Warenimport EU & Deutschland: 7 Expertentipps, Hilfe & Infos

Inhalte
Das Wichtigste in Kürze
  • Wer Waren in die EU importiert, muss Zollvorschriften, Einfuhrbeschränkungen und Dokumentenpflichten genau kennen – Unwissenheit kann zu hohen Strafen führen.
  • Eine EORI-Nummer ist Pflicht für Unternehmen mit mehr als 10 Importen pro Jahr und erleichtert die automatisierte Zollabfertigung.
  • Der Zollwert wird nach sechs gesetzlich geregelten Methoden ermittelt – in der Praxis zählt meist der tatsächliche Transaktionswert.
  • Freihandelsabkommen, Zollermäßigungen und Erstattungen bieten legale Möglichkeiten, Einfuhrabgaben zu reduzieren oder ganz zu vermeiden.
  • Innerhalb der EU ist der Warenverkehr grundsätzlich frei, jedoch seit 2021 ohne Steuerbefreiung für Kleinsendungen unter 22 Euro.

Der Begriff Import findet seinen Ursprung im lateinischen Verb “portare” und das heißt “tragen”. Import bedeutet demnach das Hineintragen von Waren in ein Land. Kurz gesagt: Importieren ist ein Prozess, in dem man Produkte ins Land einführt.

Der Import von Waren in die EU unterliegt eindeutigen Vorschriften und Regelungen. Es sind verschiedene Handelsbeschränkungen, Zollbestimmungen und Dokumentenverpflichtungen zu beachten. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche 7 wichtigen Aspekte Sie beim Importieren von Waren in die EU berücksichtigen sollten.

Diese 7 Dinge sollten Sie wissen, wenn Sie Waren in die EU einführen

Bevor Sie einen Warenimport in die EU veranlassen, sind einige wichtige Fragen zu beantworten. Wie hoch sind die Zollkosten? Gibt es Beschränkungen oder sogar Verbote für die zu importierenden Produkte? Welche Netzwerkpartner können mich unterstützen? Seien Sie vorbereitet und informiert, denn das ist unentbehrlich beim Selbstorganisieren der Zollabfertigung, aber auch beim Beauftragen von Zolldienstleistern. Die folgenden Tipps geben Ihnen eine klare Orientierung und Hilfestellung, um Ihren Warenimport in die EU beziehungsweise nach Deutschland sicher und problemlos abzuwickeln.

1. Tipp für Warenimport in die EU: Wer ist der Importeur?

Der erste Hinweis ist die Basis für das weitere Handeln: Wer importiert die Produkte? Der Anmelder ist die Hauptperson beim Aufgeben des Warenimports in die EU. Das Zollrecht in Europa gibt vor, dass der Anmelder seinen Sitz in der EU haben muss. Klären Sie vor dem Warenimport nach Deutschland, wer gegenüber den Zollbehörden den Status als Anmelder tragen soll und wer die Eingangsabgaben zu tragen hat. Beantragen Sie rechtzeitig eine EORI-Nummer, denn diese ist zwingend erforderlich, wenn Sie mehr als 10 Warenimporte pro Jahr durchführen. Die EORI-Nummer erleichtert die automatisierte Abfertigung beim Zoll und identifiziert alle Handelsbeteiligten. Privatpersonen brauchen diese Nummer nicht zu beantragen.

2. Tipp für Warenimport in die EU: Kennen Sie möglichst detailliert die Beschaffenheit und den Verwendungszweck der Ware

Wenn Sie die Anmeldung für den Warenimport nach Deutschland beziehungsweise in die EU abgegeben haben, nimmt der Zoll eine genaue Analyse vor. Die Mitarbeiter des Zolls prüfen anhand der angemeldeten Daten und führen eine warenbezogene, risikobasierte Untersuchung durch. Ein wichtiger Erfolgsfaktor für Ihren Warenimport ist, dass Sie eine eindeutige und zutreffende Warenbeschreibung mit passender Warenimportnummer hinterlegt haben. Somit umgehen Sie eine Kontrollanordnung des Zolls, die oft bei unzureichenden Informationen erfolgt. Geben Sie alle Angaben zur Beschaffenheit der Produkte im Detail an. Besteht eine Ware aus verschiedenen Materialien, dann beschreiben Sie diese sehr genau. Dies gilt auch für Produkte mit einem mehrfachen Verwendungszweck. Bilder sind in diesem Fall eine gute Hilfestellung. Meist akzeptiert die Zollstelle diese Unterlagen, aber der Zoll ist dazu keinesfalls verpflichtet.

