Der Zeitpunkt der Umsetzung des Brexits ist für Laien nur schwer einzusehen. Das Brexit-Abkommen geht mit vielen Veränderungen einher, die sich nicht nur auf das gesellschaftliche Leben auswirken, sondern auch auf den Handel innerhalb und außerhalb Europas. Während Großbritannien bisher fester Bestandteil des europäischen Handelsraums war, müssen in Zukunft neue Vorschriften eingehalten werden.
Wir wissen, wie unübersichtlich die Prozesse für Importeure und Exporteure mitunter sind. Deshalb widmen wir uns in unserem Magazin sehr ausführlich verschiedensten Themen, die mit dem Handel von Waren zusammenhängen. In diesem Teil unseres Magazins steht der Brexit mit all seinen Auswirkungen im Mittelpunkt. Wir freuen uns sehr darüber, dass Sie unser Magazin gefunden haben und wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen unserer informativen Artikel. Vergessen Sie nicht, dass Sie sich bei Fragen jederzeit persönlich an uns wenden können.
Der Brexit war bereits seit Langem ein Thema. Nicht nur auf politischer Ebene, sondern auch auf volkswirtschaftlicher Ebene. Im Alltag stellten sich die meisten wohl die Frage, wie sich die Einreisebedingungen in Zukunft ändern würden. Doch für Händler und Privatmenschen hat sich auch in Bezug auf den Versand so einiges verändert.
Seit dem 1. Januar 2021 gehört Großbritannien nicht weiter zur Europäischen Union. Es handelt sich somit ab diesem Zeitpunkt um ein herkömmliches Drittland, was unter anderem auch Auswirkungen auf den Handel hat. Zu den wohl beliebtesten Errungenschaften der EU zählt der freie Warenverkehr. Dieser fällt nun für Großbritannien weg. Das Land gehört nicht mehr länger zur Zollunion der Europäischen Union. Das EU Brexit-Abkommen hat somit einige Veränderungen im Handel mit sich gebracht. Im Brexit Binnenmarktgesetz wird der Inhalt dieser Änderungen deutlich.
Wie Pakete jetzt verschickt werden müssen und welche Regelungen gelten, erfahren Sie in unserem ausführlichen Beitrag zum Thema Paketversand nach dem Brexit.
In unserem Magazin widmen wir uns hochaktuellen Themen rund um den Transport von Waren. Der Handel mit Großbritannien ist für Deutschland und den Rest Europas überaus wichtig. Am 1. Januar 2022 traten in Folge des Brexit-Austrittabkommens aktuelle Änderungen ein. Damit gelten die einseitigen Übergangregelungen nicht mehr. Zum 1. Juli 2022 folgten weitere Änderungen der Regelungen.
Zu den wichtigsten Veränderungen gehören folgende neue Regelungen:
Welche Waren von den neuen Regelungen betroffen sind und wie sich der zeitliche Ablauf des Brexits gestaltet, erfahren Sie in unserem zugehörigen Artikel des Onlinemagazins.
Der Brexit ist den meisten Menschen in Europa ein Begriff. Auf privater Ebene sind die meisten Menschen von ihm jedoch nicht direkt betroffen. Wenn es um den Handel und den Versand von Waren geht, sieht dies ganz anders aus. Zu diesem Zeitpunkt hat der Brexit bereits einige wichtige Veränderungen mit sich gebracht.
Der Brexit zieht sich bereits einige Jahre. Schon im Jahr 2016 entschied sich das Volk Großbritanniens in einem Referendum für den Ausstieg aus der EU. Die Verhandlungen waren schwierig und langwierig, doch letztendlich wurde der offizielle Austritt auf den 31. Januar 2020 festgelegt. Die Übergangsphase wurde auf 11 Monate ausgelegt, sodass die neuen Regelungen zum 1. Januar 2021 in Kraft treten sollten. Die Verhandlungen waren bis zum Schluss sehr intensiv, denn die langjährigen Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU mussten zufriedenstellend behandelt werden.
In unserem umfassenden Guide für das Jahr 2022 erfahren Sie, wie Zollanmeldungen und Warenverkehr zwischen der EU und Großbritannien im Jahr 2022 ablaufen und worauf Sie unbedingt achten sollten.