Die EU-Zollreform: Neue Entwicklungen im Zollrecht der EU

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Das Wichtigste in Kürze
  • Die EU-Zollunion steht vor ihrer größten Reform seit der Gründung – bis 2028 sollen alle Änderungen vollständig umgesetzt sein.
  • Eine zentrale digitale Datenplattform ersetzt die nationalen Systeme der Mitgliedstaaten und ermöglicht eine automatisierte, KI-gestützte Zollabwicklung.
  • Die bisherige 150-Euro-Freigrenze beim Paketversand könnte ab 2028 wegfallen, während E-Commerce-Plattformen künftig als Importeur gelten.
  • Der CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) verpflichtet Unternehmen ab 2026 zum Kauf von Zertifikaten bei der Einfuhr emissionsintensiver Waren.
  • Unternehmen profitieren langfristig von schnelleren Prozessen, müssen aber in Systemumstellungen und Schulungen investieren.

Derzeit steht eine der umfassendsten Reformen der EU-Zollunion seit ihrer Gründung bevor – bis zum Jahr 2028 sollen die Änderungen vollständig umgesetzt sein. Von dem Wandel versprechen sich die Institutionen vor allen Dingen mehr Effizienz und eine Adaption an die digitale Welt, zu der letztlich auch der elektronische Handel gehört. Außerdem sind neue Entwicklungen im EU-Zollrecht rund um den Brexit Grund für Handlungsbedarf. Im Folgenden verschaffen wir uns einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Rahmen der EU-Zollreform.

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Überblick über die EU-Zollreform

Die meisten Änderungen im EU-Zollrecht sind mit der Digitalisierung verbunden. Der Zoll soll moderner, die Kontrollen elektronischer werden. Daneben könnte ab 2028 die 150-Euro-Freigrenze beim Paketversand fallen. Hier sind alle wichtigen Entwicklungen der EU-Zollreform im Überblick:

Einführung einer neuen Datenplattform für die EU-Zollunion

Das Herzstück der EU-Zollreform ist die neue Datenplattform, welche die gewachsene Menge an Informationen besser und effizienter verarbeiten soll. Hierzu muss man wissen, dass allein zwischen 2019 und 2021 eine Verdopplung der Standardzollanmeldungen stattgefunden hat. Entsprechend ist der Umstieg eine absolute Notwendigkeit, um das System flüssig laufen zu lassen.

Die größte Aufgabe des IT-Wechsels ist es, die nationalen Systeme der einzelnen Mitgliedstaaten zu zentralisieren und somit mehr Einheitlichkeit zu erreichen. Für Unternehmen bedeutet das, dass sie die Anmeldungen und Daten zur Lieferkette auf einer einzelnen Plattform eingeben können. Diese müssen also nicht mehrmals übermittelt werden. In den 2030er-Jahren soll dann ein Trust & Check-Verfahren mit vertrauenswürdigen Händlern ohne das Zutun der Zollbehörden starten. Vorerst wird aber weiterhin auf die Codes bei der ATLAS-Anmeldung und auf ATLAS-Impost für Warensendungen gesetzt.

Die Modernisierung der Zollkontrollen

Für die Zollkontrollen bedeutet die neue Zollplattform, dass Daten in Echtzeit erfasst werden und Lieferketten mit Hilfe von künstlicher Intelligenz sowie Automatisierung effizienter nachverfolgt werden können. Der Algorithmus kann die Warenanmeldungen nun vorsortieren und zum Teil ohne menschliche Aufsicht bewältigen. Somit wird die Konzentration der Behörden selbst eher auf der Kontrolle unsicherer und illegaler Waren liegen.

Veränderungen in Bezug auf den Online-Handel

Besonders stark reagiert die Europäische Zollunion auf die gewachsene Bedeutung des Online-Handels. Hier sollen die konkreten E-Commerce-Plattformen in die Verantwortung genommen werden. Die Einfuhrabgaben müssten dann direkt beim Kauf entrichtet werden und nicht bei der Einfuhr/Ankunft des Paketes anfallen. Somit wird der Marktplatz zum Importeur und nicht der Verbraucher oder die Beförderer. Das bedeutet also für Unternehmen, die Waren online aus Drittstaaten in die Europäische Union verkaufen, dass die Zollgebühren direkt in der Rechnung angegeben werden müssen.

