Alles rund um die verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA-Entscheidung): Erklärung, Beantragung & mehr

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Das Wichtigste in Kürze
  • Die verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) legt rechtsverbindlich fest, wie eine Ware in den EU-Zolltarif eingruppiert wird – für Behörden und Antragsteller gleichermaßen bindend.
  • Sie bietet klare Vorteile: schnellere Zollabwicklung, genaue Kostenkalkulation im Voraus und Schutz vor Fehleingruppierungen mit möglichen Bußgeldern.
  • Die Antragstellung ist kostenlos und erfolgt seit Oktober 2019 ausschließlich elektronisch – in Deutschland über das BuG-Portal.
  • Eine vZTA ist grundsätzlich drei Jahre gültig, kann aber bei falschen Angaben oder neuen EU-Verordnungen vorzeitig erlöschen.
  • Alle erteilten vZTA-Entscheidungen werden zentral in der eBTI-Datenbank in Brüssel gespeichert und sind EU-weit einsehbar.

Die Abkürzung vZTA steht für “verbindliche Zolltarifauskunft”. Sie erhalten diese Auskunft auf Antrag von den Zollbehörden der EU-Mitgliedsstaaten und genießen dadurch einige Vorteile, wie zum Beispiel die Beschleunigung der Einfuhr der Ware. Da die Antragstellung kostenlos ist, sollten Sie diese Option unbedingt nutzen.

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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA-Entscheidung) einfache Erklärung und Definition

Die verbindliche Zolltarifauskunft wird nur auf Antrag erteilt und ist sowohl für die Behörden als auch den Inhaber der vZTA-Entscheidung rechtlich bindend. Als Inhaber gilt dabei derjenige, dem die Auskunft erteilt wurde, bzw. der den Antrag gestellt hat. Sie haben die Möglichkeit, sich bei der Antragstellung durch eine bevollmächtigte Person vertreten zu lassen. Beachten Sie jedoch, dass diese Person in der Folge automatisch Inhaber der Entscheidung wird. Alle erteilten vZTA-Entscheidungen werden in der eBTI-Datenbank in Brüssel gesammelt und gespeichert, um eine einheitliche Anwendung über verschiedene Mitgliedsstaaten hinweg zu erleichtern. Neben der Gültigkeitsdauer werden auch die Warenbeschreibung, das Einreihungsergebnis, die Begründung und der Ort der Entscheidung festgehalten und sind einsehbar.

Was ist eine Zolltarifauskunft (vZTA)?

Die verbindliche Zolltarifauskunft gibt an, wie die Ware, die Sie einführen wollen, in den Zolltarif der EU eingruppiert wird – und zwar rechtsverbindlich. Dies bedeutet, dass Sie sich auf die Auskunft verlassen und sich bei Problemen darauf berufen können. Sie erhalten diese Auskunft auf Antrag von den Zollbehörden der EU-Mitgliedsstaaten und profitieren dadurch von einigen Vorteilen: Die Abwicklung beim Zoll läuft deutlich schneller ab, Sie können die Kosten im Vorfeld genau kalkulieren und alle nötigen Papiere rechtzeitig besorgen. Außerdem laufen Sie dank der verbindlichen Zolltarifauskunft nicht Gefahr, Ihre Ware versehentlich falsch einzugruppieren, was Bußgelder und im schlimmsten Fall ein Strafverfahren nach sich ziehen würde.

Die Auskunft, die Sie von der Zollbehörde des jeweiligen Ziellandes auf Antrag erhalten, ist bei der Verzollung der Ware anzugeben. Dadurch steht die Tarifierung bereits fest und die entsprechenden Codenummern sind aufgeführt. Ohne eine vZTA müssten Sie diese vor Ort bei der Verzollung heraussuchen und würden damit riskieren, die falschen Nummern auszuwählen.

