Was sind Zollgebühren und welche gibt es?

INHALTE
Das Wichtigste in Kürze
  • Zölle sind Abgaben auf importierte Waren, die beim Grenzübertritt fällig werden und sowohl Staatseinnahmen generieren als auch einheimische Produzenten schützen.
  • Es gibt drei Zollarten: Einfuhrzoll (häufigste Form), Durchfuhrzoll (heute weitgehend unzulässig) und Ausfuhrzoll (streng durch die WTO geregelt).
  • Ausgleichs- und Antidumpingzölle verhindern Marktverzerrungen durch staatliche Subventionen oder künstlich niedrige Preise aus dem Ausland.
  • Zollgebühren, Zollkosten und Einfuhrumsatzsteuer sind drei unterschiedliche Kostenpositionen, die beim internationalen Warenverkehr anfallen können.
  • Innerhalb der EU ist der Warenverkehr zoll- und abgabenfrei – seit dem Brexit gilt das für Großbritannien nicht mehr.

In einer globalisierten Welt ist der Import und Export von Waren zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Allerdings existiert noch kein vollkommen unbeschränkter internationaler Warenfluss. Nationale Gesetze und internationale Abkommen regeln den Verkehr von Gütern sehr detailliert. Mitunter kann es zu hohen Zusatzkosten bei der Einfuhr und Ausfuhr von Gütern in und aus Ländern und Handelsräumen kommen. Die Kalkulation dieser Zusatzkosten ist entscheidend. Dabei müssen Sie zwingend zwischen Zollgebühren, Zollkosten und Steuern unterscheiden, die mit der Verzollung von Waren in Zusammenhang stehen. Weitere Informationen zu Zollgebühren finden Sie außerdem auf unserer Themenseite.

Was sind Zollgebühren und warum fallen sie an?

Zollgebühren sind das, was verkürzt als “Zölle” bezeichnet wird. Es handelt sich um einen Aufschlag auf eingeführte Güter, der bei der Überschreitung der Grenze fällig wird. Für den Importeur bedeuten Zölle deshalb eine Verteuerung der Waren, die in der Regel auf den Verkaufspreis an die lokalen Groß-, Zwischen- und Einzelhändler aufgeschlagen wird. Zölle haben jedoch nicht nur die Funktion, Einnahmen für den Staat zu generieren. Sie haben auch regulativen Charakter. Eine unrealistisch günstige Ware kann über einen Zoll auf ein Preisniveau gehoben werden, mit dem einheimisch produzierte Waren gleicher Art konkurrenzfähig bleiben. Zölle werden von den Staaten erhoben und über entsprechende Behörden kontrolliert, eingezogen und durchgesetzt.

Was ist der Unterschied zwischen Zollgebühren und Steuern?

Der Unterschied zwischen Zollgebühren und Steuern besteht vor allem im regulativen Charakter der Einfuhrabgaben. Sie erfüllen die Doppelfunktion aus der Generierung von Staatseinnahmen und Schutz der einheimischen Produktion. Steuern werden hingegen auf alle Waren erhoben, ob sie aus dem Inland oder dem Ausland kommen. Sie haben ebenfalls regulativen Charakter, dieser ist jedoch nicht so stark ausgeprägt wie bei den Zöllen. So sollen beispielsweise die hohen Steuern für Kraftfahrzeuge mit gesundheitsschädlichen Schadstoffausstoß ihre Halter dazu motivieren, ein umweltschonendes Fahrzeug zu kaufen. In erster Linie geht es bei Steuern aber um die Generierung von Staatseinnahmen.

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Was ist der Unterschied zwischen Zollgebühren und Zollkosten?

Zölle sind Abgaben, die auf die Einfuhr von Waren erhoben werden. Die Höhe der Zollgebühren richtet sich nach der Art der Ware und ihrem Warenwert.

Zollkosten sind die Kosten, die durch die Abwicklung von Zollverfahren seitens der staatlichen Behörden entstehen. Das Erheben, Kontrollieren und Eintreiben von Zöllen verursacht administrativen Aufwand. Je nach Land, beispielsweise in den USA, werden diese Kosten direkt an die Importeure weitergegeben.

Innerhalb der EU werden keine Zölle und Zollkosten erhoben. Der Warenverkehr ist frei. Importe aus Ländern außerhalb der EU werden jedoch mit Zollkosten belegt. Anders als bei den Zollkosten in den USA, werden in der EU die Empfänger mit den Zollkosten belastet. Sie bekommen ihre Waren erst ausgehändigt, wenn die Zollkosten beglichen sind.

Welche Arten von Zöllen gibt es?

Bei der Art des Zolls kann man zwischen Einfuhrzoll, Durchfuhrzoll und Ausfuhrzoll unterscheiden. Die Art des Zolls richtet sich nach dem Weg, den die Ware nimmt. Teilweise sind diese Zollarten aber abgeschafft bzw. unzulässig.

