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Brexit: Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Großbritannien – ein Überblick

Inhaltsverzeichnis
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Der Austritt von Großbritannien aus der Europäischen Union erfolgte zum 31. Januar 2020. Um die geschäftlichen Beziehungen zu den Nachbarländern aufrechtzuerhalten, wurde ein Handels- und Kooperationsabkommen ausgehandelt. Dieses soll sicherstellen, dass es für den Handel, für das Gesundheitssystem, aber auch für die Wirtschaft keine Nachteile gibt. Darüber hinaus gibt es Vereinbarungen für Reisen. Menschen, die wechselseitig in dem jeweils anderen Land leben, sollten ebenfalls keine Nachteile entstehen. Das Handels- und Kooperationsabkommen umfasst eine Vielzahl verschiedener Punkte. Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick. Erfahren Sie, welche Auswirkungen der Brexit auf die Handelsbeziehungen, auf das Gesundheitssystem und auf die Wirtschaft in Deutschland hat.

Was ist das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich und Nordirland?

Das Brexit-Abkommen ist ein umfangreiches Papier, das von Großbritannien und der EU über den Verlauf von Jahren ausgehandelt wurde. Ursprünglich wollte Großbritannien bereits zu einem früheren Zeitpunkt aus der EU austreten. Dies wurde aufgrund von Verhandlungen, aber auch aufgrund von Unstimmigkeiten mehrfach verschoben. Der Brexit ist eine politische Entscheidung, der unter anderem ein Volksentscheid in Großbritannien zugrunde liegt. Der Austritt bedeutet aber nicht, dass die Insel von nun an vom Handel mit der EU abgeschnitten ist. Vielmehr gilt es, die Beziehungen zum Wohle von Großbritannien und dem Staatenbund aufrechtzuerhalten. Das Handelsabkommen ist komplex. Im groben Überblick umfasst es folgende Punkte:

Zollfreiheit

Ein zollfreier Handel zwischen Großbritannien und dem Staatenbund soll auch nach dem Austritt möglich sein.

Wettbewerb

Handelsbeziehungen basieren auf einem Wettbewerb, der maßgeblich von der Marktwirtschaft bestimmt wird. Dieser Wettbewerb, der den wirtschaftlichen Beziehungen und damit auch dem Gewinn dient, soll auch nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU aufrechterhalten werden.

Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden

Im Handelsabkommen gibt es eine Klausel, die die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden über die Grenzen hinaus garantiert. So sollen die Strafverfolgung und die wechselseitige Auslieferung von Straffälligen oder Verdächtigen weiterhin möglich sein.

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Energie und Klimaschutz

Die Gewinnung von Energie und der Klimaschutz sind Aufgaben, die ein Land nicht allein bewerkstelligen kann. Im Handelsabkommen ist festgehalten, auf welchem Weg beide Länder in Bezug auf Energie und Klimaschutz miteinander kooperieren.

Visumpflicht für längere Aufenthalte

Innerhalb der Europäischen Union ist das Reisen ohne Visum möglich. Die Grenzen sind mit dem Schengen-Abkommen gefallen. Dies galt auch für Großbritannien. In Bezug auf den Austritt ergeben sich Neuerungen sowohl für Privatreisende als auch für Geschäftsreisende. Die Regierungen haben klargestellt, dass es für Bürger, die wechselseitig in Großbritannien oder der EU leben und arbeiten, durch den Brexit keine Nachteile geben soll.

Hintergrund: Die Entstehungsgeschichte des Abkommens

Die Entstehungsgeschichte des Abkommens über den Austritt von Großbritannien aus der EU ist lang. Es konnten in wichtigen Punkten für einen längeren Zeitraum keine Einigungen erzielt werden. Die damalige Premierministerin Theresa May reiste etliche Male nach Brüssel, um die Verhandlungen voranzutreiben. Schließlich kamen beide Partner am 24. Januar 2020 zu einer Einigung. Nur sechs Tage später, am 31. Januar 2020, wurde die Einigung vollzogen.

Was ändert das Abkommen zwischen Großbritannien und der EU? - Die wichtigsten Punkte

Das Handelsabkommen enthält verschiedene Punkte und Fragestellungen, die in Form von einheitlichen Regelungen Klärung bringen. Die wichtigsten Änderungen umfassen folgende Punkte:

  • Der Warenverkehr musste neu geregelt und strukturiert werden: Das Schengen-Abkommen mit dem freien Übertritt der Grenzen innerhalb der EU und die Zollfreiheit von Waren gelten nun für Großbritannien nicht mehr. Grundsätzlich sind Zölle zu zahlen und die Grenzfreiheit ist auch nicht mehr gesichert. Das Abkommen regelt, wie sich der grenzüberschreitende Warenverkehr ohne gravierende Hindernisse regeln lässt.
  • Reisen von Privatleuten und Geschäftsreisen: Bislang war es möglich, ohne Visum nach Großbritannien zu reisen. Für Reisen in Länder, die dem Staatenbund nicht angehören, ist in der Regel ein Visum erforderlich. Es gibt einige Ausnahmen, etwa für die Schweiz oder für Norwegen. Beide Länder gehören der EU nicht an. Den Verhandlungsführern der EU war es jedoch wichtig, die Bedingungen so zu gestalten, dass nicht andere Länder dem Brexit folgen und dennoch von den Vorteilen des visumfreien Reisens profitieren.
  • Erbringung von Dienstleistungen: Hier mussten Änderungen getroffen werden, da die Erbringung von Dienstleistungen im grenzübergreifenden Raum anderen Bedingungen unterliegt wie innerhalb des Staatenbundes
  • Sozialversicherung: Auch die Sozialversicherungen sind innerhalb der EU eng miteinander verwoben. So bekommt ein Bürger der EU auf Kosten der heimischen Krankenkasse in jedem Mitgliedstaat eine kostenlose ärztliche Versorgung, wenn dies notwendig ist. Für Staaten außerhalb des Verbundes gibt es diese Regelung nicht. Somit waren auch in diesem Bereich Änderungen notwendig.
  • Übermittlung personenbezogener Daten: Die Übermittlung personenbezogener Daten ist künftig nicht mehr so einfach möglich, da die Gesetzgebung der EU aufgehoben ist. Somit waren Änderungen erforderlich, die im Handelsabkommen festgehalten sind.
  • Geistiges Eigentum: Der Schutz des geistigen Eigentums ist innerhalb der EU, aber auch außerhalb der Grenzen ein hohes Gut und wurde dementsprechend festgehalten.
  • Öffentliche Aufträge: Die Ausschreibung von öffentlichen Aufträgen ist innerhalb der EU grenzüberschreitend möglich. Das Handelsabkommen soll zusichern, dass es auch künftig möglich sein wird, wechselseitig ohne größere Barrieren Aufträge auszuschreiben und anzunehmen.
  • Anerkennung von Berufsqualifikationen: Auch in diesem Bereich finden die Regelungen der EU keine Anwendung mehr. Bei den Verhandlungen galt es, Lösungen zu finden, die Betroffene nicht benachteiligen.
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Zollfreiheit und Warenverkehr

Innerhalb der EU ist der Warenverkehr zollfrei. Auch wenn Großbritannien dem Staatenbund künftig nicht mehr angehört, war es den Verantwortlichen für das Handelsabkommen wichtig, den Handel künftig nicht durch Zölle zu blockieren. Dies gilt in beiderseitigem Interesse. Somit wurde im Handelsabkommen die Zollfreiheit für den Warenverkehr zwischen Großbritannien und der EU weiterhin festgeschrieben.

Was müssen Importeure und Exporteure nun beachten?

Obwohl die Zollfreiheit festgeschrieben wurde, verändert sich für die Exporteure einiges. Dies ist nicht nur deshalb der Fall, weil in Nordirland andere gesetzliche Regeln helfen als im übrigen Großbritannien. So ist die Zollfreiheit nicht für alle Waren festgeschrieben, sondern nur für solche, die sogenannte Ursprungsregeln erfüllen. Zudem gibt es viele Formalitäten in Form von Papieren einzuhalten. Somit ist der Handelsverkehr seit dem Brexit nicht mehr so einfach zu realisieren.

Mit welchen nicht-tarifären Handelshindernissen ist trotz Zollfreiheit zu rechnen?

Handelshindernisse können beispielsweise auftreten, wenn die Waren die sogenannten Ursprungskriterien nicht erfüllen. Dies kann der Fall sein, wenn ein Händler die Ware nicht selbst herstellt, sondern sie importiert. Die Auflagen sind deutlich strenger, als vor dem Austritt aus der EU.

Wettbewerbsbedingungen und staatliche Beihilfen

Während der Brexit-Verhandlungen versuchten die Verantwortlichen zu verhindern, dass sich Großbritannien einen Vorteil im Wettbewerb verschaffen kann. Dies wäre möglich gewesen, indem das Land die Kriterien für einen fairen Wettbewerb aufgrund einseitiger Bedingungen aufweicht. Um dies zu verhindern, wurden Beilegungsverfahren in die Papiere aufgenommen. Ein Schiedsgericht soll im Streitfall schlichten oder entsprechende Urteile erlassen.

Dienstleistungen in Großbritannien durch Anbieter aus der EU

Dienstleistungen und Investitionen sollen durch den Brexit nicht beeinträchtigt werden. Die Verantwortlichen haben klargestellt, dass dies auch weiterhin gilt. Im Handelsabkommen finden sich verschiedene Punkte, die es ermöglichen, weiterhin wechselseitig Dienstleistungen anzubieten und Investitionen zu ermöglichen. Dies soll der Weiterentwicklung und der Stärkung auf dem Markt für beide Parteien dienlich sein.