Der 150-Euro-Schwellenwert könnte fallen

Derzeit ist es so, dass es bei Warensendungen eine Freigrenze von 150 Euro gibt. Liegt der Wert der Waren darunter, fallen beim Import in die Europäische Union keine Zollgebühren an. Die Freigrenze wurde erst 2021 im Zuge der Reform bei den Versandverfahren eingeführt. Sie beinhaltet auch die Pflicht zur Anmeldung und Auflistung aller Paketinhalte, was gerade in Bezug auf den Versand von und nach Großbritannien nach dem Brexit relevant ist.

Selbst mit der neuen Regelung kommt es aber weiterhin zu Betrug über eine gestiegene Menge an geringwertigen Kleinstsendungen. Die gängigsten Warenkategorien werden in Zukunft nur noch in sogenannte „Töpfe aufgeteilt“. Hierzu gehören vor allem „Spielzeug“, „Glaswaren und Teppiche“, „elektrische Maschinen“ und „Kleidung/Schuhe“. Auf diese Weise soll die EU-Zollreform den Erfassungsaufwand deutlich vereinfachen.

Die CBAM-Berichtspflicht

Ein wichtiger Teil der künftigen EU-Zollreform wird die Einführung des CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) sein. Er ist Teil der Entwicklung zu mehr Nachhaltigkeit im internationalen Handel und wird emissionsintensive Produkte bei der Einfuhr in die Europäische Union höher belasten.

Bereits seit 2023 sind quartalsweise Meldungen beim Import von Eisen, Energie, Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff und vor- beziehungsweise nachgelagerten Produkten verpflichtend. Ab 2026 kommt es zur Besteuerung der emissionsintensiven Waren. Für die Einfuhr müssen dann CBAM-Zertifikate erworben werden.

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Was ändert sich für Unternehmen durch die EU-Zollreform?

Auf Unternehmen kommen im Zollrecht der Europäischen Union neue Entwicklungen zu, unter denen vor allem Berichtspflichten, aber auch Erleichterungen relevant sind. Die Digitalisierung wird in jedem Fall eine Vereinfachung für Zollbehörden und Importeure darstellen. Dadurch kommt es zu einer schnelleren Abwicklung der Dokumentationspflicht. Diese wird sich jedoch in Hinsicht auf die Datenangaben und die Lieferkette erweitern.

Anpassungen der Zollverfahren

Die Zollverfahren werden durch die Reform digitaler und damit einfacher. Unternehmen müssen in Zukunft Waren von selbst online anmelden. Hierfür wird eine vereinheitlichte Plattform bereitgestellt und ein großer Teil der Überprüfung wird automatisiert stattfinden. Das führt einerseits zu mehr Genauigkeit. Mögliche Fehler werden eher erkannt – oft schon während der Anmeldung selbst. Dies bringt den Unternehmen im Rahmen des EU-Zollrechts auch mehr Sicherheit.

Um die Änderungen und Dokumentationspflichten richtig umsetzen zu können, ist der Einsatz einer Software für Exportmanagement und Zollabwicklung sinnvoll. Diese hilft dabei, Prozesse bei der Zollanmeldung zu automatisieren.

Neue Dokumentationspflichten beachten

Durch die Straffung der Zollanmeldung werden sich die Meldepflichten eher vereinfachen. So können Daten in einem zentralen System gespeichert und wiederverwendet werden. Etwas komplexer gestaltet sich die Dokumentation in Bezug auf Nachhaltigkeit, Umweltschutz und grüne Zollverfahren.

Bereits seit 2023 ist die Erfassung der CO2-Emissionen bei der Einfuhr bestimmter Waren über das TAXUD-Portal verpflichtend. 2026 werden dann konkrete Zölle verlangt, wenn emissionsintensive Waren wie Aluminium, Eisen oder Stahl importiert werden. Diese sollen in erster Linie über Zertifikate gezahlt werden.

