Ausfuhrpapiere, Dokumente & Verfahren beim Export in die Schweiz – Ausfuhranmeldung, Zollabwicklung & mehr

Inhalte
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Schweiz ist kein EU-Mitglied – deshalb gelten beim Export dorthin besondere Zollvorschriften, auch wenn sie direkter Nachbar Deutschlands ist.
  • Wichtige Ausfuhrdokumente sind die Handelsrechnung, die elektronische Ausfuhranmeldung (ab 1.000 Euro Warenwert) sowie die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 (ab 6.000 Euro).
  • Zollvorteile sind möglich: Dank eines Abkommens zwischen Deutschland und der Schweiz können bestimmte Waren zollfrei exportiert werden – vorausgesetzt, der Ursprung wird korrekt nachgewiesen.
  • Die Zollabwicklung läuft zweistufig: erst Exportformalitäten nach deutschem Recht, dann Einfuhranmeldung in der Schweiz – ausschließlich online und mit UID-Nummer des Importeurs.
  • Unternehmen ohne eigene Zollabteilung können eine Zollagentur beauftragen, die den gesamten Exportprozess übernimmt.

Wenn ein deutsches Unternehmen Handel betreibt und hierbei auch Waren in die Schweiz exportiert, müssen bestimmte Vorschriften beim Zoll und der Ausfuhranmeldung beachtet werden. Das zuständige Zollamt nimmt die Dokumente für die Ausfuhr an und bearbeitet diese. Wenn die Waren für den Export in die Schweiz eine Mindestmenge überschreiten, muss die Ausfuhr bereits im Voraus elektronisch angemeldet werden. Hierzu dient das Zollsystem ATLAS. Die Schweiz gehört nicht der Europäischen Union und somit nicht der Zollunion an. Auch wenn der Handel mit der Schweiz bei deutschen Unternehmen überaus beliebt ist, gilt dieser als Handel mit einem Drittstaat. Dies macht die Dokumentation und den Exportprozess komplexer. Denn auch wenn die Schweiz ein direkter Nachbar Deutschlands ist und mitten in Europa liegt, gelten besondere Zollvorschriften. Welche Dokumentation benötigt wird und worauf bei dem Export von Waren in die Schweiz zu achten ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

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Welche Dokumente sind bei Exporten in die Schweiz wichtig?

In diesem Abschnitt unseres ausführlichen Beitrags rund um den Export von Gütern in die Schweiz stellen wir Ihnen die benötigten Dokumente näher vor. Welche Ausfuhrpapiere Sie für die Schweiz brauchen und wie diese korrekt auszufüllen sind, erfahren Sie hier: Wenn Sie sich mit den unterschiedlichen Ausfuhrdokumenten vertraut machen möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Magazinartikel zum Thema „Was sind Exportdokumente“.

Die Handelsrechnung

Wenn ein Export getätigt wird, ist diesem die Handelsrechnung beizufügen. Es handelt sich um eine Rechnung, die gemäß den gängigen Rechnungslegungsvorschriften ausgestellt werden muss. Normalerweise wird diese Rechnung ohne Mehrwertsteuer aufgestellt. In diesem Zusammenhang muss auf die Steuerbefreiung durch die Angabe „steuerfreie Ausfuhrlieferung“ hingewiesen werden. Die Steuerbefreiung kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die exportierten Güter auch tatsächlich in die Schweiz gelangt sind. Als Beweis hierfür wird die abgestempelte Kopie von der Handelsrechnung verwendet. Dieser Schritt wird beim Grenzzollamt vorgenommen. Von diesem Dokument kann bei Waren Gebrauch gemacht werden, die einen Wert von 1.000 Euro nicht überschreiten. Eine Speditionsbescheinigung oder ein elektronischer Ausgangsvermerk können ebenfalls als Nachweis für die tatsächliche Ausfuhr in die Schweiz verwendet werden.

Wenn die exportierten Güter nachweislich als zollbegünstigte Ursprungswaren definiert werden, dann muss auf der Rechnung eine Ursprungserklärung abgegeben werden. Diese muss einem verbindlich vorgeschriebenen Wortlaut folgen. Es ist sinnvoll, die Unternehmens-Identifikations-Nummer (UID) des Empfängers in der Schweiz anzugeben.

