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Überblick: Die Freihandelsabkommen der EU – Neue Abkommen & aktuelle Verhandlungen

Inhaltsverzeichnis
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Heutzutage wird auf der ganzen Welt reger Handel betrieben. Zahlreiche Länder Europas haben sich zusammengeschlossen, um eine Zollunion zu schaffen – die Europäische Union. Der Handel mit Drittländern wird durch Handelsabkommen unterstützt. Auf diese Weise können die Handelsmöglichkeiten verbessert werden. Hemmnisse werden beseitigt.

Was ein Handelsabkommen im Einzelnen ist, welche Kriterien es erfüllen muss und wie es geschlossen wird, können Sie in unserem Beitrag zum Thema „Was ist ein Handelsabkommen?“ nachlesen.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Freihandelsabkommen die EU besitzt und wie sie funktionieren. Aktuell stehen außerdem Verhandlungen im Raum, auf die in diesem Beitrag näher eingegangen wird.

Welche Freihandelsabkommen unterhält die EU?

Am 1. Januar 1973 schloss die Europäische Union als Staatenverbund ihr erstes Handelsabkommen mit einem Drittstaat ab. Es handelt sich um das Freihandelsabkommen mit der Schweiz. Doch dabei blieb es nicht, denn die Europäische Union erkannte den hohen Wert der Handelsabkommen und begab sich daraufhin in Verhandlungen mit anderen Ländern. Mittlerweile kann die EU 77 Handelsabkommen verzeichnen, die zu einem Großteil bereits vollständig in Kraft getreten sind. Das beantwortet die Frage danach, wie viele Freihandelsabkommen die EU hat. Bei einigen von ihnen handelt es sich um vorläufige Abkommen.

Die Europäische Union ist auf wirtschaftlicher Ebene eine Zollunion. Sie besitzt jedoch Freihandelsabkommen mit Drittländern.

Finden Sie heraus, mit welchen Ländern die EU Freihandelsabkommen hat, wie sich diese entwickelt haben und welche Verhandlungen aktuell laufen:

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam (EUVFTA)

Am 1. August 2020 trat das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam in Kraft. Es handelt sich gleichzeitig auch um das Handelsabkommen mit dem größten Umfang zwischen der Europäischen Union und einem Entwicklungsland. Gleichzeitig ist es auch das jüngste Freihandelsabkommen.

Tarifäre Handelshemmnisse

In Anhang 2-A des Abkommens werden die Handelshemmnisse definiert. Insgesamt legt das Freihandelsabkommen fest, dass 99 Prozent der Zölle für den Handel zwischen Vietnam und der EU abgebaut werden.

  • Importe aus Vietnam in die EU: Das Freihandelsabkommen mit Vietnam sieht vor, dass 84 Prozent der vietnamesischen Ursprungswaren keinen Zoll mehr zahlen müssen. Die Zölle auf die restlichen 16 Prozent sollen in einem Zeitraum von insgesamt sieben Jahren schrittweise abgebaut werden. Für einige Produkte mit Ursprung in der Landwirtschaft, darunter beispielsweise Mais und Reis, werden weiterhin Zollkontingente bestehen bleiben. Insgesamt geht aus dem Handelsabkommen jedoch hervor, dass die Zölle beim Import nicht höher sein werden, als die APS-Zölle. Welche Zollsätze herrschen werden und welche Abstufungen vorgenommen werden, kann dem Anhang 2A1 ab der Seite 171 des Handelsabkommens entnommen werden.
  • Exporte aus der EU nach Vietnam: Vietnam hat sich dazu verpflichtet, ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens insgesamt 65 Prozent der Erzeugnisse aus der Europäischen Union zollfrei nach Vietnam einführen zu lassen. Zu den vereinbarten Waren gehören unter anderem Chemikalien, Arzneimittel und Maschinen. Die restlichen 64 Prozent der Produkte sollen über einen Zeitraum von zehn Jahren schrittweise zollfrei eingeführt werden können. Es wurde jedoch definiert, dass sensible Produkte aus der Landwirtschaft, darunter Reis und Pilze, weiterhin einen Zoll zahlen müssen werden. Welche Zollsätze auf Händler zukommen und wie diese abgebaut werden, können Sie dem Anhang 2A2 ab Seite 674 des Freihandelsabkommens entnehmen.
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Nichttarifäre Handelshemmnisse

Durch das Handelsabkommen werden die Normen der EU teilweise in Vietnam angenommen. Das kann zu Hemmnissen führen, die nichttarifärer Natur sind. Möglich ist dies unter anderem in den Produktgruppen Arzneimittel oder Kraftfahrzeuge. Durch das Kapitel sieben und dessen Inhalt sollen die nichttarifären Hemmnisse allerdings schrittweise abgebaut werden.

