- DPU ist ein Incoterm, bei dem der Verkäufer nicht nur zum Transport der Ware zum Bestimmungsort, sondern auch zur Entladung verpflichtet ist.
- Der mit den Incoterms 2020 eingeführte DPU ersetzt die enger gefasste Vorgängerklausel DAT und erlaubt als Bestimmungsort nun auch Lagerhäuser oder Werksgebäude des Empfängers.
- DPU ist für alle Transportwege nutzbar – Straße, Schiene, See und Luft – und eignet sich besonders für Sammelcontainer und größere Projektlieferungen.
- Der entscheidende Unterschied zu DAP: Bei DPU trägt der Verkäufer die Verantwortung bis zur abgeschlossenen Entladung, was eine geeignete Entladeinfrastruktur am Zielort voraussetzt.
- Eine präzise Benennung des Entladeorts im Vertrag ist essenziell, um Unklarheiten beim Gefahrübergang zu vermeiden.
Mit den Incoterms hat die International Chamber of Commerce (Internationale Handelskammer) – kurz ICC – ein Regelwerk etabliert, das für Verkäufer und Käufer klare Lieferbedingungen definiert. Viele Incoterms verpflichten den Verkäufer zum Transport einer Ware – der Incoterm DPU (Delivered at Place Unloaded, zu Deutsch: Geliefert benannter Bestimmungsort entladen) geht darüber hinaus.
Bei der Anwendung des Incoterms DPU gehört zu den Aufgaben des Verkäufers auch die Entladung. Im Vergleich zu anderen Incoterms führt dies auf Seiten des Verkäufers zu einem höheren Risiko, denn seine Verantwortlichkeit endet nicht schon mit der Beladung – wie beim Incoterm FOB (Free on Board, zu Deutsch: Frei an Bord) – oder mit der Lieferung zum vereinbarten Bestimmungsort. Damit stellt sich die Frage, warum der Verkäufer in internationalen Handelsgeschäften diese umfassende Verbindlichkeit eingehen sollte.
Lassen Sie uns über Ihre Anforderungen sprechen. Unsere Experten beraten Sie gerne – telefonisch oder persönlich vor Ort in Rödermark.
Bedeutung des Incoterms DPU in Lieferbeziehungen
DPU wurde mit der Fassung der Incoterms 2020 als Ersatz für die Klausel DAT (Delivered at Terminal, zu Deutsch: Lieferung an ein festgelegtes Terminal) eingeführt und bietet im Vergleich zur alten Regelung einen höheren Gestaltungsspielraum, weil der Bestimmungsort auch ein Lagerhaus oder ein anderes Werksgebäude des Empfängers sein kann.
Eine weitere Besonderheit von DPU ist die Wahlfreiheit des Transportwegs. Anders als beispielsweise FOB, der rein auf den Wassertransport Anwendung findet, kann die Ware bei der Vereinbarung von DPU auf
- der Straße,
- der Schiene,
- dem Seeweg und
- dem Luftweg
befördert werden. Zudem ist mit dem Incoterm der Aufbau einer multimodalen Transportkette möglich, was gerade die Entwicklung globaler Lieferketten unterstützt.
Aufgrund der sehr umfangreichen Verantwortung, die der Verkäufer hier trägt, ist in der Vertragsgestaltung auf eine präzise Benennung des Lieferorts – beispielsweise eine bestimmte Rampe oder ein definierter Entladepunkt – zu achten. Missverständliche Formulierungen können indes zu Unklarheiten hinsichtlich des genauen Gefahrübergangs führen – erst wenn dieser erfolgt ist, haftet der Verkäufer nicht mehr für eine Beschädigung oder einen Verlust der Ware.
DPU und DAP – der entscheidende Unterschied
Innerhalb des Incoterms-Regelwerks gibt es eine Lieferbedingung, die auf den ersten Blick sehr große Ähnlichkeit mit DPU hat. Dabei handelt es sich um den Incoterm DAP (Delivered at Place, zu Deutsch: Geliefert bis zum Bestimmungsort). Der zentrale Unterschied betrifft die Verantwortlichkeit des Verkäufers. Bei DAP endet diese bereits mit der Bereitstellung der noch verladenen Ware am Bestimmungsort.
