Export in Drittländer: Infos, Dokumente, Steuern, Zoll & mehr

Inhalte
Das Wichtigste in Kürze
  • Exporte in Drittländer – also alle Nicht-EU-Staaten außer Island, Liechtenstein und Norwegen – unterliegen strengeren Zoll- und Steuervorschriften als der innereuropäische Handel.
  • Für den Export benötigen Unternehmen eine EORI-Nummer, eine Gewerbeanmeldung sowie weitere länderspezifische Dokumente und Genehmigungen.
  • Ausfuhrlieferungen in Drittländer sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit – vorausgesetzt, die Ware verlässt tatsächlich das EU-Gebiet.
  • Zahlungsrisiken lassen sich durch Instrumente wie Dokumentenakkreditive oder staatliche Ausfuhrbürgschaften absichern.
  • Lieferbedingungen und Zahlungsmodalitäten sollten vorab klar geregelt werden – international empfehlen sich die ‚Incoterms® 2010‘ als einheitliche Grundlage.

Der Handel innerhalb der Europäischen Union unterscheidet sich vom Import & Export in Nicht-EU-Staaten insbesondere darin, zollfrei zu sein. Beim Warenaustausch bieten sich damit einhergehend attraktive Möglichkeiten, Geld zu sparen und der bürokratische Aufwand wird deutlich reduziert. Möchten Sie mit Ihrem Unternehmen jedoch in Länder außerhalb der EU Waren exportieren, gelten teils deutlich verschärfte Vorschriften und Zollvorgaben. In folgendem Artikel gehen wir im Detail auf alles rund um den Export in Drittländer ein.

Bereit für stressfreie Zollabwicklung?

Lassen Sie uns über Ihre Anforderungen sprechen. Unsere Experten beraten Sie gerne – telefonisch oder persönlich vor Ort in Rödermark.

Export und Ausfuhr in Drittländer

Die Frage, welche Staaten zu den Drittländern gehören, lässt sich recht einfach mit einem Blick auf die Karte der Europäischen Union beantworten, denn alle Nationen, die keine Mitgliedstaaten sind und sich somit außerhalb deren Wirtschaftsraums (EWR) befinden, werden als Drittländer bezeichnet. Ausnahmen bilden Island, Liechtenstein und Norwegen, die zwar keine EU-Mitglieder sind, aber trotzdem Teil des Europäischen Wirtschaftsraums bilden. Sämtliche Länder der Welt, die diesem nicht angehören, sind aus Deutscher Perspektive Drittländer – zu den wichtigsten gehören unter anderem die USA, China und die Schweiz.

Was müssen Sie beim Export in Drittländer also beachten? Grundsätzlich ist die Ausfuhr von Waren aus Deutschland direkt oder über einen EU-Mitgliedstaat in ein Drittland natürlich möglich.

Verbrauchsteuerpflichtige Waren dürfen hierbei unter Steueraussetzung über Drittländer, aus Steuerlagern im Steuergebiet oder von registrierten Versendern vom Ort der Einfuhr im Steuergebiet dahin transportiert werden, wo die Waren das Verbrauchsteuergebiet der EU verlassen. Der registrierte Versender, Steuerlagerinhaber oder der Empfänger, falls dieser innerhalb des Steuergebiets Besitz an verbrauchsteuerpflichtigen Waren erlangt hat, muss diese unverzüglich ausführen.

Sobald die verbrauchsteuerpflichtigen Waren das Steuerlager verlassen oder am Einfuhrort in den zollrechtlich freien Verkehr überführt worden sind, beginnt der Transport unter Steueraussetzung und endet, wenn die verbrauchsteuerpflichtigen Waren die EU verlassen.

Wird die Ausfuhr über einen anderen Mitgliedstaat vollzogen, muss vom Versender eine Sicherheit geleistet werden, welche das potenzielle Steuerausfallrisiko bei der Beförderung unter Steueraussetzung abdeckt. Für den Fall, dass Unregelmäßigkeiten wie Diebstahl oder Verlust der Ware vor ordnungsgemäßer Beendigung des Steueraussetzungsverfahrens auftreten sollten, wird hierfür der Steuerlagerinhaber als Versender und der registrierte Versender Steuerschuldner.

Kurzinformationen zum Export in Drittländer

Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Ausfuhr von Waren gehören neben der Gewerbeanmeldung beim zuständigen Ordnungs- beziehungsweise Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde und damit verbundenen Eintragung ins Handelsregister, eine EORI-Nummer zur Identifizierung bei schriftlichen und elektronischen Zollmeldungen. Gewerbetreibende aus Drittländern brauchen überdies eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, die eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit erlaubt.

export-drittlaender-dokumente-steuern-zoll

Wichtig: Beim Export von Waren in Drittländer müssen Sie nicht nur die verbrauchsteuerrechtlichen Verfahrensbestimmungen beachten, sondern auch die zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen.

