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Ausfuhranmeldung & Zoll: Atlas, Muster, wichtige Infos & Hilfen

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ausfuhranmeldung

Im internationalen Warenverkehr gibt es seit jeher eine Reihe von rechtlichen Regelungen. Ein- und Ausfuhrverbote und -beschränkungen sind zu beachten, Zölle zu entrichten, Formalitäten einzuhalten, Dokumente beim Transport mitzuführen und geforderte Nachweise zu erbringen. Um all diese Vorschriften kontrollieren zu können, sieht der Gesetzgeber auch umfangreiche Meldepflichten vor. Dazu gehört auch die Verpflichtung zur Abgabe von Ausfuhranmeldungen.

Die Ein- und Ausfuhr von Waren zu regeln und zu überwachen, ist eine wesentliche Staatsaufgabe. Dies erfolgt aus unterschiedlichen Gründen. Zum einen, um die heimische Wirtschaft vor einem Übermaß an im Ausland erzeugten Waren zu schützen. Zum anderen, um die Ausfuhr volkswirtschaftlich wichtiger oder kulturell bedeutender Güter zu beschränken oder zu verhindern. Weiters erfassen Staaten ihre internationalen Wirtschaftsbeziehungen statistisch, um daraus unter anderem Erkenntnisse für wirtschaftspolitische Maßnahmen zu gewinnen. Das Instrument der Ausfuhranmeldung hilft dem Staat dabei, seine Aufgaben im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfuhr zu erfüllen. Anhand der erfolgten Meldungen können Zollbehörden prüfen, ob Exporteure die gesetzlichen Vorschriften eingehalten haben.

Wann und wie eine Ausfuhranmeldung abzugeben ist, und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Ausfuhranmeldung: Das sollten Sie wissen!

Ausfuhranmeldungen haben vor allem den Zweck, zu unterbinden, dass es zu Ausfuhren kommt, die gegen Exportverbote und -beschränkungen verstoßen.

In Deutschland sind Sie zur Abgabe einer Ausfuhranmeldung beim Zoll verpflichtet, sobald Sie Waren mit einem Wert ab 1.000 Euro oder einem Gewicht ab 1.000 Kilogramm in Länder außerhalb der Europäischen Union exportieren. Seit Juli 2009 kann die Ausfuhranmeldung nicht mehr in Papierform abgegeben werden, es ist ausschließlich ein elektronisches Verfahren vorgesehen. Dadurch kommt es sowohl bei den Zollbehörden, als auch bei Exporteuren zu einer Arbeitserleichterung und einer Zeitersparnis. Zum Nachweis der vorgenommenen Ausfuhranmeldung erhält der Exporteur ein elektronisches Ausfuhrbegleitdokument (ABD). Physische Ausfuhrpapiere werden nicht ausgefolgt. Das Ausfuhrbegleitdokument gilt für einen Zeitraum von 150 Tagen.

Wer steht in der Pflicht, eine elektronische Ausfuhranmeldung abzugeben?

Um zu ermitteln, ob man im konkreten Fall verpflichtet ist, eine Ausfuhranmeldung abzugeben, sind der Warenwert und das Gewicht der Sendung zu ermitteln. Maßgeblich ist der wirtschaftliche Wert, unabhängig davon, ob für die Lieferung ein Preis bezahlt wird oder diese kostenlos erfolgt. Weiters sind bei der Ermittlung des Warenwertes auch die bis zum Grenzzollamt anfallenden Transportkosten zu berücksichtigen. Wenn Lieferungen in mehreren Teilen erfolgen, werden die jeweiligen Teilbeträge für die Ermittlung des Werts zusammengerechnet.

