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Zollverfahren in der Türkei & Ablauf: Warenverzollung beim Import

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Die politische Beziehung zwischen der Türkei und der Europäischen Union ist bereits seit Jahren angespannt. Vor gut einem Jahrzehnt wurde entschieden, dass die Türkei nicht Teil der EU werden würde. Eine Entscheidung, die nicht nur die Politik stark beeinflusste. Doch selbst wenn der Tourismus bereits seit einigen Jahren deutlich zurückgeht und die politischen Beziehungen nicht leicht sind, wird zwischen der Türkei und der Europäischen Union starker Handel betrieben.

Der Warenwert der Ladungen, die jährlich von Deutschland in die Türkei importiert wurden, erreichte im Jahr 2022 sein bisheriges Hoch von beinahe 27 Milliarden Euro. Die größte Gruppe kann Gütern der gewerblichen Wirtschaft zugeordnet werden. Doch auch Lebensmittel oder landwirtschaftliche Erzeugnisse werden von der EU in die Türkei exportiert.

Auch deutsche Unternehmen beschäftigen sich immer stärker mit dem Export ihrer Erzeugnisse in die Türkei. Doch das Zollrecht und die Einfuhrbestimmungen für die Türkei gestalten sich trotz des bestehenden Freihandelsabkommens komplex. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Konzerne dafür, ein Expertenteam mit der Abwicklung des Imports von Waren in die Türkei zu beauftragen.

Erfahren Sie hier, welche Zollverfahren bei der Einführung von deutschen oder allgemein europäischen Gütern in den türkischen Handelsraum angewandt werden.

Zollverfahren (Überführung in den freien Verkehr) beim Import in die Türkei

Wenn Güter aus Drittländern in die Türkei importiert werden, kommen für die Zollabwicklung mehrere Verfahren in Frage. Das sind zum Beispiel:

  • Aktive Veredelung
  • Zolllagerverfahren
  • Wiederausfuhr
  • Passive Veredelung
  • Vorübergehende Verwendung
  • Umwandlung

Zollanmeldung

Wenn die Zollanmeldung angenommen wird, dann entstehen zu diesem Zeitpunkt auch die Einfuhrabgaben. Dazu zählen neben dem Zoll auch die sogenannten Einfuhrnebenabgaben, wie Sonderverbrauchsteuer und Mehrwertsteuer. Wichtig ist hierbei, dass nur Unternehmen, die in der Türkei bei der Steuerverwaltung registriert sind, die Einfuhrumsatzsteuer verrechnen lassen können.

Von der zuständigen Zollbehörde wird geprüft, ob die Waren irgendwelchen Auflagen oder Beschränkungen unterliegen. Ist das der Fall, dann müssen die notwendigen Bescheinigungen vorgelegt werden.

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Zollabfertigung

In der Türkei gibt es ein elektronisches System mit dem Namen BILGE, über das sowohl die Zollanmeldung als auch die Abfertigung beim Zoll erfolgen. Alle zugelassenen Zollagenten der Türkei sind an dieses System angeschlossen und können auf die Daten zugreifen.

Unter normalen Umständen sind nur solche juristischen und natürlichen Personen als Zollanmelder zugelassen, die in der Türkei ansässig sind. Hierfür ist es notwendig, sich offiziell bei der Zollverwaltung in der Türkei registrieren zu lassen. Für die Registrierung als Zollanmelder müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

  • Handelsregisterauszug
  • Unterschriftenmappe
  • Steuerbescheinigung
  • Unterschriftenmappe
  • Ausweiskopie der bevollmächtigten Person, unter Umständen auch Vollmachten

Wenn Personen oder Unternehmen als besonders vertrauensvoll und verlässlich gelten, dann können sie zum zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) ernannt werden. Es muss allerdings erwähnt werden, dass es in der Türkei bisher nur wenige Personen gibt, die als AEO eingetragen sind und von den Vereinfachungen der Zollkontrollen profitieren können. Das Antragsverfahren in der Türkei basiert auf dem Artikel 5 des türkischen Zollgesetztes und kann analog zum europäischen Zollkodex betrachtet werden. Es kann sowohl mit einer indirekten Vertretung als auch mit einer direkten Vertretung gehandelt werden. Die direkte Vertretung erfolgt in der Regel über einen Zollagenten.

