Als Unternehmen im Import- oder Exportbereich müssen Sie sich früher oder später mit dem Zollrecht auseinandersetzen – denn bei den vielen unterschiedlichen Regelungen, ähnlich klingenden Begriffen und einem insgesamt komplexen Sachverhalt lohnt es sich, mit den Grundlagen anzufangen, um dann Schritt für Schritt den Durchblick zu gewinnen.
Dabei sind Zölle keinesfalls eine Erfindung der Neuzeit – bereits in der Antike haben Staaten Zölle als attraktive Einnahmequelle für sich entdeckt. Im Laufe der Zeit haben diese sich jedoch weiterentwickelt und waren ständig den Interessen und Zielen verschiedener politischer Strömungen unterworfen, die in Zöllen entweder eine wertvolle Einnahmequelle oder aber ein Hindernis für freien Handel gesehen haben.
In folgendem Artikel gewähren wir Ihnen einen ersten Einblick in die Grundlagen des Zollrechts und alles Weitere, was dazu gehört und erläutern abschließend die am häufigsten gestellten Fragen.
Zollrecht einfach erklärt: Definition & Bedeutung
Für Anfänger beim Thema Zollrecht ist es wichtig, zunächst Begriff und dessen Bedeutung abschließend zu klären. Denn Unternehmen, insbesondere Einsteiger in den Im- und Exports können so souverän versehentliche Verstöße meiden, sich Zollkosten sparen und den Verwaltungsaufwand so niedrig wie möglich halten.
Je nachdem, aus welchem Herkunftsland eine Ware kommt und wohin ihre Reise geht, fallen unterschiedliche Gebühren beim Zoll an. Diese Gebühren werden durch das Zollrecht vorgegeben und gelten als tarifäres Handelshemmnis, da die anfallenden Kosten den Warenaustausch einschränken. Wenn auch der Trend der Globalisierung zur Schaffung von Freihandelsabkommen führt, gelten auf internationaler Ebene häufig noch strenge zollrechtliche Bestimmungen.
Ferner gibt das Zollrecht die Verwaltung und die Umsetzung vor – und welche Dokumente in den jeweiligen Fällen erforderlich sind. Mehr zu den Exportdokumenten finden Sie hier
Deutsches Zollrecht: Grundlagen
Rechtsgrundlage für das Deutsche Zollrecht sind die Art. 105 Abs. 1, 106 Abs. 1 und 108 Abs. 1 im Grundgesetz, welche dem Bund alle Einnahmen zusprechen und die Verwaltung der Bundesfinanzverwaltung übertragen. Mittlerweile liegt die Gesetzgebungs- und Ertragskompetenz aber fast vollständig bei der Europäische Union.
Werden aus einem Drittland Waren in die Europäische Union eingeführt, sind diese in bestimmten Fristen in ein Zollverfahren ein- oder auszuführen. Ist dies erst einmal erledigt, erhalten sie nach Abgabe einer Zahlung – dem Zoll – Status einer Unionsware, sofern Sie im Warenkreislauf der EU verbleiben. Daraus ergibt sich, dass abgesehen von einer Pauschale für die Erhebung, sämtliche Zolleinnahmen an die Europäische Kommission in Brüssel abzuführen sind.
Einen enormen Einfluss – auch auf das europäische Zollrecht – üben darüber hinaus die World Trade Organisation (WTO) mit Sitz in Genf sowie die World Customs Organization (WCO).
In bestimmten Fällen bleibt jedoch weiterhin Raum für nationale Regelungen, wie etwa bei der Erhebung von Verbrauchs- oder Einfuhrumsatzsteuern (Mehrwertsteuern).
Was regelt das Zollrecht?
Während im Mittelalter unter dem Begriff generell das Recht auf die Erhebung eines Zolls oder einer Maut verstanden wurde, ist er heutzutage breiter gefächert – die einzelnen Aufgaben werden im Zollverwaltungsgesetz festgehalten.
Das Zollrecht regelt die Warenein- und Ausfuhr eines Zollgebiets, wobei Gebühren bei der jeweiligen Behörde in der Regel beim Import und nicht beim Export anfallen. Die Güter, die in ein Zollgebiet gelangen oder dieses verlassen, unterliegen somit einer Kontrolle – der Zoll hat Einfluss darauf, ob bestimmte Warenströme ein lukratives Geschäft darstellen oder sich aufgrund hoher Abgaben weniger lohnen oder gar gänzlich verboten sind.
Des Weiteren wird der Verkehr mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie etwa Alkohol oder Tabak und Barmitteln oder gleichgestellten Zahlungsmitteln geregelt und kontrolliert. Die Überwachung verfolgt hier ferner das Ziel, dass nationale Vorschriften, die die Einfuhr bestimmter Waren untersagen, eingehalten werden.
Zollwertrecht - Dienstvorschrift: Was bedeutet das?
Das Zollwertrecht ist die Grundlage – wie der Name bereits verrät – für die Ermittlung des Zollwerts und ist eine Dienstvorschrift. Eine Dienstvorschrift entfaltet keine Rechtskraft, ist jedoch für Mitarbeiter des Zolls bindend. Der sogenannte Wertzoll, also der Wert der Ware, liefert hierbei die Basis für die Zollbemessung. Für die Feststellung des Warenwerts gibt es mehrere Methoden, wobei die sogenannte Transaktionswertmethode die am häufigsten verwendete darstellt. Wurde der Wert festgestellt, wird auf diesen ein bestimmter Prozentsatz als Zoll erhoben.
