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Zollverfahren bei Just-in-Sequence-Lieferungen: Optimierung der Lieferkette

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Just-in-Sequence-Lieferungen bieten verarbeitenden Unternehmen besonders großes Potenzial. Es geht nicht nur um ein rechtzeitiges Eintreffen der Rohstoffe und Vorprodukte (Just-in-Time), sondern um die Bereitstellung der Materialien und Komponenten in der exakt erforderlichen Reihenfolge, um diese direkt in den Produktionsprozess einzubringen.

Diesem Verfahren der Logistik kommt besonders in Branchen mit komplexen Fertigungsprozessen eine wichtige Rolle zu, so beispielsweise in der Automobilindustrie. Gerade in zoll- und steuerrechtlicher Hinsicht ergeben sich für Just-in-Sequence-Lieferung spezielle Herausforderungen, mit denen sich Unternehmen (die internationale Handelsgeschäfte betreiben) beschäftigen sollten.

Just-in-Sequence – Bedeutung im internationalen Handel

Just-in-Sequence hat das Just-in-Time-Konzept in den letzten Jahren grundlegend erweitert. In vielen Produktionsbereichen ist es nicht mehr ausreichend, Produkte nur im richtigen Zeitfenster verfügbar zu haben. Damit Produktion und Lieferketten optimal ineinandergreifen, müssen die benötigten Bauteile, Rohstoffe usw. zur richtigen Zeit am entsprechenden Ort verfügbar sein.

Beispiel Autoindustrie: Wurden die Motoren für ein Fahrzeugmodell bereits an das Werk, in dem die Fertigung des Endprodukts erfolgt, geliefert, fehlt es jedoch an Bauteilen für den Rahmen, können die Fahrzeuge (Endprodukte) dennoch nicht fertiggestellt und der Produktionsprozess nicht abgeschlossen werden. Durch ein Just-in-Sequence-System wird in diesem Fall sichergestellt, dass alle notwendigen Bau- und Einzelteile an der Fertigungsstätte rechtzeitig und in der richtigen Reihenfolge zur Verfügung stehen. Damit ist in dem Werk eine direkte Verarbeitung der gelieferten Teile möglich und es reduzieren sich dort die Lagerbestände.

Ein weiterer Vorteil: Innerhalb der Unternehmen müssen Vorprodukte und Waren weniger häufig umsortiert werden. Die präzise Reihenfolge der Bauteillieferungen trägt somit zur Optimierung des Prozessmanagements und den Produktionsflusses bei.

Optimierung zwischen Lieferant, Empfänger und Zoll

Damit für Just-in-Sequence-Lieferungen deren Potenzial vollständig ausgeschöpft werden kann, braucht es einen reibungslosen Ablauf in der Beschaffung – sprich der Ermittlung des Bedarfs, der Planung innerhalb der Lieferkette und den Produktionsprozessen. Dies geschieht heute über den elektronischen Datenaustausch zwischen Abnehmer und Zulieferer.

Da sich die Just in Sequence Produktion am Fertigungstakt orientiert, muss die Anlieferung der Teile zeitlich passend und in der richtigen Sequenz ans Montageband erfolgen. Verzögerungen durch Fehler in der zollrechtlichen Behandlung stören damit nicht nur Lieferketten, sondern auch Produktionsprozesse.

Zollrechtliche Rahmenbedingungen für Just-in-Sequence-Lieferungen

Mit der praktischen Umsetzung von Just-in-Sequence-Lieferungen ergeben sich für verschiedene Konstellationen zollrechtliche Implikationen.

  • Ein Produkt wird aus dem Unionsgebiet in ein Drittland zur Weiterverarbeitung überführt und anschließend als Teil eines Veredelungserzeugnisses wieder eingeführt (passive Veredelung).
  • Nach Deutschland oder in die Europäische Union (EU) werden Produkte eingeführt und weiterverarbeitet. Hier sind zwei Situationen denkbar. Das Endprodukt verlässt das Unionsgebiet wieder oder wird in den freien Warenverkehr überführt.

Für beide Situationen sind hinsichtlich der Just-in-Sequence-Lieferungen unterschiedliche Rahmenbedingungen zu beachten. Die aktive und passive Veredelung als Zollverfahren basieren auf Art. 210 lit. d Unionszollkodex (UZK) und ermöglicht eine Behandlung ohne das Anfallen von Abgaben. Für beide Varianten sind die zollrechtlichen Vorgaben zur Überführung der Waren in die jeweiligen Veredelungsprozesse zu beachten.

Just-in-Sequence-Lieferungen als passive Veredelung

Damit eine Lieferung als passive Veredelung anerkannt wird, muss zunächst eine Überführung in das Verfahren durch die zuständige Ausfuhrzollstelle erfolgen. Dazu ist eine Ausfuhranmeldung durchzuführen, was elektronisch im ATLAS-Verfahren erfolgt.

Unternehmen können hier sowohl zur Standardzollanmeldung oder der vereinfachten Zollanmeldung greifen. Wichtig: Die passive Veredelung setzt einen Antrag und dessen Bewilligung durch den Zoll voraus. Unternehmen stellen den Antrag entweder in vereinfachter Form, basierend auf der Zollanmeldung, oder auf dem förmlichen Weg.

