Was kostet die Verzollung mit einer Zollagentur?

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Das Wichtigste in Kürze
  • Die Kosten einer Zollagentur setzen sich aus drei Bereichen zusammen: Dienstleistungskosten, Einfuhrabgaben und Sicherheitsleistungen.
  • Die genauen Preise hängen von Faktoren wie Warenart, Sendungsanzahl, Zolltarifnummer und dem jeweiligen Zollverfahren ab.
  • Ob Käufer oder Verkäufer die Kosten trägt, richtet sich nach den vereinbarten Lieferbedingungen – z. B. EXW oder DDP.
  • Versender können die Kosten aktiv senken, indem sie Zolltarifnummern selbst recherchieren und die Agentur gezielt entlasten.
  • Fehler bei der Verzollung können teuer werden – ein erfahrenes Verzollungsbüro schützt vor Verzögerungen und Reputationsschäden.

Das Anmelden von Sendungen beim Zoll haben etliche Aus- und Einführer an Logistikdienstleister oder Zollagenten ausgegliedert. Denn insbesondere falsche beziehungsweise unvollständige Dokumente resultieren in Abwicklungsproblemen an der Grenze und führen zu Verzögerungen, die die Reputation des Ausführers negativ beeinträchtigen können. Die Durchführung der genannten Dienstleistungen durch eine Zollagentur wirkt dem entgegen. Von besonderem Interesse ist in diesem Zusammenhang die Frage: Was kostet eine Zollagentur?

Die Antwort lautet: Die Preise einer Zollagentur in Deutschland sind vom Einzelfall und einer Vielzahl an Faktoren abhängig. Zur Veranschaulichung nachfolgend ein Fallbeispiel: Ein Kunde beauftragt eine Zollagentur in Deutschland damit, Ware für eine Veranstaltung in die Schweiz zu transportieren. Da die Ware nach Beendigung der Veranstaltung zurück in das Ursprungsland verbracht werden soll, ist im Vergleich mit der dauerhaften Verbringung einer Ware in die Schweiz ein anderes zollrechtliches Verfahren maßgebend. Die beizubringenden Dokumente, Formulare und Abgaben und somit auch die Kosten variieren.

Überblick: Welche Kostenpunkte gibt es grundsätzlich bei der Verzollung mit einer Zollagentur?

Für gewöhnlich lassen sich die Kosten, die bei der Beauftragung einer Zollagentur anfallen, in drei Bereiche gliedern. Diese müssen indes zwingend voneinander getrennt betrachtet werden. Andernfalls ist es unmöglich, die Gesamtkosten exakt darzulegen. Untenstehend erhalten Sie eine Übersicht über die einzelnen Bereiche in Form einer transparenten Checkliste:

✓ Dienstleistungskosten der Zollagentur

✓ Einfuhrabgaben

✓ Sicherheitsleistungen für zeitweise Importe beziehungsweise Transit

Dienstleistungskosten der Zollagentur

Einen nicht unerheblichen Teil der Gesamtkosten, die bei der Verzollung anfallen, machen die Dienstleistungskosten der Zollagentur aus. Diese setzen sich äquivalent zu Dienstleistungsunternehmen aus anderen Branchen aus folgenden Kostenpunkten zusammen:

✓ Fixkosten

✓ Laufende Kosten

✓ Kosten pro Versandvorgang

Während unter den laufenden Kosten beispielsweise die Ausgaben der Zollagentur für verwaltungsrechtliche Aufgaben und Miete verstanden werden, zählt der Zeitaufwand, der für die Erstellung der Deklaration der zu im- oder exportierenden Ware erforderlich ist, zu den Kosten pro Vorgang.