Abkommen einer neuen Generation

In den Kapiteln acht bis 13 des Handelsabkommens wird definiert, welche Themen ebenfalls durch das Abkommen tangiert werden. Sie stehen eigentlich nur mit dem Handel im Zusammenhang, werden aber dennoch explizit genannt. Es werden folgende Themen behandelt:

  • Wettbewerbsregeln
  • Menschenrechte
  • Umwelt- und Sozialstandards
  • Schutz geistigen Eigentums
  • Investitionen
  • Dienstleistungssektor
  • Öffentliches Beschaffungswesen

Der Automobilsektor nimmt eine wichtige Rolle ein, weshalb er separat in einem spezifischen Anhang behandelt wird.

Zum ersten Mal wird in einem Freihandelsabkommen festgelegt, dass Vietnam die Kennzeichnung „Made in EU“ als Kennzeichnung für Industrieerzeugnisse akzeptieren wird. Hiervon sind pharmazeutische Erzeugnisse jedoch ausgeschlossen. Die nationalen Ursprungskennzeichnungen der Produkte aus der Europäischen Union werden selbstverständlich auch akzeptiert. Dies kann im Art. 2.19 des Abkommens nachgelesen werden. In Kapitel 12 des Handelsabkommens wird definiert, dass insgesamt 169 Lebensmittel und Getränke, die typischerweise aus Europa stammen, vor der Nachahmung geschützt werden.

Ursprungsregeln und -nachweis

Bisher fand der Handel mit Vietnam unter den Maßstäben des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der EU statt, das für den Handelt mit Entwicklungsländern eingeführt wurde. Das APS wird auch nach dem Inkrafttreten des neuen Handelsabkommens noch über einen Zeitraum von zwei Jahren bestehen bleiben. Die Grundlagen und Regeln des APS in Gemeinschaft mit den Inhalten des Freihandelsabkommens zwischen Singapur und der EU waren die Basis für das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Vietnam.

Industrieerzeugnisse, die nicht vollständig in Vietnam hergestellt wurden, gibt es einen Tarifsprung. Er befindet sich auf der Ebene der vierstelligen HS-Zolltarifposition für Vormaterialien ohne Ursprung. Alternativ muss der inländische Fertigungsanteil zwischen 30 bis 50 Prozent betragen.

Wenn Waren von Vietnam in die EU eingefahren werden sollen, wird eine Warenverkehrsbescheinigung nach EUR.1 Anhang VII Prot. Nr. 1 Vietnam als Präferenznachweis akzeptiert, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Gesamtwert muss nach den nationalen Rechtsvorschriften Vietnams ermittelt werden und darf einen Wert von 6.000 Euro nicht übersteigen
  • Für das Ursprungszeugnis wird von jedem Ausführer eine Ursprungserklärung für die Sendung angefertigt.

Wird ein Wert von 6.000 Euro überstiegen, dann kann eine Ursprungserklärung des registrierten Ausführers oder des ermächtigten Ausführers vorgelegt werden.

Wenn Produkte aus der EU nach Vietnam eingefahren werden, dann wird laut Art. 15 Abs. 1 Prot. Nr. 1 eine Erklärung zum Ursprung ausgefüllt. Dies geschieht durch den registrierten Ausführer (REX). Liegt der Gesamtwert der Sendung unter 6.000 Euro, dann reicht die Erklärung eines jeden Ausführers. In der Europäischen Union werden in diesem Zusammenhang keine Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 ausgestellt.

Der Registrierte Ausführer (REX) ist dafür zuständig, auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier eine Ursprungserklärung abzugeben. Welcher Wortlaut hierbei einzuhalten ist, können Sie Anhang VI zum Prot. Nr. 1 Vietnam entnehmen.

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur (EUSFTA)

Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur trat am 21. November 2019 in Kraft.