3. Tipp für Warenimport in die EU: Welche Waren unterliegen Beschränkungen und Verboten?

Eine weitere wichtige Aufgabe der Zollstelle ist das Prüfen der Einhaltung nationaler und unionsrechtlicher Regeln, die den Warenimport in die EU beziehungsweise nach Deutschland beschränken oder verbieten. Trotz des globalisierten Handelns und des freien Wirtschaftsverkehrs sind beim Warenimport gewisse Einschränkungen zu berücksichtigen. Das dient dem Schutz von gefährdeten Bereichen. Der Umfang der Verbote und Beschränkungen ist sehr groß. Das betrifft zum Beispiel die Bereiche Markenschutz, Produktsicherheit bis hin zu jugendgefährdenden Schriften. Der häufigste Grund für Zollkontrollen ist das Überwachen des gewerblichen Rechtsschutzes. Dazu zählen vor allem das Prüfen von Textilien, Taschen und Schuhen. Des Weiteren sind Einfuhrverbote und Verpflichtungen für bestimmte Lebensmittel zu beachten. Ein Verstoß gegen Beschränkungen und Verbote kann zu Problemen und hohen Strafen führen. Die Verbote und Beschränkungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr werden abgekürzt VUB genannt. Grundsätzlich besteht das Überwachen der Beschränkungen und Verbote darin, im Zollverfahren bestimmte Dokumente zu prüfen. Das können Bescheinigungen, Bewilligungen, Zeugnisse oder anderweitige Bestätigungen von Behörden sein.

Informieren Sie sich genau, welche Waren für den Warenimport verboten sind oder nur mit bestimmten Beschränkungen eingeführt werden dürfen. Damit Sie Ihren Warenimport problemfrei abwickeln können, erhalten Sie nachfolgend einen Überblick über Waren, die bestimmten Verboten und Beschränkungen unterliegen:

– Schutz der öffentlichen Ordnung: gefährliche Stoffe, Waffen, verfassungswidrige Medien

– Schutz der Umwelt: gefährliche Güter, Abfälle

– Schutz der menschlichen Gesundheit: nicht zugelassene Arznei- und Betäubungsmittel, nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Kosmetika und Lebensmittel

– Schutz der Tierwelt: exotische Tiere

– Schutz der Pflanzenwelt: lebende Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse

– gewerblicher Rechtsschutz: gefälschte Markenprodukte

– Schutz des Kulturgutes: Kunstwerke und Antiquitäten

4. Tipp für Warenimport in die EU: Mit diesen Informationen können Sie den Zollwert beeinflussen

Die Ermittlung des Warenzollwerts unterliegt umfangreichen Regeln. Beim Warenimport von Fertigprodukten in die EU beziehungsweise nach Deutschland legt sich der Zollwert meist durch den Transaktionswert fest. Das bezieht sich auf den tatsächlich gezahlten Produktpreis. Inbegriffen sind dabei alle Kosten, die bis zur Grenze der EU anfallen (zum Beispiel Kosten für Luft- und Seefracht, Versicherungen, Mieten von Beförderungsmitteln, Straßenbenutzungsgebühren, Speditionskosten). Wenn Sie die Waren direkt ab Werk kaufen (=EXW-Lieferungen), werden auch die Kosten für den Transport bis zum Schiff im Abgangsland zugrunde gelegt. Die folgend benannten Methoden zeigen Ihnen die Regeln für die Zollwerterrechnung auf.

Methoden der Zollwertermittlung des Warenimports

Die Vorschriften im Unionszollkodex (=UZK) beinhalten 6 Verfahrensweisen für die Ermittlung des Zollwerts. Die Methoden kommen je nach Vorliegen bestimmter Voraussetzungen sowie unter Beachtung der Reihenfolge zur Anwendung. Das bedeutet, dass die nächste Methode nur genutzt wird, wenn der Zollwert nicht durch die vorangegangene Methode zu ermitteln war.

