Zollabwicklung: Verfahren, Dienstleister, Unterlagen & Atlas

INHALTE
Das Wichtigste in Kürze
  • Waren aus Drittländern müssen beim Eintritt in die EU ein Zollverfahren durchlaufen, bevor sie in den freien Handelsverkehr gelangen.
  • Die Zollanmeldung erfolgt in Deutschland elektronisch über das ATLAS-System – ein automatisiertes Zollabwicklungssystem.
  • Der Ablauf umfasst Vorprüfung, detaillierte Warenkontrolle, Erstellung des Zollbefunds sowie die Zahlung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
  • Für die ATLAS-Nutzung stehen drei Wege zur Verfügung: eigene Software, die kostenlose IAA-Plus-Schnittstelle oder die Beauftragung eines Zolldienstleisters.
  • Professionelle Spediteure und Zollagenten übernehmen alle Formalitäten und sorgen für eine rechtskonforme, zügige Zollabwicklung.

Waren aus Drittländern müssen bei Eintritt in die EU ein Zollverfahren durchlaufen, wenn sich die Güter noch nicht im freien Handelsverkehr der Europäischen Union (EU) bewegen. Zu den oft genutzten Formen gehört die Zollabfertigung zum freien Verkehr. Die zu verzollenden Waren werden bei der verantwortlichen Zollbehörde über das Deutsche Zollsystem ATLAS angekündigt. Der Zoll prüft die Anmeldung und kontrolliert in einigen Fällen die Güter physisch. Ist die Kontrolle beendet, erfolgt die Freigabe der Waren. Nach der Freigabe stehen die Waren dem Eigentümer beziehungsweise dem Empfänger zur Verfügung. Anschließend werden die Abgaben der Einfuhr an die Zollbehörde gezahlt. Doch wie läuft die Zollabwicklung konkret ab? Was ist unter der automatisierten Zollabwicklung zu verstehen? Im Folgenden erhalten Sie die wichtigsten Informationen rund um den Ablauf der Zollabwicklung.

Zollabwicklung erklärt: Was ist das?

Im Allgemeinen bezeichnet die Zollabfertigung die steuer- und zollrechtliche Warenbehandlung bei Ausfuhr aus einem oder bei Einfuhr in einen Zollbereich. Erst wenn das Verfahren durch den Zoll beendet ist, kann die Ware in den freien Verkehr gebracht werden. In der Europäischen Union finden die Zollabfertigungen in Verbindung mit Ausfuhren und Einfuhren statt, welche die äußeren Grenzen des Zollbereiches der EU überschreiten. Das EU-Gebiet ist mit dem Zollbereich der EU fast deckungsgleich, aber nicht zu hundert Prozent. In Deutschland gehören beispielsweise die Gebiet Büsingen und die Insel Helgoland nicht zum Zollgebiet der EU. Daher gelten besondere Regeln im Zollabfertigungsverfahren, wenn eine Warenbewegung von und zu diesen Gebieten erfolgt. Kompetente Informationsquellen und eine detailliert Erklärung zur Zollabwicklung erhalten Sie von der zuständigen Zollbehörde und von Zolldienstleistern.

Zollabwicklung Verfahren: Der Ablauf

Am Anfang der Zollabwicklung steht die Anmeldung des Zollgutes. Als Zollanmeldung wird eine nach gezielten Vorschriften erfolgende Deklaration von Gütern zum Überführen in ein behördliches Zollverfahren bezeichnet. In der EU sollen Zollanmeldungen generell elektronisch eingereicht werden. In einigen Fallkonstellationen reicht auch eine Zollanmeldung, die durch schlüssige Handlungen, wie zum Beispiel durch das Gehen in den roten/grünen Bereich des Flughafens.

Ist die Zollanmeldung erledigt, sieht der weitere Ablauf der Zollabwicklung folgendermaßen aus:

– Der Zoll kontrolliert im Rahmen einer Vorprüfung, ob die Anmeldung des Zollgutes einwandfrei erfasst ist.

