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Handelsbeziehungen, Einfuhrbestimmungen & Zollrecht der Türkei: Überblick für Exporteure

Inhaltsverzeichnis
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Der Außenhandel ist für Unternehmen in Deutschland ein wichtiges Standbein. Doch es kommen immer wieder Fragen auf, welche Vorschriften für den Handel mit Unternehmen in anderen Ländern gelten. Dabei ist neben dem Bestimmungsland auch die Art der Ware zu bedenken. Bestimmte Produkte benötigen eine Einfuhrgenehmigung. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Einfuhrbestimmungen für den Handel mit der Türkei gelten. Sie finden heraus, wie die Ware registriert werden muss und welche Dokumente zu beantragen sind. Auf diese Weise können Sie Verzögerungen vermeiden und die Geschäftsprozesse mit Ihrem Partnerunternehmen problemlos abwickeln.

Wenn Sie Fragen zu einem individuellen Vorgang haben oder Hilfe beim Export von Produkten benötigen, dann kontaktieren Sie uns gerne. Unser Expertenteam im Verzollungsbüro Butz berät Sie persönlich und begleitet Sie durch den Import- oder Exportvorgang mit der Türkei.

Die Türkei und ihre Handelsbeziehungen mit der EU

Für die Türkei ist die Europäische Union der wichtigste Handelspartner. Im Jahr 2020 machten die Geschäfte mit der EU mehr als 35 Prozent des türkischen Außenhandels aus. Der Umfang des Handels zwischen den beiden Parteien erreichte eine Höhe von 132 Milliarden Euro. Im Jahr 1996 trat die Zollunion zwischen der EU und der Türkei in Kraft. Seitdem hat sich der bilaterale Handel mehr als vervierfacht. Doch von dem Abkommen profitieren nicht alle Produkte. Während Industriegüter vollständig eingeschlossen sind, gilt für landwirtschaftliche Waren, Kohle und Stahl ein Präferenzabkommen. Die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie Dienstleistungen sind von den Vorteilen der Zollunion ausgeschlossen. Doch was bedeutet dies für den Handel zwischen der Türkei und den Ländern der Europäischen Union?

Die Zollunion EU-Türkei

Bereits im Jahr 1963 wurde im Assoziationsabkommen von Ankara eine Zollunion zwischen Europa und der Türkei vorgesehen. Am 1. Januar 1996 wurde die Endphase eingeleitet, die mit einer Reihe rechtlicher Angleichungen einherging und die Implementierung der Zollunion zwischen der Türkei und der EU darstellte. Unternehmer, die mit industriellen Gütern handeln, profitieren von der Zollunion zwischen der Türkei und der Europäischen Union. Im Zuge der Zollunion wurden mengenmäßige Beschränkungen und Zölle für den Handel zwischen Türkei und EU abgeschafft.

Waren, die ihren Ursprung in einem Drittland haben, müssen erst in den freien Verkehr überführt werden, bevor sie zwischen der EU und der Türkei versendet werden können. Die Warenverkehrsbescheinigung A.TR bildet den Nachweis für die Freiverkehrseigenschaft der transportierten Waren. Das Freihandelsabkommen zwischen der Türkei und der EU beschränkt sich auf Industriegüter.

Die Präferenzabkommen für Agrarprodukte und EGKS-Waren

Agrarprodukte und Produkte aus Kohle oder Stahl sind von der allgemeinen Zollunion zwischen der Türkei und Europa ausgeschlossen. Es besteht jedoch ein Präferenzabkommen, weshalb es beim Handel mit diesen Gütern zu Zollbegünstigungen kommt. Allerdings greift das Abkommen nur für Ursprungswaren.

Darunter werden Waren verstanden, die ihren Ursprung vollständig oder teilweise in einem bestimmten Land oder Gebiet haben. Agrarprodukte, die ursprünglich aus einem Drittland stammen, können die Anforderungen für das Präferenzabkommen nicht erfüllen. Sie erhalten deshalb keine Zollvergünstigungen beim Handel zwischen der EU und der Türkei.

Produkte gelten dann als Ursprungswaren, wenn sie entweder vollständig oder zumindest teilweise in einem Land der entsprechenden Zollunion hergestellt werden. Die Anforderungen werden erfüllt, wenn ein Produkt seinen Ursprung in einem Drittland hat, in der Türkei oder der EU jedoch maßgeblich verändert wird. Im Ursprungsprotokoll wird festgehalten, welche Eigenschaften Ware aufweisen muss, damit sie als Ursprungsware aus den Vertragsstaaten angesehen wird. Es sind Präferenznachweise in Form von Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 in der Türkei oder in der EU vorzulegen.