Tarifäre Handelshemmnisse

Die tarifären Handelshemmnisse werden in Anhang 2-A des Handelsabkommens definiert.

  • Importe aus Singapur in die EU: Ab dem 21. November 2019 können 80 Prozent der Produkte mit Ursprung in Singapur zollfrei in die Europäische Union importiert werden. Für die anderen 20 Prozent werden über einen Zeitraum von drei, beziehungsweise fünf Jahren die Zölle abgebaut. Der Zeitraum ist abhängig von der Art der Waren. Für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse, petrochemische Erzeugnisse, Arzneimittel und Elektronik greift ein direkter Erlass der Zölle. Eine Übersicht der Zollabbaupläne mit den jeweiligen Zeiträumen können Sie dem Abkommen Anhang 2-A entnehmen.
  • Exporte aus der EU nach Singapur: Die Republik Singapur hat sich mit der Unterzeichnung des Freihandelsabkommens dazu verpflichtet, alle Waren mit Ursprung in Europa zollfrei nach Singapur zu importieren. Alle bestehenden Zölle auf Waren aus der Europäischen Union werden dementsprechend abgebaut.
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Nichttarifäre Handelshemmnisse

Das Abkommen sieht auf der einen Seite die Abschaffung von Zöllen vor, die den Handel hemmen würden. Darüber hinaus wird festgelegt, auch die nichttarifären Handelshemmnisse abzubauen. Dazu gehören beispielsweise die gegenseitige Anerkennung von Prüfverfahren im Bereich der technischen Vorschriften oder für Lebensmittelregelungen und Pflanzenschutzregelungen. Hinzu kommen außerdem bestimmte Vereinfachungsverfahren.

In Singapur wird die Kennzeichnung für technische Prüfverfahren für Kraftfahrzeuge oder Teile von Kraftfahrzeugen aus der EU akzeptiert. Auf einige elektronische Erzeugnisse trifft dies auch zu. Ebenso auf die Kennzeichnung von Bekleidung und Textilien aus der EU.

Die erneuerbaren Energien nehmen bei diesem Abkommen eine wichtige Rolle ein. Hemmnisse beim Handel oder bei Investitionen werden deshalb in diesem Bereich aktiv abgebaut.

Abkommen einer neuen Generation

Das Abkommen regelt noch weitere Bereiche, die weit über die allgemeinen Vorschriften des WTO-Übereinkommens hinausgehen. Folgende Themen sind unter anderem vertreten:

  • Dienstleistungssektor
  • Öffentliches Beschaffungswesen
  • E-Commerce
  • Schutz des geistigen Eigentums

Die einzelnen Bereiche und ihre Inhalte können in Kapitel acht bis 12 des Handelsabkommens nachgelesen werden.

Ursprungsregeln und -nachweis

Industrieerzeugnisse, die nicht vollständig in Singapur hergestellt wurden, gibt es einen Tarifsprung. Er befindet sich auf der Ebene der vierstelligen HS-Zolltarifposition für Vormaterialien ohne Ursprung. Alternativ muss der inländische Fertigungsanteil zwischen 30 bis 50 Prozent betragen.

Innerhalb des ASEAN-Raumes kann kumuliert werden. Das geht aus Prot. Nr. 1, Art.3 hervor.

Wenn der Warenwert eine Höhe von 6.000 Euro nicht übersteigt, dann gilt die Ursprungserklärung, die auf der Rechnung angegeben wird, als Präferenznachweis und Ursprungsnachweis. Übersteigt der Wert der Waren einen Gesamtbetrag von 6.000 Euro, dann wird die Ursprungserklärung auf der Handelsrechnung als Ursprungsnachweis akzeptiert. Die Erklärung muss von einem Ausführer abgegeben werden, der von der Zollverwaltung des Exportlandes ermächtigt wurde.

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan (JEFTA)

Die EU hat mit Japan ein Freihandelsabkommen geschlossen, das am 1. Februar 2019 in Kraft getreten ist.

Tarifäre Handelshemmnisse

Die tarifären Handelshemmnisse für den Handel zwischen Japan und der Europäischen Union werden in Anhang 2-A des Freihandelsabkommens definiert.