Just-in-Sequence-Lieferungen als aktive Veredelung

Sollen Waren in das Unionsgebiet zur Verarbeitung ein- und mit dem Veredelungserzeugnis wieder ausgeführt werden, kann die abgabenfreie Behandlung beim Zoll erfolgen. Diese setzt voraus, dass das Verfahren der aktiven Veredelung beantragt und bewilligt wurde. Wie im Fall der passiven Veredelung kann auch hier wieder eine vereinfachte Antragstellung und Bewilligung mittels Zollanmeldung oder eine förmliche Antragstellung an und Bewilligung durch das Hauptzollamt erfolgen.

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Just-in-Sequence-Lieferungen über Zolllager

Im Rahmen des Warenverkehrs aus einem Drittland in das Unionsgebiet kann für Just-in-Sequence-Lieferungen auch das Zolllagerverfahren in Betracht gezogen werden. Dabei verschiebt sich das Lagerhaltungsrisiko vom Empfänger auf den Lieferanten. Hintergrund: Mit dem Verfahren werden Nicht-Unionswaren unter zollamtlicher Überwachung gehalten.

Für die Dauer des Verfahrens werden die Waren/Güter von der Erhebung von Einfuhrabgaben ausgenommen. Ist die Einrichtung eines Zolllagers durch einen privaten Inhaber im Verfahren möglich, bietet sich die Möglichkeit zur Optimierung der Transportprozesse. Unternehmen, die eine entsprechende Lieferkette aufbauen wollen, können dafür die Expertise von professionellen Verzollungsbüros heranziehen, um mittels deren Kompetenz Fehlerquellen zu erkennen und zu vermeiden.

Optimierungsmöglichkeiten für die Just-in-Sequence-Lieferungen

Um die Vorteile von Just-in-Sequence-Lieferungen optimal zu nutzen, müssen Unternehmen mit Lieferanten nicht nur den Versand und die Bereitstellung der Waren minutiös planen. Es braucht an dieser Stelle auch Know-how, um das Handling unter zollrechtlichen Aspekten zu optimieren. Dazu ist die Frage zu klären, welches Verfahren sich für die Waren und Prozesse besonders eignet.

Hinsichtlich der praktischen Umsetzung von Just-in-Sequence-Lieferungen ist es von Bedeutung, durch umfassende Dokumentationen die Zollabwicklung so einfach wie möglich zu gestalten. Ein wichtiges Element ist hier die korrekte Bestimmung des Zollwertes (der im Regelfall dem Transaktionswert für die eingeführten Waren entspricht). Gerade für komplexe Just-in-Sequence-Lieferungen müssen Vereinbarungen zwischen Lieferant und Empfänger so getroffen werden, dass diese für die Zollverwaltung nachvollziehbar sind, um Beanstandungen und Verzögerungen von vornherein zu vermeiden.

Damit die Lieferkette nicht gestört wird, ist außerdem zu prüfen, ob das Verfahren der passiven oder aktiven Veredelung korrekt beantragt und bewilligt wurde. Die Nutzung der verschiedenen Zollverfahren bietet aus unternehmerischer Sicht Vorteile, ist aber unter Berücksichtigung der individuellen Rahmenbedingungen für die jeweilige Lieferkette zu bewerten.

Optimierungspotenzial eröffnet sich zudem durch den Status des „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (AEO, Authorised Economic Operator). Zu den Vorteilen gehören unter anderem:

  • zollrechtliche Vereinfachung wie die Möglichkeit, einen verkürzten Datensatz zu übermitteln,
  • eine Verringerung der Prüfkadenz durch den Zoll im Vergleich zu Nicht-Inhabern des Zertifikats,
  • eine Reduzierung der Sicherheiten, die in Zollverfahren zu hinterlegen sind.

Da im Rahmen der Just-in-Sequence-Lieferketten regelmäßige Grenzübertritte von Waren stattfinden, ist die Nutzung vereinfachter Zollanmeldungen nach Art. 166 UZK ein weiterer Ansatzpunkt, um die Lieferung zu optimieren. Dieser Schritt muss durch die Zollbehörden bewilligt werden.

Eine reibungslose Abwicklung erleichtern digitale Systeme, welche nicht nur die Zollanmeldung vereinfachen, sondern auch eine Überwachung der einzelnen Prozesse ermöglichen. Hierdurch werden die Compliance-Beauftragten oder -Abteilungen in die Lage versetzt, mögliche Fehlerquellen schnell und effizient zu erkennen. Gleichzeitig ermöglicht der Aufbau einer digitalen Infrastruktur die Echtzeit-Kommunikation und erleichtert die elektronische Verwaltung von Präferenznachweisen und Ursprungserklärungen.

Fazit: Durch Digitalisierung und die richtigen Zollverfahren Lieferketten optimieren

Unternehmen sind immer stärker darauf angewiesen, ihre Produktionsabläufe zu optimieren. Dazu gehört auch eine effiziente Gestaltung der Lagerwirtschaft. Heute müssen Waren und Vorprodukte nicht nur zur richtigen Zeit verfügbar sein, im Idealfall liegen sie genau dann am Band, wenn sie verbaut werden müssen. Just-in-Sequence-Lieferungen sind eine logistische Herausforderungen – auch im zollrechtlichen Kontext. Damit alles ineinandergreift, müssen sich Unternehmen für das richtige Zollverfahren entscheiden und die Voraussetzungen für ein reibungsloses Handling beim Zoll schaffen.

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