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Warenwert deklarieren: Bedeutung & Ratgeber zur richtigen Berechnung

Inhaltsverzeichnis
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Seit der Schaffung des EU-Binnenmarktes im Jahr 1993 wurde der Warenverkehr zwischen den zur Europäischen Union gehörenden Ländern deutlich vereinfacht. Bei innereuropäischen Lieferungen sind die aufwendigen und kostspieligen Zollkontrollen entfallen. Wer jedoch seine Waren in ein Land außerhalb Europas liefern möchte, der muss nach wie vor einige Export- und Zollvorschriften beachten. Eine besondere Rolle bei der Zollabwicklung spielt der Warenwert einer Lieferung.

Alle wissenswerten Infos zum Warenwert & wie Sie Ihn deklarieren

Wer Waren in ein Land außerhalb der EU beispielsweise in die Schweiz oder in die USA exportieren möchte, der muss den Warenwert der Lieferung deklarieren. Der Warenwert ist für den Zoll Grundlage für die Berechnung von Zöllen und Steuern. Es sollte sorgfältig darauf geachtet werden, dass der Warenwert korrekt angegeben wird. Wird er falsch, das heißt zu niedrig deklariert, kann dies zu empfindlichen Strafen führen. Der folgende Beitrag liefert alle wichtigen Informationen, wie und wo der Warenwert einer Lieferung in ein nicht zu EU gehörendes Land deklariert werden muss.

Was ist ein deklarierter Warenwert?

Der Begriff Warenwert stammt aus dem Außenwirtschaftsrecht. Der Warenwert ist definiert als das Entgelt, das dem Empfänger einer Warensendung in Rechnung gestellt und von diesem an den Verkäufer gezahlt wird. Ein Beispiel. Wenn der Käufer eine Lieferung mit 100 Akku-Bohrschraubern im Wert von jeweils 89 Euro erhält, dann ist der in der Handelsrechnung ausgewiesene und vom Käufer zu zahlende Gesamtbetrag in Höhe von 8.900 Euro der Warenwert oder Transaktionswert.

Der Zoll benötigt den Warenwert als Grundlage für die Berechnung von Zöllen und Steuern. Falls dem Zoll der Empfänger nicht bekannt ist oder das Entgelt nicht festgestellt werden kann, können die Zollbehörden stattdessen einen statistischen Wert im Sinne der Vorschriften des grenzüberschreitenden Warenverkehrs ansetzen. Auf Grundlage dieses statistischen Wertes werden dann Zölle und Steuern berechnet.

Welchen Warenwert müssen Sie deklarieren?

Deklariert werden muss immer der tatsächlich vom Käufer bezahlte Preis. Der zu deklarierende Warenwert entspricht dem Bestellwert. Dieser wird in der Handelsrechnung angegeben. Im Zweifelsfall muss den Zollbehörden ein Einzahlungsbeleg vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass der Käufer die Waren tatsächlich in der verlangten Höhe bezahlt hat. Je nachdem, welche Lieferbedingungen (Incoterms) mit dem Käufer vereinbart wurden, müssen die Kosten für eine Transportversicherung und den Transport dem Warenwert hinzugerechnet werden. Bei den Incoterms EXW, FCA, FAS und FOB und einem außerhalb des Zollgebiets der EU liegenden Lieferortes werden beispielsweise die vom Lieferort bis zum Ort der Verbringung entstandenen Kosten dem Rechnungspreis hinzugerechnet.

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Wo wird der Warenwert deklariert?

Der Warenwert wird immer auf der Handelsrechnung angegeben. Die Handelsrechnung ist ein wichtiges Dokument und Grundlage für die Vertragsabwicklung sowie die Überprüfung durch den Zoll bei der Einfuhr von Waren. Sie ist immer dann erforderlich, wenn Waren im Wert von mehr als 330 Euro in ein Land außerhalb der EU exportiert werden. In diesen Fällen muss der Verkäufer eine Handelsrechnung erstellen und der Lieferung beilegen. Werden in der Handelsrechnung falsche Angaben zum Warenwert gemacht, kann vom Zoll ein Bußgeld verhängt werden.

Pro-forma-Rechnung für Warenproben und Geschenksendungen

Geschenksendungen oder Warenproben haben grundsätzlich keinen Wert. Dennoch muss bei Geschenksendungen, der Lieferung von Warenproben und anderen Sendungen, die keinen Wert haben, eine sogenannte Pro-forma-Rechnung beigelegt werden. Eine Pro-forma-Rechnung entspricht einer normalen Handelsrechnung, ist jedoch durch den Zusatz “Pro forma” gekennzeichnet. Durch diese Kennzeichnung ist für die Zollbehörden ersichtlich, dass der Empfänger die Rechnung nicht bezahlen muss. Darüber hinaus muss die Rechnungssumme, das heißt der Warenwert, durch einen Zusatz gekennzeichnet werden, aus dem ersichtlich ist, dass es sich um eine kostenlose Lieferung handelt. Zum Beispiel durch den Zusatz “Geschenksendung”, “Supplied Free Of Costs” oder “Free Of Charge”

Seefracht-Export Ablauf

Welche Angaben sind beim Warenwert wichtig?

