Kontakt via Hotline.
Kontakt via E-Mail aufnehmen.

Großbritannien, der Brexit und die EU Zollgebühren und Einfuhrabgaben

Inhaltsverzeichnis
grossbritannien-brexit-eu-zollgebuehren-einfuhrabgaben

Seit dem 1. Januar 2021 gilt Großbritannien aufgrund seines Austritts aus der Europäischen Union (EU) offiziell als Drittland. Aus diesem Grund müssen alle Waren, die aus oder nach Großbritannien geliefert werden, durch den Zoll abgefertigt werden, wobei auch Gebühren und Abgaben anfallen können. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Zollgebühren für Importe nach und Exporte aus Großbritannien. Weiterführende Informationen finden Sie auch auf unserer Themenseite Zollgebühren.

Zollgebühren bei der Einfuhr von Waren aus Großbritannien nach Deutschland und in die EU

Grundsätzlich gelten bei der Einfuhr von Waren aus England in die EU die gleichen zollrechtlichen Regelungen wie bei anderen Drittländern. Gleichzeitig stellt jede Einfuhr von Waren in die EU aus britischer Sicht auch eine Ausfuhr dar, so dass hierfür zusätzliche Regeln greifen können. Seit Anfang 2021 ist eine zollrechtliche Abfertigung aller Waren, die aus Großbritannien stammen, gesetzlich vorgeschrieben. Hierzu werden die Waren mit Hilfe einer Zollanmeldung in ein Zollverfahren überführt. Dabei müssen in bestimmten Fällen auch Sicherheitsleistungen in Form von Bürgschaften erbracht werden.

Im Laufe des Zollverfahrens werden die jeweiligen Güter je nach deren Endziel zollrechtlich unterschiedlich behandelt. Sollen sie dauerhaft in der EU verbleiben und hier in den Wirtschaftskreislauf eingeführt werden, so greift das Zollverfahren “Überlassung zum freien Verkehr”. Falls es sich lediglich um den Transport der Waren innerhalb der EU handelt, kommt das sog. “Versandverfahren” zum Einsatz. Auch für Waren, die nur zeitweise in der EU verbleiben und hier genutzt werden, um anschließend wieder exportiert zu werden, werden in einem gesonderten Zollverfahren abgefertigt. Dabei handelt es sich um das “Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung”.

Bei der Einfuhr von Waren aus Großbritannien in die EU können grundsätzlich Zollgebühren erhoben werden. Zudem können zu jeder Zeit Zollkontrollen stattfinden. Aber auch die Abgaben im Zusammenhang mit der Einfuhrumsatzsteuer sowie eine etwaige Steuer auf Verbrauchsgüter spielen bei gewerblichen Importen aus Großbritannien eine wichtige Rolle. Weiterführende Informationen zu den Steuern und Zollgebühren bei Lieferungen aus Großbritannien finden Sie auch in unserer Rubrik “Zollgebühren” insbesondere im Artikel “Was sind Zollgebühren und welche gibt es?“.

Am 24. Dezember 2020 wurde das sogenannte Trade and Cooperation Agreement (TCA) abgeschlossen. Es stellt eine Einigung Großbritanniens mit der EU im Hinblick auf ein Kooperations- und Handelsabkommen dar. Das TCA war seit dem 1. Januar 2021 vorläufig und ist seit dem 1. Mai 2021 offiziell in Kraft. Laut diesem Abkommen gilt für alle Waren, deren Ursprung nachweislich in Großbritannien liegt, ein Präferenzabkommen und damit die Befreiung von der Zollpflicht vor. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle Waren, die aus Großbritannien stammen, automatisch zollfrei eingeführt werden können, sondern nur solche, deren Herkunft in einem speziellen Verfahren zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.

zollgebuehren-einfuhr-waren-großbritannien-deutschland-eu

Darüber hinaus muss bei jedem Warenimport aus Großbritannien geprüft werden, ob es sich um Verbrauchsgüter handelt, auf die eine festgelegte Verbrauchssteuer erhoben wird. Zudem unterliegen alle gewerblichen Einfuhren der Einfuhrumsatzsteuer. Ausnahmen vom Präferenzabkommen stellen Waren dar, die als gefährlich eingestuft werden, oder deren Einfuhr grundsätzlich verboten ist. Dazu zählen insbesondere Waffen, Pflanzen, Tiere und Lebenderzeugnisse. Schließlich müssen bei Einfuhren auch die jeweiligen Richtlinien und aktuellen Verordnungen des Außenwirtschaftsrechts oder des Marktordnungsrechts berücksichtigt werden.

