- Nach über 25 Jahren Verhandlungen wurde das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten im Januar 2026 unterzeichnet.
- Kernziel ist der Abbau von mehr als 90 Prozent der Zölle, um den Warenverkehr zu erleichtern und den Zugang zu kritischen Rohstoffen zu sichern.
- Für deutsche Unternehmen entstehen zollrechtliche Prüfpflichten beim Ursprungsnachweis und der korrekten Tarifierung von Waren.
- Das Abkommen ist politisch umstritten: Agrarverbände und Umweltorganisationen warnen vor Wettbewerbsverzerrungen und Entwaldungsrisiken.
- Die vollständige Ratifizierung ist ungewiss, da das Partnerschaftsabkommen die Zustimmung aller 27 EU-Mitgliedstaaten erfordert.
Es hat mehr als 25 Jahre an Verhandlungen gebraucht, um den Handelsvertrag zwischen der Europäischen Union (EU) und dem südamerikanischen Wirtschaftsbündnis Mercosur (Mercado Común del Sur) im Januar 2026 zu unterzeichnen. Das Freihandelsabkommen der EU wird als bedeutender Schritt für beide Wirtschaftsräume gesehen.
Die Vereinbarung berührt nicht nur die Anpassung von Zollsätzen, denn es geht vielmehr um einen leichteren Zugang in die jeweilige Wirtschaftsregion durch den Abbau von Schranken. Gleichzeitig sichert sich die EU mit dem Abkommen mehr Unabhängigkeit bezüglich der Beschaffung wichtiger Rohstoffen. Aufgrund verschiedener Vorbehalte sollen Teile des Abkommens zunächst jedoch nur vorläufig gelten. Dieser Beitrag widmet sich unter anderem den Inhalten und Zielen, die mit dem EU-Mercosur-Abkommen verbunden sind, beleuchtet den Prozess der Ratifizierung sowie das Inkrafttreten und erklärt, welche zollrechtliche Bedeutung das Abkommen für deutsche Unternehmen hat.
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Welche Staaten sind Mitglieder des EU-Mercosur-Abkommens?
Wie der Name bereits nahelegt, sind an dem Freihandelsabkommen die EU und die Mercosur-Staaten beteiligt. Gegründet 1991 durch den Vertrag von Asunción, umfasst Mercosur heute flächenmäßig einen großen Teil Südamerikas. Zu den Vollmitgliedern gehören die Gründerstaaten
- Argentinien,
- Brasilien,
- Paraguay und
- Uruguay.
Venezuela ist ebenfalls Vollmitglied des Mercosur (Beitritt 2012), seit 2017 aber aufgrund der politischen Entwicklung im Land suspendiert. Wird die Bevölkerung der vier Gründerstaaten zusammengerechnet, ergibt sich eine Wirtschaftsgemeinschaft mit rund 270 Millionen Menschen. Neben den Vollmitgiedern gibt es auch assoziierte Staaten des Mercosur-Wirtschaftsraums, zu denen Chile, Peru, Kolumbien, Ecuador, Guyana, Suriname, Bolivien und Panama gehören.
Die südamerikanische Wirtschaftsgemeinschaft ist in einigen Punkten mit der EU vergleichbar und verfolgt unter anderem Ziele,
- einen gemeinsamen Markt zu schaffen,
- die Entwicklung der Mitgliedstaaten zu fördern und
- eine bessere Positionierung der Mitgliedstaaten in Bezug auf Verbindungen zu bestehenden Wirtschaftsorganisationen zu erreichen.
Die EU vertritt als Beteiligte am Abkommen ihre 27 Mitgliedstaaten. Bezogen auf die bestehenden Handelsbeziehungen ist die EU einer der wichtigsten Mercosur-Handelspartner. Im Jahr 2024 belief sich das gesamte Handelsvolumen zwischen beiden Gemeinschaften auf über 111 Milliarden Euro, wovon über 55 Milliarden Euro auf Ausfuhren aus der EU und 56 Milliarden Euro auf Importe in die EU entfielen [1].
Welche Ziele und Inhalte verfolgt das EU-Mercosur-Abkommen?
Das Kernziel des EU-Mercosur-Abkommens ist der systematische Abbau von Zöllen und anderen Hindernissen für den Handel zwischen der EU und den Mercosur-Staaten. Handelshindernisse bestehen bisher vor allem in verschiedenen Vorschriften, die den gegenseitigen Marktzugang einschränken und bürokratische Hürden aufbauen.
Durch die einzelnen Schritte der Implementierung des Abkommens soll bei den verschiedenen technischen Standards eine wachsende Harmonisierung entstehen sowie auf der regulatorischen Ebene besser zusammengearbeitet werden. Seitens der EU besteht die Hoffnung, dass europäische Unternehmen in Zukunft einen leichteren Zugang zu Ausschreibungen von öffentlichen Aufträgen in den Mercosur-Staaten erhalten.
