Brexit-Update für Händler in UK und EU: Überblick für 2024

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Das Wichtigste in Kürze
  • Der Brexit ist 2024 weitgehend vollzogen: Die letzten Übergangsregelungen – darunter Sicherheitsmeldungen (ESumA) – sind weggefallen.
  • Seit April 2024 finden Zollkontrollen für Lebensmittel und tierische Produkte direkt an den Grenzeingangsstellen statt, nicht mehr am Bestimmungsort.
  • Neue Kennzeichnungspflichten gelten seit Januar 2024: Britische und EU-Unternehmen müssen jeweils ihre lokale Adresse auf Produkten angeben.
  • Händler müssen längere Wartezeiten an Grenzen einkalkulieren und Zollanmeldungen – etwa über IPAFFS – fest in ihre Prozesse integrieren.
  • Trotz Herausforderungen gibt es Gewinner: Discounter wie Aldi und Lidl haben ihren Marktanteil in Großbritannien verdreifacht.

Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) war ein epochales Ereignis, das für viele Veränderungen im internationalen Handel sorgte. Auch heute noch ist der Prozess nicht vollständig abgeschlossen und es kommt fortwährend zu Neuerungen. Einen Überblick zur aktuellen Situation und ein umfassendes Brexit-Update für 2024 erhalten Sie in diesem Beitrag.

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Der Brexit-Status 2024

Die Umsetzung des Brexits nimmt bereits über acht Jahre in Anspruch. In dieser Zeit wurden unter anderem die Regelungen zu den Zollgebühren zwischen Großbritannien und der EU umgesetzt und am Nordirland-Protokoll gearbeitet.

Dennoch sind noch längst nicht alle Fragen zum Handel zwischen der EU und Großbritannien nach dem Brexit geklärt. Seit dem Januar 2021 ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil des europäischen Binnenmarktes und der Europäischen Zollunion. Das bedeutet, dass die Handelsunternehmen in der Praxis deutlich mehr Formalitäten zu erledigen haben, darunter auch das umfassende Prozedere der Zollabwicklung.

Die wichtigsten Brexit-Meilensteine 2024

Allmählich konsolidieren sich jedoch einige Regelungen und werden zum gängigen Standard. Bereits vor 2024 wurde das Brexit-Handels- und Kooperationsabkommen mit der EU geschlossen, welches die Verfahren schrittweise vereinfachen soll.

Allgemein laufen die Übergangslösungen und Vereinfachungen allmählich aus. Das betrifft insbesondere die Zollkontrollen. Hier waren die Summarischen Eingangsmeldungen (ESumA, Safety and Security Declarations) die letzten Bestandteile des Warenverkehrs, die noch geändert werden mussten. Ab dem 31. Oktober 2024 sind diese bei der Ausfuhr aus der EU verpflichtend.

Ein wichtiges Brexit-Update 2024 gibt es im Bereich der Zollkontrollen. Seit dem 30. April 2024 finden die Überprüfungen von Lebensmitteln, tierischen und pflanzlichen Produkten so nicht mehr am Bestimmungsort der Waren statt, sondern direkt an der Zolleingangsstelle, sprich am Grenzübergang. Bereits seit 2022 müssen solche Einfuhren online bei den britischen Zollbehörden über IPAFFS vorangemeldet werden.

Zum selben Zeitpunkt wurde eine umfangreiche Kontrolle für Waren aus dieser Kategorie mit mittlerer oder hoher Risikostufe eingeführt. Das umfasst die Warenbeschau ebenso wie die vollständige Dokumentation. Bereits seit dem 31. Januar 2024 ist es verpflichtend, Veterinärbescheinigungen beziehungsweise Pflanzengesundheitszeugnisse für solche Waren bei der Einfuhr vorzulegen.

Mit dem Jahreswechsel 2024 kam es zu einer wichtigen Änderung bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln. Britische Unternehmen müssen so seit dem 1. Januar ihre Kontaktdaten auf das Label drucken. Andersherum dürfen EU-Waren in Großbritannien nur dann vertrieben werden, wenn die EU-Adresse auf der Verpackung angegeben ist.

Die Übergangsfristen bei den CE-Kennzeichnungen als Nachweis der Konformität mit den Gemeinschaftsanforderungen liegen weiter in der Zukunft. Hier haben die Unternehmen bis 2028 beziehungsweise 2030 Zeit, um sich an die neuen Bedingungen nach dem Brexit anzupassen.

