NCTS Versandverfahren Übersicht: Bedeutung einfach erklärt, Vorteile, Ablauf und Nämlichkeitssicherung

Inhalte
Das Wichtigste in Kürze
  • Das NCTS (New Computerised Transit System) ist ein elektronisches Versandverfahren, das seit dem 1. Juli 2005 die papierbasierten T1- und T2-Einheitspapiere ersetzt.
  • Einfuhrabgaben müssen nicht mehr an der Landesgrenze, sondern erst am Bestimmungsort entrichtet werden – das reduziert Wartezeiten und bürokratischen Aufwand erheblich.
  • In Deutschland läuft das Verfahren über die Fachanwendung ATLAS-Versand und erfordert zertifizierte Software.
  • Die Nämlichkeitssicherung schützt vor Manipulation der Waren auf dem Transportweg und stellt sicher, dass Abgaben vollständig bezahlt werden.
  • Das Verfahren unterscheidet zwischen NCTS-T1 (Nicht-EU-Waren innerhalb der EU) und NCTS-T2 (EU-Waren in gVV-angebundene Länder).

Das NCTS-Verfahren wurde am 1. Juli 2005 eingeführt und löste die Prozesse ab, die vorher mit Hilfe der Einheitspapiere T1 und T2 bearbeitet wurden.

Wie funktioniert dieses Versandverfahren? Worauf muss geachtet werden und welche Besonderheiten bestehen?

All diese Fragen werden in diesem Beitrag ausführlich beantwortet.

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NCTS Bedeutung: Versandverfahren einfach erklärt

Der Begriff NCTS steht für New Computerised Transit System. Es handelt sich um ein einheitliches Versandsystem, an dem die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, unterzeichnende Vertragsparteien, sowie Andorra, San Merino, die Schweiz, Norwegen und Liechtenstein teilnehmen.

In Deutschland wird das NCTS-Verfahren mit Hilfe der Fachanwendung ATLAS-Versand durchgeführt. Die Versandverfahren, die früher durch die Einheitspapiere T1 und T2 abgewickelt wurden, werden ab dem 1. Juli 2005 durch das NCTS-Versandverfahren abgelöst.

Die Teilnahmevoraussetzung ist die Erfüllung aller Kriterien, die zur Verwendung des ATLAS-Versands berechtigen. Hierzu muss beispielsweise zertifizierte Software verwendet werden.

Das NCTS-Verfahren macht eine Voranmeldung unnötig, Ausnahmen kommen nur sehr selten vor. Das Verfahren zeichnet sich besonders dadurch aus, dass es bürokratische Prozesse an den Landesgrenzen stark vereinfacht. Das Ziel besteht darin, alle Einfuhren bei ihrer Beförderung zum Bestimmungsort zollamtlich zu überwachen. Einfuhrabgaben werden nicht mehr bei der Überquerung der Landesgrenzen erhoben, sondern können am Bestimmungsort der Ware bezahlt werden.

Das NCTS-Verfahren erlaubt den Transport von Waren über unterschiedliche Wege. Zur Verfrachtung können Schiffe, Flugzeuge, LKWs, Pipelines oder Bahnen verwendet werden.

Es wird zwischen drei Versandverfahrenstypen unterschieden:

 

  • Internationales Versandabkommen
  • Gemeinsames Versandverfahren
  • Gemeinschaftliches Versandverfahren

Die Vorteile von Versandverfahren (NCTS)

Das NCTS-Verfahren wurde eingerichtet, um die Versandprozesse zu vereinfachen. Es zielt dabei auf verschiedene Punkte im Versandsystem ab:

Insgesamt lässt sich feststellen, dass das NCTS-Verfahren ein sehr leistungsfähiger Service für die Wirtschaft ist. An den Landesgrenzen entstehen keine Wartezeiten mehr und die Zollstellen werden stark entlastet. Die Ware kann am Wunschort verzollt werden, an den Grenzen müssen keine Einfuhrabgaben mehr entrichtet werden. Auf diese Weise verlagern sich die bürokratischen Prozesse weg von den Landesgrenzen, hinein ins Landesinnere. An den Zollstellen können Wartezeiten verhindern oder zumindest stark verringert werden. Die Anmeldungen werden bereits im Voraus an die Zollstellen geschickt. Dies geschieht auf elektronischem Wege, wodurch die hohen Papier- sowie Portokosten wegfallen. Das Versenden von Dokumenten auf elektronischem Weg bedeutet auch, dass es keine zeitlichen Verzögerungen gibt, die bei einem Versand mit der Post unumgänglich sind.

Das NCTS-Verfahren ist äußerst transparent, was die Abwicklung der Einfuhren sowohl für die Zollstellen als auch für die Auftraggeber und die Transporteure deutlich vereinfacht. Durch das Versandverfahren hat die Kommunikation zwischen den einzelnen Zollstellen stark zugenommen. Die Zollämter können sehr viel besser zusammenarbeiten.