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Internationale Freihandelsabkommen der Türkei und Mitgliedschaft in der WTO

Die Türkei ist seit dem Jahr 1995 ein Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO). Diese Mitgliedschaft geht mit einer ganzen Reihe internationaler Handelsabkommen einher. Mittlerweile besitzt die Türkei mit mehr als 23 Staaten auf der ganzen Welt ein Freihandelsabkommen. Darunter befinden sich unter anderem Südkorea, Marokko, die Schweiz, Venezuela oder das Vereinigte Königreich. Mit anderen Ländern wie Ghana, Sudan oder Libanon wurden die Verhandlungen bereits abgesprochen, auch wenn die Handelsabkommen bisher noch nicht in Kraft getreten sind. Aktive Verhandlungen herrschen derweil mit Ländern aus Südamerika und Afrika.

Das europäische Zollunionfreihandelsabkommen ist für die Türkei aus wirtschaftlicher Sicht von großem Interesse, denn Europa gilt als wichtigster Handelspartner.

Ausfuhrbestimmungen beim Export aus Deutschland und der EU in die Türkei

Für alle Waren, die aus Deutschland oder Europa in die Türkei überführt werden sollen, muss eine Warenverkehrsbescheinigung A.TR vorgelegt werden. Es gibt keine Bagatellgrenze, was bedeutet, dass diese Vorschrift selbst für Warensendungen gilt, die einen geringen Wert haben. Die notwendigen Ausfuhrpapiere für die Türkei werden vom zuständigen Binnenzollamt ausgestellt und sind rechtzeitig zu beantragen, was sich in der Praxis unter Umständen als nicht ganz so einfach gestaltet. Wenn die Waren ausgefahren werden, muss in die Warenverkehrsbescheinigung A.TR auch die Movement Reference Number (MRN) eingetragen werden. Diese wird allerdings erst bei der Anmeldung erstellt, weshalb es im Alltag des Zollgeschehens zu Komplikationen kam. Aus diesem Grund wurden im Jahr 2009 Absprachen mit der Bundesfinanzdirektion Südost getroffen. Um Verzögerungen zu vermeiden, kann man die Warenverkehrsbescheinigung A.TR im Voraus abstempeln lassen. Die Voraussetzung hierfür ist, dass das zuständige Hauptzollamt eine Bewilligung als Ermächtigter Ausführer ausstellt. Ist diese Anforderung erfüllt, dann kann auf der vorab gestempelten Warenverkehrsbescheinigung A.TR im Feld 12 auch eine unternehmensinterne Nummer eingetragen werden. Beispielsweise eine Auftragsnummer oder eine Rechnungsnummer. Wichtig ist hierbei, dass die Nummer auf der Warenverkehrsbescheinigung A.TR unmissverständlich dem jeweiligen Ausfuhrvorgang zugeordnet werden kann.

Darüber hinaus gelten die allgemeinen Ausfuhrbestimmungen für Warenausgänge aus der Europäischen Union. Wie der Zoll abgewickelt wird, welche Verfahren eingeleitet werden müssen, welche und wie die Abfertigung funktioniert, können Sie hier in unserem Magazin nachlesen. Die Exportdokumente für die Türkei unterscheiden sich nicht von Ausfuhrpapieren, die für Exportprozesse in andere Länder mit Präferenzabkommen benötigt werden.

Einfuhrbestimmungen beim Import in die Türkei

Das Zollabkommen zwischen der EU und der Türkei hat die Prozesse beim Import von Waren in die Türkei deutlich vereinfacht, weil das Zollrecht in der Türkei größtenteils den Vorschriften der Europäischen Union angeglichen wurde. Dennoch gelten bestimmte Sonderregelungen, die von den türkischen Behörden genauestens kontrolliert werden.

Welche Einfuhrverbote herrschen, wie die Waren zu kennzeichnen sind, wie die Vorschriften beim E-Commerce aussehen und wie die anderen Zollvorschriften der Türkei zu werten sind, erfahren Sie hier.

Einfuhrverbote

Die Marktüberwachungs- und Kontrollbehörde kontrollieren die Importe in die Türkei in einigen Fällen direkt. Meist geben sie diese Aufgabe jedoch an die türkische Zollverwaltung ab. Neben den herkömmlichen Methoden, darunter Dokumentenkontrolle oder Warenbeschau, werden auch innovative Systeme angewendet. Das elektronische System TAREKS ist mit allen beteiligten Behörden in direkter Weise verbunden. Die Kommunikation mit den eingebundenen Sachbearbeitern erfolgt in vollem Maße über das elektronische System. Die Intensität der Kontrollen orientiert sich an den Ergebnissen einer integrierten Risikoanalyse. Wenn die Ware alle Einfuhrbestimmungen erfüllen kann, wird die Einfuhr genehmigt. Hierfür wird eine Referenznummer vergeben.