Das Europäische Zollrecht
Wie bereits erwähnt, wird ein Großteil des Zollrechts in Deutschland von der EU abgedeckt. Das Zollrecht der Union verfolgt das Ziel, EU-Unternehmen den Handel untereinander zu erleichtern, Zölle auf Waren aus Nicht-EU-Ländern zu harmonisieren und die Bürger/innen, Tiere und Umwelt Europas zu bewahren. Bis auf wenige Ausnahmen arbeiten also die Zollbehörden aller Mitgliedsstaaten wie eine einzige Behörde zusammen, es werden einheitliche Zolltarife angewendet und untereinander keine Zölle mehr erhoben.
Sind Sie im Im- oder Exportbereich innerhalb der Europäischen Union tätig, können Sie sich also durchaus glücklich schätzen!
Die Zollkontrollen an den EU-Außengrenzen sollen Verbraucher vor potenziell gefährlichen und gesundheitsschädlichen Gütern schützen. Es wird der illegale Handel bekämpft – etwa mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Ferner verfolgt das Zollrecht in der EU über die Zollkontrollen das Ziel, der organisierten Kriminalität und dem internationalen Terrorismus Einhalt zu gebieten und arbeitet eng mit den Polizei- und Einwanderungsbehörden zusammen.
Der Zollkodex der Union(UZK) – Was ist das?
Der Unionszollkodex ist die erste umfassende Reform des EU-Zollrechts in 20 Jahren und hat den zuvor geltenden Zollkodex der Gemeinschaften und seine Durchführungsverordnung vollständig abgelöst. Einfach erklärt, soll dieser die Grundlage für ein modernes europäisches Zollrecht legen und setzt hierfür eine Zusammenarbeit der Europäischen Kommission mit den Mitgliedsstaaten voraus. Wie die Zusammenarbeit konkret verbessert und intensiviert werden soll, wird im Durchführungsgesetz mit seinen entsprechenden Verordnungen festgelegt.
Zollrecht: Durchführungsgesetz der EU
Das Zollrecht-Durchführungsgesetz der EU teilt sich in zwei Bereiche auf, die delegierte Rechtsakte (Delegated Act – DA) und die Durchführungsrechtsakte (Implementing Act – IA) und regelt den Informationsaustausch zwischen den Beteiligten und der Zollverwaltung, der ausschließlich elektronisch stattfinden soll. In Deutschland wird der Austausch über das ATLAS-System vollzogen.
Die besonderen Zollverfahren
Ein wichtiges Ziel, das der Unionszollkodex verfolgt, ist die Vereinfachung und Rationalisierung von besonderen Zollverfahren betreffend Zolllager, Freizonen, Endverwendung, aktiver und passiver Veredelung, um Wirtschaftsbeteiligten schlussendlich den Zugang zu diesen zu erleichtern. Ob Wirtschaftsbeteiligte diese Verfahren in Anspruch nehmen, hängt jedoch davon ab, ob sie die erforderlichen Kenntnisse besitzen. Durch den Unionszollkodex hat sich also nicht allzu viel verändert, es kann aber von besseren Kommunikations- und Kontrollmöglichkeiten ausgegangen werden.
Häufig gestellte Fragen
Sind Waren innerhalb der EU zollfrei?
Grundsätzlich ist der Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union frei von Zöllen.
Zollrecht: Was ist Drittland und was ist Drittgebiet?
Länder, die nicht der Europäischen Zollunion angehören, gelten im Kontext des Zollrechts als Drittland. Als Drittgebiet werden Länder außerhalb des Verbrauchsteuergebiets bezeichnet, die sich aber innerhalb des Zollgebiets befinden.
Was bedeutet Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr?
Die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr wird als erstes Zollverfahren im Unionszollkodex (UZK) geregelt. Einer Nicht-Unionsware wird dadurch der zollrechtliche Status einer Unionsware verliehen.
Was bedeutet zollrechtlich gelöscht?
Wird eine Ware zollrechtlich gelöscht, wurde diese entladen und wird folglich als Einfuhrware behandelt, kann also ohne zollrechtliche Einschränkungen ein- und umgelagert werden.
Zollrecht - Präferenzrecht: Was bedeutet das?
Unter Präferenzen verstehen wir im Zollrecht Vorzugsbehandlungen für Waren aus bestimmten Ländern, für solche Güter gestaltet sich sowohl der Import als auch Export kostengünstiger bis hin zu gänzlich befreit von Zöllen.
Welche Bedeutung hat das Verbringen im Zollrecht?
Der Begriff “Verbringen” beschreibt im Zollrecht das Überführen von Waren von einem Zollgebiet ins andere, sei es auf dem Land-, Luft- oder Seeweg. Der “Verbringer” ist in jedem Fall eine natürliche Person, die die Waren befördert.
Was bedeutet eine Stellvertretung im Zollrecht?
Vor den Zollbehörden haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit sich vertreten zu lassen. Das Zollrecht unterscheidet zwischen der direkten Vertretung, bei der der Vertreter im Namen und für Rechnung eines Dritten handelt, und der indirekten Vertretung, die zwar in eigenem Namen, aber für Rechnung des Einführers passiert.