Dokumenteninkasso im Außenhandel: Ablauf, Arten & wann es die richtige Zahlungsform ist

Inhalte
Das Wichtigste in Kürze
  • Das Dokumenteninkasso ist ein Instrument zur Zahlungsabwicklung beim Außenhandel, bei der Importeure Handelsdokumente erst nach Zahlung oder Wechselakzept erhalten – Banken übernehmen dabei die treuhänderische Abwicklung, geben aber keine Zahlungsgarantie.
  • Es gibt zwei Hauptvarianten: Dokumente gegen Zahlung (D/P) für mehr Sicherheit des Exporteurs und Dokumente gegen Akzept (D/A) für mehr Liquiditätsspielraum des Importeurs.
  • Das Instrument eignet sich besonders bei bestehenden Geschäftsbeziehungen und moderatem Länderrisiko
  • Das Dokumenteninkasso ist regelmäßig günstiger als ein Akkreditiv, aber für den Exporteur unsicherer als eine Vorauskasse.
  • Rechtliche Grundlage sind die „Einheitlichen Richtlinien für Inkassi“ (ERI 522) der ICC, ergänzt durch Regelungen aus dem nationalen Recht.

Im Rahmen internationaler Geschäftsbeziehungen stehen die einzelnen Akteure vor verschiedenen Herausforderungen. Importeure sind dem Risiko ausgesetzt, dass nach einer Zahlung die vertraglich vereinbarte Ware nicht versandt wird. Erfolgt die Zahlung indes nicht als Vorleistung des Importeurs, trägt der Exporteur das Risiko, dass die versandte Ware wirklich bezahlt wird.

Die Zahlungsabsicherung im Import-Export-Geschäft zählt zu den zentralen Problemen im internationalen Handel. Unternehmen bewegen sich täglich zwischen dem Vertrauen zu Geschäftspartnern, das in langjährigen Geschäftsbeziehungen entstanden ist, und der Notwendigkeit, Forderungsausfälle zu minimieren. Eine Lösung ist das Dokumenteninkasso: Es verknüpft die Übergabe handelsrechtlich relevanter Dokumente mit der Zahlungsverpflichtung des Importeurs.

Bereit für stressfreie Zollabwicklung?

Lassen Sie uns über Ihre Anforderungen sprechen. Unsere Experten beraten Sie gerne – telefonisch oder persönlich vor Ort in Rödermark.

Was ist das Dokumenteninkasso? – Beteiligte, Arten und rechtliche Grundlagen

Beim Dokumenteninkasso handelt es sich um eine Zahlungsform im Außenhandel, bei der der Exporteur seine Forderung gegenüber dem Importeur nicht direkt, sondern über den Bankweg geltend macht. Die Aushändigung handelsrelevanter Dokumente ist dabei an die Erfüllung einer vereinbarten Bedingung geknüpft. Das Grundprinzip lautet: Dokumente gegen Zahlung oder Akzept. Der Importeur erhält die für die Warenübernahme erforderlichen Unterlagen erst dann, wenn er seiner vereinbarten Verpflichtung nachgekommen ist.

Die Beteiligten beim Dokumenteninkasso und die Funktion der Banken

An einem Dokumenteninkasso sind typischerweise vier Parteien beteiligt: der Exporteur als Auftraggeber, die einreichende Bank (Remitting Bank) im Land des Exporteurs, die Inkassobank (Collecting Bank) im Land des Importeurs sowie der Importeur selbst.

Dabei nehmen die beiden beteiligten Bankinstitute klar voneinander abgegrenzte operative Funktionen wahr, die für einen reibungslosen Ablauf der Transaktion entscheidend sind.

Die einreichende Bank agiert als unmittelbarer Ansprechpartner des Exporteurs. Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Dokumentenentgegennahme: Die einreichende Bank nimmt den vollständigen Dokumentensatz vom Exporteur entgegen.
  • Formale Prüfung: Sie prüft die Inkassoanweisung auf formale Vollständigkeit und Konsistenz.
  • Auftragsübermittlung: Sie erstellt einen standardisierten Inkassoauftrag gemäß den Weisungen des Exporteurs und übermittelt ihn an die Inkassobank.
  • Dokumentenweiterleitung: Die Originaldokumente werden an die Inkassobank im Land des Importeurs weitergeleitet.
  • Zahlungsweiterleitung: Eingehende Zahlungen nimmt die einreichende Bank entgegen und leitet sie an den Exporteur weiter.