Brexit-Update: Neuerungen im Handelsrecht und bei den Zollverfahren

Das im Mai 2021 in Kraft getretene Handels- und Kooperationsabkommen zwischen Großbritannien und der EU ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer voneinander getrennten, aber dennoch effizient miteinander arbeitenden Wirtschaft der beiden Zollgebiete. Hierin wurden unter anderem Regelungen zum Warenverkehr, zu Dienstleistungen, geistigem Eigentum, digitalem Handel und der Luftfahrt getroffen.

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Änderungen in den Handelsabkommen

Änderungen werden auch in den Handelsabkommen zum Brexit 2024 vorgenommen, so dass sich beteiligte Unternehmen immer wieder mit einem Update zu dem Thema beschäftigen müssen. Am 21. März 2024 hat die EU-Kommission nun ihren dritten Jahresbericht über die Umsetzung der im Abkommen festgelegten Regelungen veröffentlicht.

Hierin wurde vor allen Dingen hervorgehoben, dass die EU einseitig handeln kann, um zum Beispiel im Fall von wirtschaftsgefährdenden Subventionen in Großbritannien die eigenen Unternehmen zu schützen. Abgesehen davon wurden Beschlüsse zu den Ursprungsregeln angenommen, die unter anderem Batterien und Elektrofahrzeuge betreffen. Die unbegrenzte Ausweitung der Verwendung von CE-Kennzeichnungen für fast 20 Warenkategorien wurde von der Regierung Großbritanniens angekündigt und soll ab 2024 schrittweise umgesetzt werden.

Was bleibt, ist, dass beim Handel zwischen der EU und Nordirland weiterhin keine Zollabfertigung durchgeführt wird. Die Lieferungen werden genauso wie innergemeinschaftliche Warenströme behandelt. Auf diese Weise sind Großbritannien und Irland vorerst erfolgreich der schwierigen Frage nach einer erneuten harten Grenze aus dem Weg gegangen.

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Strategien für Händler zur Anpassung an den Brexit: Update 2024

Auch wenn der Austritt Großbritanniens aus der EU zunächst eine große Belastung für die Wirtschaft dargestellt hat, konnten sich viele Unternehmen bereits gut auf die neuen Herausforderungen einstellen. Mit einer klugen Strategie und kontinuierlicher Überwachung der Brexit-Updates ist 2024 und in den nächsten Jahren ein erfolgreicher Warenaustausch möglich.

Wichtig ist, dass Unternehmen, die Handel mit dem Vereinigten Königreich treiben möchten, die neuen Formalitäten zur Zollabwicklung kennen und diese in ihre eigenen Prozesse integrieren. Dazu gehören beispielsweise die Voranmeldungen von Lebensmittellieferungen nach Großbritannien über das IPAFFS-System.

Abgesehen davon sollten Sie sich auf die geänderten Kontrollvorgänge vorbereiten. Da die Überprüfung der Waren seit 2024 an den Grenzübergangsstellen stattfindet, müssen unter Umständen längere Wartezeiten in Kauf genommen werden. Es ist sinnvoll, diese Verzögerungen in die eigene Kalkulation einzubauen, um somit das Risiko von verspäteten Lieferungen und Zahlungen für die Waren zu minimieren.

Fallbeispiele: Erfolgsgeschichten nach dem Brexit

Neben den vielen Herausforderungen, die der Brexit auch 2024 noch mit sich bringt, gibt es etliche Unternehmen, die sich perfekt auf die neuen Bedingungen angepasst und den Austritt Großbritanniens aus der EU für sich als Chance begriffen haben. An dieser Stelle zeigen wir Ihnen erfolgreiche Beispiele dafür, wie Sie als Händler mit der aktuellen Situation umgehen können.

Unternehmen, die den Brexit als Chance genutzt haben

Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Zäsur des Brexit für die britischen Unternehmen bisher schwieriger zu bewältigen war als für die Händler in der EU. Zu den großen Brexit-Gewinnern gehören derzeit sicherlich die deutschen Supermarktketten Aldi und LIDL.

Beide Konzerne profitieren vor allem aufgrund der steigenden Inflation in Großbritannien und können ihre Waren aufgrund der beibehaltenen Zollfreiheit sehr günstig anbieten. Innerhalb von nur zehn Jahren haben die Discounter ihren Marktanteil im Vereinigten Königreich verdreifacht. Dabei setzen beide Supermarktketten zunehmend auf den Aufbau eigener Abfüllanlagen für Getränke in Großbritannien sowie auf lokale Verteilzentren. So hat LIDL 2023 nördlich von London eines der größten Umschlagslager weltweit eingerichtet.