dienstleistungskosten-zollagentur

Ein weiteres klassisches Beispiel für eine kostenpflichtige Zolldienstleistung ist die Ausfuhranmeldung. Bei der Ausfuhr von Waren in ein Land außerhalb der Europäischen Union ist die Vorlage einer Ausfuhranmeldung beim Zoll unerlässlich, sofern der Warenwert der Lieferung 1.000 EUR oder ein Gewicht von einer Tonne übersteigt. Da Sammelsendungen für Sie als Kunde aus finanzieller Sicht lukrativer sind als mehrere Einzelsendungen, werden die Grenzwerte äußerst schnell erreicht. Bei der Fertigung der Ausfuhranmeldung hingegen sinken die Preise der Zollagentur, je mehr Dokumente Sie erstellen lassen. Außerdem reduzieren sich die Kosten für die Zollagentur, wenn Sie in regelmäßigen Abständen ähnliche Aufträge zur Verzollung einreichen. Zum Beispiel bei wöchentlichen Lieferungen, bei denen lediglich das Rechnungsdatum und die Rechnungsnummer voneinander abweichen.

Neben der Ausfuhranmeldung kann in einigen Fällen die Vorlage eines Präferenznachweises obligatorisch sein. Ein Präferenznachweis belegt den Ursprung einer Ware. Die Europäische Union hat mit einigen Ländern sogenannte Präferenzabkommen abgeschlossen. Exportieren Sie eine Ware in eines dieser Länder, müssen Sie beim Vorhandensein eines Präferenznachweises lediglich geringe oder keine Zölle zahlen. Zu den bekanntesten Beispielen eines Präferenznachweises zählt die Warenverkehrsbescheinigung. Diese ist bei der Verbringung von Waren in bestimmte Länder erforderlich, sofern der Warenwert den Betrag von 6.000 EUR übersteigt.

Selbstverständlich zählt die Importverzollung ebenfalls zu den Zolldienstleistungen. Denn: Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland muss Zoll entrichtet werden. Dessen Höhe ist vom Zollwert der Ware und dem Zollsatz abhängig.

Wie Sie sehen, ist die Verzollung von Waren herausfordernd und für Laien mit etlichen Hürden versehen. Fehler können Sie teuer zu stehen kommen. Setzen Sie daher auf das Full-Service-Angebot des Verzollungsbüros Butz. Dieses beinhaltet:

✓ Übernahme des Schriftverkehrs mit der Zollbehörde

✓ Revision, Analyse und Optimierung Ihrer Zollprozesse

✓ Einreihen Ihrer Waren

✓ Prüfen von Präferenzregelungen

✓ Grundlagenschulungen

Einfuhrabgaben

Beim Import von Waren kommen zu den Dienstleistungskosten für gewöhnlich die Einfuhrabgaben hinzu. Darunter versteht man sämtliche Steuern und Abgaben, die die Zollbehörden bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern erheben. Die Höhe der Einfuhrabgaben variiert in Abhängigkeit des Gewichts und Art der Ware, der Zolltarifnummer, dem Warenwert, dem Ursprungsland und der Präferenzeigenschaft.

Sicherheitsleistungen

In seltenen Fällen ist es nötig, dass Sie bei der zeitweisen Ein- oder Durchfuhr einer Ware eine Sicherheit erbringen müssen. Hierfür ursächlich ist der Umstand, dass einige Staaten sichergehen wollen, dass keine Einfuhrabgaben hinterzogen werden, sollte das Zollverfahren nicht ordnungsgemäß abgeschlossen werden.

Wer bezahlt die Kosten der Zollagentur?

Wer die Kosten für die Zollagentur zahlt, hängt von den Lieferbedingungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einer Ware ab. Das bedeutet: Für die Kosten kommt entweder der Versender oder der Importeur auf.

Wurden keine gesonderten Vereinbarungen getroffen und Sie holen die Ware selbst ab, müssen Sie davon ausgehen, dass Sie für die Kostenrechnung der Zollagentur aufkommen. Darüber hinaus schließt der Verkäufer oftmals die Übernahme der Kosten für die Zollagentur aus, indem er gemäß den Lieferbedingungen seine Ware EXW “ex works” (deutsch: ab Werk) veräußert.