Die Inkassobank übernimmt die operative Abwicklung auf der Importeurseite. Ihre Aufgaben umfassen:

  • Dokumentenentgegennahme: Die Inkassobank empfängt die Dokumente und den Inkassoauftrag von der einreichenden Bank.
  • Importeurbenachrichtigung: Sie informiert den Importeur über den Eingang der Dokumente und die geltenden Bedingungen.
  • Bedingungsüberwachung: Die Inkassobank überwacht die Erfüllung der Inkassobedingungen, also Zahlung oder Wechselakzept.
  • Dokumentenfreigabe: Die Dokumente werden ausschließlich nach nachgewiesener Bedingungserfüllung herausgegeben.
  • Rückmeldung und Abrechnung: Die Inkassobank meldet den Abwicklungsstatus an die einreichende Bank zurück und leitet eingegangene Zahlungsbeträge weiter.

Beide Banken handeln dabei strikt treuhänderisch und weisungsgebunden. Eine eigenständige Haftung oder Zahlungsgarantie übernehmen sie zu keinem Zeitpunkt.

Die Rechtsgrundlagen des Dokumenteninkassos

Rechtliche Grundlage für das Dokumenteninkasso sind die „Einheitlichen Richtlinien für Inkassi“ oder kurz „ERI 522“. Dieses Regelwerk der Internationalen Handelskammer (ICC) definiert die Rechte und Pflichten der am Verfahren beteiligten Parteien und stellt damit einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für die Abwicklung des Dokumenteninkassos zur Verfügung.

Darüber hinaus spielen für die Einzelheiten der konkreten Umsetzung – etwa in Bezug auf den Umgang der Banken mit den vertraulichen Dokumenten – nationale Rechtsgrundlagen eine Rolle, welche in Deutschland in den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie des Handelsgesetzbuches (HGB) zu finden sind.

Die zwei wesentlichen Formen des Dokumenteninkassos

Es gibt zwei wesentliche Formen des Dokumenteninkassos für den Außenhandel, die demselben grundsätzlichen Mechanismus der Dokumentenkontrolle folgen, sich aber in Bezug auf die Zahlungsabwicklung voneinander unterscheiden – das Dokumenteninkasso gegen Bezahlung und die Freigabe gegen einen Wechsel.

  • Dokumente gegen Zahlung – Documents against Payment (D/P): Der Importeur erhält die Dokumente ausschließlich gegen Zahlung des vollen Rechnungsbetrages. Aus Sicht des Exporteurs bietet diese Form eine umfassende Sicherheit, da die Ware bis zur vollständigen Bezahlung für die Gegenseite nicht verfügbar ist.
  • Dokumente gegen Akzept – Documents against Acceptance (D/A): Bei dieser Variante erfolgt eine Freigabe der Dokumente ohne vorherige Zahlung der geforderten Summe. Der Importeur stellt im Gegenzug einen Wechsel aus. Mit dem darauf bezogenen Akzept verpflichtet sich der Importeur zur Zahlung zu einem späteren, im Wechsel festgelegten Zeitpunkt, erhält aber bereits Zugang zur Ware. Diese Form hat für den den Importeur den Vorteil, dass er die eigentliche Zahlung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben und dadurch seine Liquidität schonen kann.  Für den Exporteur entsteht auf der anderen Seite ein gewisses Ausfallrisiko, da die tatsächliche Zahlung erst bei Wechselfälligkeit erfolgt. Daher ist diese Form des Dokumenteninkassos eher für etablierte Geschäftsbeziehungen mit solider Vertrauensbasis geeignet.

Ablauf des Dokumenteninkassos im Überblick: Von der Versandvorbereitung bis zum Zahlungseingang

Der Ablauf des Dokumenteninkassos lässt sich in mehrere Phasen aufteilen.

