Export in die USA: Verfahren, Dokumente, Tarife – Infos, Tipps & mehr

Inhalte
Das Wichtigste in Kürze
  • Die USA gelten für Deutschland als Drittland – es gelten strenge Zoll- und Einfuhrvorschriften, die Exporteure kennen müssen.
  • Eine Einfuhrumsatzsteuer gibt es in den USA nicht, jedoch können Zölle oder Verbrauchssteuern je nach Warengruppe anfallen.
  • Der amerikanische Zolltarif (HTSUS) umfasst 97 Kapitel – manche Warengruppen sind vollständig zollfrei.
  • Exportdokumente müssen vor der Ausfuhr eingereicht und in Deutschland geprüft werden – Fehler können den Export blockieren.
  • Die verbindliche Zollauskunft (vZTA) gibt Exporteuren eine klare Orientierung über Abgaben und fehlende Unterlagen.

Der Export von Waren in die USA ist an eine Vielzahl von Auflagen gebunden. Diese sollten Sie kennen, wenn Sie selbst ein Exportunternehmen führen oder wenn Sie in diesem Bereich beschäftigt sind. Die USA sind für Deutschland ein Drittland. Somit gibt es Bestimmungen für die Deklaration von Waren und für die Zahlung von Zöllen. Hinzu kommt, dass die USA besonders strenge Vorschriften für die Einfuhr von Waren aus der Europäischen Union haben. Der Versuch, Erleichterungen durch ein Freihandelsabkommen zu erreichen, konnte sich bislang nicht durchsetzen. Somit ist es wichtig, dass Sie die Bestimmungen kennen und die entsprechenden Dokumente bereithalten, wenn Sie Waren in die USA exportieren

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Ausfuhr in die USA: Allgemeine Infos

Möchten Sie Waren für den Export in die USA vorbereiten, müssen Sie sich an die entsprechenden Abkommen halten. Das Regelwerk für die Ausfuhr, aber auch für die Einfuhr der Waren ist so komplex, dass Sie etwas Zeit für die Einarbeitung aufwenden sollten. Vor allem in der Anfangszeit ist es empfehlenswert, einen Experten zu Rate zu ziehen. Beachten Sie außerdem, dass sich die Gegebenheiten ändern können. Es gibt Übergangsfristen, sodass Sie Zeit haben, die Neuerungen umzusetzen. In jedem Fall müssen Sie sicherstellen, dass Sie die Vorschriften beachten. Sonst drohen hohe Bußgelder.

USA einer der wichtigsten deutschen Handelspartner

Trotz des komplexen Zollrechts ist Deutschland für die USA einer der wichtigsten deutschen Handelspartner. In seinem Grundsatz unterscheidet sich der Export nicht von anderen Ländern, die dem Wirtschaftsraum der EU nicht angehören. Die Bezeichnung Drittländer gilt nicht nur für die USA, sondern auch für andere Staaten. Im Unterschied zu einigen anderen Ländern sind die Behörden jedoch strenger. Es gibt scharfe Kontrollen. Diese finden in einigen Fällen bereits in Deutschland statt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Waren auf dem Seeweg in die USA verschiffen möchten. So gibt es US-amerikanische Zollbeamte, die in europäischen Häfen tätig sind und die Exporte überwachen.

Rechtliche Grundlage für den Export in die USA: Was gibt es beim Zoll zu beachten?

Die Zollbestimmungen für die Ausfuhr von Waren in die USA sind gesetzlich geregelt. Dieser Regelung liegt ein völkerrechtliches Abkommen zugrunde, das nicht nur für die USA gilt. Es findet auch in allen anderen Drittländern Anwendung. Es handelt sich um das Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) und Weltzollorganisation (WCO). Darüber hinaus findet das europäische Zollrecht Anwendung, das einheitlich für alle Staaten der Europäischen Union und somit auch in Deutschland gilt.