Die für die Zollbehörden wichtigste Angabe in der Handelsrechnung ist der korrekte Warenwert, den der Verkäufer bezahlen muss. Weitere wichtige Angaben sind eine detaillierte Beschreibung der Lieferung. Hierzu zählen beispielsweise:

Auflistung der Waren mit handelsüblicher Kennzeichnung

  • ggf. eine Aufschlüsselung der Waren nach Steuersätzen
  • Angaben zu Menge und Gewicht
  • Angaben zum Warenwert je Einheit und Währung
  • Zolltarif-/Warentarifnummer (HS Code)
  • Ursprungsland und ggf. die Paketnummer

Abhängig von den mit dem Käufer vereinbarten Incoterms müssen zusätzlich gegebenenfalls Versicherungs- und Frachtkosten mit angegeben werden. Diese Kosten werden von den Zollbehörden bei der Zollwertberechnung berücksichtigt. Generell gibt es für eine Handelsrechnung verschiedene Pflichtangaben, die weitestgehend den gesetzlichen Bestimmungen für eine ordentliche Rechnung entsprechen. Formvorschriften wie eine Handelsrechnung aufzustellen ist, gibt es jedoch nicht.

Gut zu wissen:

Wichtig ist, dass Ihr ausländischer Lieferant die Handelsrechnung ohne die ausländische Umsatzsteuer ausstellt. Zusätzlich zu den gelisteten Angaben können eventuell zusätzliche Anforderungen hinzukommen.

Warenwert bestimmen: Das sind die Möglichkeiten der Zollbehörden

Wenn Zölle auf Basis des Transaktions- oder Warenwertes berechnet werden, dann ist der Waren- oder Zollwert wesentlich für die Ermittlung der auf eine importierte Ware zu zahlenden Zölle. Laut WTO kann die Zollwertermittlung entweder spezifisch oder ad valorem (dem Wert nach) oder als eine Mischung aus beiden erfolgen. Bei einem spezifischen Zoll wird ein konkreter Betrag für eine rein quantitative Menge der Ware erhoben. In diesem Fall ist der Warenwert der Güter uninteressant. Die Höhe der Zölle richten sich nicht nach dem Wert der Waren. Bei der Verzollung ad valorem spielt der Warenwert jedoch eine wichtige Rolle. Die WTO nennt 6 Methoden, mit denen die Zollwertermittlung einer Lieferung erfolgen kann. 

Diese Methoden sind:

  • Transaktionswert
  • Transaktionswert von identischen Gütern
  • Transaktionswert ähnlicher Güter
  • Deduktive Methode
  • Berechnungsmethode
  • Rückgriffsmethode (Fall-back Methode)

Transaktionswert bei der Warenwert-Bestimmung

Der Transaktionswert ist definiert als der tatsächlich gezahlte oder noch zu zahlende Preis, den der Käufer an den Verkäufer geleistet hat. Der Transaktionswert schließt laut WHO darüber hinaus alle Zahlungen ein, die vom Käufer an den Verkäufer oder vom Käufer an einen Dritten zur Erfüllung der Verpflichtung des Käufers geleistet werden. Das heißt, zum Warenwert werden beispielsweise

  • Provisionen und Maklergebühren
  • Kosten und Gebühren für Verpackung und Container
  • Tantiemen und Lizenzgebühren
  • zu einem späteren Zeitpunkt realisierte Erlöse
  • Kosten für Transport, Versicherungsprämien und damit zusammenhängende Gebühren

hinzugerechnet.

Seefracht-Importabwicklung

Transaktionswert von identischen Gütern bei der Warenwert-Bestimmung

Transaktionswert von identischen Gütern bedeutet, dass der Transaktionswert für identische Waren auf die gleiche Weise berechnet werden. Vorausgesetzt:

  • die Waren sind in jeder Hinsicht gleich
  • sie stimmen in den physischen Eigenschaften, in der Qualität und im Aussehen überein
  • sie werden im selben Land hergestellt
  • sie werden vom gleichen Hersteller produziert

Um diese Methode anwenden zu können, müssen die Waren in dasselbe Land verkauft werden. Die Waren müssen zudem zur gleichen oder etwa zur gleichen Zeit exportiert werden.