Beachten Sie außerdem, dass Sie die Kosten und Risiken, die bei einem Handelsgeschäft mit Drittländern anfallen, vorab mit dem ausländischen Importeur regeln müssen. International standardisiert werden Lieferbedingungen in der Regel durch Incoterms® 2010.

Die Zahlungsbedingungen können etwa über Vorkasse oder Rechnung mit langfristigem Zahlungsziel festgelegt werden. Die Sicherheit der Zahlung durch den Importeur können Sie durch ein von Ihrer Bank bestätigtes Dokumentenakkreditiv gewährleisten. Ausländische Importeure eröffnen hierbei bei ihrer Bank das Akkreditiv zu Ihren Gunsten. Wirtschaftliche oder politische Risiken können gegebenenfalls mit staatlichen Ausfuhrbürgschaften und -garantien abgesichert werden.

Das UN-Kaufrecht wurde speziell für den internationalen Warenverkehr geschaffen und kann eine gemeinsame Basis zwischen den Vertragspartnern bilden – die Bestandteile sind hierbei abänderbar.

Bereit für stressfreie Zollabwicklung?

Lassen Sie uns über Ihre Anforderungen sprechen. Unsere Experten beraten Sie gerne – telefonisch oder persönlich vor Ort in Rödermark.

Diese Unterlagen benötigen Sie für den Export in Drittländer

In jedem Fall benötigen Sie beim Export in Drittländer folgende Dokumente:

  • Eine elektronische Ausfuhranmeldung über das elektronische Zollsystem ATLAS-Ausfuhr, wenn die Warenausfuhr einen Wert von 1.000 Euro oder 1.000 Kilogramm an Gewicht übersteigt.
  • Ihre Exportrechnung, Handelsrechnung oder Zollfaktura.
  • Den Ausfuhrnachweis, auch Belegnachweis genannt, der bestätigt, dass die Ware EU-Gebiet verlassen hat und somit zur Befreiung von der Umsatzsteuer berechtigt.

Detaillierte Informationen zu den Exportdokumenten finden Sie hier.

Auskunft über die Umsatzsteuer für den Export in ein Drittland

Wenn Sie Waren aus Deutschland in ein Drittland exportieren, können Sie diese als Ausfuhrlieferungen steuerfrei abrechnen – hierbei muss nicht zwischen Verkauf an Unternehmen und Privatpersonen unterschieden werden. Es gilt also für alle Exporte in ein Drittland eine Befreiung von der Mehrwertsteuer. Wichtig ist nur, dass die Ware auch tatsächlich Nicht-EU-Ausland erreicht.

export-drittlaender-dokumente-steuern-zoll

Zoll: Darauf sollten Sie beim Export in ein Drittland sonst noch achten

In jedem Fall müssen Sie beim Export in Drittländer noch auf weitere Bestimmungen abhängig von der Ware oder dem Empfängerland achten. Informieren Sie sich deshalb gründlich über die Einfuhrvorschriften des Bestimmungslandes – nach Möglichkeit kontaktieren Sie hierfür den Importeur.

Je nachdem, in welches Drittland Sie exportieren, sind wirtschaftliche und politische Risiken nicht vollends auszuschließen, wie etwa Forderungsausfälle durch Insolvenzen ausländischer Kunden.

Auch die Zahlungsmodalitäten sollten Sie mit Ihrem Geschäftspartner unbedingt vorab zweifelsfrei klären – denn in den meisten Fällen unterliegen diese der freien Vereinbarung. Hilfestellung kann Ihnen hierbei Ihre Bank bieten.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Als Drittländer gelten alle Staaten, die weder EU-Mitglieder noch Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind. Island, Liechtenstein und Norwegen zählen trotz fehlender EU-Mitgliedschaft zum EWR und damit nicht zu den Drittländern. Wichtige Drittländer sind zum Beispiel die USA, China und die Schweiz.

Für den Export in Drittländer benötigen Sie unter anderem eine EORI-Nummer zur Zollidentifikation, eine Gewerbeanmeldung sowie eine Eintragung ins Handelsregister. Zusätzlich können je nach Ware und Zielland weitere spezifische Ausfuhrdokumente und Genehmigungen erforderlich sein.

Nein. Ausfuhrlieferungen in Drittländer sind von der Umsatzsteuer befreit – unabhängig davon, ob der Käufer ein Unternehmen oder eine Privatperson ist. Voraussetzung ist, dass die Ware das EU-Gebiet nachweislich verlässt.

