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Brexit Guide 2024: Zollanmeldung & Warenverkehr nach GB

Inhaltsverzeichnis
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Im Jahr 2016 hat sich das britische Volk in einem Referendum für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union entschieden. Die darauffolgenden Jahre waren von langwierigen und schwierigen Verhandlungen über die künftigen Beziehungen Großbritanniens und der EU geprägt. Das Austrittsdatum musste mehrfach verschoben werden und konnte schließlich mit 31.1.2020 fixiert werden. Daran schloss eine 11 Monate dauernde Übergangsphase an, die dazu genutzt wurde, die langfristigen Beziehungen zwischen der EU und ihrem ehemaligen Mitglied zu regeln. Knapp vor Ende des Jahres 2020 konnten die Verhandlungen finalisiert werden, die bis zuletzt sehr intensiv geführt wurden. In diesem Artikel erfahren Sie, was seit dem Brexit im Bereich des Warenverkehrs und des Zollwesens zu beachten ist.

Brexit: Ab wann sind Zollanmeldungen nötig?

Seit wann eine Zollanmeldung bei Exporten nach Großbritannien erforderlich ist, richtet sich nicht nach dem Zeitpunkt des Brexit, sondern danach, wann das Land aus dem EU-Binnenmarkt und damit der Zollunion ausgeschieden ist.

Dies ist mit dem 1.1.2021 erfolgt. Damit ist der freie Warenverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, wie er bis dahin bestand, Vergangenheit. Somit gelten seit Beginn des Jahres 2021 bei der Ausfuhr von Waren nach Großbritannien neue rechtliche Rahmenbedingungen, es sind Ausfuhranmeldungen vorzunehmen und geänderte Zollformalitäten einzuhalten.

Das neue rechtliche Umfeld hat dazu geführt, dass ganze Abläufe, vor allem bei Transportunternehmen, geändert werden mussten. Da die neuen Regelungen natürlich auch kontrolliert werden müssen, hat sich die Abwicklung insgesamt verkompliziert. Beide Seiten waren aber naturgemäß sehr daran interessiert, notwendige Warenströme aufrechtzuerhalten und haben deshalb am Eurotunnel und in einigen Häfen die Zoll-Infrastruktur erweitert. Dies mit dem Ziel, die Abfertigung so weit wie möglich zu vereinfachen. So kam es zur Einrichtung von Grenzabfertigungssystemen, wo seit dem Brexit Zollanmeldungen vorgenommen werden können. Eine gewisse Erleichterung ist es auch, dass nur eine Registriernummer pro Transportmittel vergeben wird, wodurch Verzögerungen in der Abwicklung, Staus und Wartezeiten gering gehalten werden. Es kommen auch digitale Voranmeldungs-Systeme zum Einsatz, die den Zielländern die Möglichkeit geben, bereits während eines Transports eine Auswahl zu treffen, welche Fahrzeuge an der Zielstelle einer Kontrolle unterzogen werden sollen, und welche nicht.

Zollanmeldung: Diese Angaben und Unterlagen zu Ihrer Sendung müssen Sie vorbereiten

Zollrecht und Zollverfahren haben sich für Ausfuhren in das Vereinigte Königreich seit dem Brexit grundlegend geändert.

Um Schwierigkeiten bei der Zollanmeldung, der Zollabwicklung und beim Transport zu vermeiden, müssen Sie folgende Angaben, Informationen und Dokumente zum Transportgut verfügbar haben. Zollabwicklung und Zollabfertigung können dadurch friktionsfrei gestaltet werden.

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Der Warenwert für die Zollanmeldung nach dem Brexit

Der Wert der transportierten Waren ist eine wesentliche Bestimmungsgröße für die Höhe des zu entrichtenden Zolls, und er wird auch für statistische Zwecke im Zusammenhang mit der Zollabwicklung erhoben. Für die Wertermittlung im Zuge der Ausfuhranmeldung sind sechs Methoden vorgesehen, die Sie allerdings nicht beliebig verwenden können. Sie müssen zunächst mit der ersten Methode versuchen, den Wert zu bestimmen, und erst wenn dies nicht möglich ist, können Sie die nächste Methode heranziehen. In vielen Fällen werden Sie allerdings mit der ersten Methode das Auslangen finden, denn diese zieht den Transaktionswert der Ausfuhr heran, also den vereinbarten oder angemessenen Warenpreis. Informationen dazu, welche Methoden zur Ermittlung des Warenwerts herangezogen werden können, und wie Sie bei der Wertermittlung vorgehen, finden Sie auf der Website der Welthandelsorganisation.

Bewilligungen für den Export von Waren, die mit Ein- oder Ausfuhrverboten oder diesbezüglichen Beschränkungen belegt sind:

Waren, deren Ein- oder Ausfuhr verboten ist, können nur ins Ausland verbracht werden, wenn Sie dafür eine Sondergenehmigung erwirkt haben. Dies zu beachten ist wichtig, weil Strafen bei Verstößen gegen Ein- und Ausfuhrverbote üblicherweise empfindlich hoch ausfallen. Ein- oder Ausfuhrverbote bestehen typischerweise für Kunstgegenstände von nationalem Interesse, militärische Güter, Tiere und Pflanzen, sowie pharmazeutische Produkte und bestimmte Chemikalien. Da sich die diesbezüglichen Vorschriften ändern können, sollten Sie sich diesbezüglich genau informieren und auf dem Laufenden halten. Als Informationsquellen sollten Sie die offiziellen Websites der jeweiligen Zollbehörden nutzen.