Methode 1: Transaktionswert für die eingeführte Ware

Der tatsächlich zu zahlende oder gezahlte Kaufbetrag für die zu importierende Ware wird beim Ermitteln des Zollwerts berücksichtigt. Das ist in der Praxis die häufigste Methode.

Gut zu wissen:

Wichtig ist, dass Ihr ausländischer Lieferant die Handelsrechnung ohne die ausländische Umsatzsteuer ausstellt. Zusätzlich zu den gelisteten Angaben können eventuell zusätzliche Anforderungen hinzukommen.

Methode 2: Transaktionswert gleicher Waren

Ist das Ermitteln des Zollwerts nicht durch die erste Methode möglich, weil beispielsweise kein Kaufgeschäft getätigt wurde, dann tritt Methode 2 in Kraft. Hierbei wird geprüft, ob als Zollwert der Transaktionswert gleicher Waren einbezogen werden kann.

Methode 3: Transaktionswert ähnlicher Waren

Findet Methode 2 keine Anwendung, dann greift der Zoll für die Ermittlung des Zollwerts auf Transaktionswerte ähnlicher Produkte zurück.

Methode 4: Deduktive Methode

Sind alle 3 vorangegangen Methoden nicht einsetzbar, dann findet die Ermittlung des Zollwerts mit der deduktiven Methode statt. Voraussetzung ist, dass beim Warenimport in die EU keine als Transaktionswert anzuerkennende Rechnung zur Verfügung steht. Diese Methode geht davon aus, dass die importierten Produkte weiter verkauft werden.

Methode 5: Methode des errechneten Wertes

Ist der Zollwert durch die vorangegangenen Methoden nicht feststellbar, dann schließt sich die Methode des errechneten Werts an. Der Warenpreis sowie die bereitgestellten Kalkulationsunterlagen für die hergestellten Warengüter bestimmen in diesem Fall den Zollwert.

Methode 6: Schlussmethode

Zum Schluss ist es möglich, den Zollwert durch diese Methode festzusetzen. Die Ermittlung des Zollwerts basiert dann auf der Grundlage von Daten, die in der EU abgerufen werden können.

5. Tipp für Warenimport in die EU: Kennen Sie die anfallenden Kosten und Zahlungsmöglichkeiten

Es gibt unterschiedliche Abgaben, die zur Zahlung anfallen. Das variiert je nach Warenart und in welchem Land der Warenimport angemeldet ist. Meistens ist die Zahlung von Einfuhrumsatzsteuer und Zoll fällig. Die Zollhöhe entspricht dem aktuellen Zolltarif und möglichen Präferenzen des Ursprungslandes. Die Umsatzsteuer vom Warenimport in die EU beträgt genauso viel, wie der Mehrwertsteuersatz im jeweiligen Importland. Mögliche Agrarzölle, Verbrauchssteuern und Antidumping-Zölle können ebenso anfallen. Als Zahlungsmöglichkeiten bei der Zollstelle können Sie Bargeldzahlungen oder Vorabüberweisungen nutzen. Nicht alle Zollstellen bieten Zahlungen per Paypal, Kreditkarte oder EC-Karte an. Wenn Sie regelmäßige Warenimporte in die EU / nach Deutschland durchführen, dann können Sie die Zahlungen auch über einen Zolldienstleister organisieren.

6. Tipp für Warenimport in die EU: Nutzen Sie Zollermäßigungen und Zollerstattungen

Im Rahmen der zollrechtlichen Bestimmungen gibt es einige Wege, den Warenimport in die EU ohne Zahlung von Einfuhrabgaben zu bewerkstelligen. Beispielsweise können zahlungsbefreite Warenimporte nach Deutschland erfolgen, wenn diese im Zeitrahmen von 3 Jahren vor des Imports als Unionswaren ausgeführt wurden. Auch für Proben und Warenmuster sind Befreiungen von Zollkosten unter gewissen Voraussetzungen möglich. Produkte, die für Testzwecke eingesetzt werden sollen, können ebenfalls zahlungsbefreit sein. Es bestehen umfangreiche Freihandels- und Präferenzabkommen der EU mit Drittländern. Aufgrund dessen können Sie durch das Vorlegen bestimmter Nachweise die Zollzahlung reduzieren oder sogar ganz einsparen. Es gibt auch verschiedene Möglichkeiten, Zollerstattungen zu erhalten. Die Rückzahlung von Zöllen, Steuern und Gebühren kann hohe Beträge umfassen.