Ein zentrales Element des Abkommens ist der schrittweise Wegfall von Abgaben, die auf Einfuhren erhoben werden. Ziel ist der Abbau von mehr als 90 Prozent der Zölle, um zwischen beiden Wirtschaftsräumen einen leichteren Warenverkehr zu ermöglichen. Gerade vor dem Hintergrund einer signifikant gestiegenen Unsicherheit in den Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA ist dieses Ziel von zentraler Bedeutung.
Vor allem für die Wirtschaftsbranchen in der EU bzw. in Deutschland, deren Waren und Erzeugnisse bei der Einfuhr in die Mercosur-Staaten mit hohen Zöllen belastet werden, bringt das Abkommen Vorteile. So werden bisher Zollsätze von
- 35 Prozent auf Kraftfahrzeuge,
- 14 bis 20 Prozent auf Maschinen sowie
- bis zu 18 Prozent auf Chemikalien
aus der EU erhoben. Eine schrittweise Absenkung verbilligt die Einfuhren in die Mercosur-Staaten und verbessert damit auf lange Sicht die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hersteller.
Unternehmen in den Mercosur-Staaten erleichtert das Abkommen den Zugang zum europäischen Binnenmarkt für Agrarprodukte. Von den Waren her betrifft dies unter anderem
- Rindfleisch,
- Geflügelprodukte,
- Zucker und
- ethanolbasierte Produkte.
Gleichzeitig entsteht mit dem Abkommen nicht nur ein Freihandelsraum mit niedrigen wirtschaftlichen Hürden. Die Tatsache, dass der Zugang zu kritischen Rohstoffen in Südamerika verbessert werden soll, spielt für die Unabhängigkeit der europäischen Wirtschaft von anderen Quellen eine Rolle. Je stärker sich Europa seine Bezugsquellen diversifizieren kann, umso resilienter wird die Wirtschaft in der EU.
Neben handfesten wirtschaftlichen Interessen bedeutet das EU-Mercosur-Abkommen auch die Verpflichtung, sich an gewisse Umweltschutz- und Nachhaltigkeitsstandards zu halten.
Eine Besonderheit kennzeichnet die Verbindungen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten. Mitte Januar 2026 wurden genau genommen zwei Abkommen unterzeichnet: Ein Interims-Handelsabkommen (IHA), das sich ausschließlich auf Fragen zum gegenseitigen Handel bezieht, und das EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen (EMPA). Letzteres betrifft die Zusammenarbeit auf verschiedenen politischen und sektoralen Ebenen.
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Welche zollrechtliche Bedeutung hat das EU-Mercosur-Abkommen für Unternehmen?
Aus zollrechtlicher Sicht entfaltet das EU-Mercosur-Abkommen seine Wirkung auf mehreren Ebenen. Sobald es in Kraft treten kann, sind die neuen Zollregeln anwendbar. Voraussetzung ist, dass Unternehmen den präferenziellen Ursprung der Waren nachweisen. Demnach ist aufzuzeigen, dass die betreffenden Waren die im Abkommen definierten Ursprungsregeln erfüllen. Aus unternehmerischer Sicht entstehen damit Prüfpflichten hinsichtlich der Fertigungstiefe (also welcher Anteil der Wertschöpfung wirklich im Ursprungsland entstanden ist) und der Verarbeitungsschritte.
Vor diesem Hintergrund ist die korrekte Tarifierung, also die Einreihung von Waren in den Zolltarif anhand der Kombinierten Nomenklatur, von erheblicher Relevanz. Die Nutzung der Zollpräferenzen ist an spezifische Codes der Kombinierten Nomenklatur geknüpft. Kommt es zu Fehlern bei der Einreihung, drohen die Präferenzansprüche zu entfallen bzw. es kann nachträglich zu Rückforderungen kommen. Damit spielt das EU-Mercosur-Abkommen auch unter dem Gesichtspunkt der Compliance eine Rolle.
Unternehmen, die zur Vorbereitung auf die Umsetzung des Abkommens externe Expertise nutzen, können sich einen bedeutenden Vorteil verschaffen. Als professionelle Zollagentur mit langjähriger Erfahrung bringt das Verzollungsbüro Butz das nötige Know-how mit, um Zoll- und Logistiskprozesse zu begleiten, zu optimieren und Unternehmen auf die Herausforderungen im zollrechtlichen Alltag vorzubereiten.
Da rund 70 Prozent der deutschen Unternehmen, die in den Mercosur-Raum exportieren, in den Bereich der KMU (kleine und mittlere Unternehmen) fallen, entsteht für diese ein erheblicher Handlungsbedarf. Unter anderem sind
- Lieferketten auf die neuen Ursprungsanforderungen auszurichten,
- Erklärungen von Lieferanten über den Warenursprung zu aktualisieren und
- die internen Prozesse entsprechend umzugestalten.