Für Sie als Käufer hat dies zur Folge, dass Sie die Ware direkt beim Verkäufer oder an einem anderen Ort zum Beispiel im Lager, in der Fabrik oder am Werk abholen müssen. Der Verkäufer verlädt die Ware weder auf ein Transportmittel, noch macht er sie zur Ausfuhr frei.

Das andere Extrem stellt DDP “Delivered, Duty paid” dar (Deutsch: geliefert verzollt). Der Verkäufer stellt dem Käufer die bereits freigemachte Ware entladebereit am vereinbarten Bestimmungsort zur Verfügung. Der Verkäufer trägt nicht nur die Kosten für die Zollagentur, sondern ferner sämtliche Kosten und Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung zum Bestimmungsort stehen.

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Berechnung: Welche Faktoren beeinflussen die Preise und Dienstleistungskosten im konkreten Fall?

Für Im- und Exporteure ist es besonders wichtig, die Kosten für eine Zollagentur beziehungsweise den Zoll im Vorfeld zu berechnen. Ob es günstiger ist, die Zollanmeldung selbst durchzuführen oder einen Zollagenten damit zu beauftragen, ist erneut vom Einzelfall abhängig. Aktuell gestalten sich die Preisbereiche für die folgenden Dienstleistungen einer Zollagentur in etwa wie folgt:

  • Ausfuhrsendung: 18-35 EUR
  • Einfuhrsendung: 65-90 EUR

Allerdings ist an dieser Stelle anzumerken, dass die Kalkulation der tatsächlichen Kosten für die Zollagentur von der Anzahl und der Art der Sendungen beeinflusst wird. Denn: Die Agenturen passen die Preise basierend auf der Zahl der Anmeldungen und der Anzahl der Positionen pro Anmeldung an. Zudem können weitere Kosten entstehen, wenn die zu versendenden Waren besonders aufwendig zu verzollen sind. Das ist zum Beispiel bei Obst und Gemüse sowie Gütern mit doppeltem Verwendungszweck gegeben.

Tipp: Ausgaben für Zolldienstleistungen gering halten durch gute Vorbereitung und proaktive Mitwirkung

Sie als Versender können die Kosten für die Zollagentur durch Ihr aktives Handeln senken. Diese sind maßgeblich vom Aufwand abhängig, der bei der Verzollung der Sendungen anfällt. Falls Sie an der Vorbereitung der Verzollung mitwirken, reduzieren Sie den Arbeitsaufwand der Zollagentur und somit die Gesamtkosten, da dieser Kostenvorteil in der Regel an Sie weitergegeben wird. Recherchieren Sie zu diesem Zweck beispielsweise die Zolltarifnummern und übermitteln Sie diese der Agentur.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Die Preise einer Zollagentur sind vom Einzelfall abhängig und variieren je nach Warenart, Anzahl der Sendungen und Art des Zollverfahrens. Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich.

Die Gesamtkosten gliedern sich in drei Bereiche: Dienstleistungskosten der Zollagentur, Einfuhrabgaben (Steuern und Zölle) sowie in seltenen Fällen Sicherheitsleistungen.

Das hängt von den vereinbarten Lieferbedingungen ab. Bei 'EXW' (ab Werk) trägt der Käufer die Kosten, bei 'DDP' (geliefert verzollt) übernimmt der Verkäufer sämtliche Kosten inklusive Zoll.

Eine Ausfuhranmeldung ist notwendig, wenn der Warenwert einer Lieferung in ein Nicht-EU-Land 1.000 EUR übersteigt oder das Gewicht eine Tonne überschreitet.

Durch aktive Mitarbeit, zum Beispiel indem Sie die Zolltarifnummern selbst recherchieren und der Agentur übermitteln, reduzieren Sie den Arbeitsaufwand und damit die Gesamtkosten.

Ein Präferenznachweis belegt den Ursprung einer Ware und kann bei Exporten in Länder mit EU-Präferenzabkommen zu reduzierten oder keinen Zollabgaben führen. Ein bekanntes Beispiel ist die Warenverkehrsbescheinigung, die bei Warenwerten über 6.000 EUR erforderlich sein kann.

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