Hier kommen unter anderem auch die Waren aus der EU an, wobei LIDL als etablierter Großkonzern natürlich die besten Voraussetzungen dafür mitbringt, sich auf die fortwährenden Veränderungen in den Handelsbeziehungen nach dem Brexit anzupassen.

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Als ein weiteres Beispiel für den Umgang mit dem Brexit kann man sich derzeit noch die Autoindustrie anschauen. Diese hat erfolgreich darauf gedrungen, die Einführung von Zöllen für E-Autos aufzuschieben. Ursprünglich sollten diese nach den Brexit-Änderungen 2024 vollumfänglich gelten. Nun wurde diese Maßnahme um drei Jahre verschoben und könnte womöglich sogar ganz entfallen.

Problematisch ist bei den Fahrzeugen – ebenso wie bei anderen Produkten – die Ursprungsdefinition. So würden bei einer Wertschöpfung von weniger als 45 Prozent innerhalb der EU oder Großbritannien Zölle von zehn Prozent anfallen.

Dadurch könnte es auf Dauer zu einer zunehmenden Verlagerung der Wertschöpfungsquote von E-Autos auf das europäische Territorium kommen. Bisher liegen die Produktionskapazitäten für die Akkus bei E-Autos beispielsweise eher im asiatischen und amerikanischen Raum. Sowohl britische als auch europäische Hersteller profitieren von diesem Deal.

Der Brexit nach den Änderungen 2024: Ausblick und Prognose für die Zukunft

Der Austritt Großbritanniens ist heute eine Tatsache. Daraus ergibt sich, dass die Unternehmen, die mit dem Vereinigten Königreich Handel treiben möchten, neuen Regelungen und Verfahren folgen müssen. Die Übergangsphase war zunächst chaotisch und viele der Prozesse wurden bisher provisorisch gehandhabt.

In unserem Brexit-Update 2024 zeigt sich aber, dass diese Phase allmählich vorüber ist. Nun und in den folgenden Jahren wird es immer mehr etablierte Wege geben, auf denen Waren beispielsweise nach Großbritannien verkauft werden können. Dies erfolgt unter einer strengen Kontrolle an den Zolleingangsstellen und über klare Kennzeichnungen.

Unternehmen, die sich auf solche Änderungen in den Handelsbeziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU vorbereiten, können auf Dauer erfolgreich bleiben. Eine Erweiterung des bestehenden Handels- und Kooperationsabkommens sollte dabei helfen, die Warenströme schneller und mit geringem Aufwand fließen zu lassen.

Ein positiver Aspekt ist, dass die Zollfreiheit bei Waren mit präferenziellem Ursprung aus der EU weiterhin besteht. Somit kann der Handel florieren, auch wenn Verzögerungen durch die hinzugekommenen Kontrollen einzuplanen sind.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Nein, die letzten Übergangsregelungen sind 2024 weggefallen. Der Brexit gilt als weitgehend vollzogen. Im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens werden jedoch weiterhin schrittweise Anpassungen vorgenommen.

Seit dem 30. April 2024 werden Lebensmittel sowie tierische und pflanzliche Produkte direkt an den Grenzübergangsstellen kontrolliert – nicht mehr am Bestimmungsort. Zudem sind für Waren mit mittlerem oder hohem Risiko vollständige Dokumentenprüfungen und Warenbeschauen Pflicht.

Seit dem 1. Januar 2024 müssen britische Unternehmen ihre Kontaktdaten auf Produktlabels angeben. EU-Waren dürfen in Großbritannien nur vertrieben werden, wenn eine EU-Adresse auf der Verpackung angegeben ist.

Für Waren mit präferenziellem Ursprung aus der EU oder Großbritannien bleibt die Zollfreiheit bestehen. Bei Produkten, deren Wertschöpfung zu weniger als 45 Prozent in der EU oder Großbritannien erfolgt, können jedoch Zölle anfallen.

Händler sollten die neuen Zollanmeldepflichten – etwa Voranmeldungen über IPAFFS – in ihre Prozesse integrieren, mögliche Verzögerungen an Grenzen einkalkulieren und die Entwicklungen im Handels- und Kooperationsabkommen kontinuierlich verfolgen.

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