  • Importe aus Japan in die EU: Für zahlreiche Waren, die aus Japan in die EU eingefahren werden, müssen durch das Freihandelsabkommen zwischen Japan und der EU keine Zölle mehr erhoben werden. Auf andere Produkte werden die Zölle stufenweise abgebaut.
  • Exporte aus der EU nach Japan: Rund 90 Prozent der Produkte, die von der Europäischen Union nach Japan exportiert werden, müssen bei ihrer Einfuhr keine Zölle mehr zahlen. Für andere Waren werden die Zölle stufenweise abgebaut. Zum Zeitpunkt, an dem das Handelsabkommen vollständig implementiert wird, werden 97 Prozent der Waren zollfrei aus der EU nach Japan gelangen. Für die übrigbleibenden drei Prozent ist vorgesehen, Zollsenkungen oder Zollkontingente anzuwenden. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass 85 Prozent der Lebensmittel und landwirtschaftlichen Erzeugnisse zollfrei aus der EU nach Japan gelangen. Für die restlichen 15 Prozent wird eine Senkung der Zölle angestrebt. Beispielsweise soll der Zoll für Rindfleisch in einem Zeitraum von 15 Jahren auf neun Prozent gesenkt werden.

Nichttarifäre Handelshemmnisse

In art. 2.19, Anhang 2-C und 2-D des Handelsabkommens zwischen der EU und Japan wird die Behandlung nichttarifärer Handelshemmnisse definiert. Der japanische Markt zeichnet sich insgesamt dadurch aus, stark reguliert zu werden. Das Handelsabkommen zielt darauf ab, den Zugang für Produkte mit einem Ursprung in der Europäischen Union zu erleichtern.

Es sollen internationale Standards aufgebaut werden, die sowohl Japan als auch die EU erfüllen. Sie beziehen sich unter anderem auf Medizinprodukte, Produktsicherheit, Kosmetika, Umweltschutz oder Textilkennzeichnung. Mit Hilfe von internationalen Normen sowie Prüf- und Genehmigungsverfahren soll die Einhaltung erreicht werden.

Es soll außerdem verhindert werden, dass neue nichttarifäre Hemmnisse aufgebaut werden. Im Notfall drohen Sanktionen.

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Abkommen einer neuen Generation

In Kapitel acht bis 20 des Handelsabkommens werden weitere Vereinbarungen definiert. Sie behandeln unter anderem folgende Bereiche:

  • Schutzmaßnahmen
  • Wettbewerbsrecht
  • Öffentliches Auftragswesen
  • Dienstleistungshandel
  • Handelserleichterungen
  • Nachhaltigkeit
  • Subventionen
  • Schutz des Eigentums
  • Kleine und mittlere Unternehmen
  • Staatseigene Unternehmen
  • Streitbeilegung

Ursprungsregeln und -nachweis

In Kapitel drei des Handelsabkommens, Ursprungsprotokoll Anhang 3B wird definiert, welche Ursprungsnachweise zu erbringen sind. Das Freihandelsabkommen zwischen Japan und der EU sieht zu einem Großteil die Anwendung von Positionswechseln und Wertschöpfungsregeln vor. Hinzu kommen weitere Regeln zu den Bereichen Minimalbehandlung, buchmäßige Trennung und Kumulierung von Waren sowie grenzüberschreitender Anrechnung von Ver- und Bearbeitungsschritten.

Das Handelsabkommen sieht kein sogenanntes Draw-Back-Verbot vor. Das bedeutet, dass auch Produkte von den Ursprungsregeln profitieren, für deren Vormaterialien auf Grund von Veredelungen keine Zölle bei der Einfuhr erhoben wurden.

Es kann ausschließlich eine Ursprungserklärung auf dem Handelsdokument dazu benutzt werden, die Präferenzursprungseigenschaft nachzuweisen. Diese Erklärung muss nicht unterschrieben werden und es gibt keine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1.

Wenn der Gesamtwert der Waren unter 6.000 Euro liegt, dann muss keine REX-Nummer angegeben werden. Wird ein Gesamtwert von 6.000 Euro überschritten, dann muss die REX-Nummer auf dem Handelsdokument ergänzt werden. Im Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan wird außerdem gefordert, dass die Ursprungserklärung Angaben zu den verwendeten Ursprungsregeln enthält.