Zollgebühren bei der Einfuhr von Waren aus der EU nach Großbritannien

Beim Import von Waren aus Deutschland nach Großbritannien handelt es sich aus EU-Sicht gleichzeitig auch um einen Export in ein Drittland. Auch hierbei ist es daher notwendig, dass alle Waren, die die EU verlassen, einem Zollverfahren unterliegen. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Ausfuhrverfahren, bei dem zwischen der “Endgültigen Ausfuhr”, der “Vorübergehenden Ausfuhr” und der “Wiederausfuhr” unterschieden wird. Das Verfahren selbst ist in jeweils zwei Abschnitte unterteilt. In der ersten Stufe wird das Ausfuhrverfahren bei der Ausfuhrzollstelle eröffnet. Die zweite Stufe beendet das Ausfuhrverfahren bei der Ausgangszollstelle. Nun können die Waren aus dem EU-Gebiet ausgeführt werden. Je nachdem, um welche Waren es sich dabei handelt, ist in vielen Fällen eine vereinfachte Ausfuhr möglich.

Aktuell müssen für die Ausfuhr von Waren aus Deutschland nach Großbritannien keine Zollgebühren entrichtet werden. Auch von Umsatzsteuern und Verbrauchsteuern sind die Exporteure in diesem Fall befreit. Es kann jedoch sein, dass bei der Einfuhr im jeweiligen Bestimmungsland dennoch Zölle oder andere Einfuhrabgaben anfallen. Um Waren nach Großbritannien einzuführen, benötigt man eine spezielle Zollanmeldung. Hierbei spielen auch die Zolltarifnummern eine wichtige Rolle, da mit ihrer Hilfe die Beschaffenheit der zu verzollenden Waren genau bestimmt werden kann. Außerdem benötigen die britischen Behörden als weitere Information für die Festsetzung der Zollgebühren den jeweiligen Zollwert der Waren. Waren, die ihren Ursprung nachweislich in der EU haben, sind dabei von der Zollpflicht befreit. Weitere Abgaben können jedoch durch die Einfuhrumsatzsteuer oder eine Verbrauchsteuer entstehen.

Zollgebühren

Zur Ermittlung der jeweiligen Höhe der Zollgebühren werden zum einen der Zolltarif und zum anderen der Zollwert der jeweiligen Ware benötigt.

Zolltarif

Der Zolltarif, der seit dem 1. Januar 2021 in Großbritannien gilt, trägt die Bezeichnung UK Global Tariff. Er basiert auf dem gemeinsamen EU-Tarif, der vor dem Brexit gültig war, allerdings gibt es auch einige Unterschiede. Beispielsweise sind die durchschnittlichen Zollsätze beim neuen Tarif geringer. Außerdem wurden viele Zölle gerundet und Zollabgaben von unter 2 % komplett auf Null reduziert. Um den Zolltarif einer Ware zu bestimmen, benötigt man die sogenannte Zolltarifnummer. Hierbei handelt es sich um eine numerische Codierung, anhand derer sich die Ware zweifelsfrei identifizieren lässt. Die ersten sechs Stellen sind für alle Teilnehmer der Welthandelsorganisation gültig. Anhand der Zolltarifnummer lässt sich die Höhe der Einfuhrabgaben festlegen. Mit Hilfe des UK Global Tariff Online Tools können Sie die Tarifnummer für Ihre Waren bestimmen und die voraussichtliche Höhe der Abgaben bei der Verzollung berechnen.

