Nach dem deutschen Luftsicherheitsgesetz müssen Waren als sicher eingestuft werden, wenn sie per Flugzeug von einem Ort zum anderen transportiert werden sollen. Das geschieht entweder durch die Kontrolle am Flughafen oder aber mit Hilfe von Reglementierten Beauftragten und Bekannten Versendern. Diese beiden Akteure sind nicht dasselbe, haben aber einen wichtigen Anteil an der sicheren Lieferkette....