- Exportkreditversicherungen schützen Exporteure vor Zahlungsausfällen im internationalen Handel.
- Ein Selbstbehalt im Schadensfall ist Standard. Exporteure tragen stets einen Teil des Risikos selbst, bei staatlichen Exportkreditgarantien typischerweise zwischen fünf und 15 Prozent.
- Nicht alles ist versicherbar. Beruht der Zahlungsausfall auf einem Ereignis höherer Gewalt, einer berechtigten Mängelrüge oder eigenem Verschulden des Exporteurs greift die Exportkreditversicherung grundsätzlich nicht.
- Im Vergleich zu Akkreditiv und Dokumenteninkasso greift die Exportkreditversicherung erst im Schadensfall, bietet dafür aber mehr Flexibilität bei laufenden Handelsgeschäften.
Exportierende Unternehmen sind bei internationalen geschäftlichen Tätigkeiten mit unterschiedlichsten Herausforderungen konfrontiert. Diese gehen über zollrechtliche Sachverhalte hinaus und betreffen nicht zuletzt auch die Geschäftsbeziehungen mit Handelspartnern im Ausland. Ein besonders praxisrelevanter Aspekt ist in diesem Zusammenhang die vertragsgemäße Zahlung seitens des ausländischen Empfängers und Käufers der exportierten Ware. Für das Jahr 2023 wurde in der Allianz Trade Studie herausgearbeitet, dass der Zeitraum zwischen Rechnungslegung und Bezahlung auf fast 60 Tage gestiegen ist [1].
Forderungsausfälle sind für exportierende Unternehmen eines der zentralen Risiken im internationalen Handel. Leistet ein Abnehmer für großvolumige Warensendungen die Zahlung nicht rechtzeitig oder fällt er durch eine Insolvenz komplett aus, ist in der Regel auch die Liquidität eines mittelständischen Exporteurs ernsthaft gefährdet, zumal dessen Lieferanten aus der vorgelagerten Lieferkette wiederum eine pünktliche Begleichung ihrer Forderungen erwarten. Um trotz bestehender Risiken die Geschäfte abzuwickeln, haben sich Exportkreditversicherungen und -garantien als Mittel zur Absicherung des Exporteurs etabliert.
Lassen Sie uns über Ihre Anforderungen sprechen. Unsere Experten beraten Sie gerne – telefonisch oder persönlich vor Ort in Rödermark.
Wie funktionieren Exportkreditversicherungen im internationalen Handel? – Die Grundlagen im Überblick
Die Begriffe „Exportkreditversicherung“ und „Exportkreditgarantie“ beziehen sich auf eine besondere Absicherung von Außenhandelsgeschäften, die sowohl über staatliche bzw. staatlich beauftragte Akteure (Garantie) als auch privatwirtschaftliche Spezialversicherer (Versicherung) übernommen wird. Das Instrument ermöglicht Exporteuren das Eingehen von internationalen Handelsgeschäften, die ansonsten aufgrund des vermuteten Ausfallrisikos nicht zustande kommen würden.
Die Exportkreditversicherung bedeutet eine Verschiebung des Zahlungsausfallrisikos vom Exporteur auf den jeweiligen Kreditversicherungsgeber. Kommt es zur Nichtzahlung des ausländischen Handels- bzw. Geschäftspartners (Eintritt des Schadensfalls), wird die Zahlungsforderung des Exporteurs – nach Abzug des standardmäßig vereinbarten Selbstbehalts – als Versicherungsleistung erfüllt.
Mögliche Ursachen, die zu einem Zahlungsausfall im Rahmen von Exportgeschäften führen, sind unter anderem
- Insolvenz oder sonstige Zahlungsschwierigkeiten des Empfängers/Käufers,
- Kriege und anderweitige militärische Konflikte,
- Devisentransfersperren,
- Verstaatlichungen,
- Handelsbeschränkungen und
- behördliche Zahlungsverbote.
Diese Liste ist nicht abschließend.