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA)

Das CETAFreihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada trat am 21. September 2017 vorläufig in Kraft. Betroffen ist hiervon in erster Linie der Bereich der Zölle. Andere Themen, welche die Kompetenzen der Mitgliedstaaten berühren, sind zurzeit ausgenommen. Es müssen alle 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Freihandelsabkommen mit Kanada ratifizieren, damit es vollständig in Kraft treten kann.

Tarifäre Handelshemmnisse

In Anhang 2-A des Handelsabkommens kann nachgelesen werden, welche Maßnahmen ergriffen werden, um tarifäre Hemmnisse für den Handel zwischen der Europäischen Union und Kanada abzubauen.

Ab dem 21. September 2017 sind die Zölle für 97,7 Prozent aller Erzeugnisse aus der EU und für 98,2 Prozent aller kanadischen Waren weggefallen. Wenn das CETA vollständig in Kraft tritt, würde das den Wegfall für insgesamt 98,7 Prozent aller EU-Produkte und 98,6 Prozent aller kanadischen Produkte bedeuten.

Es gibt noch weitere Zölle für Waren, die stufenweise auf Null gesetzt werden sollen. Ausgenommen sind hiervon sensible Agrarerzeugnisse, darunter zum Beispiel Schweine- oder Rindfleisch.

Mehr als 99 Prozent der industriellen Güter sind zu diesem Zeitpunkt bereits vom Zoll befreit. Im Laufe der Zeit sollen alle Waren dieser Güterklasse zollfrei eingeführt werden können. Wenn das Handelsabkommen abgeschlossen ist, dann gilt drei Jahre danach ein allgemeines Zollrückvergütungsverbot.

Nichttarifäre Handelshemmnisse

Im Handelsabkommen wurde festgehalten, dass sich alle beteiligten Parteien dafür einsetzen werden, technische Handelshemmnisse zu beseitigen. Dafür soll unter anderem die Anerkennung der Konformitätsbewertung zwischen der EU und Kanada verbessert werden. Auf der Grundlage der relevanten WTO-Abkommen können freiwillig regulatorische Kooperationen durchgeführt werden.

Abkommen einer neuen Generation

Im Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der EU werden neben den tarifären und den nichttarifären Handelshemmnissen zusätzliche Themen bearbeitet. Unter anderem betreffen sie die folgenden Bereiche:

  • Schutz des geistigen Eigentums
  • Handels- und Zollerleichterungen
  • Handel mit Dienstleistungen
  • Neuer Investitionsschutz
  • Handel mit Dienstleistungen
  • Pflanzenschutzrechtliche und gesundheitspolitische Maßnahmen
  • Öffnung von Beschaffungsmärkten aus kanadischen Kommunen und Provinzen für Anbieter aus Europa

In Art. 4.5 des Handelsabkommens wird außerdem definiert, dass sich die Parteien dazu verpflichten, das Programm der Guten Herstellungspraxis für pharmazeutische Produkte einzuhalten.

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Ursprungsregeln und -nachweis

Das Protokoll über die Ursprungsregeln und die Ursprungsbestimmungen befindet sich im Anhang 30-D des Freihandelsabkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union.

Die Regeln zum Ursprung orientieren sich zu einem Großteil an den EU-Regeln, die in neueren Freihandelsabkommen definiert wurden. Es wird dabei entweder an eine Kombination aus dem Wertschöpfungskriterium und dem Positionswechsel angeknüpft oder an einen Positionswechsel der Güter. Es ist sehr detailliert beschrieben, welche produktspezifischen Listenregeln gelten.

Laut Art. 18 des Ursprungsprotokoll ist die Ursprungserklärung mit dem Wortlaut des Anhangs 2 zu verfassen. Sie wird auf der Handelsrechnung oder einem anderen Handelsdokument angegeben. Anders als bei anderen Freihandelsabkommen, welche die EU geschlossen hat, dürfen bei dem Freihandelsabkommen mit Kanada nur registrierte Ausführer (REX) einen Präferenznachweis erbringen. Die Regelung gilt seit dem 1. Januar 2018 für Waren, die einen Gesamtwert von 6.000 Euro überschreiten.

Freihandelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (TCA)

Großbritannien ist aus der Europäischen Union ausgestiegen, weshalb die Handelsbedingungen neu ausgehandelt werden mussten. Das vereinbarte Handelsabkommen umfasst die Vernetzung der Bereiche Schienen-, Luft-, See- und Straßenverkehr. Hinzu kommen die Ursprungsregeln für Waren und die Nullkontingente sowie die Nullzollsätze für die Güter, die den Regeln entsprechen.