Auf Grund der Komplexität der einzelnen Vorschriften wird empfohlen, die professionellen Dienstleistungen eines solchen Agenten in Anspruch zu nehmen. Dadurch kann der Exportprozess ohne Zwischenfälle abgewickelt werden.

Begleitpapiere

Es gibt bestimmte Begleitpapiere, die der Warensendung stets beizufügen sind:

  • Ein Präferenznachweis EUR.1 oder EUR-MED
  • Frachtpapiere (Luftfrachtbrief, Konnossement, Bahnfrachtbrief)
  • Warenverkehrsbescheinigung A.TR für die Türkei
  • Ursprungszeugnis (grundsätzlich nur, wenn von der Zollstelle in der Türkei gefordert, außer bei Produkten, die besonderen Schutzmaßnahmen unterliegen)
  • Unter Umständen weitere benötigte Dokumente sind: Analysezertifikat, Konformitätserklärung
  • Handelsrechnung mit allen herkömmlichen Angaben für die Türkei (Datum, Adresse, Name und Anschrift von Verkäufer und Käufer, Menge, Zolltarifnummer usw.)
  • Vorauszahlungsbeleg, beispielsweise bei Quellensteuer
  • Kombinierte Pack- und Gewichtsliste

Wenn die Waren in der Türkei ankommen, muss die summarische Anmeldung innerhalb eines Tages bei der zuständigen Zolleingangsstelle eingehen. Das geschieht auf elektronischem Weg über das bereits erwähnte System. Die Frist für den Erhalt der zollrechtlichen Bestimmung beträgt normalerweise 20 Tage ab dem Zeitpunkt der Zollanmeldung. Für Waren, die auf dem Seeweg transportiert werden, liegt die Frist bei 45 Tagen.

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Besondere Zollverfahren beim Import in die Türkei

Wie beim Handel mit Russland, China oder anderen Ländern, gibt es auch beim Import von Waren in die Türkei verschiedene Zollverfahren, die als besondere Zollverfahren gelistet werden:

Versandverfahren

Waren, die zum Eigengebrauch gedacht sind und ein Gewicht von 30 kg, beziehungsweise einen Warenwert von 1.500 Euro nicht überschreiten, dürfen mit dem Postversand in die Türkei eingeführt werden. Wenn die Warensendung aus der Europäischen Union stammt, dann fallen für den Käufer 18 Prozent Zoll an. Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass man den korrekten Warenwert auf dem Paket angibt. Die Sendungen werden unter Umständen vom türkischen Zoll geöffnet und überprüft. Die entfallenden Gebühren werden entweder direkt an den Kurier gezahlt, der die Ware ausliefert. Oder aber sie werden per Online-Banking vom Käufer der Ware überwiesen. Es gibt Ausnahmen von dem Zollsatz, wenn es sich bei den Produkten um Bücher, Zeitschriften, Zeitungen oder etwas ähnliches handelt und die Sendung einen Wert von 150 Euro nicht übersteigt.

Es gibt bestimmte Produkte, deren Versand über den Postweg nicht erlaubt ist. Dazu gehören:

  • Tabakwaren
  • Mobiltelefone
  • Tabakwaren
  • Kosmetikprodukte
  • Tierische Erzeugnisse
  • Alkoholische Getränke
  • Drogen
  • Waffen

Es gibt eine Ausnahme bei Nahrungsergänzungsmitteln. Wenn eine Person in der Türkei die Produkte als Teil einer gesundheitlichen Behandlung bestellt, dann darf er dies tun. Er muss allerdings beim türkischen Zoll durch ein ärztliches Rezept beweisen, dass er die Nahrungsergänzungsmittel benötigt.

Sobald eine Warensendung einen Gesamtwert von 1.500 Euro überschreitet, gilt sie als Import.