zolltarif

Zollwert

Der Zollwert von eingeführten Waren ist maßgeblich dafür verantwortlich, wie hoch die Zollabgaben beim jeweiligen Produkt ausfallen. Für die Ermittlung des Zollwerts im Vereinigten Königreich ist das sogenannte WTO-Zollwertabkommen maßgeblich. Dabei richtet sich der Einfuhrzoll grundsätzlich nach dem jeweiligen Transaktionswert, was in 90% aller Einfuhren der Fall ist. Unter dem Transaktionswert versteht man den Betrag, der vom Käufer an den Verkäufer entrichtet wird. Zusätzlich fallen Versicherungs- sowie Beförderungskosten bis zur Grenze von Großbritannien an. Diese werden ebenfalls zum Zollwert gerechnet. Insgesamt unterscheidet man dabei 6 verschiedene Methoden, mit denen sich der Zollwert bestimmen lässt. Dabei wird streng chronologisch vorgegangen: Nur, wenn der Zollwert sich nicht mit Methode 1 bestimmen lässt, kommt Methode 2 zum Einsatz usw. Um den Zollwert der jeweiligen Waren zu ermitteln, stellen die britischen Behörden einen Leitfaden zur Zollwertermittlung online bereit.

Einfuhrumsatzsteuer

Der reguläre Steuersatz für die Einfuhrumsatzsteuer von Waren, die nach Großbritannien importiert werden, beträgt 20 %. Allerdings gibt es auch einen reduzierten Steuersatz von 5%. Keine Mehrwertsteuer müssen Sie zahlen, wenn es sich bei Ihrer Lieferung um Kinderkleider oder Lebensmittel (in den meisten Fällen) handelt. Welcher Mehrwertsteuersatz auf die einzelnen Warengruppen jeweils Anwendung findet, können Sie mit Hilfe des VAT Online Tools herausfinden. Der Zollwert der Waren dient dabei als Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer. Zusätzlich zum Zollwert fallen noch Kosten für Provision, Transport, Versicherung und Verpackung der Güter an, bis diese ihren ersten Bestimmungsort in Großbritannien erreicht haben. Auch die Zölle und Abgaben, die von britischer Seite für den Import erhoben werden, sollten Sie mit einkalkulieren, ebenso wie etwaig anfallende Verbrauchsteuern. Um den genauen Zollwert für Ihre Waren zu ermitteln, können Sie den Leitfaden zur Zollwertermittlung der britischen Regierung nutzen, der frei im Netz zugänglich ist.

Verbrauchsteuern

Bei der Ausfuhr bestimmter Waren nach Großbritannien kann es passieren, dass eine Verbrauchsteuer erhoben wird. Dies ist bei sogenannten “Verbrauchsgütern” der Fall. Dazu zählen alkoholhaltige Getränke ebenso wie Kohlenwasserstofföl, Klimaschutzabgabe und Biokraftstoff. Die einzelnen Steuersätze, die auf die Verbrauchsgüter erhoben werden, lassen sich anhand einer entsprechenden Übersicht der britischen Behörden ermitteln.

Zollbefreiungen

Für Waren, deren Ursprung in dem Land liegt, aus dem sie eingeführt werden, sind Zollbefreiungen möglich, wenn ein entsprechendes Freihandelsabkommen mit Großbritannien als Einfuhrstaat abgeschlossen wurde. Darüber hinaus gibt es jedoch auch andere Möglichkeiten für eine Zollbefreiung.

zollbefreiungen

Ursprungswaren aufgrund des TCA

Aufgrund des Präferenzabkommens mit der Bezeichnung TCA, das am 24. Dezember 2020 zwischen Großbritannien und der EU geschlossen wurde, gilt für alle Waren, die ihren Ursprung in der EU haben, bei einer Einfuhr nach Großbritannien die Präferenzbehandlung. Das bedeutet, dass für diese Waren keine Zollgebühren abgeführt werden müssen. In der Regel wird hierfür jedoch eine entsprechende Erklärung zum präferenziellen Ursprung der Waren benötigt, die vom EU-Ausführer vorgelegt werden muss. Im Präferenzabkommen wird genau definiert, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit eine derartige Erklärung angefertigt werden kann und welche Richtlinien und Formalitäten dabei beachtet werden müssen.

