Geschäft betreffen, der Zollstelle mit. So kommen Sie Ihrer Mitteilungspflicht in vollem Umfang nach.
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Haben Sie die Bewilligung bekommen, erhalten Sie nach den neuesten Richtlinien kein AEO-Zertifikat mehr. Diese Praxis gilt als veraltet. Sie bekommen ein Schreiben, in dem Ihr Antrag bewilligt wurde. Das Schreiben enthält eine Bewilligungsnummer, die das AEO-Zertifikat ersetzt. Wenn Sie die Bewilligung erhalten haben, können Sie diese in allen Mitgliedstaaten der EU verwenden. Sie ist unbefristet gültig. Nach der Bewilligung können Sie Ihr Unternehmen in die AEO-Datenbank der Europäischen Union eintragen lassen. Dies ist unter dieser Adresse möglich.

Fazit zur AEO-Zertifizierung & Antragsverfahren

Die AEO-Zertifizierung erleichtert Ihnen die Abfertigung Ihrer Waren beim Zoll. Jedes Unternehmen kann die Zertifizierung unabhängig von der Größe und der Anzahl der Mitarbeiter beantragen. Zu beachten ist lediglich, dass Ihr Unternehmen selbstständig arbeiten muss. Es darf sich auch nicht um eine Tochterfirma handeln, dessen Mutter die Zertifizierung bereits erhalten hat. Wenn Sie ein Einzelunternehmen führen, ist die Beantragung hingegen kein Problem.

Für die Bewilligung müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem Erfahrung mit der Verzollung von Waren, eine einwandfreie Buchführung und finanzielle Stabilität des Unternehmens. Es gibt drei verschiedene Varianten des AEO-Zertifikats, die an die Unternehmen ausgegeben werden.

FAQs

Sind Unternehmen verpflichtet, eine AEO- Bewilligung zu erhalten?

Nein. Ein AEO-Zertifikat erleichtert die Verzollung der Waren. Eine Verpflichtung, das Zertifikat zu führen, besteht aber weder vonseiten des Unternehmens noch vonseiten des Zolls. Beachten Sie auch, dass Sie abgesehen von den Erleichterungen bei der Verzollung keine Vergünstigungen, etwa finanzieller Art, in Anspruch nehmen können.

Kann eine AEO-Bewilligung widerrufen werden?

Der AEO-Status gilt unbefristet und kann vonseiten der Behörde nicht widerrufen werden. Eine Ausnahme besteht lediglich, wenn Sie grob gegen das Zollrecht verstoßen.

Welche Auswirkungen hat der Brexit auf den AEO- Status?

Wenn der Brexit in allen Stufen vollzogen ist, gehört Großbritannien nicht mehr zum Europäischen Wirtschaftsraum. Somit gelten für die Ausfuhr von Waren nach Großbritannien die Vorschriften, die in Bezug auf den AEO-Status auch für andere sogenannte Drittländer definiert sind.

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