Es soll ein hohes Schutzniveau aufrecht gehalten werden, das sich über die Bereiche Arbeitnehmerrecht, Umweltschutz, Sozialrecht, Wettbewerbsbedingungen und Bekämpfung des Klimawandels erstreckt.

Alle Einzelheiten zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien können Sie in unserem detaillierten Artikel zu diesem Thema nachlesen. Einen Überblick über die neuesten Verhandlungen und ihre Auswirkungen erhalten Sie in unserem Spezialbeitrag zum Brexit.

Welche weiteren Freihandelsabkommen verhandelt oder plant die EU aktuell?

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle eine Übersicht ermöglichen. Wenn Sie Einzelheiten zu jedem Freihandelsabkommen der EU einsehen möchten, dann können Sie diese über die Website der Europäischen Kommission erhalten.

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP)

Die EU und die USA treiben einen regen Handel. Für Deutschland sind die Vereinigten Staaten der wichtigste Exportmarkt außerhalb des europäischen Zollraums. Die USA sind gleichzeitig auch der bedeutendste Investitionsstandard für deutsche Unternehmen. Es gab in der Vergangenheit Verhandlungen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen den USA und der Europäischen Union, die seit Anfang des Jahres 2017 jedoch ruhten. Am 25. Juli 2018 vereinbarten die damalige US-Regierung und die Europäische Kommission eine Handelsagenda, in der beidseitige Interessen adressiert wurden. Es soll zu einer Handelserleichterung in mehreren Wirtschaftszweigen kommen. Darunter beispielsweise Chemikalien, Gesundheitsprodukte, Dienstleistungen, Arzneimittel und Sojabohnen. Der Handel mit Waren und Industriegütern soll erleichtert werden. Kraftfahrzeuge sind hiervon jedoch ausgenommen.

Am 15 April 2019 erteilte der Rat der Europäischen Union der Europäischen Kommission zwei Verhandlungsmandate. Diese behandelten die Aufforderung, Verhandlungen mit den USA aufzunehmen, bei denen die Beseitigung der Zölle auf Industrieerzeugnisse und ein Abkommen über die Konformitätsbewertung thematisiert werden sollen.

Die neue transatlantische Agenda wurde am 2. Dezember 2020 vorgelegt. Die US-Regierung und die Europäische Kommission befinden sich derzeit in Verhandlungsgesprächen für ein Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU.

Das Freihandelsabkommen mit Malaysia und Thailand

Im Oktober des Jahres 2010 begannen die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Malaysia. Im April 20214 fand die siebte Verhandlungsrunde statt. Seitdem ruhen die Verhandlungen jedoch, weshalb die Europäische Kommission bemüht darum ist, eine Wiederaufnahme durchzusetzen.

Im Mai 2013 begannen die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Thailand. Das Land wurde allerdings von der militärischen Macht übernommen, weshalb die Verhandlungen seit April 2014 ruhen. Sie können erst dann wieder aufgenommen werden, wenn Thailand von einer demokratischen Regierung angeleitet wird.

Im Jahr 2016 haben Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit Indonesien und den Philippinen begonnen. Die textbasierte Verhandlung besteht seit 2017, bisher kam jedoch noch kein Handelsabkommen zustande.

Das Freihandelsabkommen mit Australien

Die Absicht der Unterzeichnung eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und Australien wurde am 22. Mai 2018 von den Handelsministern der EU-Mitgliedstaaten beschlossen. Im Juni 2018 begannen die Verhandlungen, die zurzeit noch nicht abgeschlossen werden konnten.

Auf Grund des hohen Handelsvolumens zwischen den beiden Zollräumen ist ein Freihandelsabkommen durchaus erstrebenswert.

Das Freihandelsabkommen mit Neuseeland

Am 22. Mai 2018 entschlossen sich die Handelsminister der EU-Mitgliedstaaten für den Einstieg in die Verhandlungen mit Neuseeland, die am 21. Juni 2018 begonnen, bisher aber noch nicht abgeschlossen werden konnten. Ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland wird weiterhin angestrebt.

