Was ist ein Einfuhrabgabenbescheid?

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Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Einfuhrabgabenbescheid wird von der Zollstelle ausgestellt, wenn Waren aus einem Drittland in die EU eingeführt werden.
  • Ab einem Warenwert von über 150 Euro werden Zollgebühren fällig – bei bestimmten Waren wie Alkohol oder Tabak gelten Sonderregelungen.
  • Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen können einen solchen Bescheid erhalten, auch über Spediteure oder Postdienstleister.
  • Bei Nichtzahlung drohen Bußgelder bis zu 5.000 Euro und die Waren bleiben so lange beim Zoll, bis alle Gebühren beglichen sind.

Wenn man Produkte exportiert und importiert, dann wird man zahlreichen bürokratischen Vorgängen ausgesetzt. Bei der Einfuhr von Waren werden Zollabgaben fällig. Doch was hat es mit dem Einfuhrabgabenbescheid auf sich, wo erhält man ihn und wie muss man die Summe zahlen?

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Einfuhrabgabenbescheid – Definition

Wenn die Waren beim Import in das Zielland die zuständige Zollstelle passieren, dann erstellt diese den sogenannten Einfuhrabgabenbescheid aus. In dem Bescheid wird darüber informiert, dass sich die Warenladung im Zollverfahren befindet und in naher Zukunft in den freien Verkehr überführt wird. Mit dem Einfuhrabgabenbescheid geht außerdem auch die Zahlungsaufforderung einher, denn beim Import wird je nach Warenart und Ursprungsland eine Zollgebühr fällig.

Wann wird der Einfuhrabgabenbescheid erstellt?

Innerhalb der Europäischen Union gelten besondere Handelsregelungen. Sie ermöglichen den vereinfachten Grenzübertritt von Waren und erleichtern den Handel insgesamt stark. Sobald Güter aus einem Drittland in die Europäische Union eingefahren werden sollen, wird der Zoll erhoben. Der Zollwert richtet sich nach dem Wert der Waren und muss gezahlt werden, wenn ein bestimmter Warenwert überschritten wird. Bei einem Sachwert von über 150 Euro muss der Zoll erhoben werden. Zu bedenken ist außerdem, dass für bestimmte Warengruppen besondere Zölle gelten. Darunter beispielsweise Parfüm, Kaffee, Alkohol und Tabakwaren.

Auf dem Einfuhrabgabenbescheid wird aufgeführt, wie hoch die Summe ist, die zur Einfuhr der Waren beim Zoll bezahlt werden muss. Es spielt keine Rolle, ob die Produkte mit dem Flugzeug, dem Schiff oder einem anderen Transportmittel in den

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Wer erhält einen Einfuhrabgabenbescheid?

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen erhalten bei der Einfuhr von Waren den Einfuhrabgabenbescheid, wenn die Produkte aus einem Drittland importiert werden. Wenn die Einfuhr durch einen Dienstleister, beispielsweise einen Spediteur, einen Kurier oder einen Postdienstleister durchgeführt wird, dann erhält dieser den Einfuhrabgabenbescheid und muss ihn an den Importeur, beziehungsweise den Kunden, weiterleiten. Je nachdem, für welche Incoterms sich die handelnden Parteien entschieden haben, ist der Zoll entweder vom Verkäufer oder vom Käufer, also vom Importeur oder Exporteur der Ware zu bezahlen.

Wann muss man einen Einfuhrabgabenbescheid begleichen?

Die Einfuhrabgaben werden mit Ausstellung des Einfuhrabgabenbescheids fällig und sollten umgehend beglichen werden. Im Bescheid wird allerdings auch eine Frist aufgeführt. Bei Nicht-Zahlung drohen dem Verantwortlichen hohe Bußgelder von bis zu 5.000 Euro.

Wie man den Einfuhrabgabenbescheid zahlen möchte, entscheidet man selbst. Das Zollamt bietet mehrere Möglichkeiten, darunter Barzahlung, Überweisung, Bankeinzug (bei Unternehmen), Verrechnung, Scheck oder Kartenzahlung.

Wenn die Zollgebühren nicht beglichen werden, dann können die Waren nicht in den freien Verkehr der Europäischen Union überführt werden. Sie bleiben in der Zollstelle, bis die Einfuhrgebühren in voller Höhe bezahlt wurden. Wenn eine Postsendung nicht beim Zoll abgeholt wird, dann fallen Lagerkosten an.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Ein Einfuhrabgabenbescheid ist ein offizielles Dokument der Zollstelle, das beim Import von Waren aus einem Drittland ausgestellt wird. Es informiert darüber, dass sich die Waren im Zollverfahren befinden, und enthält eine Zahlungsaufforderung für anfallende Zollgebühren.

Zollgebühren werden fällig, sobald der Warenwert 150 Euro übersteigt. Für bestimmte Warengruppen wie Parfüm, Kaffee, Alkohol oder Tabak gelten zusätzlich besondere Zollregelungen.

Den Einfuhrabgabenbescheid erhalten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Wird die Einfuhr über einen Dienstleister wie einen Spediteur oder Postdienstleister abgewickelt, erhält dieser den Bescheid und leitet ihn an den Importeur weiter.

Die Zahlung kann auf verschiedene Arten erfolgen: per Barzahlung, Überweisung, Bankeinzug (für Unternehmen), Verrechnung, Scheck oder Kartenzahlung beim zuständigen Zollamt.

Bei Nichtzahlung drohen Bußgelder von bis zu 5.000 Euro. Die Waren verbleiben außerdem so lange bei der Zollstelle, bis die Einfuhrgebühren vollständig beglichen wurden. Zusätzlich können Lagerkosten entstehen.

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