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Grundwissen Import, Export & Zoll: Ein aktueller Überblick

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Export-Zoll-und-Import

Seit Jahrhunderten heben Staaten Zölle als Mittel der Wirtschafts- und Außenhandelspolitik ein. In den meisten Fällen verfolgen sie damit das Ziel, die heimische Wirtschaft gegen Konkurrenz aus dem Ausland zu schützen. In selteneren Fällen (bei Ausfuhrzöllen) soll der Export bestimmter Güter aus der heimischen Volkswirtschaft verhindert werden. Das Zollrecht beinhaltet eine Vielzahl von Vorschriften, die in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen enthalten sind.

Sammeln Sie das nötige Grundwissen zum Thema Export, Import und Zoll!

Jeder, der zumindest hin und wieder Waren aus- oder einführt, sollte über ein profundes Grundwissen zum Thema Export und Import, Transport und Verzollung verfügen. Wirklich tiefes Wissen haben aufgrund der komplizierten Materie nur Spezialisten. Der gute Überblick ist aber wichtig, weil Verstöße gegen zoll- und außenhandelsrechtliche Bestimmungen regelmäßig mit hohen Strafen bedroht sind.

Zoll Grundwissen: Das sollten Sie wissen

Zölle sind Abgaben, die Staaten beim Wirtschaftsverkehr über Zollgrenzen hinweg einheben.

Zum Zoll-Grundwissen gehört der Überblick über die Rechtsnormen, welche die wesentlichen zollrechtlichen Bestimmungen enthalten. Das in der Europäischen Union relevante Zollrecht finden Sie im Zollkodex der Europäischen Union, kurz Unionszollkodex (UZK) genannt, sowie den dazu ergangenen Durchführungsvorschriften, den nationalen Durchführungsbestimmungen, dem Zolltarif der Gemeinschaften und in internationalen Abkommen, wenn sie zollrechtliche Inhalte haben. Nationale Regelungen gelten immer nur soweit, als europarechtliche Normen keine Regelung enthalten oder dem nationalen Recht eine entsprechende Gestaltungsbefugnis zuweisen. In Deutschland sind neben dem UZK insbesondere das Zollverwaltungsgesetz, die Zollverordnung und die Abgabenordnung zu beachten. Die deutsche Abgabenordnung zählt Zölle zu den Steuern.

Grundwissen zum Export

Von einem Export spricht man dann, wenn Waren aus dem Zollgebiet der Europäischen Union in ein Drittland verbracht werden. Wer regelmäßig mit dem Export von Waren zu tun hat, sollte sich ein fundiertes Grundwissen dazu aneignen.

Grundsätzlich ist der Exporteur für die Ausfuhrabfertigung zuständig, der Importeur hingegen für die Einfuhrabfertigung im Importland. Dies kann allerdings anders geregelt werden, so zum Beispiel dahingehend, dass der Verkäufer nicht nur die Ausfuhr-, sondern auch die Importformalitäten erledigt.

Im Exportgeschäft werden Waren oft über sehr weite Strecken mit unterschiedlichen Transportmitteln befördert. Dabei entstehen nicht nur Kosten, sondern auch Risiken, vor allem Verlust- und Schadensrisiken. Die Transportkosten sind gemeinsam mit den Kosten zur Risikoabsicherung (typischerweise Versicherungsprämien) sehr wesentlich für die Kalkulation des Warenpreises.

Wenn Sie Waren ins Ausland verkaufen, sollten Sie die unterschiedlichsten Aspekte der Ausfuhr mit ihrem ausländischen Geschäftspartner klar vertraglich regeln. Insbesondere gilt es, eindeutig festzulegen, wen von den am Export-Geschäft beteiligten Parteien welche Aufgaben und Verantwortungen treffen.

Wichtig ist es auch, die Kosten und Risiken klar zuzuteilen. Dazu gibt es immer wieder verwendete Vertragsklauseln, die in diesem Zusammenhang Verwendung finden. Die bekanntesten sind die “Incoterms” (“International Commercial Terms”). Diese werden von der Internationalen Handelskammer herausgegeben und regelmäßig überarbeitet. Es kommt ihnen allerdings keine Gesetzeskraft zu, sie werden nur verbindlich, wenn die Vertragsparteien privatrechtlich deren Geltung vereinbaren.

Von Bedeutung ist es, das richtige Transportmittel für die Exportware zu wählen. Die Entscheidung wird von der Art, der Größe und dem Gewicht der Sendung abhängen, sowie der Dauer des Transports und den Kosten. Für die Frachtkostenberechnung ist übrigen das Volumengewicht relevant. Sie sollten stets darauf achten, vom Transporteur eine klare und verbindliche Auflistung aller Preisbestandteile zu bekommen, die im Angebot enthalten sind.