Folgende Fallgestaltungen sind für eine Erstattung der Zollkosten möglich:

7. Tipp für Warenimport in die EU: Finden Sie die richtigen Geschäftspartner

Wie in anderen Bereichen des Unternehmens auch, sind gute Netzwerkpartner beim Warenimport in die EU / nach Deutschnd sehr wichtig. Suchen und finden Sie Geschäftspartner, die zu Ihren Belangen passen slaowie eine optimale Z- der Zoll hat einen falschen Zollbescheid erlassen

– die Zollanmeldung wird für ungültig erklärt

– Gewährung der Erstattung bei Umtausch oder Garantie der Ware

– Rückzahlung der Einfuhrumsatzsteuer

usammenarbeit und Unterstützung bieten. Gute Adressen für das Knüpfen von wertvollen Kontakten sind Germany Trade & Invest und die Außenhandelskammern in verschiedenen Ländern. Diese Anlaufstellen sind Ihnen vor Ort behilflich und stellen Verbindungen zu Unternehmen her. Um Ihren Warenimport mithilfe passender Partner zu bewerkstelligen, können Sie auch eigenständig in Branchenbüchern und im Internet recherchieren. Messebesuche sind ebenfalls eine sinnvolle Variante, um zukünftige Firmenkontakte herzustellen.

Gut zu wissen: Was ist mit dem Warenimport innerhalb der EU?

Grundsätzlich ist der Warenimport innerhalb der EU frei. Wenn Sie Waren liefern, wird vom Kunden eventuell eine Lieferantenerklärung verlangt. Diese Erklärung beinhaltet Angaben über die Beschaffenheit von Waren, die an Kunden innerhalb der EU sowie innerhalb Deutschlands geliefert werden. Für den Warenimport verbrauchssteuerpflichtiger Produkte unter Aussetzung der Steuer muss eine rechtzeitige Registrierung für die Teilnahme am elektronischen Verfahren erfolgen.

Gut zu wissen:

Waren mit einem geringen Wert (unter 22 Euro Zollwert), die auf dem Postweg eingeführt wurden, waren bis Ende 2020 von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Ab Anfang 2021 entfiel diese Freigrenze.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Die EORI-Nummer ist eine Identifikationsnummer für alle am Handel Beteiligten und ist Pflicht für Unternehmen, die mehr als 10 Warenimporte pro Jahr in die EU durchführen. Privatpersonen sind davon ausgenommen.

Viele Produktgruppen unterliegen sogenannten VUB (Verboten und Beschränkungen), darunter Waffen, nicht zugelassene Arznei- und Betäubungsmittel, nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Kosmetika sowie markenschutzrelevante Waren wie Textilien, Taschen und Schuhe.

Der Zollwert wird nach sechs Methoden gemäß dem Unionszollkodex (UZK) ermittelt. Am häufigsten gilt der Transaktionswert, also der tatsächlich gezahlte Kaufpreis inklusive aller Kosten bis zur EU-Grenze.

In der Regel fallen Einfuhrumsatzsteuer und Zoll an. Je nach Warenart können zusätzlich Agrarzölle, Verbrauchssteuern oder Antidumping-Zölle hinzukommen. Die Umsatzsteuer entspricht dem Mehrwertsteuersatz des jeweiligen Importlandes.

Ja, durch Freihandels- und Präferenzabkommen der EU mit Drittländern lassen sich Zölle reduzieren oder ganz vermeiden. Auch für Proben, Warenmuster oder Testwaren sowie für zuvor exportierte Unionswaren können Befreiungen gelten.

Grundsätzlich ja. Allerdings kann bei Lieferungen innerhalb der EU eine Lieferantenerklärung gefordert werden. Zudem entfiel seit Anfang 2021 die frühere Steuerbefreiung für Kleinsendungen unter 22 Euro Zollwert.

Hinweis

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