Verbindliche Zolltarifauskunft: Definition

Mit einer vZTA beantragen Sie, vereinfacht gesagt, dass Ihre Ware im Vorfeld tarifiert wird. Mit der Tarifierung ist die Einreihung in den Zolltarif gemeint, der für die EU-Mitgliedsstaaten bindend ist. Von der Einreihung hängt zum einen die Abgabenhöhe für Zölle und Steuern ab, die sich durch den KN-Code auslesen lassen. Des Weiteren erfahren Sie durch den KN-Code, ob für Ihre Warenart eine Ein-/Ausfuhrgenehmigung oder ein Ursprungszeugnis erforderlich ist. Zum anderen bestimmt die Tarifierung über den TARIC-Code (Tarif Intégré des Communautés Européennes), welche Kontingente Sie in Anspruch nehmen können. Nicht zuletzt wissen Sie dank der vZTA, welche Vorschriften und Verbote auf die Warenart, die Sie einführen wollen, angewendet werden. Die vZTA gibt Ihnen also Rechtssicherheit und verhindert böse Überraschungen.

Was ist die vZTA Zoll-Nummer?

Die vZTA-Nummer besteht in der Regel aus einer achtstelligen sogenannten “kombinierten Nomenklatur”. Sie können als Antragsteller jedoch auch angeben, dass Ihnen eine vollständige Codenummer erteilt wird, die elf- bis zwölfstellig ist. Damit laufen Sie allerdings Gefahr, dass Ihre vZTA für den Zoll ungültig wird, weil die Unterteilungen zum Jahreswechsel oft geändert werden. Wenn Sie sich für die vollständige Codenummer entscheiden, sollten Sie also deren Gültigkeit regelmäßig prüfen. Für den Fall, dass die Nummer aufgrund einer Änderung der Erläuterungen zur kombinierten Nomenklatur oder zum Harmonischen System ungültig geworden ist, besteht ein sechsmonatiger sogenannter “Vertrauensschutz”. Dieser greift ausschließlich, wenn Sie bereits einen rechtsgültigen Kaufvertrag über die Ware abgeschlossen haben und dies nachweisen können. Durch den Vertrauensschutz bleibt Ihre vZTA-Nummer für weitere sechs Monate gültig.

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Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft

Wenn Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft anfordern wollen, müssen Sie einige Formalitäten berücksichtigen. Zum einen muss Ihr Antrag vollständig sein und sich zum anderen auf Waren beziehen, die Gegenstand eines Zollverfahrens sind bzw. in der Zukunft sein sollen. Für den Antrag müssen Sie Ihre Anschrift, eine Warenbeschreibung sowie die gewünschte Nomenklatur angeben. Beachten Sie dabei, dass für jede Warenart ein gesonderter Antrag erforderlich ist. Die vZTA kann also nicht für vermischte Waren oder ganze Kataloge erteilt werden.

Für die Warenart müssen Sie zudem ein Muster oder eine Probe einsenden. Wenn dies nicht möglich ist, weil es sich zum Beispiel um leicht verderbliche Ware oder Ware aus verschiedenen Materialien handelt, genügen Fotos, technische Zeichnungen oder detaillierte Beschreibungen. Wichtig ist, dass Sie so genau wie möglich mitteilen, um was es sich bei Ihrer Ware handelt und wie sie sich zusammensetzt.

Verbindliche Zolltarifauskunft anfordern

Am 01.10.2019 wurde der schriftliche durch den elektronischen Antrag abgelöst. Anträge in Papierform, die das bis dahin gültige Formular 0307 verwenden, werden nur in Einzelfällen zugelassen. Generell gilt, dass Sie die vZTA in dem Land beantragen sollten, in das Sie die Ware importieren wollen. In Deutschland können Sie hierfür das BuG (Bürger- und Geschäftskunden Portal) nutzen. In Spanien, Frankreich, Ungarn und Polen müssen Sie die dort angebotenen elektronischen Lösungen verwenden. Für alle übrigen Mitgliedsstaaten der EU können Sie auf das EU-Verfahren eBTI zurückgreifen, wofür Sie jedoch zuerst einen Zugang beantragen müssen. Dies erledigen Sie mit dem Formular 05700, das Sie beim Stammdatenmanagement der Generalzolldirektion einreichen.

