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Ratgeber: Der Einspruch gegen den Zollbescheid – Bedeutung, Voraussetzungen, Wirkung

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Das Zollamt versendet Abgabenbescheide zur Zahlung der fälligen Zölle. Auch die Kraftfahrzeugsteuer wird seit einigen Jahren über die Hauptzollämter abgerechnet. Privatpersonen und gewerbliche Unternehmen können einen Bescheid vom Zollamt mit einer Zahlungsaufforderung erhalten. Bekommen Sie Post vom Zollamt, ist es wichtig, den Bescheid sorgfältig zu prüfen. Sollten Sie mit der Berechnung nicht einverstanden sein, müssen Sie den Zollbescheid nicht akzeptieren. Sie haben das Recht, Einspruch gegen den Abgabenbescheid vom Zoll einzulegen. Bestimmte Voraussetzungen sind für den Einspruch erforderlich. So müssen Sie eine Frist von einem Monat einhalten. Wenn Sie das Datum versäumen, ist ein Einspruch nicht mehr möglich. Dies bedeutet für Sie, dass Sie den offenen Betrag auch dann zahlen müssten, wenn er nicht gerechtfertigt wäre. Ferner haben Sie Ihren Einspruch zu begründen. Wenn Sie dies vernachlässigen, wird der Einspruch abgewiesen und Sie müssen den Betrag ebenfalls begleichen. Falsche Zollbescheide kommen in der Praxis vor. Deswegen ist es wichtig, dass Sie jeden Bescheid genau prüfen und gegebenenfalls in den Widerspruch gehen. Sie können den Einspruch selbst formulieren, die Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich.

Was ist ein Zollbescheid und wann wird er erstellt?

Zollbescheide haben die gleiche rechtliche Relevanz wie ein Steuerbescheid, da es sich im engeren Sinne um eine Steuerzahlung handelt. Dies bedeutet auch, dass das Zollamt bei Nichtzahlung in die Pfändung gehen kann, ohne dass ein Titel benötigt wird. Der Zollbescheid enthält die Mitteilung über eine Ware, die an den Adressaten des Bescheides überstellt wird und somit in seinen Besitz übergeht. Gleichermaßen handelt es sich um einen Gebührenbescheid, der die Zollabgabe mit einer entsprechenden Zahlungsaufforderung erhält. Da der Zollbescheid rechtlich dem Steuerbescheid gleichgestellt ist, handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Grundlage bildet der § 118 AO.

Zollbescheide können Fehler enthalten

Der Abgabenbescheid vom Zoll enthält Informationen zur Art der Ware, die eingeführt wurde. Weiterhin wird das Land aufgeführt, aus dem die Einfuhr erfolgte, sowie der Warenwert. All dies sind Grundlagen für die Berechnung des Zolls. Grundsätzlich kann ein Zollbescheid Fehler enthalten. So ist es möglich, dass der Wert der Ware falsch deklariert wurde oder dass es sich gänzlich um eine falsche Zuordnung handelt. Dies ist der Fall, wenn Sie die Ware gar nicht erhalten oder bestellt haben. Prüfen Sie jeden Zollbescheid ganz genau, auch dann, wenn Sie Empfänger der Waren sind und den Bescheid erwartet haben. Fehler kommen immer wieder vor. Wenn Sie rechtzeitig widersprechen und die Gründe darlegen, können Sie die Zahlung erfolgreich abwenden.

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Zollbescheid wird wie ein Steuerbescheid behandelt

Erhalten Sie einen Zollbescheid, können Sie diesen wie einen Steuerbescheid behandeln. Sie prüfen die Angaben und die formale Richtigkeit. Sollten Sie Einwände haben, gehen Sie in den Widerspruch. Beachten Sie dabei die Formalien: Sie müssen den Widerspruch schriftlich formulieren und er muss vor dem Ende der Widerspruchsfrist bei der Behörde eingegangen sein. Empfehlenswert ist ein Einschreiben, sodass Sie den Nachweis der Sendung erbringen können. Auch ein Einspruch per Mail ist alternativ möglich, da die Schriftlichkeit auf diesem Wege erfüllt wird.

Zu welchen Fehlern kann es im Zollbescheid kommen?