Rechtlich relevant sind nun drei Kategorien:

– Die Ware hat einen Wert von bis zu 1.000 Euro, und das Gewicht beträgt bis zu 1.000 Kilogramm

– Die Sendung erreicht einen Wert ab 1.000 bis 3.000 Euro

– Das Transportgut hat einen Wert ab 3.000 Euro

Im ersten Fall gibt es keine Verpflichtung zur Abgabe einer Ausfuhranmeldung. Die Befreiung gilt aber natürlich nicht für Güter, deren Ausfuhr verboten ist, eine besondere Bewilligungen erfordert, oder wenn der Exporteur eine Ausfuhrerstattung beantragen will. Freiwillig kann eine Meldung auch in dieser Kategorie erfolgen.

Im zweiten Fall sind Sie zur Abgabe einer Ausfuhranmeldung verpflichtet. In dieser Kategorie findet ein einstufiges Ausfuhrverfahren statt, das sich dadurch auszeichnet, dass die Abwicklung nur über das Grenzzollamt als Ausgangszollstelle erfolgt.

Bei einem Warenwert ab 3.000 Euro ist auch das jeweilige Binnenzollamt in die Abwicklung eingebunden (zweistufiges Ausfuhrverfahren).

Ausfuhranmeldung: Tipps & Details

Generell ist es für einen ungestörten und problemlosen Warenexport aus Deutschland wichtig, dass Sie Ihre Ausfuhrdokumente korrekt und vollständig ausfüllen. Eine unvollständige Ausfuhranmeldung führt zu Problemen mit dem Zoll. Beachten müssen sie auch, dass nur das von der Zollbehörde bestätigte Ausfuhrbegleitdokument als Nachweis der erfolgten Ausfuhranmeldung geeignet ist. Wichtig ist es, Ausfuhrpapiere an der Sendung gut sichtbar anzubringen.

In einigen Fällen ist der Export in bestimmte Länder oder zu bestimmten Unternehmen, Organisationen oder Empfängern unabhängig davon verboten, um welche Waren es sich bei dem Exportgut handelt. So kommt es vor, dass bestimmte Staaten oder internationale Organisationen wie die UNO oder auch die Europäische Union sogenannte “eingeschränkte Parteien” definieren und diesbezügliche Listen führen. Verstöße gegen solche Ausfuhrverbote sind regelmäßig mit empfindlichen Strafen belegt, in Extremfällen können sogar Freiheitsstrafen drohen.

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Es ist daher sehr ratsam, sich regelmäßig über derartige Beschränkungen informiert zu halten und einen geeigneten Due Diligence Prozess aufzusetzen, der die Beachtung dieser Verbote gewährleisten soll. Das Vorhandensein eines solchen Prozesses wird nämlich dann, wenn es ausnahmsweise doch zu Verstößen gegen Exportverbote kommt, bei der Strafbemessung oder der Verhängung von Sanktionen als mildernd gewertet.

Ausfuhrbegleitdokument und ATLAS - So ist der technische Ablauf

Für die Abgabe der elektronischen Ausfuhranmeldung steht dem Exporteur das System ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) zur Verfügung.

Die einzelnen Schritte von der Ausfuhranmeldung bis zum Abschluss des Exports stellen sich wie folgt dar:

– Die ausgefüllte Ausfuhranmeldung ist im internationalen Dokumenten-Standard EDIFACT an die Ausfuhrzollstelle zu übermitteln. Im Formular sind Daten zur auszuführenden Ware (Menge, Art), zum Bestimmungsort und zu Verladeorten anzugeben.

– Der Exporteur erhält das Ausfuhrbegleitdokument elektronisch in Form einer PDF-Datei und übergibt der Zollstelle die Ware. Im Ausfuhrbegleitdokument befinden sich unter anderem Angaben zum Exporteur, zum Warenempfänger, zur Ware und zum Ausfuhrverfahren. Auf dem Ausfuhrbegleitdokument befinden sich weiters ein Barcode sowie eine 18-stellige Nummer, die sogenannte Movement Reference Number (MRN). Das Ausfuhrbegleitdokument ist dann auszudrucken und der Sendung beizulegen. Für eine möglichst reibungslose Abwicklung empfiehlt es sich, das Dokument gut sichtbar und fest haftend an der Sendung anzubringen. Achtung: Um den Ausdruck korrekt vorzunehmen, müssen Sie die vorgegebene Schriftartdatei verwenden, die Sie auf der Website der Zollverwaltung finden und dort kostenlos herunterladen können.