Unverbindliche Zolltarifauskunft Deutschland

Innerhalb Deutschlands können Sie telefonisch, per E-Mail oder postalisch eine unverbindliche Zolltarifauskunft bei der Zentralen Auskunft des Zolls einholen. Beachten Sie dabei aber, dass diese Auskunft Ihnen keine Rechtssicherheit bietet. Wird Ihnen eine falsche Auskunft erteilt, laufen Sie Gefahr, dass Sie Ihre Ware falsch eingruppieren. Dadurch können höhere Abgaben fällig werden, als Ihnen im Vorfeld bekannt war, oder Ihnen wird der Import der Ware komplett untersagt.

Die elektronische Zolltarifauskunft

Über die elektronische Zolltarifauskunft der Zollbehörden können Sie eine Zolltarifauskunft online einholen. Hierfür benötigen Sie die kombinierte Nomenklatur, alternativ die vollständige Codenummer, die Ihnen von der Zollbehörde auf Ihren Antrag hin erteilt wurde. Sie können nun unter anderem einsehen, wie hoch die Zölle ausfallen werden, die Sie zu entrichten haben, und welche rechtlichen Vorschriften Sie für die Warenart berücksichtigen müssen.

Was kostet eine verbindliche Zolltarifauskunft?

Für den Antrag auf eine verbindliche Zolltarifauskunft fallen keine Kosten an. Entscheidet die Zollbehörde jedoch, dass zur Einstufung Ihrer Ware beispielsweise ein Sachverständigengutachten erforderlich ist, so müssen Sie die Kosten für das Gutachten tragen.

Wie lange ist eine verbindliche Zolltarifauskunft gültig?

Da sich rechtliche Bestimmungen innerhalb der EU ändern können, ist es nachvollziehbar, dass auch eine verbindliche Zolltarifauskunft ihre Gültigkeit verlieren kann.

Generell ist die Auskunft drei Jahre ab dem ersten Gültigkeitstag für ihren Inhaber und die Zollbehörden verbindlich. Sie kann jedoch auch vor Ablauf der drei Jahre ihre Gültigkeit verlieren, weil die Zollbehörde im Nachhinein feststellt, dass der Antragsteller falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat. Eine verbindliche Zolltarifauskunft erlischt auch vor Ablauf der drei Jahre, wenn eine neue EU-Verordnung erlassen wird, der sie nicht entspricht. Ebenso kann eine Änderung in den Erläuterungen zur kombinierten Nomenklatur oder zum Harmonischen System dazu führen, dass die verbindliche Zolltarifauskunft nur für kurze Dauer gültig ist. Sie sollten sich also regelmäßig über Änderungen in der Gesetzeslage informieren, um am Zoll nicht in Schwierigkeiten zu geraten.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Eine vZTA ist eine rechtsverbindliche Auskunft der Zollbehörden darüber, wie eine bestimmte Ware in den EU-Zolltarif eingruppiert wird. Sie schützt den Inhaber vor Fehleingruppierungen und gibt Rechtssicherheit bei der Einfuhr von Waren.

Seit dem 01.10.2019 erfolgt die Antragstellung ausschließlich elektronisch. In Deutschland nutzen Sie dafür das BuG-Portal. Für andere EU-Staaten steht das eBTI-Verfahren zur Verfügung. Pro Warenart ist ein separater Antrag erforderlich.

Die Antragstellung ist grundsätzlich kostenlos. Lediglich wenn die Zollbehörde ein Sachverständigengutachten zur Einstufung der Ware benötigt, trägt der Antragsteller die dafür anfallenden Kosten.

Eine vZTA ist in der Regel drei Jahre ab dem ersten Gültigkeitstag verbindlich. Sie kann jedoch vorzeitig erlöschen – etwa bei falschen Angaben des Antragstellers oder bei Erlass einer neuen EU-Verordnung, der sie widerspricht.

Die verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) ist rechtlich bindend und schützt den Inhaber bei der Verzollung. Die unverbindliche Auskunft, die in Deutschland telefonisch, per E-Mail oder postalisch eingeholt werden kann, bietet keine Rechtssicherheit und kann bei Fehlern zu höheren Abgaben oder einem Importverbot führen.

Bei Änderungen der kombinierten Nomenklatur oder des Harmonischen Systems greift ein sechsmonatiger 'Vertrauensschutz', sofern bereits ein rechtsgültiger Kaufvertrag über die Ware abgeschlossen wurde. In diesem Fall bleibt die vZTA-Nummer für weitere sechs Monate gültig.

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