Darüber hinaus müssen Unternehmen ab dem Juli 2025 Entwaldungsfreiheit in der Lieferkette nachweisen. Bei Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kakao, Holz und Kautschuk ist die Berichterstattung zur Herkunft über eine Sorgfaltserklärung notwendig. Dauerhaft könnte die Blockchain-Technologie bei der Transparenz von Lieferketten und der besseren Nachverfolgung der Herkunft helfen.

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Vorteile der neuen Zollrechtregelungen

Die EU-Zollreform sorgt für eine deutliche Vereinfachung und Effizienzsteigerung der zollrechtlichen Prozesse. Unternehmen werden wesentlich schneller ihre Anmeldungen durchführen können. Das funktioniert unter anderem dadurch, dass wichtige, wiederverwendbare Daten auf einer zentralen Plattform gespeichert werden.

Die wichtigsten Vorteile der EU-Zollreform für Unternehmen sind:

  • deutliche Vereinfachung der Zollanmeldung
  • höheres Maß an Automatisierung und damit weniger Meldeaufwand
  • effizientere Vorgänge
  • Richtigkeitsprüfung bereits bei der Anmeldung möglich und somit mehr Sicherheit
  • vereinheitlichtes, übersichtliches Verfahren ohne bisherige Fragmentierung in nationale Systeme

EU-Zollreform: Herausforderungen und Lösungen

Grundsätzlich stellen die neuen Entwicklungen im EU-Zollrecht keine größeren Herausforderungen dar. Dennoch müssen die Unternehmen ihre Systeme umstellen und sich an die vereinheitlichte Plattform gewöhnen. Diese nimmt aber die bisherige kleinteilige Anmeldung in den nationalen Systemen ab und vereinfacht die Verfahren.

Als Lösung für den mit dem Umstieg zusammenhängenden Lernaufwand sind Schulungen ebenso zu empfehlen wie die Integration von Software in die Systeme der Unternehmen. Diese können direkt an die neue EU-Plattform gekoppelt werden und die Daten automatisiert einspeisen.

So finden Sie Unterstützung bei Zolldienstleistern

Als Zolldienstleister unterstützt Butz Sie bei der Anpassung Ihrer Verfahren an die neuen Entwicklungen im EU-Zollrecht. So können wir Ihnen Schulungen anbieten und Ihren Mitarbeitern auf alles vorbereiten, was in naher Zukunft im Bereich des Zollrechts der Europäischen Union wichtig wird.

Zudem übernehmen wir gerne essenzielle Aufgaben bei der Integration von Softwarelösungen und dem Umgang mit der neuen Meldeplattform der EU-Zollunion. So helfen wir Ihnen dabei, im Zuge der EU-Zollreform Ihre Zollanmeldungen und damit auch den internationalen Handel effizienter zu gestalten.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Die Reform zielt auf mehr Effizienz, Digitalisierung und eine bessere Anpassung an den modernen E-Commerce. Bis 2028 sollen alle Änderungen vollständig umgesetzt sein.

Die nationale Zersplitterung wird durch eine zentrale Plattform ersetzt. Unternehmen können Anmeldungen und Lieferkettendaten einmalig einpflegen, und ein Großteil der Überprüfungen wird automatisiert ablaufen.

Es ist geplant, die bestehende Freigrenze von 150 Euro ab 2028 abzuschaffen, um Betrug durch geringwertige Kleinstsendungen einzudämmen. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.

Der CO2-Grenzausgleichmechanismus (CBAM) verpflichtet Unternehmen bereits seit 2023 zur quartalsweisen Berichterstattung über Emissionen bei bestimmten Waren. Ab 2026 müssen CBAM-Zertifikate beim Import emissionsintensiver Produkte erworben werden.

Empfehlenswert sind der Einsatz von Zollabwicklungssoftware, die direkt an die neue EU-Plattform gekoppelt werden kann, sowie gezielte Schulungen für Mitarbeiter. Zolldienstleister wie Butz bieten dabei umfassende Unterstützung an.

Ab Juli 2025 müssen Unternehmen Entwaldungsfreiheit in ihrer Lieferkette nachweisen – etwa bei Palmöl, Holz oder Kakao. Zudem gelten ab 2026 erweiterte CBAM-Pflichten für emissionsintensive Importwaren.

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