Kontakt via Hotline.
Kontakt via E-Mail aufnehmen.

Was ist ein Einfuhrabgabenbescheid?

Inhaltsverzeichnis
einfuhrabgabenbescheid

Wenn man Produkte exportiert und importiert, dann wird man zahlreichen bürokratischen Vorgängen ausgesetzt. Bei der Einfuhr von Waren werden Zollabgaben fällig. Doch was hat es mit dem Einfuhrabgabenbescheid auf sich, wo erhält man ihn und wie muss man die Summe zahlen?

Einfuhrabgabenbescheid – Definition

Wenn die Waren beim Import in das Zielland die zuständige Zollstelle passieren, dann erstellt diese den sogenannten Einfuhrabgabenbescheid aus. In dem Bescheid wird darüber informiert, dass sich die Warenladung im Zollverfahren befindet und in naher Zukunft in den freien Verkehr überführt wird. Mit dem Einfuhrabgabenbescheid geht außerdem auch die Zahlungsaufforderung einher, denn beim Import wird je nach Warenart und Ursprungsland eine Zollgebühr fällig.

Wann wird der Einfuhrabgabenbescheid erstellt?

Innerhalb der Europäischen Union gelten besondere Handelsregelungen. Sie ermöglichen den vereinfachten Grenzübertritt von Waren und erleichtern den Handel insgesamt stark. Sobald Güter aus einem Drittland in die Europäische Union eingefahren werden sollen, wird der Zoll erhoben. Der Zollwert richtet sich nach dem Wert der Waren und muss gezahlt werden, wenn ein bestimmter Warenwert überschritten wird. Bei einem Sachwert von über 150 Euro muss der Zoll erhoben werden. Zu bedenken ist außerdem, dass für bestimmte Warengruppen besondere Zölle gelten. Darunter beispielsweise Parfüm, Kaffee, Alkohol und Tabakwaren.

Auf dem Einfuhrabgabenbescheid wird aufgeführt, wie hoch die Summe ist, die zur Einfuhr der Waren beim Zoll bezahlt werden muss. Es spielt keine Rolle, ob die Produkte mit dem Flugzeug, dem Schiff oder einem anderen Transportmittel in den

erhaelt-einfuhrabgabenbescheid

Wer erhält einen Einfuhrabgabenbescheid?

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen erhalten bei der Einfuhr von Waren den Einfuhrabgabenbescheid, wenn die Produkte aus einem Drittland importiert werden. Wenn die Einfuhr durch einen Dienstleister, beispielsweise einen Spediteur, einen Kurier oder einen Postdienstleister durchgeführt wird, dann erhält dieser den Einfuhrabgabenbescheid und muss ihn an den Importeur, beziehungsweise den Kunden, weiterleiten. Je nachdem, für welche Incoterms sich die handelnden Parteien entschieden haben, ist der Zoll entweder vom Verkäufer oder vom Käufer, also vom Importeur oder Exporteur der Ware zu bezahlen.

Wann muss man einen Einfuhrabgabenbescheid begleichen?

Die Einfuhrabgaben werden mit Ausstellung des Einfuhrabgabenbescheids fällig und sollten umgehend beglichen werden. Im Bescheid wird allerdings auch eine Frist aufgeführt. Bei Nicht-Zahlung drohen dem Verantwortlichen hohe Bußgelder von bis zu 5.000 Euro.

Wie man den Einfuhrabgabenbescheid zahlen möchte, entscheidet man selbst. Das Zollamt bietet mehrere Möglichkeiten, darunter Barzahlung, Überweisung, Bankeinzug (bei Unternehmen), Verrechnung, Scheck oder Kartenzahlung.

Wenn die Zollgebühren nicht beglichen werden, dann können die Waren nicht in den freien Verkehr der Europäischen Union überführt werden. Sie bleiben in der Zollstelle, bis die Einfuhrgebühren in voller Höhe bezahlt wurden. Wenn eine Postsendung nicht beim Zoll abgeholt wird, dann fallen Lagerkosten an.

Hinweis

Bei der Erstellung der Inhalte für diese Website bemühen wir uns um größtmögliche Sorgfalt. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass sich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte jederzeit – auch kurzfristig – ändern können und diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglicherweise nicht mehr gegeben sind. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die bereitgestellten Informationen nicht als individuelle rechtliche, steuerliche, finanzielle oder sonstige fachliche Auskünfte, Empfehlungen oder Beratungen zu verstehen sind. Sie können eine individuelle Einzelfallberatung durch eine fachkundige Person nicht ersetzen und eignen sich nicht als Grundlage von Entscheidungen. Informationen zur Haftung der Verzollungsbüro Butz GmbH finden Sie hier.

Kategorien

* Diese Felder sind erforderlich
Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unter: Datenschutzerklärung | Informationspflichten DS-GVO.

×
Inhaltsverzeichnis