  • Phase 1 – Vertragsschluss und Vereinbarung der Zahlungsbedingungen: Exporteur und Importeur (Empfänger der Ware) einigen sich auf das Geschäft zum Versand der Ware und die Bedingungen – wie das Dokumenteninkasso und die anzuwendenden Incoterms.
  • Phase 2 – Versand der Ware und Erstellung der Dokumente: Der Exporteur stellt die Ware und alle handelsrechtlich relevanten Dokumente zusammen. Dazu gehören typischerweise Transportdokumente (zum Beispiel für den Seefrachtverkehr), die Handelsrechnung, die Packlisten sowie gegebenenfalls das Ursprungszeugnis und weitere für das Zollverfahren wichtige Papiere sowie Versicherungsdokumente. Wie die Zusammensetzung der Dokumente genau aussieht, richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und den Anforderungen, die für die Einfuhr in das Importgebiet gelten.
  • Phase 3 – Einreichen bei der Hausbank des Exporteurs: Der fertige Dokumentensatz und der Inkassoauftrag werden der einreichenden Bank übergeben. Der Inkassoauftrag enthält alle Konditionen der Dokumentenübergabe, wie Zahlungszeitpunkt und Währung, ob Teilzahlungen zulässig sind und die Bedingungen, unter denen die Dokumente für den Importeur freigegeben werden.
  • Phase 4 – Weiterleitung an die Inkassobank: Die einreichende Bank leitet die Dokumente und den Inkassoauftrag an die Inkassobank weiter, welche die Kommunikation mit dem Importeur übernimmt und für die Verwahrung der Dokumente bis zur Erfüllung der vereinbarten Bedingung sorgt.
  • Phase 5 – Dokumentenfreigabe nach Zahlung oder Akzept: Die Inkassobank benachrichtigt den Importeur über den Eingang der Dokumente und fordert ihn zur Erfüllung der vereinbarten Bedingung auf. Erst nach der Zahlung oder dem Akzept eines Wechsels werden die Dokumente freigegeben und der Zugriff auf die Ware  wird für den Importeur möglich. Durch die Inkassobank wird die Zahlung an die einreichende Bank weitergeleitet, die den Betrag abzüglich anfallender Gebühren an den Exporteur auszahlt.
Bereit für stressfreie Zollabwicklung?

Lassen Sie uns über Ihre Anforderungen sprechen. Unsere Experten beraten Sie gerne – telefonisch oder persönlich vor Ort in Rödermark.

Wann ist das Dokumenteninkasso die passende Zahlungsform? – Vergleich mit Akkreditiv, Vorauskasse und offener Rechnung

Die Entscheidung für das Dokumenteninkasso als Zahlungsform im Außenhandel hängt grundsätzlich von verschiedenen Faktoren wie der Qualität der Beziehung zwischen Exporteur und Importeur, der Risikobereitschaft des Exporteurs und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Das Dokumenteninkasso eignet sich nicht immer, aber in bestimmten Situationen zur Zahlungsabsicherung. In der Praxis empfiehlt es sich demnach vor allem dann, wenn bereits eine gewisse Vertrauensbasis zwischen den Handelsparteien besteht, das Länderrisiko des Importeurlandes als moderat eingestuft wird und der Aufwand eines Akkreditivs nicht im Verhältnis zum Transaktionswert steht. Im Vergleich zur Vorauskasse entlastet es den Importeur finanziell, ohne dem Exporteur die gesamte Absicherung zu entziehen.

Anhand folgender Kriterien lässt sich einschätzen, ob das Dokumenteninkasso für eine konkrete Handelssituation geeignet ist:

  • Bestehende Geschäftsbeziehung: Wo Exporteur und Importeur bereits erfolgreich zusammengearbeitet haben und die Bonität des Käufers bekannt ist, bietet das Dokumenteninkasso eine kostengünstigere Alternative zum Akkreditiv.
  • Moderates Länderrisiko: In Ländern mit stabilen rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ist das Instrument besser geeignet als in Märkten mit erhöhtem Transfer- oder politischem Risiko.

Das Dokumenteninkasso im Vergleich zu anderen Zahlungsformen im Außenhandel:

  • Kosteneffizienz gegenüber dem Akkreditiv: Da keine Bankgarantie ausgestellt wird, sind die Abwicklungsgebühren in der Regel deutlich geringer, was bei häufigen oder mittleren Transaktionsvolumina vorteilhaft ist.
  • Strukturelle Absicherung gegenüber offener Rechnung: Das Dokumenteninkasso bietet durch die Dokumentenkontrolle ein Mindestmaß an Sicherung, das bei der offenen Rechnung vollständig fehlt.
  • Eingeschränkte Eignung bei hohem Risiko: Bei erstmaligen Geschäftsbeziehungen, instabilen Importmärkten oder hochwertigen Waren empfiehlt sich die Absicherung über ein Akkreditiv oder bei sehr hohem Risiko eine Vorauskasse.
  • Überblick über alternative Zahlungsformen: Vorauskasse bietet maximale Sicherheit für den Exporteur; das Akkreditiv bietet bankgarantierte Absicherung für beide Seiten; die offene Rechnung setzt vollständiges Vertrauen in die Zahlungsmoral des Importeurs voraus.