Vorübergehende Verwendung

Es gibt Waren, die beispielsweise auf Messen ausgestellt werden sollen und deshalb nur vorübergehend in die Türkei verfrachtet werden. Solche Güter können zur vorübergehenden Verwendung angemeldet werden. Es sollen für Exporteure aus der Europäischen Union besondere Vereinfachungen geschaffen werden. Dazu dient in der Türkei das Carnet ATA-Verfahren. Auf dem Carnet ATA werden alle Vorgänge, darunter die Ausfuhr aus der Europäischen Union, der Transit durch andere Länder, die Einfuhr in die Türkei, die Wiederausfuhr aus der Türkei und die Wiedereinfuhr in die EU, gesammelt behandelt.

Die Sicherheiten werden bei diesem Verfahren von der Deutschen Industrie- und Handelskammer übernommen, weshalb sie nicht vom Zollanmelder in der Türkei vorgebracht werden müssen. Wenn Sie von dem Carnet ATA Gebrauch machen möchten, beantragen Sie dieses bei der zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer) in Deutschland.

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Veredelung

Vom Veredelungsverfahren wird Gebrauch gemacht, wenn Rohwaren von der Europäischen Union in die Türkei verfrachtet werden, um dort weiterverarbeitet und anschließend wieder in die EU gebracht zu werden. Bei einem solchen Verfahren müssen keine normalen Steuern oder Zölle gezahlt werden. Es werden allerdings gewisse Sicherheiten gefordert, die bei der Wiederausfuhr durch die zuständige Behörde zurückerstattet werden.

Interessant ist dieses Verfahren auch deshalb, weil bei der Wiedereinfuhr in das ursprüngliche Zollgebiet lediglich Einfuhrabgaben für den Wertzuwachs der Waren zu entrichten sind. Der Wert der Rohwaren, die zu einem früheren Zeitpunkt ausgefahren wurden, wird hierbei nicht berücksichtigt.

Auf Grund des bestehenden Freihandelsabkommens fallen bei der Einfuhr in die Türkei keine Zölle an, solange es sich um Freiverkehrswaren handelt oder ein Ursprungszeugnis erbracht werden kann. Deshalb beschränken sich die finanziellen Vorteile beim Veredelungsverfahren in erster Linie auf die Höhe der Steuern.

Aus Sicht der Europäischen Union handelt es sich um einen passiven Veredelungsverkehr, während dieses Zollverfahren für die Türkei eine aktive Veredelung darstellt.

Zolllager

Es gibt Waren, die in der Türkei für eine sofortige Weiterverwendung gebraucht werden. Ist das nicht der Fall, dann kann man die Zwischenlagerung in einem Zolllager in der Türkei in Betracht ziehen. Sinnvoll ist das vor allem, wenn es bisher noch keinen endgültigen Abnehmer für die Produkte gibt, die Warenladung aber hohen Abgaben unterliegt. Durch das Verfahren des Zolllagers kann ein Zahlungsaufschub erreicht werden. Die Abgaben erfolgen immer dann, wenn ein Teil der Ware aus dem Zolllager in den Handelsraum der Türkei überführt wird.

Fazit zu den Zollverfahren beim Import in die Türkei

Neben den einzelnen Zollverfahren ist für Unternehmen, die ihre Waren in die Türkei exportieren auch wichtig, welche Zölle, Einfuhrabgaben und Steuern bei der Einfuhr in die Türkei gezahlt werden müssen.

Die Auflagen und Vorschriften sind komplex. Es müssen zahlreiche gesetzliche Grundlagen beachtet werden, die einer stetigen Veränderung unterliegen. Eine Zollagentur kann die gesamte Zollberatung für Exporte in die Türkei übernehmen, die Einfuhrabgaben für Sie berechnen und auch eine Präferenzkalkulation für die Türkei durchführen.

Nehmen Sie bei Fragen gerne Kontakt zu uns auf! Wir beraten Sie professionell und ausführlich, gehen auf Ihre Probleme oder Sorgen ein und beantworten selbst die komplexesten Fragen.

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