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Zollvorschriften: Definition, Arten, EU, Unionszollkodex & mehr

Inhaltsverzeichnis
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Werden Waren von einem Land in ein anderes ausgeführt, müssen diese verzollt werden. Das gilt immer dann, wenn die Waren in ein Land außerhalb der Europäischen Union geliefert werden oder von einem solchen stammen, allerdings nur, wenn der Rechnungswert der Waren die Grenze von 1.000 Euro übersteigt. Werden die Waren dagegen innerhalb der Europäischen Union verschickt, entfallen sowohl Zollanmeldung als auch Zoll. Hier wird geklärt, was Zoll überhaupt ist, welche Arten und Bemessungsgrundlagen es gibt, welche Funktion Zölle haben und wie vorteilhaft die Europäische Zollunion für die Mitgliedsstaaten der EU ist.

Was ist Zoll?

Zoll gibt es schon sehr lange. Seit Menschen aus ihren Siedlungen Staaten mit Grenzen bildeten, wird bei Überschreiten dieser Grenze oft ein Zoll verlangt. Selbst in der Bibel werden Zöllner als Geldeintreiber für den Staat erwähnt. Lange war der sogenannte Wegzoll verbreitet. Dieser hielt sogar in der griechischen Mythologie Einzug: Wollten die Toten, dass sie der Fährmann Charon über den Styx in den Hades brachte, mussten sie ihm eine Münze geben. Heutzutage ist die Aufgabe der Zollbehörde, den grenzüberschreitenden Warenverkehr zu überwachen und fällige Zoll- und Steuerabgaben zu erheben. Können beispielsweise Produkte im Ausland billiger hergestellt werden als hierzulande, schützt beispielsweise ein Zoll die heimischen Hersteller. Gleichzeitig schützt der Zoll auch das sogenannte Urheberrecht und sucht bei Kontrollen nach Fälschungen und Kopien. Die Zollbehörde kümmert sich auch um die Erhebung der Verbrauchssteuern, zu denen Tabaksteuer, Stromsteuer und Energiesteuer, aber auch Kaffeesteuer und Verbrauchssteuer auf alkoholische Getränke gehören. Weiterhin ist die Bekämpfung von Zigarettenschmuggel, Rauschgiftkriminalität und Schwarzarbeit Aufgabe der Zollverwaltung. An den Flughäfen kontrollieren die Beamten, dass keine geschützten Tiere und Pflanzen geschmuggelt werden. Weiteres Wissen dazu gibt es unter Export, Zoll und Import: Das nötige Grundwissen

Definition

Zoll ist eine Abgabe. Sie wird als Einfuhrzoll erhoben, wenn Waren in einen Wirtschaftskreislauf gebracht werden oder als Ausfuhrzoll, wenn sie diesen verlassen.

Arten und Bemessungsgrundlagen von Zoll

Zunächst wird der Zoll nach der Bewegung der Waren unterschieden: Es gibt Einfuhrzoll als eine Art Schutzzoll. Dieser ist eine indirekte Steuer auf importierte Waren. Die Steuer muss entweder als spezifischer Zoll, also Mengenzoll entrichtet werden oder als Wertzoll. Während sich der Mengenzoll nach Gewicht, Anzahl der Waren oder Länge richtet, orientiert sich der Wertzoll am Handelswert. Grundsätzlich ist Zoll ein Hemmnis für den Handel. Mit Zöllen sollen importierte Waren teurer werden, und damit die einheimischen Produzenten geschützt.

Funktion von Zöllen

Zölle haben mehrfache Funktionen. Der Staat bekommt dank der Zölle Einnahmen. Gleichzeitig schützen sie die einheimische Wirtschaft und machen importierte Waren teurer. Werden beispielsweise Waren im Ausland dank staatlicher Subventionen oder auch Ausbeutung besonders billig produziert, können einheimische Unternehmen nicht mithalten. Hier schützen die Zölle vor Dumpingpreisen und gelten als allgemeine Schutzzölle. Es gibt auch zeitweise Zölle auf importierte Waren. Mit diesen werden einheimische Unternehmen bei der Etablierung neuer Technologien unterstützt. Sobald diese konkurrenzfähig sind, werden diese Art der Zölle langsam wieder abgebaut. Mit Strafzöllen will beispielsweise die Politik Einfluss auf ausländische Staaten nehmen. Sind bestimmte Waren im eigenen Land knapp und werden dringend gebraucht, können Strafzölle den Export dieser Waren verteuern und damit unattraktiv werden lassen.