Ein zentraler Aspekt der Exportkreditversicherungen – über den sich das exportierende Unternehmen von Beginn im Klaren sein sollte – ist der Selbstbehalt. Dieser bemisst sich am Auftragswert und beteiligt den Exporteur zumindest teilweise an der Übernahme des Zahlungsrisikos.
Zur Realisierung dieser Zahlungsabsicherung für Exporteure haben sich zwei Optionen etabliert: staatliche Garantiesysteme und private Versicherer. Beide Varianten unterscheiden sich unter anderem durch die Behandlung der verschiedenen Schadensgründe voneinander. Für das exportierende Unternehmen als Versicherungsnehmer ist es daher von Bedeutung, ob es sich nur gegen wirtschaftlich (beispielsweise durch Insolvenz) oder auch gegen politisch bedingte (unter anderem durch Transfersperren oder Handelsbeschränkungen) Zahlungsausfälle absichern will.
Welche Zahlungsziele lassen sich bei Auslandshandelsgeschäften mit einer Exportkreditversicherung schützen?
Die mögliche Laufzeit der Absicherung richtet sich nach der Deckungsform und dem zugrunde liegenden Handelsgeschäft. Kurzfristige Forderungen mit Zahlungszielen bis zu zwölf Monaten lassen sich über Pauschaldeckungen wie die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung absichern, die wiederkehrende Lieferungen an mehrere Abnehmer bündelt.
Für mittel- und langfristige Geschäfte stehen Einzeldeckungen mit deutlich längeren Kreditlaufzeiten zur Verfügung. Im Zuge der Reform des OECD-Konsensus hat der Bund die maximal mögliche Kreditlaufzeit, die durch eine Forderungsausfallversicherung gedeckt werden kann, von zwölf auf 15 Jahre ausgeweitet. Diese Verlängerung kommt vor allem Exporteuren von Investitionsgütern und sehr preisintensiven Anlagen zugute, deren Finanzierung über mehrere Jahre läuft.
Welche Schadensfälle können nicht mit einer Exportkreditversicherung erfasst werden?
Exportkreditversicherungen decken viele, aber nicht alle Risiken ab. Daher gibt es auch klar abgegrenzte Ausschlüsse. Nicht versichert sind unter anderem Zahlungsaufälle, die der Exporteur selbst zu verantworten hat – etwa durch eine fehlerhafte Lieferung bzw. mangelhafte Ware oder eine sonstige Nichterfüllung seiner vertraglichen Pflichten. Verweigert der Abnehmer die Zahlung wegen einer berechtigten Mängelrüge, handelt es sich nicht um ein übliches Zahlungsrisiko, sondern eine Vertragsstreitigkeit.
Ebenfalls ausgeschlossen bleiben Forderungen, die aufgrund höherer Gewalt (Force Majeure) unerfüllt bleiben und sich damit der Kontrolle aller Beteiligten entziehen. In diese Gruppe fallen beispielsweise
- Naturkatastrophen,
- Blockaden von Handelswegen,
- Unruhen und Kriege sowie
- Piraterie.
Wer bietet Exportkreditversicherungen für den internationalen Handel an?
Die Absicherung von Zahlungsforderungen im Zusammenhang mit Auslandsgeschäften ist zweigleisig gestaltet. Die beiden Varianten unterscheiden sich durch den Träger der Versicherung, den Deckungsumfang und die Zielsetzung.
Staatliche Exportkreditgarantien (Hermesdeckung)
Eine Absicherung privater Exportgeschäfte ist nicht nur im Interesse der jeweiligen Unternehmen. Insbesondere Länder mit einer sehr stark auf Ausfuhren beruhenden Wirtschaft richten ihren Fokus darauf, ein hohes Außenhandelsvolumen zu realisieren. Damit erfüllen Exportkreditgarantien nicht nur eine Sicherungsfunktion, sie stützen indirekt auch die volkswirtschaftliche Entwicklung. Im Jahr 2025 deckte die Bundesrepublik Deutschland Exportlieferungen im Umfang von mehr als 13 Milliarden Euro mit staatlichen Forderungsausfallgarantien ab [2].
