Intrastat-Meldungen in 2024: Wichtige Änderungen im Überblick

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Das Wichtigste in Kürze
  • Die Intrastat-Meldung erfasst monatlich innergemeinschaftliche Warenströme in der EU und ist für alle meldepflichtigen Unternehmen verpflichtend.
  • Ab 2024 müssen die UStID-Nr. des Handelspartners sowie Herkunfts- und Ursprungsland der Ware korrekt angegeben werden – fehlende Daten blockieren die Meldung.
  • Neue Geschäftsarten wie ‚Quasi-Ausfuhren‘ (Code AdG 72) wurden eingeführt, während einige bisherige Kategorien entfallen oder aufgesplittet wurden.
  • Unternehmen sollten ihre IT-Systeme anpassen und Mitarbeiter schulen, um den gestiegenen Meldeaufwand effizient zu bewältigen.
  • Mittelfristig ist mit einer deutlichen Entlastung zu rechnen, da der Wegfall der Eingangsmeldungen diskutiert wird und wahrscheinlich erscheint.

Seit einiger Zeit gibt es bestimmte Änderungen, die bei der verpflichtend abzugebenden Intrastat-Meldung über die innergemeinschaftlichen Warenbewegungen in der Europäischen Union (EU) zu beachten sind. Diese betreffen insbesondere die Art des Geschäfts, die Angabe des Herkunftslandes der Versendung und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UStId-Nr.) des Handelspartners. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die wichtigsten Änderungen vor, die bei der Abgabe der Intrastat-Meldung 2024 zu berücksichtigen sind.

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Was ist eine Intrastat-Meldung?

Innerhalb der Europäischen Zollunion besteht die Verpflichtung dazu, eine Intrastat-Meldung an das Statistische Bundesamt abzugeben. Diese erfolgt monatlich und hat die Aufgabe, die innergemeinschaftlichen Warenströme in der EU statistisch zu erfassen. Auf Basis der Verordnung (EU) 2019/2152 vom 27. November 2019 sind die Meldungen in allen Mitgliedstaaten verbindlich. Da es beim Intrahandel in der EU keine klassische Zollabwicklung mehr gibt, finden die Erhebungen über das Intrastat-System statt. Meldepflichtig sind dabei alle Unternehmen und Personen, die nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) ein innergemeinschaftliches Geschäft durchführen. Die Intrastat-Meldung muss dabei immer elektronisch erfolgen, wofür den Beteiligten das IDEV- oder das eSTATISTIK.core-System  bereitgestellt werden. Abzugrenzen ist die Intrastat-Meldung von der Zusammenfassenden Meldung, welche für die Umsatzsteuer relevant ist.

Überblick über die wichtigsten Änderungen bei der Intrastat-Meldung in 2024

Die wichtigsten Änderungen, die bei der Abgabe einer Intrastat-Meldung in 2024 zu berücksichtigen sind, betreffen folgende Bereiche:

  • Art des Geschäfts
  • Angabe des Herkunftslandes der Versendung
  • Angabe der UStID-Nr. des Handelspartners
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Neuerungen in den Meldepflichten

Bei der Art des Geschäfts entfallen hier die Abschnitte zur sonstigen Eigentumsübertragung und zu sonstigen Rücksendungen. Zudem wurden Ansichts- und Probesendungen sowie Sendungen mit Rückgaberecht und Kommissionsgeschäfte in zusätzliche Warennummern aufgeteilt. Neu sind die Quasi-Ausfuhren unter der Codierung AdG 72. Es handelt sich um Warenexporte, die an Drittländer gehen sollen, aber für die Zollanmeldung aus einem anderen EU-Land nach Deutschland geliefert werden.

Anders als bisher muss neben der Ursprungsangabe für Lieferungen nach Deutschland auch die Herkunft der Waren deutlich gemacht werden. Hierzu ist der zweistellige ISO-Alpha-Ländercode zu verwenden. Es handelt sich um das Land, in dem die Güter produziert oder wesentlich bearbeitet worden sind.

Wichtig zu wissen ist zudem, dass Sie bei der Abgabe einer Intrastat-Meldung ab 2024 mit der UStID-Nr. des Handelspartners arbeiten müssen. Da diese korrekt angegeben werden muss, sollten Sie die vorliegenden Daten der Partner vorab prüfen. Bei fehlenden Informationen kann die jeden Monat verpflichtende Intrastat-Meldung aktuell nicht durchgeführt werden.

Nach wie vor müssen für die Intrastat-Handelsstatistik Eingang und Versendung gemeldet werden. Die aktuellen Freigrenzen liegen für Deutschland bei 800.000 Euro für den Empfang und bei 500.000 Euro für den Export. Mittelfristig sollen jedoch die Eingangsmeldungen entfallen. In den kommenden Jahren kann also mit einem deutlichen Bürokratieabbau gerechnet werden.