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Zollfreier Warenverkehr: Die Europäische Zollunion

Die Europäische Union ist eine Europäische Zollunion. Daher werden zwar Zölle auf Waren erhoben, die von außerhalb in die Europäische Union eingeführt werden, nicht jedoch beim Austausch der Waren zwischen den Mitgliedsländern. Auch wenn die Mitgliedsländer für die Erhebung der Zölle und die Verwaltung zuständig sind, stehen die Einnahmen daraus der Europäischen Union direkt zu und bilden somit für sie eine Einnahmemöglichkeit. In Deutschland werden beispielsweise jährlich rund fünf Milliarden Euro an Zöllen erhoben. Für die gemeinsame Handelspolitik der Länder in der Europäischen Union stellen die Einfuhrzölle gegenüber Drittstaaten ein wesentliches Hilfsmittel dar. Die Europäische Zollunion ist für den freien Verkehr von Waren innerhalb der Europäischen Union und den damit verbundenen Binnenmarkt von wesentlicher Bedeutung. Sind Unternehmen in der EU ansässig und handeln mit ihren Waren international, ist das einheitliche Regelwerk für sie vorteilhaft. Insgesamt beträgt der Anteil der Europäischen Union am Welthandel 15 Prozent: Damit ist die EU einer der weltweit größten Händler und kann in Vertragsangelegenheiten einfach besser verhandeln als die einzelnen Mitgliedsstaaten.

Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Zöllen

Grundsätzlich dürfen Staaten für grenzüberschreitenden Verkehr von Waren nicht nur die Ein- und Ausfuhr kontrollieren, sondern dafür auch Steuern, sprich: Zölle erheben. Weil die Europäische Union eine Zollunion darstellt, sind von Zöllen nur die Waren betroffen, welche die Außengrenzen der Europäischen Union überschreiten. Importiert oder exportiert ein Unternehmen Waren, ist es vom Zollrecht betroffen. Dieses bestimmt, ob und wie viel Einfuhrumsatzsteuer und Zoll zu zahlen sind, oder ob die Waren grundsätzlich ein- oder ausgeführt werden dürfen. Dank der Europäischen Zollunion ist das Zollrecht ein Gemeinschaftszollrecht. Die EU als Rechtsnachfolgerin der EG ist für die Gesetzgebung und die Zollerträge zuständig. Abzüglich einer Pauschale bekommt die EU seit 1975 sämtliche Zolleinnahmen. Das Gemeinschaftszollrecht bildet daher die Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Zöllen. Dazu gehört beispielsweise der Zollkodex der Union und die einzelnen mit diesem verbundenen Verordnungen, die Durchführungsverordnung, die Übergangsbestimmungen, die Zollbefreiungsverordnung und der gemeinsame Zolltarif. Eine weitere Rechtsgrundlage bildet das nationale Zollrecht mit dem Zollverwaltungsgesetz von 1992 und der Zollverordnung von 1993.

Das Gemeinschaftsrecht der EU

Das Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union hat eine lange Geschichte und begann, als die sechs Mitgliedsstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1968 zwischen ihnen sämtliche Zölle und Handelsbeschränkungen aufhoben. Für Produkte außerhalb der EWG galt ein gemeinsamer Zolltarif. Seit 1987 ersetzt ein einheitliches Dokument der Verwaltung die nationalen Zollformulare. 1992 wird schließlich der Zollkodex mit sämtlichen Vorschriften verabschiedet. Ab 1993 gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitliche Vorschriften für den Zoll. Freier Warenverkehr ist innerhalb der Binnengrenzen Wirklichkeit. Schon drei Jahre später wird die Zollunion zwischen der Europäischen Union und der Türkei vereinbart. Die größte Erweiterung der Europäischen Zollunion kommt 2004, als gleich zehn neue Länder Mitglied der Europäischen Union und damit auch der EU-Zollunion werden. Der Zollkodex tritt 2016 in Kraft. Damit werden die Rechtsvorschriften der einzelnen Länder vereinheitlicht und gleichzeitig harmonisiert. Die damit verbundenen IT-Systeme werden schrittweise eingeführt. Als die Union 2018 ihren 50. Geburtstag feiert, hat sie sich von zunächst sechs auf insgesamt 28 Mitgliedstaaten vergrößert. Damit nimmt sie heute den größten Handelsraum weltweit ein und ist im internationalen Handel ein echter Partner, der bei Verhandlungen wesentlich stärker ist, als die einzelnen Staaten.