– Dabei begutachtet die Zollbehörde die notwendigen Unterlagen sowie die angegebenen Güter.

– Fällt das Ergebnis positiv aus, gilt die Anmeldung des Zollgutes als angenommen und somit als rechtskräftig.

– Nach der Vorprüfung geht es mit der detaillierten Begutachtung der Zollanmeldung weiter.

– Es werden alle Angaben auf Richtigkeit und die Unterlagen auf Gültigkeit sowie Echtheit kontrolliert.

– Im weiteren Verfahren nimmt die Zollbehörde die Warenmenge, die Werte und Beschaffenheit der Waren in Augenschein.

– Die Prüfung geschieht in manchen Fällen durch das direkte Beschauen der Waren oder auch durch das Entnehmen von Mustern und Proben.

– Das Prüfungsergebnis dokumentiert der Zollmitarbeiter im Zollbefund, denn das Dokument dient als Basis für Ermittlung der Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer).

– Ist die Überprüfung beendet, der Zollbefund erstellt und sind die Einfuhrabgaben gezahlt, wird die Ware dem Anmelder überlassen.

– Die Ware befindet sich aus zollrechtlicher Sicht im freien Warenverkehr.

Das Erheben des Zolls und der Einfuhrumsatzsteuer stellt rechtlich betrachtet zwei unterschiedliche Verfahren dar. Dabei bilden diese Verfahren jedoch eine Einheit, da sie identisch sowie zeitgleich geschehen.

Zollabwicklung Unterlagen: Automatisierte Zollabfertigung mittels ATLAS

Beim Export sowie Import finden die Zollabwicklungen in Deutschland vordergründig in elektronischer Form statt. Das elektronische Erfassen und Bearbeiten erfolgt über das ATLAS-System. ATLAS ist die Abkürzung für ein automatisiertes Tarif- und lokales Zollabwicklungssystem. Diese Software ermöglicht eine automatisierte Zollabwicklung und eine interne Bearbeitung der notwendigen Vorgänge. Schriftliche Unterlagen, wie zum Beispiel Bescheide über Abgaben oder Zollanmeldungen, werden durch elektronische Dokumente ersetzt. Die verantwortliche Zollbehörde können die vom System gespeicherten Anmeldedaten ortsunabhängig nutzen. Das ist möglich, weil ATLAS die Angaben und Dokumente zentral erfasst und speichert. Ein weiterer Vorteil ist, dass durch die Software der Informationsaustausch und die Kommunikation mit verschiedenen EU-Zollbehörden realisierbar ist. Es bestehen mehrere Möglichkeiten zur Erledigung der automatisierten Zollabwicklung mittels ATLAS:

  1. Viele Warenbewegungen: Nutzen einer Software-Verzweigung

Wenn Sie in regelmäßigen Abständen viele Waren mit verschiedenen Warenpositionen zu erledigen haben, dann eignet sich die Anwendung einer ATLAS-Software-Lösung. In der Regel können Sie mit der Software eine Verbindung mit Ihrem Warenwirtschaftssystem aufbauen. Beim Zoll direkt oder auch online können Sie eine Übersicht mit zertifizierten Anbietern von Software-Programmen einsehen.

  1. Wenige Warenbewegungen: Zollanmeldung online erledigen

Vom Zoll wird die Internetanmeldung Plus (IAA-Plus) als kostenfreier Zugang zum ATLAS-System zur Verfügung gestellt. Dafür benötigen Sie keine besonderen technischen Voraussetzungen. Ein Internetzugang, ein Internetbrowser und ein ELSTER-Zertifikat als Ersatz der Unterschrift sind ausreichend, um eine Zollanmeldung online zu erledigen. IAA-Plus ist eine Schnittstelle des Zolls und kann kostenlos angewendet werden. Die Schnittstelle ist besonders zu empfehlen, wenn Sie weniger als zehn Warensendungen pro Monat vornehmen. Auf der Internetseite der IAA-Plus erhalten Sie Informationen zur Nutzung sowie zum Beantragungsverfahren des ELSTER-Zertifikates.