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Export in die USA: Wie wird die Umsatzsteuer berechnet?

Die Berechnung der Umsatzsteuer erfolgt nach den Kriterien des Ausfuhrgesetzes, aber auch nach den Abkommen, die die USA mit Deutschland und anderen Ländern der Europäischen Union geschlossen hat. Bei der Berechnung der Umsatzsteuer gibt es einen Unterschied zwischen der Einfuhr und der Ausfuhr von Waren. Handelt es sich um eine Ausfuhrlieferung, fällt für die Waren keine Umsatzsteuer an. Somit ist der Export für Sie in Bezug auf diese Steuer kostenfrei. Sie müssen keine Ausgaben einkalkulieren. Hintergrund für die Vorschrift ist, dass das US-amerikanische Gesetz keine Einfuhrumsatzsteuer kennt. Dies gilt auch für Waren, die aus Deutschland oder aus einem anderen Land der EU in die USA eingeführt werden. Alternativ können aber Zollzahlungen oder bestimmte Verbrauchssteuern fällig werden. Diese richten sich nach dem jeweiligen Zollverfahren, das zur Anwendung kommt.

Exportabwicklung und Exportdokumente bei Ausfuhr in die USA

Für die Ausfuhr von Waren in die USA sind Sie verpflichtet, den Behörden verschiedene Dokumente bereitzustellen. Ohne diese Dokumente kann eine zielgerichtete Abwicklung der Exporte nicht stattfinden. Die zu zahlenden Zölle richten sich nach dem amerikanischen Zolltarif (Harmonized Tarif Schedule of the United States – HTSUS). Unterschieden wird zwischen sogenannten WTO Ländern und den USMCA-Ländern. Letztere werden alternativ als Entwicklungsländer bezeichnet. Die Zölle sind in diesen Ländern reduziert, um eine gewisse Marktgleichheit herzustellen. Für die Einfuhr von Waren aus Deutschland und aus der EU ist der WTO-Zolltarif maßgeblich. Insgesamt gibt es 97 Zollkapitel, die die Tarife für verschiedene Warengruppen festlegen. Im Vergleich zu anderen Ländern ist das Zollniveau eher niedrig. Einige Warengruppen sind vom Zoll befreit. Somit ist es empfehlenswert, wenn Sie sich vor der Ausfuhr von Waren in die USA mit den jeweiligen Warengruppen befassen und so herausfinden, ob Ihre Waren nicht sogar von der Zahlung von Zöllen befreit sind.

Wie hoch ist die Einfuhrumsatzsteuer in den USA?

Eine Einfuhrumsatzsteuer gibt es in den USA nicht. Zumindest kennt das Land diese Bezeichnung nicht. Dies heißt aber nicht, dass es bei der Ausfuhr von Waren nach den USA keine Vorschriften gibt. Es können bestimmte Zölle oder Verbrauchssteuern fällig werden. Dies ist unter anderem von der Warengruppe abhängig, in die Ihre Exporte eingeordnet sind.

Zollverfahren der USA

Im Kontext mit den Zollverfahren in den USA gibt es Exportkontrollen sowie verschiedene Vorschriften. Einige Warengruppen sind mit einem Einfuhrverbot belegt. Für andere gibt es eine Zollfreiheit. Um dieses Geflecht an Vorschriften zu überblicken, ist es ratsam, die Hilfe eines Experten in Anspruch zu nehmen. Sie können sich bei den Zollbehörden informieren. Die Mitarbeiter sind mit den Vorschriften im Zusammenhang mit der Exportkontrolle in die USA vertraut und leisten die Hilfe kostenlos. Zu beachten ist generell, dass Sie die Warenbegleitdokumente ausfüllen und eventuell Abgaben zahlen müssen. Weiterhin sollten Sie Kenntnisse über die verschiedenen Schutzmaßnahmen sowie über die Verbote und Beschränkungen haben.