Es empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einer Zollagentur, die in besonderen Fällen den Kontakt zu einem Experten mit produktsicherheitsrechtlichem Spezialwissen sucht. In der Türkei sind die Zollstationen ein kurzer Zwischenstopp. Sie sind allerdings nicht dafür zuständig, die Konformität von Produkten zu analysieren und zu bewerten. Diese Aufgabe fällt in den Zuständigkeitsbereich des zuständigen Ministeriums, weil die Vorschriften häufig technisch anspruchsvoll sind.

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Importverordnungen und Produktkonformitätserlasse

In den Importverordnungen ist detailliert festgehalten, welche Vorschriften Güter, welche in die Türkei importiert werden sollen, zu erfüllen haben. Die Informationen umfassen die unterschiedlichsten Waren, darunter beispielsweise Messer, Chemikalien, Schusswaffen, Düngemittel, Süßstoffe, medizinische Testkits oder Banknoten.

In den Produktkonformitätserlassen befinden sich alle Einzelheiten rund um die Bestimmungen, die in Bezug mit der Qualitätssicherung und dem Verbraucherschutz zu beachten sind. Davon sind eine ganze Reihe an Produkten betroffen, zum Beispiel Einwegfeuerzeuge, Schläuche und Rohre aus Weichkautschuk, Feuerlöschgeräte, Schreibwaren, Impfstoffe, Tabakwaren und Spielwaren.

Aus den Verordnungen geht hervor, welche Genehmigungsverfahren vor der Einfuhr der Waren abgeschlossen werden müssen. Zu beachten ist hierbei, dass sich die Vorschriften und türkischen Gesetze nicht immer mit den Vorschriften der Europäischen Union decken. Es ist bis ins kleinste Detail geregelt, welche Anforderungen in der Türkei an die Produkte selbst, ebenso jedoch an ihre Verpackungen gestellt werden. Wenn Verpackung und/oder Produkt die Vorschriften nicht erfüllen kann, dann dürfen die Waren nicht in der Türkei vermarktet werden.

Wenn die Güter, welche in die Türkei importiert werden sollen, von den Einfuhr- oder Produktsicherheitsverordnungen erfasst werden, dann muss bereits vor der Anmeldung beim Zoll der Antrag auf Einfuhrerlaubnis gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt direkt bei der Kontrollbehörde, die Zollstellen erfüllen lediglich die Funktion eines kurzen Zwischenstopps. Damit die Einfuhrerlaubnis erteilt werden kann, müssen detaillierte Angaben in Papierform vorgelegt oder in ein elektronisches Meldesystem eingespeist werden.

Die Komplexität der türkischen Vorschriften ist nicht zu unterschätzen. Deshalb ist es sinnvoll, einen Experten auf diesem Gebiet ins Boot zu holen. Auf diese Weise können wichtige Daten bereits im Voraus abgeklärt werden und man kann unnötige Verzögerungen verhindern.

Einfuhrerlass 2023 für Alkoholika und Tabakwaren

Am 31. Dezember 2022 wurde von der Türkei ein Einfuhrerlass bekannt gegeben. Je nachdem, in welcher Gruppe sich die Zolltarifnummer befindet, gelten folgende Vorschriften:

  • Für die in Anhang (EK) 1 aufgeführten Waren muss zum Zeitpunkt der Einfuhr eine Konformitätsbescheinigung vorliegen. Diese wird vom Ministerium für Landwirtschaft ausgestellt. Überprüft werden kann dies in Artikel 5 Nr. 1.
  • Die Zolltarifnummern, die in Anhang (EK) 2 zu finden sind, werden Waren zugeordnet, die laut Artikel 6 Nr. 1 beim Ministerium für Landwirtschaft anzumelden sind.
  • In Anhang (EK) 3 wird aufgelistet, welche Waren nach Artikel 7 Nr. 1 nicht in die Türkei importiert werden dürfen.

Verpackung und Kennzeichnung von Waren

Am 5. September 2013 wurde im Amtsblatt Nummer 28756 der Türkei veröffentlicht, welche Normen das Standardinstitut Nummer TS 4331 für die Kennzeichnung von importierten Waren vorsieht. Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden:

  • Angabe des Nettoinhalts mit Gewicht, Stückzahlen oder Abmessungen
  • Adresse und Name des direkten Importeurs oder seines Vertreters
  • Handelsbezeichnung der Marke oder Ware
  • Name des Verpackers oder Herstellers inklusive vollständiger Adresse
  • Bei verderblichen Gütern: Ablaufdatum oder Abfülldatum
  • Detaillierte Bezeichnung des Produkts

Stroh, Heu oder bereits benutzte Säcke dürfen nur dann als Verpackung verwendet werden, wenn ein aktualisiertes Desinfektionszeugnis vorgelegt werden kann. Hinzu kommt, dass am 1. Januar 2006 die Verordnung phytosanitärer Verpackungen in Kraft trat, sodass seitdem alle Paletten eine ISPM 15-Auszeichnung brauchen, um als Verpackung für Waren verwendet werden zu können.