Unternehmen, die sich nicht sicher sind, welche Zahlungssicherung den eigenen Anforderungen besonders entgegenkommt, können sich von einer professionellen Zollagentur kompetent beraten lassen.

Risiken beim Dokumenteninkasso für den Exporteur

Für den Exporteur sind die Risiken beim Dokumenteninkasso vor allem dann relevant, wenn der Importeur seiner Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Im Unterschied zu einem akkreditivgesicherten Geschäft gibt es keine bankseitige Rückfalloption, die eine Zahlung unabhängig vom Verhalten des Käufers sicherstellt.

Exporteure können beim Dokumenteninkasso mit folgenden Risiken konfrontiert sein:

  • Zahlungsverweigerung: Der Importeur lehnt die Zahlung (bei D/P) ab, obwohl die Ware bereits versandt wurde. Die Dokumente verbleiben zwar bei der Inkassobank, die Ware befindet sich jedoch bereits unterwegs oder am Zielort.
  • Nichtannahme der Dokumente: Der Importeur nimmt die vorgelegten Dokumente weder durch Zahlung noch durch Akzept entgegen, etwa weil sich Marktbedingungen verändert haben oder kein Interesse mehr an der Ware besteht.
  • Steckengebliebene Ware im Ausland: Verweigert der Importeur die Dokumentenabnahme, entstehen für den Exporteur Lager-, Versicherungs- und Rückführungskosten. In manchen Ländern ist eine Rückführung der Ware logistisch oder rechtlich erschwert.
  • Wechselrisiko bei D/A: Nach der Auslieferung der Dokumente gegen Akzept besitzt der Exporteur lediglich einen Wechsel als Zahlungsversprechen. Wird dieser bei Fälligkeit nicht eingelöst, sind die Rückgriffsoptionen im Exportgeschäft oft aufwändig und kostenintensiv.
  • Länder- und Transferrisiko: Politische Instabilität, Devisenbeschränkungen oder behördliche Eingriffe im Land des Importeurs können dazu führen, dass ein an sich zahlungswilliger Importeur seine Verbindlichkeit nicht erfüllen kann.

Risiken beim Dokumenteninkasso für den Importeur

Auch auf der Seite des Importeurs ist das Dokumenteninkasso nicht frei von Risiken. Zwar profitiert er grundsätzlich davon, dass er die Dokumente und die Ware erhält, bevor eine endgültige Abrechnung erfolgt. Dennoch bestehen spezifische Herausforderungen, die eine sorgfältige Prüfung der Konditionen erfordern.

Importeure sollten beim Dokumenteninkasso insbesondere folgende Risiken im Blick behalten:

  • Zahlung vor Warenprüfung: Bei D/P muss der Importeur zahlen, bevor er die Ware physisch inspizieren kann. Die Dokumente belegen Versand und formale Angaben, geben jedoch keine Garantie über den tatsächlichen Zustand oder die Qualität der Lieferung.
  • Qualitätsmängel der importierten Ware: Entspricht die gelieferte Ware nicht den vereinbarten Spezifikationen, hat der Importeur die Zahlung bereits geleistet und muss etwaige Ansprüche separat und häufig grenzüberschreitend durchsetzen.
  • Liquiditätsbelastung bei D/P: Die sofortige Zahlungspflicht bei Dokumentenvorlage kann die kurzfristige Liquidität belasten, insbesondere wenn Lieferzeiten schwanken und der Zeitpunkt der Dokumentenpräsentation schwer planbar ist.
  • Abhängigkeit von der Dokumentenvollständigkeit: Fehlen Dokumente oder sind sie fehlerhaft, kann sich die Freigabe verzögern, was Folgekosten durch verspätete Warenübernahme, Lagerhaltung oder Produktionsunterbrechungen auslösen kann.
  • Eingeschränkte Verhandlungsposition bei Mängeln: Hat der Importeur die Dokumente bereits abgenommen und die Ware erhalten, ist seine Verhandlungsposition gegenüber dem Exporteur bei nachträglich festgestellten Mängeln deutlich geschwächt.
dokumenteninkasso-richtig-abwickeln-mit-professioneller

Dokumenteninkasso richtig abwickeln mit professioneller Unterstützung

Wer die Komplexität dokumentenbasierter Außenhandelstransaktionen nicht vollständig intern abbilden möchte, findet mit dem Verzollungsbüro Butz einen zuverlässigen und erfahrenen Dienstleister, der diese Prozesse vollständig übernimmt. Als spezialisiertes Zollabfertigungsbüro mit breitem Leistungsspektrum entlasten wir Unternehmen von zeitintensiven Vorgängen, die intern erhebliche Ressourcen binden würden.