– Als Exporteur haben Sie dann spätestens 2 – 4 Stunden bevor die Ware die Grenze überschreitet dem Zollamt eine Vorabmeldung vorzulegen. Dazu steht im ATLAS eine eigene Funktion zur Verfügung.

– Spätestens dann, wenn die Ware das EU-Gebiet verlässt, ist dem jeweiligen Grenzzollamt das Ausfuhrbegleitdokument in Papierform vorzulegen.

– Das Grenzzollamt führt dann nach einem Datenabruf aus einem zentralen Server Prüfschritte durch.

– Schließlich wird der Export bestätigt und der Exporteur erhält einen Ausgangsvermerk (AGV).

Welche Möglichkeiten der elektronischen Ausfuhranmeldung gibt es?

Als Exporteur können Sie die elektronische Ausfuhranmeldung auf unterschiedliche Weise vornehmen.

Sie können die Meldung über ATLAS selbst abgeben. Die dafür erforderliche Software ist allerdings recht teuer und muss in Ihrer IT-Landschaft implementiert werden. Ob sich die Anschaffung der Software auszahlt, hängt letztlich vom Exportvolumen ab, das Sie regelmäßig bearbeiten.

Wenn Sie die Abgabe der Meldungen selbst vornehmen wollen, aber zum Beispiel aus Kostengründen die Software nicht anschaffen möchten, können Sie sich eines Dienstleisters bedienen, der Ihnen die Benutzung seiner ATLAS-Software gegen Entgelt gestattet. Sie erhalten von diesem Dienstleister eine Identifikationsnummer, mit der Sie rechtsgültig signieren können.

Seefracht-Export Ablauf

Sie können auch ein Zollbüro als Vertreter nominieren. Dann übernimmt dieser Vertreter die komplette Abwicklung der zollrechtlichen Handlungen für Sie. Verantwortlich für die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften bleiben aber Sie selbst.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die “Internetausfuhranmeldung Plus” (IAA Plus) zu nutzen. Dabei kommt es zu einer elektronischen Dokumentenübermittlung über das Internet, ohne dass – wie bei ATLAS – ein zentraler Server verwendet wird.

Möglichkeiten der Erledigung der elektronischen Ausfuhranmeldung - was bietet sich wann an?

Wenn Sie regelmäßig ein hohes Ausfuhrvolumen zu bearbeiten haben, bietet sich die Verwendung einer Softwarelösung für die Teilnahme an ATLAS an. Insbesondere gilt dies, wenn Sie viele unterschiedliche Güter exportieren. Es gibt eine Vielzahl von Herstellern derartiger Software, die von der Zollverwaltung zertifiziert werden und auf deren Website angeführt sind.

 

Wenn Sie dagegen eher selten Waren exportieren, dies allerdings öfter als durchschnittlich zehn Mal im Monat der Fall ist, bietet sich die Beauftragung eines Dienstleisters an, der für Sie die Ausfuhranmeldung und weitere zollrechtliche Formalitäten erledigt.

 

Wenn ihr Exportvolumen sehr gering ist, erscheint die Nutzung des IAA Plus Service als für Sie beste Lösung. Alles, was Sie dafür brauchen, ist ein stabiler Internetzugang und ein ELSTER-Zertifikat, das Sie für die Signatur benötigen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Zollverwaltung.

Gut zu wissen:

Wichtig ist, dass Ihr ausländischer Lieferant die Handelsrechnung ohne die ausländische Umsatzsteuer ausstellt. Zusätzlich zu den gelisteten Angaben können eventuell zusätzliche Anforderungen hinzukommen.

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