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Der Unionszollkodex

Der Zollkodex der Europäischen Union wurde geschaffen, damit die Prozeduren des Zolls einfacher und damit wirtschaftlicher erfolgen können. Er löste den bis dahin gültigen Zollkodex der Gemeinschaften ab und sorgte gleichzeitig dafür, dass die Sicherheitsanforderungen der Zollbehörden entsprechend erfüllt werden. Zum 1. Mai 2016 trat der Unionszollkodex (UZK) in Kraft. Damit war der Grundstein für ein künftiges modernes europäisches Zollrecht gelegt. Grundlage war der Vertrag von Lissabon. Das Durchführungsrecht ist dabei in zwei einzelne Rechtsakte aufgeteilt. Die Kommission kann aufgrund ihrer Befugnisse nicht wesentliche Bestandteile der Gesetzgebung ändern oder ergänzen. So sieht es der Artikel 290 vor. Darüber hinaus hat die Kommission auch die Befugnis, Rechtsakte zur Durchführung zu beschließen. Mit dem Unionszollkodex wurde gemeinsame Datenbanken und ein harmonisiertes IT-Verfahren beschlossen und schrittweise bis Ende 2020 eingeführt. Ein Übergangsrechtsakt legt daher fest, wie lange Daten in den Datenbanken gespeichert werden müssen und welche Regeln es für den Austausch der IT-Systeme untereinander gibt. Bis alle IT-Systeme angeglichen sind, werden die Rechtsvorschriften entsprechend phasenweise umgesetzt. Insgesamt sind eine Reihe an Änderungen eingetreten. Das betrifft die eigentlichen Zollverfahren wie Freier Verkehr, Ausfuhr und zugelassener Ausführer, vorübergehende Verwahrung, Lagerung, Veredelung, Versand und Zollwert. Sind Unternehmen in der EU ansässig und per Im- beziehungsweise Export am Zollgeschehen involviert, können sie den Status eines Authorised Economic Operator, eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten beantragen. Mit diesem Status sind Vereinfachungen bei den Vorschriften und begünstigte Kontrollen sicherheitsrelevanter Art verbunden. Auch die Statusnachweise für Waren, deren Ursprung und Präferenzen, die verbindliche Auskunft zu den Zolltarifen und Ursprüngen und die zentrale Zollabwicklung ist mit dem Unionszollkodex vereinheitlicht worden.

Weitere europäische Vorschriften

Sämtliche Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unterliegen den gleichen zollrechtlichen Vorschriften. Werden Waren in die Europäische Union eingeführt, werden hierfür einmalig Zölle erhoben. Für das Überschreiten von Binnengrenzen innerhalb der EU müssen dagegen keine Zölle entrichtet werden. Hierfür bildet der Unionszollkodex die Grundlage, mit seinen flankierenden Bestimmungen und Rechtsakten. Mit vielen anderen Staaten hat die Europäische Union über Handelsabkommen den Import zu Vorzugszöllen oder gar zu zollfreiem Import geregelt. Tatsächliche Verbote für den Import gibt es nur sehr wenige. Es gibt manche Waren, für die bestimmte Genehmigungen erforderlich sind. So dürfen beispielsweise hierzulande etliche Waren nur dann in den Handel gebracht werden, wenn die entsprechenden technischen Spezifikationen erfüllt werden oder die Inhaltsstoffe die geforderten Voraussetzungen erfüllen. So brauchen manche Chemikalien oder aber Arzneimittel spezifische Bescheinigungen. Auch wenn innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Warenverkehr grundsätzlich frei ist, gelten Einschränkungen und Vorschriften. Im Amtsblatt der EU wurden mehr als 40 Anpassungen der Zollvorschriften veröffentlicht, die seit Juli 2020 gelten. Diese betreffen unterschiedliche Gebiete der Logistik. So müssen beispielsweise die Formalitäten zur Ausfuhr von Waren über eine Binnenzollstelle abgewickelt werden. Auch Reisende müssen die entsprechenden europäischen Vorschriften beachten, wenn sie innerhalb Europas unterwegs sind. So werden an den innereuropäischen Grenzen kaum noch Personen- oder Warenkontrollen durchgeführt. Solange die mitgeführten Waren für den persönlichen Bedarf bestimmt sind und bestimmte Mengen nicht überschreiten, gibt es daher kaum Einschränkungen. Allerdings gilt das nicht für Genussmittel wie Alkohol, Tabak oder das Mitführen von Bargeld.