Fischerei

Großbritannien und die EU haben eine gemeinsame Grenze, die unter anderem durch den Ärmelkanal verläuft. Im Handelsabkommen wurde festgelegt, dass der Brexit den Handel und die Arbeit der Fischerei nicht beeinträchtigen soll. Konkret bedeutet dies, dass die gemeinschaftliche Arbeit auch im Grenzbereich möglich bleibt und dass Wechselseite Zölle nicht anfallen.

Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden im Bereich der Strafverfolgung und Zusammenarbeit der Justiz

Die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden unterliegt innerhalb der EU gemeinsamen Kriterien und einer intensiven Vernetzung. Dies soll auch nach dem Brexit erhalten bleiben. Dies gilt insbesondere für die Bekämpfung von schwerer Kriminalität, für die Verfolgung von Straftaten und für die Bekämpfung des Terrorismus. Ein gemeinsamer Polizeiapparat soll aufgebaut werden, um die Interessen der Bürger in Großbritannien und in der EU zu schützen.

Energie und Klimaschutz

In den Fragen Energie und Klimaschutz sind Alleingänge einzelner Länder nicht möglich. Durch die jahrzehntelange Zugehörigkeit von Großbritannien zur EU sind Abhängigkeiten entstanden, die nicht so einfach aufgeweicht oder beendet werden konnten. Somit enthält das Handelsabkommen Regularien, die eine weitere Zusammenarbeit in den betreffenden Punkten garantieren.

Visumspflicht und Aufenthaltsrecht

Die Visumpflicht ist für einen Aufenthalt in einem Zeitraum von bis zu sechs Monaten aufgehoben. Erst nach diesem Zeitraum ist ein Visum erforderlich. Für Schüler und Studenten gelten besondere Bedingungen. Grundsätzlich dürfen Bürger der EU nach Großbritannien einwandern und dort ihren Wohnsitz nehmen. Sie haben aber einen erschwerten Zugang zum Sozialsystem und müssen sich selbst versorgen.

Was gilt jetzt für Geschäftsreisen aus der EU nach Großbritannien?

Geschäftsreisen aus der EU sind nach wie vor ohne Visum möglich, sofern sie den Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreiten. Für einige Bereiche gibt es gesonderte Bestimmungen, die im Handelsabkommen festgehalten sind.

Sozial- und Arbeitnehmerrechte

Die Sozial- und Arbeitnehmerrechte sind wechselseitig sehr moderat gestaltet. Insbesondere für Bürger, die bereits jetzt in dem jeweils anderen Staatenbund leben und arbeiten, sollte der Übergang verträglich gestaltet werden. Im Handelsabkommen sind Vorschriften festgehalten, die Hürden abmildern. Für neue Arbeitsverhältnisse gelten jedoch andere Bestimmungen, insbesondere in Bezug auf die Visumspflicht und die Niederlassungserlaubnis.

Verkehr

Durch die Visafreiheit für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten ist der Verkehr dahingehend nicht beeinträchtigt. Es fällt aber die Freiheit weg, die Grenzen ohne Kontrolle zu überschreiten. Somit werden an den Außengrenzen der EU und an der Grenze zu Großbritannien wieder Grenzkontrollen eingeführt.

Luftfahrt

Das Handelsabkommen sieht vor, dass die Luftfahrt sowohl im Passagier- als auch im Frachtverkehr möglichst wenige Beeinträchtigungen erfährt. Dennoch sind auch hier wieder Passkontrollen vorgesehen, weil Großbritannien vom freien grenzüberschreitenden Reiseverkehr ausgenommen ist.

Straßenverkehr

Sie können nach wie vor per Schiff oder über den Eurotunnel nach Großbritannien reisen. Es sind aber Passkontrollen vorgesehen. Eine Visapflicht besteht ab einem Aufenthalt von sechs Monaten.

Was bedeutet das Abkommen für die Übermittlung und den Schutz personenbezogener Daten?

Die Datenschutzgesetze, die für die Staaten innerhalb der EU gelten, sind nunmehr für Großbritannien nicht mehr gültig. Die Verfolgung von Strafen ist aber weiterhin vorgesehen. In diesem Zusammenhang können die Daten auch staatenübergreifend weitergegeben werden.

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Welche Rolle spielt das Austrittsabkommen?

Das Austrittsabkommen hat große Wellen in der Politik, aber auch in der Bevölkerung geschlagen. Dies gilt vor allem deshalb, weil die Entscheidung für den Austritt denkbar knapp war. Lange drohte das Handelsabkommen zu scheitern. Es hat Auswirkungen für die EU, da Großbritannien zweitgrößter Nettozahler war. Aber auch für den Handel und den Reiseverkehr sind die Auswirkungen spürbar. Viele Erleichterungen fallen weg. Es könnte dazu führen, dass Großbritannien als Reiseland und Geschäftspartner weniger attraktiv ist als vor dem Brexit.

Fazit

Da der Brexit noch nicht lange her ist, können die Auswirkungen noch nicht endgültig analysiert werden. Fest steht, dass die Veränderungen gravierend sind. Dennoch gehen beide Seiten davon aus, dass die gegenseitigen Beziehungen weiterhin sehr eng bleiben werden.

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