Bei Kleinsendungen wird es sich in vielen Fällen anbieten, Kurierdienste mit dem Transport zu beauftragen. Darüber hinaus spielen der Transport mit dem LKW oder der Bahn, sowie die See- und die Luftfracht eine wesentliche Rolle. Bedenken müssen Sie, dass in manchen Fällen kombinierte Transporte (zum Beispiel LKW- und Seefracht) erforderlich sind. Von der Transportart hängt es oftmals ab, welche Transportpapiere zu erstellen und mitzuführen sind.

Seefracht-Sendungen kommen vor allem bei sperrigen Sendungen wie zum Beispiel großen Maschinen oder Anlagen in Betracht, lohnen sich aber in der Regel erst ab einem Transportgewicht von rund 500 Kilogramm.

Luftfracht bietet sich an, wenn eine besonders schnelle und verlässliche Zustellung erforderlich ist.

Beachten müssen Sie, dass für unterschiedliche Warenarten besondere Vorschriften gelten können, zum Beispiel für die Beförderung von Wertgegenständen oder bei Kühltransporten.

Wissenswertes zum Thema Import

Ein Import liegt vor, wenn eine Warensendung aus einem nicht zum Zollgebiet der Europäischen Union gehörigen Staat (Drittstaat) in das Unionsgebiet verbracht wird.

Die anzuwendenden Einfuhrzollsätze können Sie im Europäischen Zolltarif (EZT) abfragen. Dazu müssen Sie die 11-stellige Codenummer der Ware eingeben. Achtung: In den meisten Fällen werden Zollsätze nur dann korrekt angezeigt, wenn alle Stellen dieser Codenummer eingetragen werden. Es ist sehr wichtig, unkorrekte Abfragen und darauf beruhende unrichtige Zollanmeldungen zu vermeiden, weil der Importzoll beträchtliche Höhen – bis über 50% – erreichen kann.

Weil Importzölle sehr wesentliche Kostenfaktoren sind, sollten Sie noch vor einer Produktbestellung im Ausland die 11-stellige Codenummer ermitteln und die Zollbelastung recherchieren. Dies können Sie ebenfalls auf der EZT-Seite tun.

Abgesehen von Importzöllen müssen Sie beim Import aus Drittstaaten das deutsche Außenwirtschaftsgesetz beachten. Grundsätzlich sieht dieses vor, dass für den Warenverkehr mit dem Ausland keine Beschränkungen bestehen, es gibt allerdings nicht wenige Ausnahmen. So wird die Zulässigkeit der Einfuhr bestimmter Waren an die Erteilung einer Genehmigung gebunden, oder es sind für bestimmte Warenkategorien mengenmäßige Beschränkungen vorgesehen (so zum Beispiel im Textil- oder Stahlbereich).

Es gibt auch Einfuhrverbote, deren Verletzung üblicherweise besonders streng bestraft wird. Derartige Beschränkungen gibt es etwa für internationale geschützte Tier- und Pflanzenarten, die gar nicht in das deutsche Bundesgebiet gebracht werden dürfen. Diese strikten Beschränkungen bestehen zumeist im Interesse des Artenschutzes.

Wer ein Import-Geschäft betreiben möchte, muss eine Gewerbeanmeldung beantragen und ab einer gewissen Größenordnung eine Eintragung im Handelsregister vornehmen lassen, wenn nicht ohnehin bereits aufgrund der Rechtsform eine Registrierungspflicht besteht. Dies ist zum Beispiel bei Kapitalgesellschaften wie der AG oder der GmbH der Fall.

Wenn ein Unternehmen Exporte und Importe bei der Zollverwaltung anmelden möchte, muss es sich eine EORI-Nummer besorgen, und zwar schon ab dem ersten Ein- oder Ausfuhrvorgang.

Beachten müssen Sie, dass nach dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik jede Ware genau bezeichnet werden muss.

Wenn Sie Waren importieren, fallen wie gesagt Zölle an. Dabei können Drittlandszollsätze zur Anwendung kommen, aber auch Vorzugszölle. Weiters können Zollbefreiungen zu beachten sein, zum Beispiel bei bestimmten Ländergruppen wie den Mitgliedsstaaten der EFTA (Europäische Freihandelszone) oder bei Entwicklungsländern. Dafür muss aber natürlich eindeutig nachgewiesen werden, dass die Waren tatsächlich aus den Gebieten, für die es Begünstigungen gibt, kommen.

Neben dem Zoll fällt in der Regel auch die Einfuhrumsatzsteuer an. Diese ist eine besondere Form der Umsatzsteuer. Unternehmen, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, werden dadurch aber kostenmäßig nicht belastet, weil sie sich die Steuer von der Finanzverwaltung erstatten lassen können.

import-tipps
Gut zu wissen:

Wichtig ist, dass Ihr ausländischer Lieferant die Handelsrechnung ohne die ausländische Umsatzsteuer ausstellt. Zusätzlich zu den gelisteten Angaben können eventuell zusätzliche Anforderungen hinzukommen.

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