Weitere Informationen lesen Sie auch in unserem Beitrag Zollrecht, Zollwertrecht, EU-Zollrecht: Definition, Grundlagen, Fakten & mehr zum Zollverwaltungsgesetz

Nationales Zollrecht in Deutschland

Seit 1992 der Zollkodex und erst recht seit 2016 der Unionszollkodex in Kraft trat, wurde das alte Zollgesetz damit außer Kraft gesetzt. Damit gilt in Deutschland ebenso wie in den anderen Staaten der Europäischen Union das europäische Zollrecht. Trotzdem gibt es zusätzlich noch ein nationales Zollrecht und damit verbundene nationale Regelungen. Das sind beispielsweise Vorschriften für die Finanzverwaltung, wie das Zollfahndungsdienstgesetz, die Zollverordnung, das Zollverwaltungsgesetz und die Abgabenordnung. Weiterhin erhebt die Zollverwaltung in Deutschland noch etliche Verbrauchssteuern und verwaltet diese. Das ist in den nationalen Gesetzen so vorgesehen.

Zollfahndungsdienstgesetz: Hier ist innerhalb der Zollverwaltung des Bundes der Zollfahndungsdienst organisiert, mit den zuständigen Zollfahndungsämtern und dem Zollkriminalamt.

Zollverordnung: In der Zollverordnung sind die nationalen Zollgesetze geregelt. Das Grundgesetz bestimmt, dass der Bund für die Gesetzgebung zuständig ist und gleichzeitig Anspruch auf die daraus generierten Einnahmen hat. Deswegen verwaltet die Bundesfinanzverwaltung die Abgaben für Ein- und Ausfuhren.

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Zusammenfassung

Neben dem Völkerrecht ist gerade das europäische Gemeinschaftsrecht für den Handel und das Zusammenwirken der Staaten bedeutsam. Das Europäische Zollrecht ist ein Teil davon. Start war der “Vertrag zur Gründung der EU Wirtschaftsgemeinschaft” (EWG), der 1957 von insgesamt sechs Mitgliedern unterschrieben wurde. Das waren damals Belgien, BRD, Frankreich (Montanunion), Italien, Luxemburg und die Niederlande. Werden Waren über eine Grenze hinweg transportiert, fallen Zölle an. Das ist schon seit Jahrhunderten eine Einnahmequelle für die Staaten. Trotzdem werden Zölle durchaus kritisiert: Mit ihnen wird angeblich der freie internationale Handel von Waren behindert. Während sich der Zoll bei Waren aus einem großen Land durchaus auf den Preis auf dem Weltmarkt auswirkt, bewirkt Zoll bei kleineren Ländern in der Regel keine Preisänderung. Das Zollrecht wird immer dann angewendet, wenn Waren in ein Land importiert oder exportiert werden, unter Umständen auch, wenn die Waren lediglich durch das Land transportiert werden. Dabei kommt es in der Regel auf die Art der Waren und die Mengen an. Durch die Einnahmen bei den Einfuhrzöllen generiert der Staat zum einen notwendige Devisen, zum anderen schützt er durch das Erheben von Zöllen die heimische Wirtschaft vor der Konkurrenz aus dem Ausland. Die Richtlinien für die Devisen sind im Finanzzoll festgelegt, der Schutz vor Konkurrenz im Schutzzoll. Nach den GATT-Verträgen sind Zölle für die Durchfuhr von Waren unzulässig. Transportieren Lastkraftwagen Waren und queren zu ihrem Bestimmungsort andere Länder, werden sie mit dem Kennzeichen “TIR” markiert. Damit die Ladung unterwegs nicht ausgeliefert werden kann, sind die Lastwagen verplombt. Auf exportierte Waren wird dagegen nur selten ein Ausfuhrzoll erhoben. Die einheimischen Produzenten sollen ja ihre Waren ins Ausland verkaufen können und nicht daran gehindert werden. Für den Export gibt es gelegentlich Exportsubventionen. Mit dieser staatlichen Unterstützung sollen heimische Waren fit für den Wettbewerb gemacht werden. Zollvorschriften gelten allerdings nicht nur für den grenzüberschreitenden Handel von Produkten, sondern können auch Reisende betreffen. Ebenso den Handel im Internet, wenn Waren aus sogenannten Drittländern bestellt werden.

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