Versandverfahren: Ablauf und Übersicht

Das NCTS-Verfahren bietet die Möglichkeit, Waren nicht mehr an der Landesgrenze zu verzollen. Die meisten transportierten Waren haben schließlich einen Endbestimmungsort im Landesinnern. Diese Neuerung ermöglicht es dem Auftraggeber des Transports, die Waren zu begutachten, bevor sie abgenommen und verzollt werden. Entspricht die Ware nicht den Anforderungen des Auftraggebers, kann dies frühzeitig erkannt werden.

Die Grenzzollstellen werden durch das Versandverfahren stark entlastet. Es herrscht jedoch ein gewisses Risiko, denn die Waren werden in das Bestimmungsland eingeführt, ohne dass Einfuhrabgaben erhoben wurden. Um das Risiko eines Ausfalls zu umgehen, werden sämtliche Prozesse zollamtlich überwacht.

Der Auftraggeber muss den Antrag auf das Versandverfahren ausfüllen und ihn über das ATLAS-System in elektronischer Form versenden. Die Identitätssicherung wird bei der Abgangszollstelle vorgenommen, damit sichergestellt werden kann, dass die Waren auch tatsächlich auf der angegebenen Route zu ihrem Bestimmungsort gelangen und eine Manipulation ausgeschlossen werden kann.

NCTS-T1 Verfahren

Es handelt sich um Waren, die nicht dem Charakter von Produkten aus der Europäischen Union entsprechen. Sie sollen zu ihrem Empfänger innerhalb der EU transportiert werden.

NCTS-T2 Verfahren

Bei diesem Verfahren werden Waren transportiert, die einen europäischen Charakter haben. Sie sollen über europäische Länder bis zu ihrem Empfänger in einem anderen, gVV-angebundenen Land transportiert werden.

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Nämlichkeitssicherung bei Versandverfahren: Was versteht man darunter?

Mit Hilfe des NCTS-Verfahrens kann die Einfuhrabgabe für transportierte Güter in der Nähe des Zielortes bezahlt werden. Dies birgt jedoch ein Risiko der Manipulation, denn die Waren passieren die Landesgrenze, ohne dass eine Abgabe bezahlt wird.

Durch die Nämlichkeitssicherung wird garantiert, dass die Ware nicht manipuliert und die Einfuhrabgabe tatsächlich in voller Höhe entrichtet wird. Dies soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

  • Die Einfuhr der Ware wird zollamtlich begleitet und beaufsichtigt
  • Waren müssen detailliert beschrieben werden (mit Hilfe von Abbildungen, Handelsrechnungen und Mustern).
  • Die Beförderungsmittel der Ware müssen über eine Zollverschlussanerkenntnis verfügen und somit garantieren, dass während des Transports keine Veränderungen an der Ware vorgenommen werden können.

FAQs

Was versteht man unter NCTS?

NCTS ist ein elektronisches Versandverfahren, dass im gesamten Raum der Europäischen Union eingesetzt wird und der Vereinfachung der Wareneinfuhr dient. Die Abkürzung NCTS steht für „New Computerised Transit System“.

Was ist die NCTS Nummer?

Es handelt sich um die Nummer, die dem Versandschein zugeordnet wird, um die Ware unmissverständlich mit dem Transportprozess in Verbindung bringen zu können. Die MRN (Movement Reference Number) könnte auf Deutsch mit dem Begriff „Versandreferenznummer“ beschrieben werden.

Was versteht man unter einem gemeinsamen Versandverfahren?

Es wird zwischen dem Unionsversandverfahren und dem gemeinsamen Versandverfahren unterschieden. Das Unionsversandverfahren umfasst den Versand von Waren zwischen zwei Ländern der Europäischen Union. Das gemeinsame Versandverfahren umfasst hingegen den Versand von Waren zwischen einem Land der Europäischen Union und einem Land, das zu den Vertragsparteien des Übereinkommens gehört (bspw. Liechtenstein).

Was ist der NCTS Code?

Der NCTS Code ist die NCTS Nummer. Er wird verwendet, um die Ware mit einem Transportverfahren in Verbindung zu bringen und dient der eindeutigen Identifikation.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

NCTS steht für 'New Computerised Transit System' – ein einheitliches, elektronisches Versandverfahren, das in der gesamten EU sowie in weiteren Vertragsstaaten wie der Schweiz, Norwegen und Liechtenstein genutzt wird.

Die NCTS-Nummer (auch NCTS-Code genannt) ist die sogenannte MRN (Movement Reference Number), auf Deutsch 'Versandreferenznummer'. Sie verknüpft die Ware eindeutig mit dem jeweiligen Transportverfahren.

Das Unionsversandverfahren gilt für den Warenversand zwischen zwei EU-Ländern. Das gemeinsame Versandverfahren umfasst hingegen den Versand zwischen einem EU-Land und einem Vertragsstaat des Übereinkommens, wie z. B. Liechtenstein oder die Schweiz.

Die Nämlichkeitssicherung stellt sicher, dass Waren auf dem Transportweg nicht manipuliert werden und die Einfuhrabgaben vollständig am Bestimmungsort entrichtet werden. Sie wird an der Abgangszollstelle vorgenommen.

Für die Teilnahme muss die Berechtigung zur Nutzung von ATLAS-Versand erfüllt sein, was unter anderem den Einsatz zertifizierter Software voraussetzt.

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