Haben Sie auf Ihrem Zollbescheid eine Auflistung der Einfuhrumsatzsteuer für eine oder mehrere Waren erhalten, die Sie aus dem Ausland eingeführt haben, so kann dieser Bescheid verschiedene Fehler enthalten. Für Sie ist es wichtig zu wissen, welche Fehler möglich sind. Nur wenn Sie das erkennen und in Ihrem Widerspruch darlegen können, erreichen Sie eine Änderung oder eine Rücknahme des Bescheides. Die möglichen Fehler fassen wir für Sie zusammen:

  • Zu hohe Veranschlagung der Zölle, der Einfuhrumsatzsteuer oder der Verbrauchssteuern
  • Der Zollwert wurde nicht als Bemessungsgrundlage anerkannt
  • Die Ware wurde in eine ungünstige Zolltarifnummer eingruppiert. Somit zahlen Sie höhere Zölle oder auch eine hohe Antidumpingabgabe
  • Aufgrund einer Zollprüfung droht Ihnen die Nachzahlung von Zöllen
  • Der Zoll kennt den Ursprungsort eine Ware nicht an (Dies ist häufig der Fall, wenn eine Herkunft aus China oder einem anderen asiatischen Land vermutet wird)
  • Sie haben eine verbindliche Zolltarifauskunft verlangt, diese wurde vom Zollamt aber nicht erteilt oder sie wurde widerrufen
  • Zollrechtliche Bewilligungen wurden widerrufen. Darunter zählen etwa ein Aufschubkonto, ein ermächtigter Ausführer, die AEO oder Ähnliches
  • Die Ausfuhrerstattung wurde nicht gewährt
  • Präferenznachweise wurden nicht anerkannt

Es gibt noch weitere individuelle Fälle, in denen ein Widerspruch gegen den Zollbescheid möglich ist. Sind Sie überzeugt, dass Sie den Widerspruch begründen können, sollten Sie ihn zunächst fristgerecht einreichen. Eine Rücknahme des Widerrufs ist später möglich. Wenn Sie den Fehler jedoch zu spät entdecken, können Sie keinen Widerruf mehr formulieren.

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Was genau ist ein Einspruch gegen den Zollbescheid und wann ist er sinnvoll?

Einen Einspruch gegen den Zollbescheid legen Sie ein, wenn Sie mit der Berechnung der Zollbehörde nicht einverstanden sind. Sie können einen formlosen Widerspruch einlegen, sollten aber Gründe benennen. Dabei ist es wichtig, dass es sich um relevante Gründe handelt, wegen derer ein Einspruch gestattet und möglich ist. Beachten Sie die Widerspruchsfrist von einem Monat, gerechnet ab dem Datum, an dem Sie das Schreiben erhalten haben. In der Regel wird der Zollbescheid in einem eingeschriebenen Brief versenden. Sie können das Empfangsdatum den Angaben auf dem Kuvert entnehmen. Beachten Sie, dass das Schreiben auch dann als zugestellt gilt, wenn Sie nicht zu Hause sind und den Brief nicht in Empfang nehmen konnten.

Später Widerspruch einlegen - in Ausnahmefällen möglich

In einigen Fällen, zum Beispiel bei Krankheit oder dem Nachweis einer langen Reise, können Sie eine “Wiedereinsetzung in den alten Stand” beantragen. Dies bedeutet, dass der Widerspruch auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Hier handelt es sich jedoch um einen Ausnahmefall: Sie müssen ganz genau darlegen, warum Sie den Brief innerhalb der Frist nicht entgegennehmen konnten. Die Gründe müssen Sie beweisen.

Ist der Einspruch sinnvoll?

Liegt einer der aufgelisteten Gründe vor, haben Sie die Ware gar nicht erhalten oder gibt es einen anderen offensichtlichen Fehler, ist ein Einspruch in jedem Fall sinnvoll. Die Mitarbeiter von der Zollbehörde prüfen Ihren Einwand und nehmen gegebenenfalls Korrekturen vor. Im besten Falle enthält der neue Bescheid eine niedrigere Summe, unter Berücksichtigung Ihrer Einwände.

Worauf ist bei der Einlegung eines Einspruchs gegen den Zollbescheid zu achten?