Die Realisierung einer staatlichen Exportkreditgarantie erfolgt entweder durch privatrechtliche Akteure, die zur Durchführung der Absicherung vom Staat ermächtigt wurden, oder Mandatare. In Deutschland werden staatliche Exportkreditgarantien im Auftrag und auf Rechnung des Bundes federführend durch die Allianz Trade – bis zur Umfirmierung im Jahr 2022 „Euler Hermes“ – erteilt und abgewickelt. Die historischen Wurzeln des Versicherers reichen bis ins Jahr 1917 zurück. Euler Hermes selbst entstand 2002 aus einer Fusion der Hermes Kreditversicherung mit der Euler Kreditversicherungsgesellschaft.
Die daher auch als „Hermesdeckung“ bekannte Absicherung gegen Zahlungsausfälle bei Außenhandelsgeschäften erfasst sowohl wirtschaftliche als auch politische Risiken und eignet sich damit auch für Geschäfte mit langen Kreditlaufzeiten und Länder bzw. Märkte mit schwierigen Rahmenbedingungen. Die Voraussetzungen für die Stellung einer Exportkreditgarantie sind:
- Waren/Dienstleistungen für den Export müssen zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen im Inland beitragen,
- die Kreditwürdigkeit des ausländischen Auftraggebers/Abnehmers muss erkennbar sein (Bonität und Zahlungsverhalten werden überprüft),
- das politische und/oder wirtschaftliche Länderrisiko muss vertretbar sein,
- Vereinbarungen zwischen den beteiligten Parteien müssen handelsübliche Bedingungen enthalten.
Ein weiterer Aspekt, der auf den ersten Blick trivial wirkt, in der Praxis aber durchaus relevant ist: Die Hermesdeckung ist durch die betreffenden Unternehmen vor Abschluss des Kaufvertrags zu beantragen.
Unternehmen können die Exportkreditgarantie in unterschiedlicher Ausgestaltung in Anspruch nehmen. Die Zusammenfassung mehrerer Exportgeschäfte ist im Rahmen einer Sammeldeckung möglich. Diesbezüglich kommen unter anderem die
- Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung,
- revolvierende Lieferantenkreditdeckung oder
- Rahmenkreditdeckung
in Betracht.
Müssen nur einzelne Geschäfte abgesichert werden, sind die
- Fabrikationsrisikodeckung,
- Leistungsdeckung oder
- Finanzkreditdeckung
anwendbar.
Beläuft sich der Auftragswert auf weniger als fünf Millionen Euro, bietet sich die „Finanzkreditdeckung – Express“ an.
Private Anbieter von Exportkreditversicherungen für Außenhandelsgeschäfte
Neben der staatlichen Hermesdeckung haben sich private Versicherer etabliert, die im Allgemeinen nur die wirtschaftlichen Risiken als Grund für einen Zahlungsausfall berücksichtigen. Politische Risiken werden dagegen oft nur eingeschränkt abgedeckt oder komplett ausgeschlossen.
Wichtiger Hinweis: Die Absicherung des Bundes (Hermesdeckung) über die Allianz Trade ist ein Beispiel dafür, dass staatliche Garantien durch beauftragte private Anbieter umgesetzt werden, und dass die Grenzen fließend verlaufen können.
Zu den Anbietern in diesem Segment zählen unter anderem:
- Coface: Kreditversicherer mit Sitz der deutschen Gesellschaft in Mainz; der Schwerpunkt des Geschäftsbetriebs liegt auf den Bereichen Kreditversicherung und Forderungsmanagement.
- Atradius: Hierbei handelt es sich um einen international ausgerichteten Anbieter von Kreditversicherungen für In- und Auslandsforderungen.
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Kosten und Prämie: Wie teuer ist eine Exportkreditversicherung?
Die Kosten einer Exportkreditversicherung lassen sich nicht pauschal beziffern, da die Prämie risikoadäquat individuell kalkuliert wird. Ausschlaggebende Faktoren sind das Bonitätsrisiko des Abnehmers, das mit dem Bestimmungsland der Warensendung verbundene Länderrisiko, die Laufzeit der Exportkreditversicherung sowie das Volumen der abzusichernden Forderung.