Auf den Einwegverpackungen müssen mehrere Angaben gemacht werden. Welche das für konkrete Waren sind, kann beim Außenwirtschaftscenter Istanbul in Erfahrung gebracht werden. Einer Ursprungsbezeichnung bedarf es nur dann, wenn es sich bei der importierten Ware um Lebensmittel handelt. In anderen Fällen ist sie meist nicht notwendig.

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Registrierungspflicht für Exporteure und Importeure bestimmter Waren

Wenn der erste Export von Europa in die Türkei durchgeführt werden soll, muss die Exporter Registry Form ausgefüllt werden. Hierfür muss sich der Importeur offiziell registrieren lassen, wofür neben dem Formular auch andere Unterlagen vorgelegt werden müssen. In Deutschland wird die Mitgliedschaft des Exporteurs von der zuständigen IHK bescheinigt und vom Türkischen Konsulat legalisiert. Das Formular “Exporter Registry Form” hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Wenn die Registrierung bereits vorgenommen wurde, muss nur das Formular eingereicht werden. Einer zusätzlichen Legalisierung bedarf es in dieser Situation nicht.

Textilien, Bekleidung und Lederwaren

Bei Textilien, Farbstoffen, Möbeln, Bettausstattungen und anderen Waren besteht eine Registrierungspflicht für den Importeur oder den Exporteur. Diese Vorschrift greift, wenn die Warenmengen eine Grenze von 50 Kilogramm überschreiten. Die Verpflichtung ist nicht vom Ursprungsland abhängig.

Fische, Krebstiere, Weichtiere, Pflanzen und Blumen, genießbare Früchte und Nüsse, Tee, pflanzliche Öle

Es greifen ähnliche Vorschriften, die in der Bekanntmachung 2022/1 am 24. Dezember 2021 veröffentlicht wurden. Auch für Fische, Krebstiere, Weichtiere, Pflanzen und Blumen, genießbare Früchte und Nüsse, Tee und pflanzliche Öle muss eine Registrierung vorgenommen werden. Wenn die Registrierung des EU-Exportunternehmens erst einmal ordnungsgemäß abgeschlossen wurde, kann sie anschließend online verlängert werden, ohne dass eine weitere Legalisierung vorgenommen werden muss.

E-Commerce

Der Online-Handel nimmt eine immer wichtigere Rolle ein. Deutschland wird weit über die Grenzen Europas hinaus mit ausgezeichneter Qualität und Pünktlichkeit verbunden, weshalb die Zahl der Einkäufe steigt. Hinzu kommt, dass sich Deutschland relativ nah an der Türkei befindet. Die Waren können auf dem Landweg oder dem Luftweg von der EU in die Türkei versendet werden.
Viele kleinere Produkte werden mit dem Paketversand in die Türkei verschickt. Wenn die Waren ein Gewicht von 30 kg und einen Warenwert von 1.500 Euro nicht überschreiten, dann werden sie beim Versand mit der Post mit 18 Prozent versteuert. Den Steuerwert zahlt der Käufer des Produkts beim Zoll. Zahlreiche Paketdienste arbeiten direkt mit den zuständigen Zollämtern zusammen, sodass der Käufer die Gebühr der Steuer bei der Entgegennahme der Ware zahlen kann.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Bestellung über den Export in die Türkei zu verschicken. Da zwischen der Europäischen Union und der Türkei ein Zollunionsabkommen besteht, müssen beim Import in die Türkei keine Zollgebühren bezahlt werden. Die Abwicklung erfolgt wie bei anderen Bestellungen oder Exporten auch.

Unser Fazit für Türkei-Exporte

Das Zollabkommen zwischen der Europäischen Union und der Türkei hat den Warenaustausch stark vereinfacht. Die Türkei hat ihre Vorschriften zu einem großen Anteil den rechtlichen Grundlagen der Europäischen Union angepasst, um den Handel zu erleichtern.

Dennoch gibt es beim Export von Waren aus der EU in die Türkei oder beim Import von Gütern aus der Türkei in die EU viel zu beachten. Dokumente müssen fachgerecht ausgefüllt und Registrierungen rechtzeitig beantragt werden. Deshalb macht es Sinn, eine Zollagentur zu beauftragen, die sich mit dem Handel mit der Türkei auskennt. Beim Export von deutschen Waren in die Türkei sind zahlreiche türkische Vorschriften einzuhalten. Welche Grundlagen für die unterschiedlichen Gütergruppen herrschen, kann über eine Spedition oder eine Zollberatung für den Handel mit der Türkei in Erfahrung gebracht werden.

Wenn Sie eine professionelle Beratung benötigen, dann nehmen Sie am besten noch heute Kontakt mit unserem Expertenteam auf und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.

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