Möchten Sie einen Einspruch gegen den Abgabenbescheid vom Zoll einlegen, ist die Wahrung der Frist von einem Monat das wichtigste Kriterium, wenn Sie eine Bearbeitung Ihres Bescheides erreichen möchten. Ein Überschreiten der Frist gilt bis auf wenige Ausnahmen als Ausschlusskriterium. Achten Sie außerdem darauf, dass Sie alle relevanten Angaben zu Ihrer Person hinterlassen. Formulieren Sie Ihren Einwand aus und legen Sie nach Möglichkeit Beweise bei. Je detaillierter Sie arbeiten, desto größer ist die Chance, dass Ihr Einspruch zu Ihren Gunsten entschieden wird.

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Einspruchsfrist und Form

Bei der Formulierung Ihres Einspruchs müssen Sie die Einspruchsfrist beim Zoll unbedingt einhalten. Ihr Widerspruch muss innerhalb von einem Monat bei der zuständigen Zollbehörde eingegangen sein. Das Datum des Poststempels reicht nicht aus. Somit ist es wichtig, dass Sie den Widerspruch einige Tage vor der festgesetzten Frist absenden, um den rechtzeitigen Eingang zu gewährleisten. Geben Sie für den Brief etwas mehr Geld aus und versenden Sie ihn als Einschreiben. So können Sie im Internet verfolgen, wo das Schreiben verblieben ist. Sollte es nicht innerhalb von zwei bis drei Tagen ankommen, ist es empfehlenswert, dass Sie den Verlust melden. Wenden Sie sich auch an die Zollbehörde und teilen Sie unter Übermittlung Ihres Nachweises mit, dass Sie das Schreiben fristgerecht abgesendet haben.

Schriftliche Form ist erforderlich

Sie müssen den Einspruch grundsätzlich schriftlich formulieren. Es gibt mit der E-Mail eine Alternative zur Briefform. Seit einigen Jahren akzeptiert der Zoll offizielle Post wie einen Widerspruch als E-Mail. Somit erfüllen Sie mit dem Versand die Erfordernisse der Schriftform. Zudem ist das Versenden einer E-Mail günstiger als ein Einschreiben. Fordern Sie jedoch vom Zollamt eine Lesebestätigung und bitten Sie um eine kurze Rückmeldung, dass Ihr Schreiben innerhalb der Einspruchsfrist für den Zollbescheid eingegangen ist. Dann sind Sie bezüglich der Fristwahrung auf der sicheren Seite.

Der Adressat des Einspruchs

Ihr Einspruch beim Hauptzollamt kann nur dann die entsprechende Wirkung und Reaktion auslösen, wenn Sie die korrekte Adresse formulieren. Sie finden den Adressaten im Briefkopf Ihres Zollbescheides. Hier handelt es sich um das Hauptzollamt, das für Ihren Wohn- oder Geschäftssitz zuständig ist. Ein anderes Hauptzollamt wird Ihren Einspruch nicht entgegennehmen. Somit würde dieser als nicht zugestellt gelten. Beachten Sie weiterhin, dass Sie Ihren Namen, die korrekte Adresse und das Aktenzeichen vom Zollbescheid auf dem Briefkopf vermerken. Dann kann Ihr Einspruch schnell zugeordnet und bearbeitet werden.

Der Inhalt des Einspruchs

Ein Einzeiler, in dem Sie den Widerspruch formulieren, reicht für einen wirkungsvollen Widerspruch gegen den Zollbescheid nicht aus. Allerdings gibt es aber auch keine Formatvorlage, die Sie ausfüllen müssen. Sie können den Widerspruch formlos aufsetzen, müssen aber einige Dinge bezüglich des Inhalts beachten.

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Aktenzeichen für den Zollbescheid exakt benennen

Achten Sie darauf, dass Sie sich beim Aktenzeichen nicht verschreiben. Ein kleiner Zahlen- oder Buchstabendreher kann bewirken, dass Ihr Widerspruch nicht korrekt bearbeitet werden kann. Geben Sie neben Ihrem Namen und der Adresse auch das Datum an, an dem Ihnen der Bescheid zugestellt wurde. Auch das Datum der Absendung des Bescheides können Sie aufführen.

Begründen Sie Ihren Einspruch

Es ist dringend empfehlenswert, dass Sie für Ihren Einspruch eine gute Begründung liefern. Sie erhöhen mit einer plausiblen Begründung nicht nur die Aussichten auf den Erfolg des Widerspruchs. Sie verhindern auch, dass Sie eine Rückmeldung bekommen, nach der Sie innerhalb einer gesetzten Frist eine Begründung liefern müssen. Wenn Sie diese Frist dann versäumen, entscheidet das Zollamt nach Aktenlage. Dies bedeutet für Sie nicht selten, dass Sie einen negativen Bescheid bekommen.