Ein zentrales Element jeder Police ist zudem der Selbstbehalt, also der Anteil, den der Exporteur im Schadensfall selbst tragen muss. Bei den staatlichen Exportkreditgarantien liegt die Selbstbeteiligung je nach Risikoart typischerweise zwischen fünf und 15 Prozent. Bei den Exportkreditversicherungen der privaten Anbieter können die Kosten ebenfalls stark schwanken, woraus sich eine sehr variable Abdeckung des Kostenrisikos ergibt. Unternehmen sollten die Gesamtkosten deshalb immer im Verhältnis zum potenziellen Ausfallrisiko und zur eigenen Liquiditätsplanung bewerten.
Einordnung und Vergleich der Exportkreditversicherung mit anderen Absicherungsinstrumenten des Außenhandels
Zur Absicherung von Zahlungsforderungen im Rahmen internationaler Handelsgeschäfte ist die Exportkreditversicherung eines von mehreren Instrumenten. Ihre Stärke liegt darin, dem Exporteur in laufenden Handelsbeziehungen Sicherheit zu bieten, ohne dabei in die konkrete Gestaltung von Lieferung und Leistung einzugreifen. Dadurch unterscheidet sich die Exportkreditversicherung von anderen dokumentengebundenen Verfahren.
Das Dokumenteninkasso basiert darauf, dass die Freigabe der handels- und warenbegleitenden Dokumente (wie Frachtbriefe oder Ursprungszeugnisse) erst nach Zahlung des vereinbarten Betrags oder Akzepts eines Wechsels erfolgt. In die Ausgestaltung sind die Bank des Exporteurs und das Kreditinstitut des Importeurs eingebunden. Der Nachteil gegenüber der Exportkreditversicherung besteht in der Möglichkeit, dass der Käufer die Dokumente nicht abnimmt und keine Zahlung leistet.
Eine weitere Möglichkeit zur Absicherung der Zahlungsaufforderung ist das Akkreditiv im Außenhandel, mit dem die Zusicherung einer Bank verbunden ist, bei Vorlage der vertraglich vereinbarten Dokumente die festgelegte Zahlung zu leisten. Dieses Instrument bietet dem Exporteur Sicherheit, ist jedoch regelmäßig mit erheblichem Aufwand und hohen Gebühren verbunden.
In der Praxis sollte die Art der Absicherung einer Zahlungsaufforderung gegen ausländische Geschäftspartner anhand der vorliegenden Umstände und Rahmenbedingungen der jeweiligen Geschäftsbeziehung ausgewählt werden. Exportierende Unternehmen, die sich hinsichtlich der Entscheidung nicht sicher sind, können sich umfassend dazu beraten lassen. Professionelle Zollagenturen bieten Hilfestellung bei zentralen Fragen und Themen wie der Compliance bei der Verzollung von Waren und dem Risikomanagement in Lieferketten.
Die Experten des Verzollungsbüros Butz stehen exportierenden Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite. Als erfahrener Zolldienstleister beraten wir nicht nur kompetent zu allen relevanten Fragen, sondern übernehmen auch die komplette Zollabfertigung inklusive der damit einhergehenden Behördenkommunikation. Zu unseren weiteren Leistungsschwerpunkten zählen Transport und Logistik. Kontaktieren Sie uns gern direkt zur Besprechung Ihres Anliegens – Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Fazit: Exportkreditversicherungen geben bei Außenhandelsgeschäften Sicherheit, decken aber nicht alle Risiken ab
Mit der Exportkreditversicherung steht exportierenden Unternehmen eine Möglichkeit zur Verfügung, sich gegen die Nichterfüllung ihrer Zahlungsansprüche durch ausländische Handels- und Geschäftspartner abzusichern. Der Vorteil der staatlich organisierten Exportkreditgarantie ist der Deckungsumfang, da auch politische Risiken von der Versicherung erfasst werden. Allerdings sollten Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen im Außenhandel auch die Grenzen der Exportkreditversicherungen genau kennen. Anders als beim Akkreditiv, bei dem die Zahlung durch die Übergabe der Transportdokumente an die beteiligte Bank ausgelöst wird, greift die Exportkreditversicherung nur im Schadensfall, also bei einem Zahlungsverzug oder -ausfall des Abnehmers. Zudem erfassen Exportkreditversicherungen nicht jedes Risiko. Fälle von höherer Gewalt oder Streit über den dem Geschäft zugrunde liegenden Vertrag gehören zu den Ereignissen, die grundsätzlich nicht abgedeckt werden.