Leistungen des Verzollungsbüros Butz im Außenhandel:

  • Zollabwicklung: Vollständige Bearbeitung von Import- und Exportzollanmeldungen sowie Koordination mit den zuständigen Behörden.
  • Dokumentenmanagement: Prüfung, Zusammenstellung und Weiterleitung handelsbezogener Dokumente im Rahmen von Außenhandelstransaktionen.
  • Außenhandelsberatung: Fachkundige Unterstützung bei Fragestellungen zu Zollverfahren, Handelsregelungen und grenzüberschreitenden Prozessen.
  • Transport und Lagerung: Organisation von Transportketten sowie Lagerdienstleistungen als ergänzendes Angebot zur Zollabwicklung.
  • Schulungen: Grundlagenvermittlung zu Import- und Exportprozessen für Unternehmen, die interne Kompetenz aufbauen möchten.

Für weitere Informationen oder die Vereinbarung eines Beratungstermins kontaktieren Sie uns gern direkt – Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Fazit: Das Dokumenteninkasso verbindet Zahlungsabsicherung und schlanke Strukturen

Empfänger, die Waren erhalten und verarbeiten, deren Zahlung aber immer wieder verschieben, verursachen wirtschaftliche Schäden. Solche Zahlungsausfälle sind in internationalen Geschäftsbeziehungen für Exporteure ein reales Risiko. Das Dokumenteninkasso bietet in diesem Zusammenhang dadurch einen Schutz, dass es vereinbarte Zahlungen zur Bedingung für die Freigabe der Ware macht.

Exportunternehmen dürfen dieses Instrument in seiner Wirkung aber nicht überschätzen. Es gibt Situationen, in denen Importeure Waren bereits aufgrund von Kopien des Frachtbriefs erhalten. Außerdem bedeutet eine Nichtabnahme der Produkte das Entstehen zusätzlicher Kosten. Dass ein Dokumenteninkasso beispielsweise gerade bei länger bestehenden, bisher reibungslos verlaufenen Geschäftsbeziehungen zum Einsatz kommt, hängt auch mit seiner einfachen Struktur und dem geringeren finanziellen Aufwand im Vergleich zum Akkreditiv zusammen.

Letztlich ist die Entscheidung für das Dokumenteninkasso eine Abwägung der Rahmenbedingungen und des potenziellen Ausfallrisikos. Eine fundierte Einschätzung der konkreten Handelssituation, einschließlich Bonität des Partners, Länderrisiko und Warenwert, bleibt die wesentliche Grundlage für eine sachgerechte Entscheidung bei der Wahl der Zahlungsform.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Das Dokumenteninkasso ist eine Zahlungsform im internationalen Handel, bei der der Exporteur seine Forderung gegenüber dem Importeur über den Bankweg geltend macht. Die Kernidee lautet: Dokumente gegen Zahlung oder Akzept. Der Importeur erhält die für die Warenübernahme notwendigen Handelsdokumente erst dann, wenn er entweder den Rechnungsbetrag vollständig bezahlt hat oder einen Wechsel akzeptiert. Zwei Banken sind beteiligt – die einreichende Bank auf Seite des Exporteurs und die Inkassobank auf Seite des Importeurs – die beide treuhänderisch handeln, jedoch keine Zahlungsgarantie übernehmen.

Beim Dokumenteninkasso gibt es zwei Grundformen: Erstens „Dokumente gegen Zahlung“ (Documents against Payment, D/P): Hier erhält der Importeur die Dokumente nur gegen sofortige vollständige Bezahlung. Das bietet dem Exporteur eine hohe Sicherheit. Zweitens „Dokumente gegen Akzept“ (Documents against Acceptance, D/A): Bei dieser Variante werden die Dokumente freigegeben, sobald der Importeur einen Wechsel akzeptiert. Die eigentliche Zahlung erfolgt erst zum späteren Fälligkeitsdatum des Wechsels. Das schont die Liquidität des Importeurs, birgt aber ein erhöhtes Ausfallrisiko für den Exporteur und eignet sich daher eher für langjährige, vertrauensbasierte Geschäftsbeziehungen.