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Das Freihandelsabkommen mit Indien

Im Jahr 2007 begannen die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen zwischen Indien und der EU. Die Meinungen und Ansichten gehen auf beiden Seiten allerdings weit auseinander, weshalb es im Jahr 2012 zu einer Unterbrechung der Verhandlungen kam. Bisher konnten keine Fortschritte erzielt werden, obwohl die EU regen Handel mit Indien treibt und das Land besonders für die deutsche Wirtschaft ein wichtiger Exportationspartner ist.

Das Freihandelsabkommen mit Lateinamerika

Mit Mexiko besitzt die EU seit 2000 ein Globalabkommen, mit Chile wurde 2005 ein Assoziierungsabkommen geschlossen. Beide beinhalten Freihandelsabkommen, gehen jedoch weit darüber hinaus und umfassen auch vertragliche Grundlagen für einen politischen Dialog sowie eine wirtschaftliche Zusammenarbeit. Mittlerweile hat Mexiko sein Abkommen modernisiert. Die Mitgliedstaaten der EU müssen die moderne Fassung aber noch ratifizieren und unterzeichnen.

Der Freihandelsteil des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Zentralamerika ist seit Ende des Jahres 2013 vorläufig in Kraft. Es handelt sich hierbei um das erste Abkommen dieser Art, das die Europäische Union mit einer Region geschlossen hat. Mitglieder sind die Länder Guatemala, Nicaragua, El Salvador, Costa Rica, Honduras und Panana.

Seit dem Jahr 2013 trat das Multiparteienabkommen inklusive Peru und Kolumbien vorläufig in Kraft. Im Jahr 2017 kam auch Ecuador hinzu.

Nach über 20 Jahren hat die Europäische Union den Freihandelsteil des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und den Mercosur-Staaten erfolgreich abschließen können. Die Verhandlungen begannen bereits im Jahr 1999. Es umfasst ein Freihandelsabkommen zwischen den Mercosur-Staaten Paraguay, Argentinien, Uruguay und Brasilien.

Das Trade in Service Agreement (TiSA)

Es handelt sich um ein plurilaterales Abkommen für den Handel mit Dienstleistungen, das derzeit geplant wird. Im Mittelpunkt steht beim dem TiSAFreihandelsabkommen das Ziel, den Marktzugang für den Dienstleistungshandel zu verbessern. Es sollen neue Impulse geschaffen werden, die das multilaterale System unterstützen. Die Vereinbarungen, die in Bezug auf den Handel von Dienstleistungen getroffen werden, sollen aus Sicht der deutschen Bundesregierung und der Europäischen Union langfristig in die WTO aufgenommen werden. Zurzeit wird mit 23 der WTO-Staaten verhandelt, die gemeinsam circa 70 Prozent des globalen Dienstleistungshandels abdecken.

Environmental Goods Agreement (EGA)

Das Environmental Goods Agreement (EGA) ist ein Abkommen, mit dem die Umweltgüter liberalisiert werden sollen. Es wird zunächst einmal von einigen WTO-Staaten auf plurilateraler Ebene verhandelt, um anschließend multilateral auf alle WTO-Mitgliedsstaaten ausgeweitet zu werden. Im September 2012 wurde in Wladiwostok eine APEC-Liste verabschiedet, auf der die Initiative für das EGA basieren. Bis 2015 sollten 54 Umweltgüter einen gesenkten Zoll von bis zu fünf Prozent erhalten.

Am Verhandlungstisch sitzen neben der Europäischen Union noch weitere 13 Länder. Im Juni 2014 fand die erste Verhandlungsrunde in Genf statt. Nach insgesamt 17 Verhandlungsrunden wurde für das Jahr 2016 ein Abschluss des Handelsabkommens angestrebt.

Fazit

Die EU besitzt wichtige Handelsmärkte, die sich auf den gesamten Planeten erstrecken. Aus wirtschaftlichen Gründen ist es erstrebenswert, Freihandelsabkommen zwischen der EU und anderen Staaten zu schließen. Mittlerweile hat die EU weltweit 77 Freihandelsabkommen mit verschiedenen Ländern. Derzeit befinden sich weitere Handelsabkommen in der Verhandlungsphase.

Einzelheiten und aktuelle Informationen rund um dieses Thema können jederzeit auf der Website der Europäischen Kommission nachgelesen werden.

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