Einfuhrzoll

Der Einfuhrzoll ist die üblichste und häufigste Form der Verzollung einer Ware. Es ist die Einfuhrabgabe, die beim Passieren der Landesgrenze zu entrichten ist. Die Höhe des Einfuhrzolls hängt von der Art der Ware und ihrem Wert ab. Je nach Warenart können unterschiedlich hohe Zollgebühren erhoben werden. Von der Europäischen Union (EU) werden Zölle nur an den Außengrenzen bzw. den Flughäfen erhoben. Dies gilt zudem nur dann, wenn die Waren von außerhalb der EU eingeführt werden. Der grenzüberschreitende Warenverkehr innerhalb der EU wird zoll- und abgabenfrei abgewickelt. Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU ist das Land nicht mehr Teil der Zollunion, so dass Exporte und Importe grundsätzlich der Verzollung unterliegen.

Durchfuhrzoll

Durchfuhrzölle sind Gebühren auf Waren, die nicht in das betreffende Land eingeführt, sondern nur durch dieses transportiert werden sollen. Diese Art der Zollerhebung ist mittlerweile jedoch unzulässig. Der völkerrechtliche Vertrag des “Allgemeines Zoll- und Handelsabkommens” (General Agreement on Tariffs and Trade, GATT) hat die Erhebung von Durchgangszöllen ausdrücklich untersagt. Es gibt jedoch Ausnahmen. Länder, durch die Pipelines von Öl- oder Gaserzeugern laufen, können dafür Transitgebühren verlangen.

durchfuhrzoll

Ausfuhrzoll

Unter der allgemeinen Marktdynamik kann es dazu kommen, dass sich das Verhältnis von Weltmarktpreis und Erzeugerpreis ungünstig verschiebt. Wird der Weltmarktpreis für ein knappes Gut deutlich höher als der inländische Erzeugerpreis, sind große Exporte eine natürliche Motivation. Um einer Verknappung des heimischen Bedarfs vorzubeugen, darf ein Ausfuhrzoll erhoben werden. Das macht die günstig erzeugten einheimischen Waren wieder so teuer, dass die internationalen Erzeuger konkurrenzfähig bleiben. Da dies aber einen empfindlichen Eingriff in die Märkte darstellt, ist die Erhebung von Ausfuhrzöllen durch die Welthandelsorganisation (WTO) streng geregelt.

Welche Funktionen haben Zölle? - 2 Beispiele

Die Märkte schätzen Vielfalt, Qualität und Transparenz. Gleichzeitig existieren international große Unterschiede bei Ressourcen und Produktionsbedingungen. Würde jeder seine Waren weltweit frei verkaufen können, wären schnell viele Standards nicht mehr zu halten. Strenge Gesetze rund um Umwelt- und Arbeitsschutz wären damit nicht mehr haltbar, da die Entwicklungs- und Schwellenländern mit sehr billigen Waren und Produkten dagegen halten können. Zölle sind deshalb ein Werkzeug, um für gleiche Marktchancen zu sorgen. Eine inländisch produzierte Ware bleibt über die Zölle gegenüber den Billigimporten konkurrenzfähig.

Gleichzeitig lässt sich auch die Versorgung der Bevölkerung über ein Senken von Einfuhrzöllen optimieren. Wenn beispielsweise bestimmte Medikamente nur in einzelnen Ländern hergestellt werden, wären hohe Zollgebühren nicht vorteilhaft. Hier kann ein Senken oder Wegfall der Zölle die Einfuhr begünstigen und die Versorgung mit lebenserhaltenden Waren und Produkten sicherstellen.

Ausgleichszoll

Manche Regierungen subventionieren ihre einheimischen Erzeuger so stark, dass diese ihre Waren weit unter dem Marktpreis anbieten können. Durch die Erhebung eines Ausgleichszolls durch einen anderen Staat werden die Waren wiederum so verteuert, dass sie im internationalen Vergleich den Markt nicht verzerren. Im Normalfall werden Ausgleichszölle nach erfolgter Untersuchung von der International Trade Commission genehmigt. Dieses Instrument ist zwar hart, es verhindert aber letzten Endes auch die Überschuldung der Länder. Subventionen werden über Steuern und Schulden bezahlt. Wenn diese dazu eingesetzt werden, Waren zu unrealistisch günstigen Preisen anzubieten, könnte das gefährliche Dynamiken in Gang setzen. Ausgleichszölle sind dagegen ein wirksames Mittel.

