- Ein ‘zugelassener Versender’ ist eine vom Hauptzollamt bewilligte Person, die Versandvorgänge ohne physische Warenstellung an der Abgangszollstelle abwickeln darf.
- Das Verfahren bietet Exporteuren und Spediteuren mehr Flexibilität, spart Zeit und reduziert Grenzstaus durch elektronischen Datenaustausch.
- Die Bewilligung erfordert einen formellen Antrag beim zuständigen Hauptzollamt sowie die Teilnahme am NCTS-Verfahren.
- Seit dem Unionszollkodex 2016 wurde der Begriff ‘zugelassener Ausführer’ durch ‘vereinfachte Zollanmeldung mit förmlicher Bewilligung’ ersetzt.
Von einem zugelassenen Versender-Verfahren profitieren im Besonderen Exporteure, sowie Spediteure, welche häufig Zollanmeldungen vornehmen müssen. Mit Hilfe dieses Verfahrens ist es möglich, den Warenverkehr erheblich zu erleichtern, da die Zollbeteiligten flexibel und auf elektronischem Wege Daten austauschen können.
Was genau ein zugelassener Versender ist und welche Erleichterungen und Vorteile Sie erwarten, sowie vieles mehr, können Sie in diesem Beitrag nachlesen.
Lassen Sie uns über Ihre Anforderungen sprechen. Unsere Experten beraten Sie gerne – telefonisch oder persönlich vor Ort in Rödermark.
Was ist ein zugelassener Versender?
Unter einem zugelassenen Versender versteht man eine verantwortliche Person, die als Hauptverpflichteter von dem zuständigen Hauptzollamt dazu bewilligt wurde, die Durchführung von Versandvorgängen durchzuführen. Dabei verfällt das Vorlegen einer Versandanmeldung und die Waren müssen nicht von der Abgangszollstelle gestellt werden.
Wozu genau ist ein zugelassener Versender berechtigt?
Wenn Sie als zugelassener Versender bewilligt wurden, können Sie eine Reihe an Vorgängen vornehmen und sind berechtigt folgende Verfahren abzuwickeln:
- elektronische Übermittlung des Warenabgangs statt Gestellung bei der zuständigen Abgangszollstelle
- die Warenbeförderung ist unabhängig von der Zollstelle und kann ohne diese durchgeführt werden
- Beförderungsmittel oder Packstücke können verschlossen werden
- Versandanmeldungen können ausgestellt werden
- Weitere Nachrichten können elektronisch mit dem Zoll ausgetauscht werden
Lassen Sie uns über Ihre Anforderungen sprechen. Unsere Experten beraten Sie gerne – telefonisch oder persönlich vor Ort in Rödermark.
Welche Vorteile ergeben sich für den zugelassenen Versender?
Als zugelassener Versender profitieren Sie von folgenden Vorteilen, die Ihre Zollabwicklungen um einiges vereinfachen und verkürzen können. Zu diesen zählen:
- eine Verbesserung der zeitlichen Flexibilität
- die Verminderung von Staurisiken an der Grenze
- eine örtliche Unabhängigkeit, da die Sendungen keiner Zollstelle mehr zugeführt werden müssen
Wie wird man zugelassener Versender?
Um zugelassener Versender zu werden, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Wie die Antragsstellung funktioniert und welche Voraussetzungen Sie mitbringen müssen, erfahren Sie hier.
Voraussetzungen
Natürlich müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Vorteile als zugelassener Versender in Anspruch nehmen zu können. Zu diesen gehören:
- eine Einwohnerschaft in dem Zollgebiet der Union
- eine regelmäßige Beanspruchung des Unionsversandverfahrens
- Keine wiederholten oder gravierenden Verstöße gegen Vorschriften des Zoll- und Steuerrechts und keine schweren Straftaten hinsichtlich der Wirtschaftstätigkeit
- Nachweise darüber, dass mittels eindeutiger Geschäftsbücher ein hohes Maß an Kontrolle über Warenbewegungen und andere Tätigkeiten vorliegt. Gegebenenfalls Beförderungsunterlagen, damit geeignete Zollkontrollen ermöglicht werden
- Nachweis der beruflichen oder praktischen Befähigung
Antragstellung
Der Status eines zugelassenen Versenders kann ausschließlich auf Antrag bewilligt werden und wird bei dem Hauptzollamt gestellt, in dessen Bezirk die Hauptbuchhaltung für zollzwecke des Antragstellers geführt wird beziehungsweise diese zugänglich ist.