Ursprung der Waren angeben nach dem Brexit

Der Warenursprung ist im Zollrecht von maßgeblicher Bedeutung. Er ist zum Beispiel dafür entscheidend, welche Zölle zu bezahlen sind, oder ob überhaupt Zollfreiheit besteht. Daher sollten Sie den Ursprung ihrer Waren genau kennen – auch, weil unter Umständen eine bevorzugte Behandlung im Rahmen eines Zollpräferenz-Systems möglich ist.

Übrigens: Wenn auch bei Lieferungen innerhalb der EU keine Zollanmeldung erforderlich ist, so kann der Warenursprung auch dort eine Rolle spielen. Zum Beispiel, wenn der Empfänger eine sogenannte Lieferantenerklärung verlangt. In dieser finden sich Angaben über den Ursprung der Ware.

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Zollanmeldung nach dem Brexit: Diese Unterlagen und Nachweise benötigen Sie

Die im Folgenden aufgelisteten Dokumente, Daten, Informationen und Belege benötigen Sie für eine geordnete Zollabwicklung seit dem Brexit:

EORI-Nummer:

Die EORI-Nummer ist für die Vornahme zollrechtlicher Handlungen erforderlich, zum Beispiel für die Vornahme einer Ausfuhranmeldung. Sie dient dazu, Personen und Unternehmen eindeutig zu identifizieren. Für den Warenverkehr zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich benötigen Sie seit dem Brexit eine solche Nummer. Als Exporteur müssen sie auf den Rechnungen Ihre eigene Nummer und jene des Warenempfängers anführen.

T1- und T2-Dokumente:

T1- beziehungsweise T2-Dokumente sind Versandscheine, die im internationalen Warenverkehr Verwendung finden. Sie werden eingesetzt, wenn Waren von einer Zollstelle zu einer anderen transportiert werden.

Das T1-Dokument wird verwendet, wenn Nicht-Unionsware innerhalb des EU-Gebiets transportiert wird. T2-Dokumente sind zu verwenden, wenn Waren, die in der EU oder in Mitgliedstaaten der EFTA hergestellt wurden, innerhalb der EU und der EFTA, aber auch über Drittländer transportiert werden.

Registriernummer der Ausfuhranmeldung (Master Reference Number - MRN):

Ein Transporteur muss in der Lage sein, zu belegen, dass für die mitgeführten Güter eine Zollanmeldung durchgeführt wurde. Um diesen Nachweis führen zu können, ist die sogenannte Master Reference Number erforderlich – sie wird ausgestellt, wenn die Zollanmeldung vollständig vorgenommen wurde.

HS-Klassifizierungscode:

Warencodes ermöglichen es, Anmeldungen korrekt vorzunehmen. Die richtige Einordnung Ihrer Waren in die jeweilige Klassifizierung ist für die Ermittlung des richtigen Zollbetrags relevant, beziehungsweise wichtig für die Prüfung, ob ein Zollpräferenz-System zur Anwendung kommt. Weiters kann anhand der Klassifizierung ermittelt werden, ob Einfuhr- oder Ausfuhrgenehmigungen erforderlich sind.

Transitional Simplified Procedures (TSP):

Die EORI-Nummer ist auch notwendig, um das vereinfachte Einfuhrverfahren (Transitional Simplified Procedure, TSP) zu nutzen. Dieses dient dazu, den Warenfluss zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU zu beschleunigen. Wenn Sie sich für die Teilnahme am TSP registrieren, können Sie Waren aus der EU nach Großbritannien befördern, ohne gleich eine vollständige Einfuhrerklärung abzugeben. Außerdem können Sie den Zoll zeitversetzt bezahlen. Der Transporteur muss nachweisen können, dass Sie sich registriert haben.

Duty Deferment Scheme oder Flexible Accounting System (DDS/FAS):

Diese beiden Systeme erleichtern die Entrichtung von Zöllen, indem sie zum Beispiel monatliche Abrechnungen und Zahlungen zulassen. Für die Nutzung dieser Systeme ist ebenfalls eine nachgewiesene Registrierung erforderlich.

Nachweis der Produktkonformität und sonstige Dokumente:

Das UKCA-Zeichen (UK Conformity Assessed) ist eine Kennzeichnung, die für bestimmte Produkte, die in das Vereinigte Königreich exportiert und dort vermarktet werden, erforderlich ist. Diese sollten Sie in der Begleitdokumentation mitführen.

Wenn Ihre Waren über Irland nach Großbritannien eingeführt werden, benötigen Sie dafür ein Versandbegleitdokument (Transit Accompanying Document).

Werden Waren nur vorübergehend ins Vereinigte Königreich eingeführt, zum Beispiel zur Produktpräsentation auf Messen oder Ausstellungen, ist ein besonderes Zolldokument, das ATA Carnet, erforderlich. Dieses dient der Vereinfachung und Beschleunigung der Einfuhr.

Was ändert sich nach dem Brexit? Eine Zusammenfassung

Seit dem 1.1.2021, also mit dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus dem EU-Binnenmarkt, haben sich einige Änderungen im Warenverkehr zwischen Großbritannien und der Europäischen Union ergeben.

Dementsprechend sind Zollanmeldungen bei der Ausfuhr von Waren vorzunehmen, Exporteure und Importeure benötigen EORI-Nummern für die Abwicklung der Zollformalitäten.

In bestimmten Fällen gibt es Erleichterungen, um die Abwicklung möglichst unkompliziert zu machen, wie zum Beispiel das Duty Deferment Scheme oder das Flexible Accounting System.

Beachten müssen Sie, dass für den Export bestimmter Waren Zertifikate, Bescheinigungen und sogar Einfuhrgenehmigungen nach britischem Recht erforderlich sind.

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