Wer internationalen Handel betreibt, wird täglich mit den unterschiedlichsten Fachbegriffen konfrontiert. Deren richtiges Verständnis setzt häufig eine gute Kenntnis der Materie voraus. Im vorliegenden Beitrag erklären wir, was sich hinter dem Begriff „Intrastat-Meldung“ verbirgt, wann eine solche Meldung abgegeben werden muss und wer sie abgeben muss.
Was versteht man unter der Intrastat-Meldung? – Bedeutung
Die Intrastat-Meldung steht im Zusammenhang mit der Innergemeinschaftlichen Handelsstatistik, die im Volksmund auch “Intrahandelsstatistik” genannt wird. Die Unternehmen sind dazu verpflichtet, einmal im Monat mittels einer zentralen Meldung anzugeben, welche Gemeinschaftswaren sie innerhalb der EU tatsächlich verschickt haben. Diese Meldepflicht gilt in allen Mitgliedstaaten der EU. In Deutschland ist das Statistische Bundesamt für die Erhebung und Verarbeitung der Daten verantwortlich.
Auf welchen rechtlichen Grundlagen beruhen Intrahandelsstatistik und Intrastat-Meldung?
Die Grundlagen für die Erhebung der Daten sind im Bundesstatistikgesetz, im Außenhandelsstatistikgesetz und in der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung zu finden.
Auf EU-Ebene kommen die Durchführungsverordnung 2020/1197 und die EU-Verordnung Nr. 2019/2152 hinzu.
Die Extrastat ist das Pendant zur Intrastat. Bei der Intrastat ist das Unternehmen dazu verpflichtet, seine Daten an das Statistische Bundesamt zu überreichen. Bei der Extrastat werden die Daten über die Zollverwaltung weitergegeben.
Was wird im Rahmen der Intrastat gemeldet?
Im Rahmen der Intrastat gibt das Unternehmen an, wie viele Gemeinschaftswaren es innerhalb eines Monats gehandelt hat. Dadurch kann ermittelt werden, welchen Umfang der Warenverkehr zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten der EU tatsächlich hatte. Die Daten werden von den zuständigen Behörden der jeweiligen Länder erhoben und verarbeitet.
Wer muss die Intrastat-Meldung melden?
Jedes Unternehmen, das eine deutsche Umsatzsteuernummer besitzt und mit einem Handelspartner aus einem anderen EU-Land einen Vertrag abgeschlossen hat, ist dazu verpflichtet, die Intrastat-Meldung abzugeben. In diesem Rahmen werden die Angaben in gebündelter Form einmal pro Monat gemacht.
Bis wann muss die Intrastat-Meldung eingereicht werden?
Die Intrastat-Meldung wird nach Ablauf des jeweiligen Bezugsmonats bis zum 10. Arbeitstag eingereicht. Eine Fristverlängerung gibt es nicht, selbst dann nicht, wenn für die Umsatzsteuer-Voranmeldung eine Fristverlängerung vom Finanzamt gewährt wurde.
Die Abgabetermine können im Kalender des Statistischen Bundesamts nachgeschaut werden.