Die Ausfuhranmeldung

Die elektronische Ausfuhranmeldung wird bei einem Export in die Schweiz benötigt. Wenn der Wert der Warensendung eine Höhe von 1.000 Euro nicht überschreitet, dann kann die Anmeldung der Ausfuhr auch formlos erfolgen. Wenn dies in Anspruch genommen wird, kann dem Grenzzollamt eine Kopie der Handelsrechnung vorgelegt werden. Anschließend dient die abgestempelte Kopie der Rechnung als Nachweis für die Ausfuhr und kann zu Steuerzwecken verwendet werden. Eine solche Vereinfachung der Ausfuhr kann zwar in Anspruch genommen werden, hierzu besteht aber keine Pflicht.

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Wenn der Warenwert die Grenze von 1.000 Euro überschreitet, dann muss in jedem Fall eine elektronische Ausfuhranmeldung vorgenommen werden. Die elektronische Zollnummer, auch EORI-Nummer genannt, wird beim Informations- und Wissensmanagement Zoll beantragt. Beim Statistischen Bundesamt kann die statistische Warennummer oder die Warentarifnummer für die Ausfuhranmeldung einfach im Internet ermittelt werden.

Wenn Sie sich mit einer Zollagentur für die Schweiz und Deutschland in Verbindung setzen oder den Ausfuhrauftrag an eine Spedition übergeben, lassen Sie sich von dieser vertreten und müssen die Ausfuhrformalitäten nicht selbst übernehmen. Für die korrekte Anmeldung des Zolls und die Prüfung des Exports sind Sie jedoch zuständig. Die Dokumente, die für die Einfuhr benötigt werden, müssen Sie besorgen und überprüfen.

Wenn Sie möchten, dann können Sie auch die kostenfreie Internetanwendung des Zolls in Anspruch nehmen. Dies bedarf jedoch einiger Vorbereitung. Die Internetausfuhranmeldung Plus wird mit einer elektronischen Signatur unterzeichnet, die in Form eines Elster-Zertifikats zur Verfügung gestellt wird. Wenn Sie als Exporteur bisher keine EORI-Nummer besitzen, so muss diese beantragt werden. In der Zwischenzeit können Sie einen Anmelder mit dem Export beauftragen. Hierfür muss jedoch auch der Nachweis erbracht werden, dass Sie bereits eine eigene EORI-Nummer beantragt haben.

Die Anmeldung der Ausfuhr kann darüber hinaus mit der Hilfe verschiedener Software-Firmen durchgeführt werden. Bei diesen können umfangreiche Softwarepakete gekauft werden. Es ist oftmals jedoch auch eine Einzelanmeldung über den zentralen Server des Unternehmens möglich.

Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1

Auch wenn die Schweiz nicht zur Zollunion der EU gehört, gibt es ein Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz. Dieses macht möglich, dass bestimmte Importe und besonderen Bedingungen auch zollfrei von Deutschland in die Schweiz gelangen können. Auf der offiziellen Seite für Warenursprung und Präferenzen online des deutschen Zolls können Sie nachschauen, welche Verarbeitungsregeln die Waren befolgen müssen. Es muss eine bestimmte Verarbeitungstiefe in der EU stattgefunden haben, damit die Güter zollfrei in die Schweiz exportiert werden können. Die Warentarifnummer des Endprodukts entscheidet darüber, zu welchem Abkommen die Güter zugeordnet werden müssen. Wenn der deutsche Exporteur auf Grund seines Herstellungsprozesses die herrschenden Verarbeitungsregeln erfüllt, dann kann er seinem Schweizer Kunden erhebliche Zollvorteile bieten. Der Ursprung der Waren muss hierfür bestätigt werden.

Warenverkehrsbescheinigung bei Waren mit einem Warenwert unter 6.000 Euro

Wenn der Wert der zu exportierenden Waren einen Wert von 6.000 Euro nicht überschreitet, dann wird auf der Rechnung eine einfache Ursprungserklärung abgegeben. Diese bestätigt, welchen Ursprung die Waren haben und gibt außerdem auch an, wer zum ermächtigten Ausführer ernannt wurde und wie die Bewilligungsnummer lautet.