Eine gängige Möglichkeit ist das Dokumentenakkreditiv, bei dem die Bank des ausländischen Importeurs die Zahlung zu Ihren Gunsten absichert. Darüber hinaus können staatliche Ausfuhrbürgschaften und -garantien wirtschaftliche oder politische Risiken abdecken.

Die 'Incoterms® 2010' sind international standardisierte Lieferbedingungen, die Kosten und Risiken zwischen Exporteur und Importeur klar regeln. Sie schaffen eine einheitliche Grundlage bei grenzüberschreitenden Handelsgeschäften und helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

Bereit für stressfreie Zollabwicklung?

Lassen Sie uns über Ihre Anforderungen sprechen. Unsere Experten beraten Sie gerne – telefonisch oder persönlich vor Ort in Rödermark.

Hinweis

Bei der Erstellung der Inhalte für diese Website bemühen wir uns um größtmögliche Sorgfalt. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass sich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte jederzeit – auch kurzfristig – ändern können und diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglicherweise nicht mehr gegeben sind. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die bereitgestellten Informationen nicht als individuelle rechtliche, steuerliche, finanzielle oder sonstige fachliche Auskünfte, Empfehlungen oder Beratungen zu verstehen sind. Sie können eine individuelle Einzelfallberatung durch eine fachkundige Person nicht ersetzen und eignen sich nicht als Grundlage von Entscheidungen. Informationen zur Haftung der Verzollungsbüro Butz GmbH finden Sie hier.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Warum gibt es Einfuhrabgaben und wann fallen sie an?

Warum gibt es Einfuhrabgaben und wann fallen sie an?

Im Zeitalter der Globalisierung und des internationalen Handels ist das Thema Einfuhrabgaben besonders relevant. Für viele mag der Begriff kompliziert klingen, doch im Grunde geht es um Gebühren, die beim Import von Waren erhoben werden. Doch warum gibt es diese...
mehr erfahren
Ratgeber: Das Aufschubkonto für die Einfuhrumsatzsteuer – Nutzung & Vorteile im Überblick

Ratgeber: Das Aufschubkonto für die Einfuhrumsatzsteuer – Nutzung & Vorteile im Überblick

Auf Importe nach Deutschland fällt neben Zollgebühren auch die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an, die für Unternehmen im Warenverkehr eine Liquiditätsbelastung darstellt. Fällig bei jeder Einfuhr aus Drittländern, richtet sich deren Höhe nach dem Warenwert. Für Unternehmen, die regelmäßige Importe realisieren, bedeutet...
mehr erfahren
Überblick: Der betriebliche Zollbeauftragte und die Zollabwicklung im Unternehmen

Überblick: Der betriebliche Zollbeauftragte und die Zollabwicklung im Unternehmen

Wenn Unternehmen Handel betreiben oder für die Produktion und den Verkauf ihrer Waren Im- beziehungsweise Exporte notwendig werden, müssen verschiedenste Vorschriften eingehalten werden. Die Waren müssen überprüft werden, ebenso sollte eine Kontrolle der Wareneigenschaften durchgeführt werden. All dies sind Aufgaben,...
mehr erfahren
Überblick Globaler Handel: Auswirkungen, Vorteile, Nachteile & mehr

Überblick Globaler Handel: Auswirkungen, Vorteile, Nachteile & mehr

In den vergangenen 100 Jahren hat es eine sehr rasante Entwicklung von regional begrenzten Marktwirtschaften hin zu einem globalen Handel gegeben. Die zunehmende Verflechtung von Märkten in Europa, den USA, Südamerika, Afrika, Asien und Ozeanien hat dabei immense Vorteile. Andererseits...
mehr erfahren
Zollgebühren: Alles Wichtige zu Zöllen und Einfuhrabgaben im Überblick

Zollgebühren: Alles Wichtige zu Zöllen und Einfuhrabgaben im Überblick

Zwar sind der Wegfall von Zöllen und der freie Warenverkehr die zentralen Merkmale der Zollunion der Europäischen Union (EU), sobald jedoch eine Wareneinfuhr aus oder eine Warenausfuhr in einen Drittstaat erfolgt, stellt sich grundsätzlich die Frage der Zollgebühren und ihrer...
mehr erfahren
Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärung und wofür wird sie benötigt?

Was ist eine Langzeit-Lieferantenerklärung und wofür wird sie benötigt?

Im Rahmen grenzüberschreitender Handelsgeschäfte spielt der Warenursprung eine wichtige Rolle. Im Rahmen von Freihandelsabkommen lassen sich Vergünstigungen bzw. Vereinfachungen der Zollprozesse ausnutzen. Lieferantenerklärungen über den Ursprung von Waren sind in diesem Zusammenhang essenziell. Allerdings ist der finanzielle und personelle Aufwand...
mehr erfahren