Bei einem Dokumenteninkasso gibt es vier Beteiligte: den Exporteur als Auftraggeber, die einreichende Bank (Remitting Bank) im Land des Exporteurs, die Inkassobank (Collecting Bank) im Land des Importeurs sowie den Importeur als Empfänger. Die einreichende Bank nimmt die Dokumente und den Inkassoauftrag vom Exporteur entgegen, prüft sie formal und leitet sie an die Inkassobank weiter. Die Inkassobank informiert den Importeur, überwacht die Erfüllung der vereinbarten Bedingungen (Zahlung oder Wechselakzept) und gibt die Dokumente erst nach Bedingungserfüllung frei. Beide Banken handeln dabei ausschließlich weisungsgebunden und treuhänderisch – eine eigenständige Zahlungsgarantie übernehmen sie nicht.

Für den Exporteur besteht das größte Risiko darin, dass der Importeur die Zahlung verweigert oder die Dokumente nicht abnimmt – obwohl die Ware bereits versandt wurde. Da keine bankgarantierte Absicherung wie beim Akkreditiv existiert, gibt es keine automatische Rückfalloption. Konkrete Risiken sind: Zahlungsverweigerung bei D/P, Nichtannahme der Dokumente, steckengebliebene Ware im Ausland mit entstehenden Lager- und Rückführungskosten, das Wechselrisiko bei D/A-Geschäften sowie Länder- und Transferrisiken wie politische Instabilität oder Devisenbeschränkungen im Land des Importeurs.

Auch für den Importeur ist das Dokumenteninkasso nicht risikofrei. Bei der Variante „Dokumente gegen Zahlung“ (D/P) muss er zahlen, bevor er die Ware physisch prüfen kann. Die Dokumente belegen nur den Versand und formale Angaben, geben aber keine Garantie über die tatsächliche Qualität der Lieferung. Stellt sich nach der Warenannahme ein Qualitätsmangel heraus, muss der Importeur seine Ansprüche separat und grenzüberschreitend durchsetzen. Hinzu kommen eine mögliche Liquiditätsbelastung durch die sofortige Zahlungspflicht sowie Folgekosten bei fehlerhaften oder unvollständigen Dokumenten, die die Warenübernahme verzögern können.

Das Dokumenteninkasso eignet sich besonders dann, wenn bereits eine gewisse Vertrauensbasis zwischen Exporteur und Importeur besteht, das Länderrisiko des Importeurlandes als moderat eingestuft wird und der Aufwand eines Akkreditivs im Verhältnis zum Transaktionswert zu hoch wäre. Im Vergleich zur offenen Rechnung bietet es dem Exporteur eine strukturelle Mindestsicherung durch die Dokumentenkontrolle. Bei erstmaligen Geschäftsbeziehungen, politisch instabilen Importmärkten oder besonders hochwertigen Waren empfiehlt sich hingegen ein Akkreditiv oder – bei sehr hohem Risiko – eine Vorauskasse.

Die zentrale rechtliche Grundlage für das Dokumenteninkasso sind die „Einheitlichen Richtlinien für Inkassi“ (ERI 522), herausgegeben von der Internationalen Handelskammer (ICC). Dieses Regelwerk definiert die Rechte und Pflichten aller am Verfahren beteiligten Parteien und schafft damit einen international anerkannten verbindlichen Rahmen. Ergänzend dazu gelten nationale Rechtsvorschriften für spezifische Detailfragen, etwa zum Umgang mit vertraulichen Dokumenten. In Deutschland sind dies insbesondere die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Handelsgesetzbuches (HGB).