  1. Mehr als zehn Warenbewegungen im Monat: Nutzen eines Dienstleisters

Versenden Sie nur selten Waren oder möchten die Zollanmeldungen nicht eigenständig vornehmen, dann bietet sich das Beauftragen kompetenter Zolldienstleister an. Spediteure und Zollagenten übernehmen in diesem Fall die Abwicklung und Absprachen mit der Zollbehörde. Dafür brauchen Sie alle notwendigen Angaben der Warensendungen, damit die Zollanmeldung reibungslos ablaufen kann.

Dienstleister für Zollabwicklungen

Viele Spediteure, die im internationalen Warenverkehr tätig sind, bieten den Service der Zollabfertigung an. Beim Import sowie Export regeln die Speditionen alle Formalitäten, die für die Zollabwicklung von Bedeutung sind. Die Dienstleistung umfasst zum Beispiel die Anmeldung der Waren bei der Zollbehörde und das Zusammenstellen der erforderlichen Dokumente für die Zollabfertigung.

Oft gehört die Zollabfertigung zur Kernkompetenz eines international agierenden Speditionsunternehmens. Alle Formalitäten, die für das Zollverfahren wichtig sind, werden bei der Ein- und Ausfuhr von Gütern übernommen. Das Aufgabengebiet des Dienstleisters ist breit aufgestellt und reicht von der elektronischen Zollanmeldung über die unverzollte Hinterlegung von Waren bis hin zur Organisation des grenzüberschreitenden Warentransportes.

Es müssen umfangreiche Vorgaben im nationalen und internationalen Zollverkehr berücksichtigt werden, um eine korrekte Zollabfertigung zu ermöglichen. Unvollständige Angaben oder Fehler beim Ausfüllen der Zolldokumente führen häufig zum erheblichen Verzug und das verursacht zusätzliche Kosten. Das Zollabfertigungsverfahren erfordert umfassende Kenntnisse der rechtlichen Bestimmungen. Auch sprachliche Herausforderungen erschweren oft den grenzüberschreitenden Warenfluss.

Ein professioneller Dienstleister meistert die Komplexität der Zollabfertigung und kann die aktuellen Zollvorgaben gezielt anwenden. Die Spedition beziehungsweise der Zollagent unterstützt dabei, die Ein- oder Ausfuhr zügig umzusetzen. Mit der Beauftragung eines Dienstleisters wird die Rechtskonformität der Zollabwicklung garantiert und die Warentransporte werden zeitnah realisiert.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Die Zollabwicklung bezeichnet die steuer- und zollrechtliche Behandlung von Waren bei der Ein- oder Ausfuhr aus einem Zollgebiet. Erst nach Abschluss des Verfahrens darf die Ware in den freien Verkehr gebracht werden.

Zunächst wird eine Zollanmeldung eingereicht, anschließend prüft der Zoll die Unterlagen und die Waren. Nach dem Zollbefund und der Zahlung von Zoll sowie Einfuhrumsatzsteuer wird die Ware freigegeben und befindet sich im freien Warenverkehr.

ATLAS steht für 'Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem'. Es ermöglicht die elektronische Erfassung und Bearbeitung von Zollanmeldungen in Deutschland und erleichtert den Informationsaustausch mit anderen EU-Zollbehörden.

Es gibt drei Wege: eine kommerzielle ATLAS-Software für Unternehmen mit vielen Sendungen, die kostenlose IAA-Plus-Schnittstelle des Zolls für bis zu zehn Sendungen pro Monat, oder die Beauftragung eines Zolldienstleisters wie einem Spediteur oder Zollagenten.

Ein Zolldienstleister empfiehlt sich, wenn Waren nur selten versandt werden, keine eigenen ATLAS-Kenntnisse vorhanden sind oder komplexe internationale Zollvorschriften eingehalten werden müssen. Der Dienstleister übernimmt alle Formalitäten und garantiert die Rechtskonformität.

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