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Warenverkehrsbescheinigung bei Waren mit einem Warenwert über 6.000 Euro

Wenn ein Warenwert von 6.000 Euro überschritten wird, muss eine sogenannte „Warenverkehrsbescheinigung EUR 1“ für die Schweiz ausgestellt werden. Die Bescheinigung wird vom Exporteur ausgefüllt und während des Exports beim Zoll abgefertigt. Das notwendige Formular kann bei der Industrie- und Handelskammer beschafft werden. Das korrekt ausgefüllte Dokument muss bei der zuständigen Zollstelle vorgelegt werden. Es kann sein, dass Nachweispapiere verlangt werden. Bei diesen handelt es sich beispielsweise um die Lieferantenerklärung. Die Nachweise belegen, aus welchem Ursprungsland die Ware stammt.

Es kann sein, dass Sie die Ware zwar exportieren, jedoch nicht selbst deren Hersteller sind. In diesem Fall benötigen Sie unbedingt eine Lieferantenerklärung, aus der hervorgeht, in welchem Ursprungsland die Güter hergestellt wurden. Mit dieser Erklärung kann die Warenverkehrsbescheinigung beantragt werden. Der Vorlieferant erklärt in dieser, ob die Güter den Anforderungen entsprechen, die im Zusammenhang mit dem Abkommen an den Ursprung der Waren gestellt werden. Die Lieferantenerklärung kann von jedem Vorlieferanten ausgestellt werden, der sich innerhalb der Gemeinschaft befindet. Sie ist in ihrem Wortlaut vorgeschrieben.

Reparaturen in der Schweiz

Es kann sein, dass Waren von Deutschland in die Schweiz versendet werden, um dort repariert oder veredelt zu werden. In einem solchen Fall muss ebenfalls ein Ursprungsnachweis erbracht werden, wenn die Güter als präferenzbegünstigte Waren definiert werden. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass der Versender in der Schweiz bei der Rücklieferung der Güter von der Zollfreiheit Gebrauch machen kann. Diese Ursprungskette wird dann unterbrochen, wenn die Ware zwischenzeitlich durch ein Drittland versendet wurde, bei dem auf Grund der aktuellen Abkommen keine Kumulation möglich ist. Die Einfuhr von Waren aus der Schweiz nach Deutschland ist dann zollfrei, wenn die reparierten oder veredelten Güter den Ursprungsnachweis erbringen können.

Die Zollabwicklung beim Export in die Schweiz: Das Verfahren im Überblick

In diesem folgenden Abschnitt des Beitrags stellen wir Ihnen das Exportverfahren für den Versand von deutschen Waren in die Schweiz vor und erklären Ihnen, wie sich der Ablauf der Verzollung zwischen Deutschland und der Schweiz gestaltet. Besonders für kleinere Unternehmen, die keine eigene Zollabteilung haben, sind die Prozesse und Vorschriften oft schwer zu verstehen.  Als Zollagentur für den Handel zwischen der Schweiz und Deutschland helfen wir Ihnen mit den notwendigen Dokumenten und übernehmen als Ihr Vertreter auch den Export der Waren. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir können Ihr Anliegen dank unseres Fachwissens sicher und professionell klären.

Exportformalitäten in Deutschland / in der EU

Die Verzollung der Waren, die von Deutschland in die Schweiz exportiert werden sollen, funktioniert nach den deutschen Vorschriften. Der deutsche Zoll sieht für die Ausfuhr von Waren zwei verschiedene Verfahren vor. Wenn die zu exportierenden Waren einen Wert von 1.000 Euro überschreiten, dann müssen sie nach dem einstufigen Verfahren angemeldet und abgehandelt werden. Das elektronische Verfahren kann von zugelassenen Ausführern genutzt werden. Diese erhalten dann sofort eine Ausfuhrgenehmigung. Wenn Sie nicht den Status eines zugelassenen Ausführers innehaben, können Sie für das Verfahren eine Zollagentur in Anspruch nehmen.