Ein Dokumenteninkasso läuft in fünf Phasen ab: (1) Exporteur und Importeur schließen einen Kaufvertrag und vereinbaren das Dokumenteninkasso als Zahlungsform. (2) Der Exporteur versendet die Ware und erstellt alle relevanten Handelsdokumente wie Transportdokumente, Handelsrechnung, Packlisten und gegebenenfalls Ursprungszeugnis. (3) Der Exporteur reicht die Dokumente zusammen mit einem Inkassoauftrag bei seiner Hausbank (einreichende Bank) ein. (4) Die einreichende Bank leitet die Dokumente und den Auftrag an die Inkassobank im Land des Importeurs weiter. (5) Die Inkassobank benachrichtigt den Importeur und gibt die Dokumente erst nach Zahlung oder Wechselakzept frei. Der Zahlungsbetrag wird anschließend über die einreichende Bank an den Exporteur weitergeleitet.

Bereit für stressfreie Zollabwicklung?

Lassen Sie uns über Ihre Anforderungen sprechen. Unsere Experten beraten Sie gerne – telefonisch oder persönlich vor Ort in Rödermark.

Hinweis

Bei der Erstellung der Inhalte für diese Website bemühen wir uns um größtmögliche Sorgfalt. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass sich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte jederzeit – auch kurzfristig – ändern können und diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglicherweise nicht mehr gegeben sind. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die bereitgestellten Informationen nicht als individuelle rechtliche, steuerliche, finanzielle oder sonstige fachliche Auskünfte, Empfehlungen oder Beratungen zu verstehen sind. Sie können eine individuelle Einzelfallberatung durch eine fachkundige Person nicht ersetzen und eignen sich nicht als Grundlage von Entscheidungen. Informationen zur Haftung der Verzollungsbüro Butz GmbH finden Sie hier.

Tags

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Status „zugelassener Aussteller“ im Überblick

Der Status „zugelassener Aussteller“ im Überblick

Unternehmen mit internationalen Handelsgeschäften sehen sich im Warenverkehr häufig mit komplexen zollrechtlichen Anforderungen konfrontiert. Der hohe Verwaltungsaufwand bindet nicht nur Ressourcen, sondern kann auch Fehler begünstigen.Der Status des „zugelassenen Ausstellers“ soll den Warenverkehr vereinfachen. Dieser ermöglicht es Unternehmen, die Herkunft...
mehr erfahren
Chemische Vorprodukte: Besonderheiten bei der aktiven Veredelung

Chemische Vorprodukte: Besonderheiten bei der aktiven Veredelung

Vorprodukte spielen im internationalen Handel eine große Rolle. Sie werden nach Deutschland bzw. in die Europäische Union (EU) eingeführt, um hier zur Herstellung verschiedener Produkte eingesetzt zu werden. Diese Produkte können sowohl für den deutschen bzw. den EU-Markt als auch...
mehr erfahren
Zollverfahren in China: Ablauf & Dokumente beim Warenimport

Zollverfahren in China: Ablauf & Dokumente beim Warenimport

Der Handel in Form von Exporten nach China boomt – und das nicht erst seit Kurzem. Viele Unternehmer beschäftigen sich bereits seit Jahren mit dem Import von chinesischen Waren nach Deutschland. Doch auch in China wächst die Nachfrage nach deutschen...
mehr erfahren
Zölle & Einfuhrabgaben beim Import nach China: Infos für Exporteure

Zölle & Einfuhrabgaben beim Import nach China: Infos für Exporteure

Laien kennen vor allem das hohe Marktaufkommen chinesischer Produkte in Europa. Doch wer sich mit dem Export von Gütern beschäftigt, der weiß, dass auch in entgegengesetzter Richtung ein reger Handel herrscht. In den vergangenen Jahren nahmen die Exporte von Unternehmen...
mehr erfahren
Was ist das Zollverfahren der aktiven Veredelung?

Was ist das Zollverfahren der aktiven Veredelung?

Das Zollverfahren der aktiven Veredelung ist ein Verfahren, das von Unternehmen genutzt wird, um Waren zu importieren und zu veredeln, bevor sie in den Verkauf gehen. Diese Veredelung kann eine Vielzahl von Prozessen umfassen, wie zum Beispiel die Produktion, die...
mehr erfahren
Die Auswirkungen von Freihandelsabkommen auf die deutsche Wirtschaft

Die Auswirkungen von Freihandelsabkommen auf die deutsche Wirtschaft

Deutschland gehört zu den wichtigen Exportnationen, die im globalen Handel eine führende Rolle übernehmen. Im zurückliegenden Jahr belief sich der Umfang an Ausfuhren auf mehr als 1,5 Billionen Euro. Besonders stark dominieren die Wirtschaftssektoren der Automobilindustrie und des Maschinenbaus, gefolgt...
mehr erfahren