Dual Use Verordnung EU: Bedeutung, Reform, Anhänge & Co

Inhalte
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Dual-Use-Verordnung regelt EU-weit den Export von Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können – darunter Chemikalien, Maschinen, Software und Technologien.
  • Im September 2021 trat eine reformierte Neufassung in Kraft, die moderne Bedrohungslagen und neue Technologien stärker berücksichtigt.
  • Die Anhänge der Verordnung definieren Güterlisten, Genehmigungsvorlagen und allgemeine Ausfuhrgenehmigungen für alle EU-Mitgliedstaaten.
  • Verstöße können mit hohen Geldstrafen oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden – Unternehmen sollten ihre Waren sorgfältig prüfen.

Der Zoll versucht über Kontrollen der Ein- und Ausfuhren, einerseits Einnahmen für den Staat zu erzielen, andererseits Unternehmen und Verbraucher bestmöglich zu schützen – sei es vor billiger Importkonkurrenz oder mangelhaften Waren. In wenigen Fällen, muss der Zoll jedoch auch Lieferungen überprüfen, deren Inhalte nicht nur zivilen, sondern auch militärischen Zwecken dienen könnten und von welchen potenziell Risiken und Gefahren ausgehen. Aus diesem Grund wurde die Dual-Use-Verordnung eingeführt, um solche für die Sicherheit der EU-Mitgliedstaaten gefährdenden Waren einer schärferen Kontrolle zu unterwerfen.

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Was bedeutet die Dual-Use-Verordnung?

Über die Dual-Use-Verordnung werden allen EU-Mitgliedstaaten gemeinsame Genehmigungspflichten und Verfahrensweisen bei der Ausfuhr, Vermittlung, technischen Unterstützung, Durchfuhr und Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck festgelegt. Zu diesen Gütern gehören beispielsweise bestimmte Chemikalien, Maschinen und Werkstoffe, zunehmend aber auch Software und Technologien – für welche somit Genehmigungspflichten gelten.

Ausfuhrbeschränkungen können sich daneben aus der Anti-Folter-Verordnung & Feuerwaffenverordnung, Embargoverordnungen gegen Länder wie Iran, Nordkorea oder Russland ergeben.

Dual-Use-Verordnung: Reform & aktuelle Neufassung

Im März 2021 wurde über eine Reform eine Modernisierung der EG-Dual-Use-Verordnung vorangetrieben, die am 9. September 2021 in Kraft getreten ist. Die Neufassung der Dual-Use-Verordnung umfasst folgende Eckpunkte:

  • Neue und für Unternehmen erleichterte Genehmigungsformen
  • Strengere Vorschriften zur Kontrolle von Ausfuhren bestimmter Abhör- und Überwachungstechnik
  • Neue Abstimmungsmechanismen und vertiefte Kooperation
  • Engere Zusammenarbeit auf EU-Ebene zwischen Genehmigungs- und Zollbehörden
  • Mehr Transparenz im Jahresbericht der EU-Komission

Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat hierfür ein ausführliches Merkblatt zur neuen EU-Dual-Use-Verordnung zur Verfügung gestellt. Im Merkblatt zum Art. 5 der neuen EU-Dual-Use-Verordnung finden Sie Hilfestellung zur Anwendung.

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Anhänge der Dual-Use-Verordnung

Wichtig für Sie als Unternehmer ist insbesondere der Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung, der allen Mitgliedstaaten eine einheitliche Güterliste vorschreibt, Waren mit doppeltem Verwendungszweck erfasst und diesen Genehmigungspflichten auferlegt. Des Weiteren fasst Anhang I der Dual-Use-Verordnung international vereinbarte Kontrollen für Dual-Use-Güter aus den Exportkontrollregimen zusammen, wobei nationale Kontrollen, die über die auf den Regimen basierenden Kontrollen hinausgehen, unberücksichtigt bleiben.

Anhang II beinhaltet die allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der Europäischen Union, während im Anhang III Musterformblätter für Genehmigungen zu finden sind.

Die wenigen Güter, für die noch Genehmigungspflichten innerhalb der Europäischen Union gelten, finden Sie im Anhang IV.

Dual-Use-Verordnung: Länder- und Ausfuhrliste

Die mit der Dual-Use-Verordnung am 9. September in Kraft getretene Ausfuhrliste dient als Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung und umfasst die nationalen Genehmigungspflichten für Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter. Sie gliedert sich in zwei Teile auf, wo die jeweiligen Waren aufgelistet werden.

Der Abschnitt A des ersten Teils der Ausfuhrliste benennt genehmigungspflichtige Waffen, Munition und Rüstungsmaterial, während Abschnitt B national erfasste Dual-Use-Güter auflistet.

Im Teil II der Ausfuhrliste werden Waren pflanzlichen Ursprungs benannt, die angeordneten Beschränkungen unterliegen.

Von 1995 bis 2013 beinhaltete die deutsche Außenwirtschaftsverordnung eine Liste von Ländern, die im Zusammenhang mit Dual-Use-Gütern einer besonderen Kontrolle ausgesetzt waren. Diese Länderliste wurde im Lauf der Zeit aber immer kürzer und schließlich von der Dual-Use-Verordnung letztlich abgelöst.

Strafen für den Verstoß gegen die Dual-Use-Verordnung

Neben der Dual-Use-Verordnung müssen Sie beim Handel mit Dual-Use-Gütern auch das Außenwirtschaftsgesetz, die Außenwirtschaftsverordnung und die Abgabenordnung beachten, wo eine Vielzahl von Straf- und Bußgeldtatbeständen aufgeführt werden. Denn die Strafen haben es in sich – neben einer saftigen Geldstrafe liegt auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren im möglichen Strafrahmen. Vergewissern Sie sich deshalb gründlich, ob Ihre Waren und Dienstleistungen zu den Dual-Use-Gütern zählen und eine Genehmigungspflicht erfordern.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Die Dual-Use-Verordnung legt EU-weit einheitliche Genehmigungspflichten für Güter mit doppeltem Verwendungszweck fest – also Waren, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können, wie Chemikalien, Maschinen oder Software.

Die reformierte Neufassung trat am 9. September 2021 in Kraft. Sie modernisiert die frühere EG-Dual-Use-Verordnung und berücksichtigt neue technologische Entwicklungen und Sicherheitsrisiken.

Anhang I enthält eine einheitliche Güterliste für alle EU-Mitgliedstaaten, erfasst Waren mit doppeltem Verwendungszweck und legt die entsprechenden Genehmigungspflichten fest.

Verstöße können mit erheblichen Geldstrafen und einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Unternehmen sollten daher sorgfältig prüfen, ob ihre Produkte unter die Genehmigungspflicht fallen.

Neben der Dual-Use-Verordnung sind das Außenwirtschaftsgesetz, die Außenwirtschaftsverordnung sowie die Abgabenordnung zu beachten. Auch Embargoverordnungen gegen Länder wie Iran, Nordkorea oder Russland können Ausfuhrbeschränkungen begründen.

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