
Deutsches Exportkontrollrecht: Haftung, Verstöße, Beschränkungen, Prüfung & Strafen
Die Haftungsfrage ist im Exportkontrollrecht eindeutig geklärt. Viele Unternehmer wissen jedoch nicht, dass es kein eigenes Gesetz für Verstöße gegen das Exportkontrollrecht gibt. Es liegen Kataloge aus dem Strafrecht beziehungsweise über Ordnungswidrigkeiten zugrunde, nach denen die Haftung und die Auferlegung von Strafen erfolgen. Für Sie als Unternehmer ist es wichtig zu wissen, dass bei Verstößen gegen das Exportkontrollrecht nicht das Zollgesetz greift. Die Haftung übernimmt eine natürliche Person, in diesem Fall also der Unternehmer. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wer genau mit der Haftung belegt ist: Der Unternehmer selbst, der Mitarbeiter, der den Export abgewickelt hat oder der…