Auswirkungen auf die Datenübermittlung und -verarbeitung

Die Änderungen der Intrastat-Meldung seit 2022 sorgen dafür, dass die Anzahl der zu übermittelnden Daten und Meldepositionen deutlich gewachsen ist. Solange sowohl Eingang als auch Versendung an das Statistische Bundesamt weitergeleitet werden müssen, ist ein erhöhter Aufwand einzuplanen. Dieser kann unter Umständen mit Hilfe von digitalen Hilfsmitteln minimiert werden.

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Umsetzung der Änderungen bei Intrastat-Meldungen 2024

Die wichtigsten Änderungen zur Intrastat-Meldung haben bereits 2022 stattgefunden. Hierzu gehörte unter anderem die größere Aufspaltung von Warennummern, weswegen bei der Datenerfassung und Datenübermittlung mit einem höheren Aufwand zu rechnen ist. Um auf diese Neuerungen richtig zu reagieren, sollten Sie unbedingt Ihre IT-Systeme anpassen und die Mitarbeiter professionell schulen lassen.

Anpassung der IT-Systeme an die Neuerungen

Die Intrastat-Meldung erfolgt aktuell über das Erhebungsportal des Statistischen Bundesamtes. Hier müssen Sie mit Ihrer UStID-Nr. eine Anmeldung vornehmen und haben dann die Auswahl zwischen den Softwaresystemen IDEV oder eSTATISTIK.core. Bereits in Vorbereitung auf die Meldung sollten Sie jedoch Ihre eigenen IT-Systeme auf die Anforderungen der Intrastat-Meldung 2024 anpassen. Hierzu gehört auch die Erfassung der UStID-Nummern der Handelspartner und der Herkunfts- sowie Ursprungsländer der Ware im Register. Somit lassen sich die Informationen dann Monat für Monat einfacher an die Behörde weiterleiten.

Schulungsbedarf für Mitarbeiter

Eine Schulung der Mitarbeiter ist angesichts der aktuell erforderlichen Intrastat-Meldungen sinnvoll. Hier wird den zuständigen Angestellten erklärt, auf welche Informationen im Detail zu achten ist und wo häufig Fehler auftreten. Wichtig zu wissen ist, dass mangelnde Datensätze – zum Beispiel zum Ursprungsland der Ware – die Übermittlung der Intrastat-Meldung aktuell erschweren. Daher müssen die Unternehmen frühzeitig sicherstellen, dass alle notwendigen Informationen vorhanden sind. Als Verzollungsbüro mit langjähriger Erfahrung kann Butz Ihnen die entsprechenden Schulungen und Weiterbildungen anbieten, um Ihre Mitarbeiter auf den neuesten Stand in puncto Intrahandelsstatistik zu bringen.

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Ausblick und strategische Überlegungen zur Intrastat-Meldung ab 2024

Seit längerer Zeit wird darüber diskutiert, die Intrastat-Meldung zu vereinfachen. Das betrifft vor allem den Wegfall der Datenübertragung zum Wareneingang. Auch im Jahr 2024 müssen weiterhin Handelsvorgänge in beide Richtungen erfasst werden. Würde dieses Verfahren dergestalt geändert werden, dass nur noch die Versendungen innerhalb des Unionsgebiets deklariert werden müssen, hätte das eine deutliche Erleichterung zur Folge. Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer solchen Kürzung der Meldeverfahren kommt, ist vergleichsweise hoch. Entsprechend können Sie sich bereits jetzt auf eine mögliche Entlastung einstellen, bei welcher dann fast die Hälfte des Meldeaufwands entfallen würde.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Es müssen monatlich Wareneingänge und Versendungen innerhalb der EU gemeldet werden, inklusive Warenart, UStID-Nr. des Handelspartners sowie Herkunfts- und Ursprungsland der Ware.

Bei Fehlern müssen Korrekturen vorgenommen werden, die in der Regel das laufende und das vergangene Kalenderjahr betreffen.

Die Meldung ist monatlich abzugeben – spätestens am zehnten Arbeitstag nach Ablauf des jeweiligen Bezugsmonats.

Da im europäischen Binnenmarkt keine Zollabwicklung stattfindet, ersetzt die Intrastat-Meldung die statistische Erfassung der Warenströme innerhalb der EU.

Neu ist unter anderem die Pflicht zur Angabe der UStID-Nr. des Handelspartners, die Meldung des Herkunftslandes per ISO-Alpha-Ländercode sowie die Einführung von 'Quasi-Ausfuhren' unter dem Code AdG 72.

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