Bezeugen Sie, dass Sie mit der Berechnung nicht einverstanden sind

Führen Sie in Ihrem Widerspruch aus, dass Sie mit dem festgelegten Betrag nicht einverstanden ist. Dies sollten Sie ausdrücklich so formulieren, um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen.

Sie können den Widerspruch selbst formulieren, die Hilfe eines Rechtsanwalts ist nicht notwendig. Möchten Sie sich jedoch vorab rechtlich beraten lassen, können Sie dies tun.

Welche Wirkung hat der Einspruch?

Die erwünschte Wirkung eines Widerspruchs ist die Änderung des Zollbescheides. In der Regel erhofft sich der Zahlungspflichtige, dass der Zollbescheid zu seinen Gunsten abgeändert wird, was bedeutet, dass er dann weniger zahlt. Dies ist jedoch nicht garantiert. Es kann vorkommen, dass Sie nach der Änderung des Bescheides mehr zahlen, etwa wenn der Behörde ein Fehler auffällt, der sich zu Ihren Gunsten eingeschlichen hat. Für Sie ist es somit wichtig zu wissen, dass der Widerspruch gegen einen Zollbescheid nicht automatisch eine geringere Last zur Folge hat.

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Behörde prüft den Bescheid

Mit dem Widerspruch erreichen Sie, dass die Behörde den Bescheid noch einmal auf Zweckmäßigkeit und Rechtmäßigkeit überprüft. Sollte tatsächlich ein Fehler vorliegen, wird dieser korrigiert. Es erfolgt eine rückwirkende Änderung des Bescheides, eine sogenannte Einspruchsentscheidung, die Ihnen schriftlich mitgeteilt wird.

Keine aufschiebende Wirkung

Beachten Sie, dass Sie trotz des Einspruchs den geforderten Betrag fristgemäß begleichen müssen. Sollten Sie das versäumen oder nicht einsehen, können Mahn- und Vollstreckungskosten auf Sie zukommen. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Deklarieren Sie deshalb eine “Zahlung unter Vorbehalt”. Das Zollamt erstattet Ihnen die Differenz, sollte Ihr Einspruch erfolgreich sein.

Welche Entscheidung ist möglich und was passiert, wenn der Einspruch abgewiesen wird?

Haben Sie einen Einspruch gegen den Zollbescheid eingelegt, sind grundsätzlich zwei Entscheidungen möglich:

  • Die Behörde gibt Ihrem Einspruch statt
  • Die Behörde weist Ihren Einspruch zurück

Sollte dem Einspruch stattgegeben werden, haben Sie Ihr Ziel erreicht. In der Regel bekommen Sie einen Teil der Zahlung oder sogar die gesamte Summe erstattet. Sollte die Behörde den Einspruch verwerfen, müssen Sie sich damit nicht abfinden. Sie haben erneut einen Monat Zeit, um zu entscheiden, ob Sie gegen den Bescheid Klage beim für das Zollamt zuständigen Finanzgericht einreichen möchten. Für Sie ist es wichtig zu wissen, dass Sie keinen zweiten Einspruch formulieren dürfen.

Verböserung des Zollbescheides

Die bereits erwähnte Erhöhung der Zollabgabe als Konsequenz des Einspruchs wird als “Verböserung” bezeichnet. Sollte dieser Fall nach Prüfung aller Voraussicht nach eintreten, werden Sie vorab darüber informiert. Sie können sich zur Sache äußern und Sie haben die Möglichkeit, den Einspruch ohne Folgen zurückzunehmen. In diesem Fall zahlen Sie die im ursprünglichen Bescheid festgesetzte Summe, und die Sache hat sich für Sie erledigt.

Zusammenfassung

Möchten Sie einen Einspruch gegen einen Zollbescheid einlegen, können Sie sich eine Mustervorlage aus dem Internet laden. Dieses Formular passen Sie an Ihren speziellen Fall an. Wenn Sie nicht genau wissen, wie Sie den Einspruch richtig formulieren sollen und keinen Rechtsbeistand nehmen möchten, sind die Mustervorlagen eine gute Alternative, um einen formgerechten Widerspruch mit allen relevanten Inhalten zu verfassen.

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