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Das Einfuhrverfahren der USA

Das Einfuhrverfahren in die USA beginnt mit der Deklaration der Waren anhand der entsprechenden Dokumente. Sie müssen die Bestimmungen für die Verzollung Ihrer Waren kennen und sollten auch über den Zolltarif Bescheid wissen, in den die Warengruppe eingestuft ist. Beachten Sie die Richtlinien in Bezug auf das geistige Eigentum und die Ursprungsregeln. Die Dokumente müssen Sie vor der Ausfuhr der Waren in die USA ausfüllen und einreichen. Sie werden noch hier in Deutschland geprüft. Sollte es Probleme oder Unstimmigkeiten geben, ist eine Ausfuhr der Waren nicht möglich.

Der amerikanische Zolltarif

Der amerikanische Zolltarif ist von der Art der Waren abhängig, die Sie ausführen möchten. Es gibt insgesamt 97 Zolltarife. Bringen Sie vor der Ausfuhr in Erfahrung, in welchem Tarif die Waren eingruppiert sind, die Sie ausführen möchten. Es kann sein, dass Sie gar keinen Zoll zahlen müssen, weil Sie einige Warengruppen zollfrei in das Ausland überführen dürfen.

Verbindliche Zollauskunft in den USA

Die sogenannte verbindliche Zollauskunft wird auch als vZTA-Entscheidung bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine recht übersichtliche Zusammenfassung der rechtlichen Vorgaben, die für die Ausfuhr von Waren von Deutschland oder einem anderen Land der EU in die USA maßgeblich sind. Sie bekommen für Ihre Waren eine Codenummer. Unter dieser Nummer erfahren Sie, ob Sie noch Abgaben zu leisten haben oder ob noch Unterlagen fehlen. Sie haben die Möglichkeit, die Gebühren einzuzahlen und die fehlenden Dokumente einzureichen. Anhand dieser verbindlichen Zollauskunft kann sichergestellt werden, dass der Export Ihrer Waren vorschriftsgemäß erfolgt.

Besonderheiten im Umgang mit US-Zollbehörden

Im Umgang mit den US-Zollbehörden ist eine reibungslose Zusammenarbeit möglich. Da die USA und Deutschland intensive Handelspartner sind, haben beide Seite ein Interesse am reibungslosen Ablauf. Hilfreich sind Grundkenntnisse über die einzureichenden Dokumente und über die Zolltarife. Wenn Sie Fragen haben oder die verbindliche Zollauskunft nicht verstehen, können Sie sich an die Behörden wenden und dort Hilfe erhalten.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Nein. Bei einer Ausfuhrlieferung in die USA fällt keine deutsche Umsatzsteuer an. Die USA kennen zudem keine Einfuhrumsatzsteuer. Allerdings können je nach Warengruppe Zölle oder Verbrauchssteuern fällig werden.

Für Waren aus Deutschland und der EU gilt der WTO-Zolltarif, der im 'Harmonized Tariff Schedule of the United States' (HTSUS) festgelegt ist. Er umfasst 97 Kapitel für verschiedene Warengruppen – einige sind vollständig zollfrei.

Sie müssen verschiedene Warenbegleitdokumente ausfüllen und einreichen, bevor die Waren ausgeführt werden. Diese Dokumente werden bereits in Deutschland geprüft. Unstimmigkeiten können die Ausfuhr verhindern.

Die vZTA ist eine offizielle Zusammenfassung der Zollvorschriften für Ihre Waren. Sie erhalten eine Codenummer, über die Sie erfahren, ob noch Abgaben oder Unterlagen fehlen. So lässt sich sicherstellen, dass der Export vorschriftsgemäß erfolgt.

Ja. Einige Warengruppen unterliegen einem Einfuhrverbot in die USA. Andere sind zollfrei. Es empfiehlt sich, vorab bei den Zollbehörden oder einem Experten zu prüfen, welche Vorschriften für Ihre spezifischen Waren gelten.

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