Für eine erfolgreiche Antragstellung benötigen Sie bestimmte Formulare, die dem Bewilligungshauptzollamt als Überprüfungsgrundlage der Bewilligungsvoraussetzungen dienen. Zu diesen zählen das Formular 0356 mit dem Titel „Antrag auf Bewilligung des Status eines Zugelassenen Versenders (ZV)“ und die Teile eins bis drei des Fragebogens. Indem Sie den Fragebogen rechtskonform ausfüllen, können Sie das Antragsverfahren beschleunigen.
Bewilligung
Für eine Inanspruchnahme der Bewilligung ist eine Teilnahme am New computerised Transit System Verfahren (NCTS) dringend erforderlich. Wenn Sie genaueres über dieses Verfahren erfahren möchten, können wir von Butz Ihnen weiterhelfen. Wir haben für Sie eine Übersicht des NCTS Versandverfahrens zusammengestellt, in der wir Ihnen die Vorteile, den Ablauf und vieles mehr erklären.
Die Bewilligung wird Ihnen schriftlich mittels einer Bewilligungsnummer gewährt. Die Maßnahmen, die Sie als zugelassener Versender im Rahmen der Nämlichkeitssicherung ergreifen müssen, werden in der Bewilligung festgehalten. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Packstücke und Beförderungsmittel mit einem zusätzlichen Verschluss auszustatten. Um dies durchführen zu können, ist jedoch ein weiterer Antrag notwendig, welcher zugelassene besondere Verschlüsse umfasst.
Was ist der Unterschied zwischen zugelassenem Versender und zugelassenem Ausführer?
Der zugelassene Ausführer ist eine zollrechtliche Vereinfachung für die Ausfuhranmeldung, während der zugelassene Versender Versandvorgänge im Unionsversandverfahren durchführen darf, ohne dass bei der Abgangszollstelle die Waren gestellt und die entsprechende Versandanmeldung vorgelegt werden müssen. Den Begriff zugelassener Ausführer gibt es seit dem Unionszollkodex im Jahr 2016 nicht mehr. Die neue zollrechtliche Bezeichnung lautet „vereinfachte Zollanmeldung mit förmlicher Bewilligung“
Zusammenfassung
Nach erfolgreicher Bewilligung des zugelassenen Versender Status können Sie von einer Erleichterung der Zollprozesse profitieren. Die zeitliche Flexibilität, sowie die Verminderung von Staus an der Grenze helfen Ihnen dabei, den Zollablauf so effizient wie möglich zu gestalten. Zusätzlich sind Sie nicht nur zeitlich, sondern auch örtlich unabhängig. Dieser Vorteil wird Ihnen mittels der elektronischen Datenübermittlung ermöglicht.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Ein zugelassener Versender ist eine vom Hauptzollamt bewilligte Person, die als Hauptverpflichteter Versandvorgänge durchführen darf, ohne Waren an der Abgangszollstelle stellen oder eine Versandanmeldung vorlegen zu müssen.
Der Status ermöglicht eine effizientere Zollabwicklung durch zeitliche und örtliche Unabhängigkeit, elektronische Datenübermittlung und die Reduzierung von Verzögerungen an der Grenze.
Der Antrag wird beim zuständigen Hauptzollamt gestellt, in dessen Bezirk die Hauptbuchhaltung geführt wird. Benötigt werden das Formular 0356 sowie die Teile eins bis drei des Fragebogens.
Ja, die Teilnahme am 'New Computerised Transit System' (NCTS) ist eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Bewilligung als zugelassener Versender.
Der zugelassene Versender wickelt Versandvorgänge im Unionsversandverfahren ab, während der zugelassene Ausführer eine Vereinfachung für die Ausfuhranmeldung darstellte. Seit 2016 wurde der Begriff 'zugelassener Ausführer' durch 'vereinfachte Zollanmeldung mit förmlicher Bewilligung' ersetzt.
Lassen Sie uns über Ihre Anforderungen sprechen. Unsere Experten beraten Sie gerne – telefonisch oder persönlich vor Ort in Rödermark.