Wer muss eine Ausfuhranmeldung erstellen? – Wann, warum, wie

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Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Ausfuhranmeldung ist Pflicht, wenn Waren mit einem Wert über 1.000 Euro oder einem Gewicht über 1.000 kg in Länder außerhalb der EU exportiert werden.
  • Ab einem Warenwert von 3.000 Euro gilt das zweistufige Ausfuhrverfahren mit Vorabfertigung beim Binnenzollamt.
  • Seit 2009 erfolgen Ausfuhranmeldungen in der EU elektronisch – in Deutschland über das System ATLAS.
  • Die Anmeldung kann durch einen fest angestellten Mitarbeiter, einen Zollagenten oder per zertifizierter Software erfolgen.
  • Anmelder und Ausführer sind nicht zwingend dieselbe Person – der Ausführer verfügt über die Waren, der Anmelder erledigt die Formalitäten.

Wer Handel mit anderen Ländern treibt, die nicht Teil der EU sind, der muss die Ausfuhren beim zuständigen Zollamt anmelden. In größeren Unternehmen wird hierfür ein Ausfuhrverantwortlicher bestimmt. Er wird damit beauftragt, den bürokratischen Prozess von Ausfuhren zu begleiten und alle Dokumente fristgemäß einzureichen.
In kleineren Firmen gibt es meist keine Person, die ausschließlich für die Ausfuhren des Betriebs zuständig ist. Die Führungsperson oder der Handelsbeauftragte müssen sich mit der Anmeldung von Ausfuhren auseinandersetzen. Doch wann ist eine Ausfuhranmeldung erforderlich, wie erstellt man sie und wer ist dafür zuständig?

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Wann ist eine Ausfuhranmeldung erforderlich?

Eine Ausfuhranmeldung wird notwendig, wenn mehrere Kriterien erfüllt werden. Zum Einen wird der Handel mit einem Unternehmen betrieben, das sich nicht in einem EU-Land befindet.
Die Waren müssen entweder ein Gewicht von mindestens 1.000 Kilogramm auf die Waage bringen, oder einen Warenwert von mehr als 1.000 Euro besitzen.
Das Ausfuhrverfahren kann nur eröffnet werden, wenn die Waren bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle angemeldet und gestellt werden. Wenn der Warenwert eine Höhe von 3.000 Euro übersteigt, dann muss das zweistufige Ausfuhrverfahren verwendet werden. Die Waren können nur ausgefahren werden, wenn eine Vorabfertigung beim zuständigen Binnenzollamt vorgenommen wurde.

Wann kann man auf eine Ausfuhranmeldung verzichten?

Wenn die auszuführenden Waren einen Wert von 1.000 Euro oder ein Gewicht von 1.000 Kilogramm nicht überschreiten, dann muss in der Regel keine Ausfuhranmeldung vorgenommen werden. In einem solchen Fall reicht es, bei der Ausgangszollstelle die Handelsrechnung vorzulegen. Es handelt sich hierbei um eine mündliche Anmeldung. Ab einem Warenwert von 1.000 Euro oder einem Gewicht von 1.000 Kilogramm ist die Anmeldung der Ausfuhr jedoch zwingend nötig. Wird sie nicht vorgenommen, so gibt das zuständige Zollamt die Waren nicht zur Ausfuhr frei.

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Warum muss man eine Ausfuhranmeldung vornehmen?

Es besteht die Vorschrift, Waren bei ihrer Ausfuhr zu deklarieren. Bei der förmlichen Ausfuhranmeldung muss außerdem jedes Produkt nach Warennummern, sogenannten Zolltarifnummern, eingeordnet werden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die auszuführenden Waren nicht den Ausfuhrbestimmungen widersprechen. Im Außenwirtschaftsgesetz wird festgehalten, welche Bedingungen Waren erfüllen müssen, um den Handelsraum der Europäischen Union verlassen zu dürfen.
Hinzu kommt die statistische Erfassung. Durch die offizielle Anmeldung der Ausfuhr von Waren kann der Handel mit Drittländern besser erfasst werden.

Wie erstellt man eine Ausfuhranmeldung?

Seit 2009 müssen Ausfuhranmeldungen in der Europäischen Union elektronisch vorgenommen werden. Auf europäischer Ebene wird dies mit Hilfe des AES, des Automated Export System, gemacht. Die Mitgliedstaaten haben zusätzlich jedoch eigene Systeme entwickelt. In Deutschland ist dies ATLAS.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Ausfuhranmeldung sachgemäß zu erstellen.
Die Eigentümer von Unternehmen können zum Beispiel eine zertifizierte Software verwenden, die direkt an das Zollsystem angebunden ist. Wenn ein ELSTER-Zertifikat vorhanden ist, dann kann die Internetausfuhranmeldung genutzt werden, die von der deutschen Zollverwaltung zur Verfügung gestellt wird. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen gewerblichen Zollagenten mit der Abwicklung der Dokumente zu beauftragen.

Wer macht die Ausfuhranmeldung?

Aus gesetzlicher Sicht kann die Ausfuhranmeldung von jeder Person gemacht werden, die in der Europäischen Union ansässig ist. Selbstverständlich muss diese Person dazu in der Lage sein, alle notwendigen Dokumente vorzulegen.
Einige Unternehmen entscheiden sich dazu, eine Person mit den Prozessen rund um die Ausfuhr von Waren zu beauftragen. Es handelt sich hierbei entweder um einen Menschen, der fest im Unternehmen angestellt ist oder um den Mitarbeiter einer Zollagentur.
Es stellt sich die Frage, wer die Ausfuhranmeldung vornimmt und wer der Ausführer ist. Während der Anmelder nur die Ausfuhranmeldung bei der zuständigen Zollstelle vornimmt, ist der Ausführer in der Regel die Person, die über die Waren verfügt und die Ausfuhr in ein Drittland veranlasst. In den meisten Fällen liegt ein Verkauf der Produkte vor.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Eine Ausfuhranmeldung ist erforderlich, wenn Waren in ein Nicht-EU-Land exportiert werden und dabei einen Wert von mehr als 1.000 Euro oder ein Gewicht von mehr als 1.000 Kilogramm haben.

Ja, bei Waren unter 1.000 Euro Wert und unter 1.000 Kilogramm Gewicht reicht eine mündliche Anmeldung mit Vorlage der Handelsrechnung an der Ausgangszollstelle.

Sie stellt sicher, dass Waren den Ausfuhrbestimmungen des Außenwirtschaftsgesetzes entsprechen, und dient der statistischen Erfassung des Handels mit Drittländern.

In Deutschland erfolgt die Ausfuhranmeldung elektronisch über das ATLAS-System. Möglich ist dies per zertifizierter Software, über die Internetausfuhranmeldung der Zollverwaltung mit ELSTER-Zertifikat oder über einen gewerblichen Zollagenten.

Jede in der EU ansässige Person, die alle notwendigen Dokumente vorlegen kann. In der Praxis übernimmt dies ein interner Ausfuhrverantwortlicher oder ein Mitarbeiter einer Zollagentur.

Der Anmelder ist die Person, die die Ausfuhranmeldung bei der Zollstelle einreicht. Der Ausführer hingegen ist derjenige, der über die Waren verfügt und deren Ausfuhr in ein Drittland veranlasst.

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