Weitere Zollbefreiungen

Neben den Zollbefreiungen, die aufgrund des Präferenzabkommens gewährt werden, gibt es auch noch weitere Waren, die zollfrei nach Großbritannien eingeführt werden dürfen. Dazu zählen Rückwaren, sofern alle erforderlichen Vorgaben hierzu erfüllt sind, ebenso wie Waren, die nur vorübergehend nach Großbritannien eingeführt werden. Auch für Kulturgüter wie Bücher oder Ausstellungsstücke und medizinische sowie wissenschaftliche Güter müssen Sie keine Abgaben leisten. Ebenso werden Werbeartikel und Waren, die zu Forschungszwecken importiert werden, nicht mit Zollgebühren belegt. Schließlich zählen auch Waren mit einem ganz bestimmten Verwendungszweck, sowie Güter zu wohltätigen Zwecken zu den Artikeln, die bei der Einfuhr in das Vereinigte Königreich nicht verzollt werden müssen. Um genau herauszufinden, ob und welche Güter und Waren bei der Einfuhr nach Großbritannien von der Zollpflicht befreit werden können, bietet die britische Regierung einen Leitfaden an, der öffentlich eingesehen werden kann.

Das Verzollungsbüro Butz ihr kompetenter Partner bei Importen aus und Exporten nach Großbritannien

Neue Zoll- und Steuerregelungen, die durch den Brexit in Kraft getreten sind, haben den Handel mit Großbritannien maßgeblich erschwert. Das Verzollungsbüro Butz ist dabei kompetenter Partner für Unternehmen in Deutschland, die regelmäßig geschäftlich Waren nach Großbritannien exportieren oder von dort importieren. Wir können anfallende Zollgebühren und Einfuhrabgaben berechnen und bieten darüber hinaus noch viele weitere Leistungen rund um Zollgebühren und Einfuhrabgaben für Großbritannien und die EU an.

Vor allem für mittelständische Unternehmen sowie Kleinunternehmer sind unsere Dienstleistungen relevant, sofern diese nicht über eine eigene Abteilung verfügen, die für Zoll-, Import- oder Exportangelegenheiten zuständig ist. Insbesondere aufgrund des durch den Brexit erschwerten Handels ist eine entsprechende Unterstützung bei der Verzollung der Waren durch eine professionelle Zollagentur sinnvoll. Nach Ablauf der Übergangsphase von einem Jahr gelten seit 2022 wieder neue Zollbestimmungen für Einfuhren nach Großbritannien. Dies sorgt nicht nur für Verwirrung, sondern lässt viele Unternehmer auch vor einem Handel mit Großbritannien zurückschrecken.

Für den Import von Waren nach Großbritannien können Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb von Großbritannien haben, selbst keine Zollanmeldungen abgeben. Vielmehr müssen sie einen Vertreter vor Ort damit beauftragen. Solch ein Vertreter kann z.B. der jeweilige Spediteur, Paketdienstleister oder auch ein Zollagent sein. Solch ein indirekter Vertreter handelt nicht in Ihrem Namen, jedoch für Ihre Rechnung. In diesem Fall sind sowohl der Vertreter als auch der Vertretene in gleichem Maße dafür verantwortlich, dass die zollrechtlichen Angaben der Waren vollständig und korrekt sind. Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in unserer Rubrik Zollgebühren.

Hinweis

Bei der Erstellung der Inhalte für diese Website bemühen wir uns um größtmögliche Sorgfalt. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass sich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte jederzeit – auch kurzfristig – ändern können und diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglicherweise nicht mehr gegeben sind. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die bereitgestellten Informationen nicht als individuelle rechtliche, steuerliche, finanzielle oder sonstige fachliche Auskünfte, Empfehlungen oder Beratungen zu verstehen sind. Sie können eine individuelle Einzelfallberatung durch eine fachkundige Person nicht ersetzen und eignen sich nicht als Grundlage von Entscheidungen. Informationen zur Haftung der Verzollungsbüro Butz GmbH finden Sie hier.

Kategorien

* Diese Felder sind erforderlich
Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unter: Datenschutzerklärung | Informationspflichten DS-GVO.

×
Inhaltsverzeichnis