Demnach gehen Schäden, die sich bei der vom Käufer zu organisierenden Entladung ereignen, zu dessen Lasten – ein im ersten Moment kleines Detail, das praktisch aber erhebliche Auswirkungen hat, da bei DPU der Verkäufer die Entladung durchführt und dafür entsprechende Kapazitäten am Zielort aufbauen bzw. vorhalten muss.
In der Praxis bietet sich DPU daher vor allem bei Sammelcontainern mit mehreren Empfängern oder größeren Projektlieferungen an, für die der Verkäufer über eine geeignete Entladeausrüstung verfügt.
DPU verlangt eine sorgfältige Prüfung der Entladefähigkeit
Der Incoterm DPU bedeutet eine erhebliche Verschiebung der Kosten und des Risikos hin zum Verkäufer. Dabei geht es nicht nur um Aspekte wie die Transportversicherung oder eine korrekte Ausfuhrzollerklärung. Gerade die Entladung am Bestimmungsort stellt besondere Anforderungen an die logistische Leistungsfähigkeit des Verkäufers. Daher ist das Vorhandensein einer angemessenen Entladeinfrastruktur aus Sicht des Verkäufers eine wesentliche Voraussetzung für die Vereinbarung des Incoterms DPU.
Weitere Incoterms erklären wir in eigenen lesenswerten Magazinbeiträgen. Darüber hinaus bieten wir als Verzollungsbüro Butz unseren Kunden Unterstützung bei der Auswahl der zu ihrer individuellen Situation passenden Incoterms an. Dies schließt auch die Erkennung möglicher Fehlerquellen ein, die einen hohen wirtschaftlichen Schaden nach sich ziehen können. Setzen Sie sich bei Fragen und Anliegen in den Bereichen Zoll, Transport und Logistik gern mit uns in Verbindung – Wir freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
DPU steht für „Delivered at Place Unloaded“ bzw. zu Deutsch „Geliefert benannter Bestimmungsort entladen“.
DPU wurde mit der Überarbeitung der Incoterms im Jahr 2020 eingeführt und ersetzt die bisherige Klausel DAT. Der wesentliche Unterschied: Während DAT den Bestimmungsort auf Terminals beschränkte, erlaubt DPU ausdrücklich auch andere Bestimmungsorte. Damit bietet die neue Klausel deutlich mehr Gestaltungsspielraum bei der Vertragsgestaltung.
DPU ist nicht auf einen bestimmten Transportweg beschränkt. Die Ware kann daher auf der Straße, der Schiene, dem See- oder dem Luftweg befördert werden. Darüber hinaus lässt sich DPU problemlos mit einer multimodalen Transportkette kombinieren, bei der mehrere Verkehrsträger nacheinander eingesetzt werden.
Beim Incoterm DAP endet die Verantwortung des Verkäufers, sobald die noch verladene Ware am vereinbarten Bestimmungsort bereitgestellt ist. Die Entladung obliegt dem Käufer, der dafür auch das Risiko trägt. Bei DPU hingegen übernimmt der Verkäufer zusätzlich die Entladung und haftet bis zu deren Abschluss für Schäden oder Verlust. Dieses Detail hat in der Praxis erhebliche finanzielle und logistische Auswirkungen.
DPU empfiehlt sich vor allem dann, wenn der Verkäufer über eine geeignete Entladeausrüstung am Zielort verfügt und die Entladung zuverlässig organisieren kann. Typische Anwendungsfälle sind Sammelcontainer mit mehreren Empfängern sowie größere Projektlieferungen, bei denen eine kontrollierte Übergabe vor Ort wichtig ist. Für Situationen, in denen der Käufer bessere Entlademöglichkeiten hat, kann hingegen DAP eine sinnvollere Alternative sein.
Entscheidend ist eine möglichst präzise Definition des Lieferorts im Vertrag. Unklare Formulierungen können dazu führen, dass der genaue Zeitpunkt des Gefahrübergangs strittig wird. Außerdem muss der Verkäufer sicherstellen, dass am Bestimmungsort eine angemessene Entladeinfrastruktur vorhanden ist.
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