Transaktionswert ähnlicher Güter bei der Warenwert-Bestimmung

Bei dieser Methode wird der Transaktionswert für Güter auf die gleiche Weise berechnet wie für Waren, die den zu Exportierenden sehr ähnlich sind. Voraussetzung ist

  • die Waren sind in Bezug auf ihre Bestandteile und Eigenschaften den zu bewertenden Waren sehr ähnlich
  • sie erfüllen die gleiche Funktion und können mit den zu bewertenden Waren ausgetauscht werden
  • sie werden im gleichen Land und vom gleichen Hersteller wie die zu bewertenden Waren hergestellt

Um die dritte Methode anwenden zu können, müssen die ähnlichen Waren in dasselbe Land verkauft werden wie die zu bewertenden Waren. Der Export muss etwa zur gleichen Zeit oder zeitgleich erfolgen.

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Deduktive Methode bei der Warenwert-Bestimmung

Grundlage für die Berechnung von Abzügen vom Warenwert ist der Verkaufspreis im Einfuhrland. Dabei können und müssen verschiedene Abzüge vorgenommen werden. Zum Beispiel:

  • gezahlte und vereinbarte Provisionen
  • allgemeinen Kosten
  • die üblichen Transportkosten
  • Versicherungsprämien, wenn sie im Einfuhrland anfallen
  • Zölle und nationale Steuern, die im Einfuhrland erhoben werden
  • Wertsteigerungen durch Montage oder Weiterverarbeitung

Warenwert bestimmen: Berechnungsmethode

Die rechnerische Ermittlung des Transaktionswertes gilt als schwierig und wird daher nur selten angewendet. Hierbei erfolgt die Ermittlung auf Grundlage der Produktionskosten zuzüglich eines Anteils für den Gewinn und der allgemeinen Kosten. Der berechnete Zollwert ist die Summe der folgenden Einzelpositionen:

Herstellungskosten (Wert der Materialien zzgl. Fertigung)

Gewinn und allgemeine Kosten

sonstige hinzuzurechnende Kosten

Warenwert bestimmen: Rückgriffsmethode - Fall-back Methode

Die Fall-back oder Rückgriffsmethode wird angewendet, wenn der Warenwert nach keiner der vorgenannten Methoden ermittelt werden kann. In diesen Fällen kann der Transaktionswert mit angemessenen Mitteln in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und allgemeinen Bestimmungen des Artikels VII GATT und auf der Grundlage der im Einfuhrland verfügbaren Daten bestimmt werden. Diese Methode sollte sich so weit wie möglich auf zuvor ermittelten Werten und Methoden stützen, wobei ein angemessenes Maß an Flexibilität bei deren Anwendung gewährleistet sein sollte.

Warenwert falsch deklariert? Damit sollten Sie rechnen

Die Zollbehörden betrachten die Deklaration eines zu niedrigen Warenwertes auf der Handelsrechnung nicht als Kavaliersdelikt. Ein vom Verkäufer falsch deklarierter Warenwert führt gegebenenfalls zur Beschlagnahmung der Waren und kann eine Geldstrafe für den Verkäufer nach sich ziehen. Vermuten die Zollbehörden, dass der Warenwert zu niedrig angegeben wurde, werden sie vom Verkäufer einen Nachweis über den Verkauf und den vom Käufer gezahlten Preis anfordern. Beispielsweise eine Überweisungsbestätigung oder einen Vertrag mit dem Käufer. Ein falsch deklarierter Warenwert führt in der Regel zumindest zu Verzögerungen bei der Abfertigung und Auslieferung.

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Tipp: Unterschiede zwischen Handelswert, Wiederverkaufswert und Selbstkostenpreis kennen

Für die Zolldeklaration ist es wichtig, die Unterschiede zwischen Handelswert, Wiederverkaufswert und Selbstkostenpreis zu kennen.

Der von Endverbrauchern für eine Ware bezahlte Preis wird als Handelswert oder Einzelhandelswert bezeichnet. Liefert ein Unternehmen Waren an Endverbraucher (B2C) entspricht der Handelswert in der Regel dem deklarierten Warenwert.

Der Wiederverkaufswert entspricht dem Preis, den ein Verkäufer bezahlen müsste, wenn er verloren gegangene oder beschädigte Produkte ersetzen müsste. Oft ist der Wiederverkaufswert Grundlage für die Berechnung von Versicherungsprämien, die vom Verkäufer oder Käufer für die Transportversicherung einer Warenlieferung bezahlt werden müssen. Der Wiederverkaufswert entspricht dem Warenwert bei Produkten, die zu diesem Preis vom Käufer erworben wurden.

Die Herstellungskosten eines Produktes werden auch als Selbstkostenpreis bezeichnen. Darin enthalten sind beispielsweise die Kosten für Material, Energie und Personal. In den Fällen, in denen der in der Handelsrechnung deklarierte Wert vom Zoll nicht anerkannt wird und darüber hinaus keine Möglichkeit besteht, diesen Wert zu ermitteln, wird der Selbstkostenpreis vom Zoll für die Zollwertermittlung und Bestimmung der Zölle und Steuern herangezogen.

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