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Wenn die zu exportierenden Waren einen Wert von 3.000 Euro überschreiten, ist die Anmeldung der Ausfuhr etwas komplizierter. Bei einem solchen Export muss von dem zweistufigen Normalverfahren Gebrauch gemacht werden. Die Ausfuhr der Ware muss von dem Zollamt freigegeben werden, damit der Export vorgenommen werden kann. Professionelle Zollagenturen verfügen in diesem Gebiet über Expertenwissen und sind außerdem für das vereinfachte Verfahren angemeldet. Dadurch kann der Prozess deutlich beschleunigt werden. Alle Einzelheiten rund um die Verzollung bei der Ausfuhr aus der EU können Sie in unserem ausführlichen Magazinbeitrag zu diesem Thema nachlesen.

Importformalitäten in der Schweiz

Die Einfuhranmeldung für den Import in die Schweiz und den Zoll kann ausschließlich online vorgenommen werden. Für den Vorgang benötigen Sie als Exporteur unbedingt die UID-Nummer des Importeurs. Diese Nummer entspricht der EORI-Nummer, die für Europa gültig ist. Es ist nicht schwer, die Zolltarife und die Warennummern für die Schweiz herauszufinden. Sie werden von der schweizerischen Eidgenössischen Zollverwaltung auf deren Website zur Verfügung gestellt. Auf derselben Seite steht auch, welche Einfuhrbeschränkungen es für Waren in die Schweiz gibt und worauf bei der Einfuhr zu achten ist.

Um Verwechslungen und Missverständnisse zu vermeiden, ist es zum Beispiel empfehlenswert, die UID-Nummer des Empfängers auf der Handelsrechnung zu notieren. Die Anmeldung erfolgt außerdem mit der Tarifnummer. Die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer für Waren aus Deutschland in die Schweiz sind dieselben, die im Zusammenhang mit der Statistischen Warennummer für die Ausfuhr der Waren aus Deutschland ermittelt wurden. Wenn die Güter keinen Präferenzursprung haben, dann werden von der Schweiz Zölle erhoben. Wie hoch diese sind, können beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit nachlesen.

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Unser Fazit zu Ausfuhrpapieren beim Export in die Schweiz

Da die Schweiz nicht Teil der Europäischen Union ist, befindet sie sich zwar zentral in Europa, unterscheidet sich bei Handelsprozessen jedoch von innereuropäischen Vorgängen. Deshalb ist beim Export von Waren aus Deutschland in die Schweiz an bestimmte Vorschriften zu denken. In diesem Beitrag haben Sie erfahren, welche Ausfuhrdokumente für den Export benötigt werden und wie diese auszufüllen sind. Wenn Sie nach einem Experten suchen, der Sie beim Export von Gütern zwischen der Schweiz und Deutschland unterstützt, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit unserer Zollagentur auf. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich zu beraten und Ihre Fragen ausführlich beantworten zu können.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Ab einem Warenwert von 1.000 Euro ist eine elektronische Ausfuhranmeldung verpflichtend. Unterhalb dieser Grenze kann die Anmeldung formlos erfolgen, etwa durch Vorlage einer Kopie der Handelsrechnung beim Grenzzollamt.

Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist ein Dokument, das den Ursprung von Waren bestätigt und Zollvorteile ermöglicht. Sie wird benötigt, wenn der Warenwert 6.000 Euro übersteigt. Bei Waren unter 6.000 Euro genügt eine einfache Ursprungserklärung auf der Rechnung.

Die UID-Nummer ist die schweizerische Unternehmens-Identifikationsnummer und entspricht der europäischen EORI-Nummer. Sie wird für die Einfuhranmeldung in der Schweiz benötigt und sollte zur Vermeidung von Verwechslungen auf der Handelsrechnung angegeben werden.

Ja, unter bestimmten Bedingungen. Aufgrund eines Abkommens zwischen Deutschland und der Schweiz können Waren zollfrei exportiert werden, wenn sie eine bestimmte Verarbeitungstiefe in der EU vorweisen und der Ursprung korrekt nachgewiesen wird.

In diesem Fall benötigen Sie eine Lieferantenerklärung Ihres Vorlieferanten. Diese belegt, in welchem Land die Waren hergestellt wurden, und ist Voraussetzung für die Beantragung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1.

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