Ein wichtiger Punkt betrifft sensible Warenkategorien, die Zollkontingenten unterliegen. Beispielsweise gilt für Rindfleisch eine Mengenbeschränkung von 99.000 Tonnen pro Jahr, die zu einem vergünstigten Zollsatz eingeführt werden darf. Darüber hinaus sind die Schutzklauseln zu beachten, die bei Bedarf verhängt werden können.
Was ist der aktuelle Stand und wie geht es weiter mit dem EU-Mercosur-Abkommen?
Das EU-Mercosur-Abkommen wurde zwar unterzeichnet, bleibt politisch aber umstritten. Gerade der europäische Agrarsektor befürchtet erhebliche Verzerrungen im Wettbewerb, da die Produktion von Lebensmitteln in Südamerika unter anderen Umwelt- und Sozialstandards erfolgt.
Umweltorganisationen benennen die möglichen Auswirkungen auf die Viehhaltung und den Ausbau von Weideflächen, die das Abkommen haben könnte. So würde beispielsweise die Beschleunigung von Entwaldungsprozessen die Frage aufwerfen, inwiefern Importe aus Mercosur-Staaten mit den Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) kollidieren.
Besonders im Zusammenhang mit dem EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen könnten nationale Bedenken zum Problem werden. Hintergrund: Anders als für das Interims-Handelsabkommen, welches nach der Zustimmung des EU-Parlaments in Kraft treten kann, ist für das Partnerschaftsabkommen die Ratifizierung durch alle 27 EU-Mitgliedstaaten erforderlich. Es besteht somit die Gefahr, dass sich dieser Prozess in die Länge zieht.
Wie groß die Vorbehalte gegen das Abkommen sind, unterstreichen die Probleme mit der Ratifizierung durch das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten. Mit knapper Mehrheit hat das EU-Parlament eine juristische Prüfung der Vereinbarkeit des Abkommens mit EU-Recht durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf den Weg gebracht. Gleichwohl kündigte die EU-Kommission die vorläufige Anwendung des Handelsabkommens an [2].
Fazit: Trotz Unterzeichnung hat das EU-Mercosur-Abkommen noch einen langen Weg vor sich
Die Unterzeichnung des EU-Mercosur-Abkommens sorgt vor allem im Agrarsektor für Kritik. Unternehmen aus dem Industrie- und Dienstleistungsumfeld sehen die Resolution des EU-Parlaments zur gerichtlichen Überprüfung des Abkommens kritisch und verweisen auf negative Folgen [3]. Die vorläufige Anwendung des Abkommens zeigt, unter welchem Druck die EU-Kommission steht und wie unterschiedlich die Sichtweise auf das EU-Mercosur-Abkommen ist.
Gerade für den Export in Richtung Südamerika bieten die Vereinbarungen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten Vorteile in Form sinkender Zölle und einem leichteren Zugang zu Rohstoffen und öffentlichen Aufträgen. Durch die Bedenken in Bezug auf den EU-Agrarmarkt und Umweltschutzauflagen könnte die Ratifizierung jedoch deutlich in die Länge gezogen werden.
[1] Europa.eu, EU-Mercosur trade up substantially in the last decade, 20.06.2025, online verfügbar unter: Link (Datum des letzten Zugriffs: 17.03.2026).
[2] Tagesschau.de, EU-Kommission will Mercosur-Abkommen vorläufig anwenden, 27.02.2026, online verfügbar unter: Link (Datum des letzten Zugriffs: 17.03.2026).
[3] Verband der deutschen Automobilindustrie e.V. (VDA), VDA-Kommentierung zur Mercosur-Resolution, 21.01.2026, online verfügbar unter: Link (Datum des letzten Zugriffs: 17.03.2026).
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Auf der einen Seite stehen die 27 EU-Mitgliedstaaten, auf der anderen die Mercosur-Vollmitglieder Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay. Venezuela ist zwar Vollmitglied, seit 2017 jedoch wegen politischer Entwicklungen suspendiert.
Das Abkommen zielt auf den Abbau von über 90 Prozent der Zölle, den erleichterten gegenseitigen Marktzugang, bessere Möglichkeiten bei öffentlichen Ausschreibungen sowie einen gesicherten Zugang zu kritischen Rohstoffen in Südamerika.
Unternehmen müssen den präferenziellen Ursprung ihrer Waren nachweisen und diese korrekt in die Kombinierte Nomenklatur einreihen. Fehler bei der Tarifierung können zum Verlust von Zollpräferenzen oder zu nachträglichen Rückforderungen führen.
Vor allem der europäische Agrarsektor befürchtet Wettbewerbsverzerrungen, da Lebensmittel in Südamerika unter anderen Umwelt- und Sozialstandards produziert werden. Zudem warnen Umweltorganisationen vor einer Beschleunigung der Entwaldung.
Das ist noch offen. Das Interims-Handelsabkommen kann nach Zustimmung des EU-Parlaments vorläufig angewendet werden, während das Partnerschaftsabkommen die Ratifizierung durch alle 27 EU-Mitgliedstaaten erfordert – ein Prozess, der sich erheblich verzögern könnte.
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