[1] Allianz, Allianz Trade Studie: Weltweite Zahlungsmoral verschlechtert sich so stark wie seit 2008 nicht mehr, online verfügbar unter: Link (Datum des letzten Zugriffs: 08.07.2026).
[2] exportgarantien.de (Service der Euler Hermes Aktiengesellschaft), Bundesregierung sichert Exporte und Investitionen in Höhe von 14,5 Milliarden Euro mit Garantien ab, online verfügbar unter: Link (Datum des letzten Zugriffs: 08.07.2026).
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Die Exportkreditversicherung schützt exportierende Unternehmen vor dem Ausfall von Zahlungsforderungen gegenüber ausländischen Geschäftspartnern. Kann oder will ein Abnehmer im Ausland eine Rechnung nicht begleichen – etwa wegen Insolvenz, politischer Krisen oder Devisentransfersperren – springt die Versicherung ein und erstattet die offene Forderung, in der Regel abzüglich eines vereinbarten Selbstbehalts.
Die Hermesdeckung ist die staatliche Exportkreditgarantie der Bundesrepublik Deutschland. Sie wird im Auftrag und auf Rechnung des Bundes durch die Allianz Trade (früher Euler Hermes) vergeben und abgewickelt. Im Gegensatz zu rein privatwirtschaftlichen Angeboten deckt sie sowohl wirtschaftliche als auch politische Risiken ab und eignet sich besonders für Geschäfte in Märkten mit anspruchsvollen Bedingungen oder bei langen Kreditlaufzeiten. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Exportkreditgarantie vor Abschluss des Kaufvertrags beantragt wird.
Nicht versichert sind Fälle, in denen der Exporteur selbst die Ursache für den Zahlungsausfall gesetzt hat – etwa durch fehlerhafte oder mangelhafte Lieferungen. Auch Schäden durch höhere Gewalt (Force Majeure), wie Naturkatastrophen, Blockaden von Handelswegen oder Piraterie, sowie Streitigkeiten über den zugrunde liegenden Vertrag sind in der Regel von der Versicherung ausgeschlossen.
Staatliche Exportkreditgarantien – in Deutschland bekannt als Hermesdeckung – decken sowohl wirtschaftliche als auch politische Risiken ab, zum Beispiel Transfersperren oder Handelsbeschränkungen. Private Anbieter konzentrieren sich dagegen meist auf wirtschaftliche Risiken wie eine Insolvenz des Abnehmers; politische Risiken werden höchstens eingeschränkt, meist aber gar nicht abgedeckt.
Die Prämie einer Exportkreditversicherung wird individuell auf Basis mehrerer Faktoren kalkuliert: die Bonität des ausländischen Abnehmers, das Länderrisiko des Zielmarkts, die Laufzeit der Absicherung sowie das Volumen der abgesicherten Forderung. Hinzu kommt der Selbstbehalt, also der Anteil am Schaden, den der Exporteur selbst trägt. Unternehmen sollten die Gesamtkosten immer im Verhältnis zum potenziellen Ausfallrisiko bewerten.
Beim Akkreditiv sichert eine Bank verbindlich zu, bei Vorlage der vereinbarten Dokumente die festgelegte Zahlung zu leisten – die Absicherung greift also direkt bei der Transaktion. Die Exportkreditversicherung hingegen wird erst im Schadensfall anwendbar, also wenn ein Zahlungsverzug oder -ausfall tatsächlich eingetreten ist. Das Akkreditiv gilt als sicherer, ist aber mit höherem bürokratischem Aufwand und höheren Gebühren verbunden, während die Exportkreditversicherung mehr Flexibilität im laufenden Handel ermöglicht.
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