Antidumpingzoll

Dumpingpreise dienen dazu, eine Konkurrenz so lange zu schwächen, bis sie aus dem Markt gedrängt ist. Wenn der Wettbewerb ausgeschaltet wurde, bekommt das letzte noch produzierende Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung. Die Preise können dann diktiert werden. International betrachtet sind Dumpingpreise nur über massive Subventionierungen von Branchen oder Unternehmen möglich. Subventionen der heimischen Wirtschaft durch einen Staat sind zwar geduldet, müssen aber stets wohlüberlegt und begründet sein. Wenn sie solche Ausmaße annehmen, dass sie international zu marktverzerrenden Auswirkungen führen, spricht man von Dumping. Damit die Wirtschaft eines anderen Staates dadurch keinen Schaden nimmt, können kurzfristig Antidumpingzölle erhoben werden. Diese verteuern die importierten Wirtschaftsgüter wieder so weit, dass die einheimisch erzeugten Produkte und Waren konkurrenzfähig bleiben.

antidumpingzoll

Besteuerung bei Importen: Die Einfuhrumsatzsteuer

Wenn ein Unternehmen eine Ware produziert, wird mit dem Verkauf an den Zwischen- oder Großhändler die Umsatzsteuer fällig. Wenn der Zwischen- oder Großhändler die gleiche Ware aus dem Ausland bezieht, ist die Umsatzsteuer zunächst nicht im Preis enthalten. Diese wird daher in Form der Einfuhrumsatzsteuer bei der Überschreitung der Grenze erhoben. Sie stellt sicher, dass aus dem Ausland bezogene Waren gegenüber den einheimisch hergestellten Produkten keinen steuerlichen Vorteil generieren können. Der Steuersatz ist dabei an die Umsatzsteuer im Land angelehnt. In Deutschland sind das 7 % oder 19 % des Warenwerts, je nachdem, um welche Warenart es sich handelt.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie in unserem Artikel “Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland: Definition, Berechnung, Sparen, Umgehen & mehr”.

Tabelle: Einzelne Warenarten und ihre Einfuhrabgabensätze beim Import in die EU in der Übersicht

Zollgebührenkalkulation, Zollabwicklung und mehr - Das Verzollungsbüro Butz ist der zuverlässige Zolldienstleister an Ihrer Seite

Ordnung und Transparenz für internationale Handelsaktivitäten anzubieten, ist unsere Mission. Mit uns bekommen Sie einen Zolldienstleister, der sein Handwerk nicht nur versteht, sondern es auch mit Leidenschaft ausübt. Wir sind Ihre Zollagentur mit Kompetenz in allen Fragen des Imports und Exports. Gleichgültig, wie klein oder groß Ihr Vorhaben ist – wir beraten Sie gern und begleiten Sie bis zum erfolgreichen Abschluss Ihres Import- oder Exportgeschäfts. Lassen Sie uns die Kalkulationen erstellen und Zollgebühren berechnen. Erfahren Sie mit uns vorher, was Sie später bezahlen müssen. So werden Ihre internationalen Transporte transparent und berechenbar. Mit präzisen Schulungen, die wir gern auch bei Ihnen vor Ort durchführen, bringen wir Ihr Team auf den neuesten Stand. Falls Ihr Unternehmen für eine eigene Export-Import-Abteilung zu klein ist, lagern Sie diese Angelegenheiten einfach an uns aus. Mit uns bleiben Sie stets rechtssicher, vorbereitet und handlungsfähig.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir sind auch für Mittelständler und Kleinunternehmer der richtige Ansprechpartner. Wir freuen uns auf Sie!

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Zollgebühren sind Abgaben, die beim Import von Waren beim Grenzübertritt erhoben werden. Sie verteuern eingeführte Güter und schützen gleichzeitig einheimische Produzenten vor günstiger ausländischer Konkurrenz.

Zollgebühren richten sich nach der Art und dem Wert der Ware. Zollkosten entstehen durch den administrativen Aufwand der Zollabwicklung durch staatliche Behörden und werden je nach Land – etwa in den USA – direkt an die Importeure weitergegeben.

Es gibt den Einfuhrzoll (beim Import), den Durchfuhrzoll (für Transitwaren, heute weitgehend unzulässig) und den Ausfuhrzoll (zum Schutz der einheimischen Versorgung bei knappen Gütern).

Die Einfuhrumsatzsteuer wird beim Grenzübertritt auf importierte Waren erhoben und stellt sicher, dass ausländische Waren keinen steuerlichen Vorteil gegenüber inländischen Produkten haben. In Deutschland beträgt sie 7 % oder 19 %, je nach Warenart.

Ein Antidumpingzoll wird erhoben, wenn ausländische Anbieter ihre Waren durch massive Subventionen zu künstlich niedrigen Preisen verkaufen und dadurch den Wettbewerb verzerren. Er verteuert die Importe wieder auf ein marktgerechtes Niveau.

Nein, innerhalb der EU ist der Warenverkehr zoll- und abgabenfrei. Zölle werden nur an den Außengrenzen der EU auf Waren aus Drittländern erhoben. Seit dem Brexit unterliegen auch Importe und Exporte mit Großbritannien der Verzollung.

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