Kontakt via Hotline.
Kontakt via E-Mail aufnehmen.

Warenimport in die Türkei: Zölle, Einfuhrabgaben & Steuern im Überblick

Inhaltsverzeichnis
warenimport-tuerkei-zoelle-einfuhrabgaben-steuern-ueberblick

Der Außenhandel mit der Türkei nimmt in deutschen Unternehmen eine wichtige Rolle ein. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Ladungen transportiert. Die Produktpalette ist breit, doch die bedeutendsten Exporte sind aus der Sicht des Umsatzes PKWs sowie Kfz-Teile und Zubehör. Luftfahrzeuge und Motorteile sowie Dieselmotoren nehmen ebenfalls einen entscheidenden Platz ein.

Auch wenn die politischen Beziehungen angespannt sind und der Tourismus seinen Höhepunkt bereits überschritten zu haben scheint, boomt der Handel zwischen der Türkei und Deutschland. 2021 erreichten die Waren, die aus Deutschland in die Türkei exportiert wurden, einen Wert von 21 Milliarden Euro. Im Jahr 2022 waren es bereits knapp 27 Milliarden Euro. 26,5 Milliarden Euro werden der Gruppe „Güter der gewerblichen Wirtschaft“ zugeordnet. Auf dem zweiten Platz befinden sich Produkte der Ernährungs- und Landwirtschaft. Spannend ist unter anderem, dass der Export von Kakaoerzeugnissen, Gerste und Branntwein in die Türkei deutlich stieg.

Vor diesem Hintergrund wird es für deutsche Unternehmer immer wichtiger, sich mit den Vorschriften bezüglich Zoll, Einfuhrabgaben und Steuern auszukennen. Exportgeschäfte sind in jedem Falle nervenaufreibend. Es ist viel zu planen, Fristen müssen eingehalten werden und mitunter sind sprachliche Barrieren zu überwinden. Deshalb macht es durchaus Sinn, einen Experten ins Boot zu holen, der Sie ausführlich beraten und Ihnen tatkräftig unter die Arme greifen kann. Informieren Sie sich auch darüber, wie die Zollverfahren beim Export in die Türkei funktionieren und welche Einfuhrbestimmungen & welches Zollrecht in der Türkei gelten.

Zölle und Einfuhrabgaben in der Türkei

Bei der Abwicklung eines Exportgeschäfts mit einem Land, das nicht zur EU gehört, gestaltet sich stets etwas knifflig. In der Vergangenheit wurde immer wieder in Erwägung gezogen, dass die Türkei Mitglied der EU wird. Die Pläne konnten jedoch nicht konkretisiert werden. Nach außen hin besteht auf Grund der Zollunion zwischen der Europäischen Union und der Türkei ein gemeinsamer Außenzoll. Dennoch gelten beim Export deutsche Güter, deren Ziel die Türkei ist, bestimmte Vorschriften. Welche Zollgebühren beim Export von Waren in die Türkei zu zahlen sind und welche anderen Einfuhrabgaben bezahlt werden müssen, erfahren Sie hier:

Der Zolltarif

Auch wenn die Türkei nicht Mitglied der Europäischen Union ist, besteht auf Grund der wichtigen Außenhandelsbeziehungen eine Zollunion. Bis zur achten Stelle stimmen die Zolltarifnummern in der Türkei und in der EU deshalb überein.

Unverbindliche Informationen zur Höhe des Zolls können jederzeit bei der türkischen Zollverwaltung beantragt werden. Dabei muss bedacht werden, dass die verbindlichen Zolltarifauskünfte der EU für die Türkei nicht bindend sind. In manchen Fällen gelten die Fragen Drittlandszöllen, die der Zollunion unterliegen. Diese Daten können problemlos im Internet abgerufen werden. Es müssen allerdings weitere Berechnungen bezüglich Quellensteuer, Zusatzzöllen, Sonderverbrauchsteuern und anderen Einfuhrabgaben aufgestellt werden. Es macht Sinn, sich hierfür an eine professionelle Beratungsstelle zu wenden. Eine solche Zollagentur verfügt über kostenpflichtige Zollsoftware, mit der Zölle und andere Abgaben verlässlich berechnet werden können. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf! Wir, das Expertenteam der Zollagentur Butz, beraten Sie ausführlich und helfen Ihnen auch bei kniffligen Fragen weiter.

zollwert

Zollwert

Auch die Zollwerte sind den Werten der Europäischen Union angeglichen. Dabei ist wichtig, welcher Preis tatsächlich für die Ware gezahlt wird. Zu dem Wert müssen selbstverständlich die Versicherungskosten und die Transportkosten bis zur türkischen Grenze hinzugerechnet werden, wenn diese im Kaufpreis der Warenladung nicht enthalten sind.

Wenn die Kosten für den Transport und die Versicherung innerhalb der Türkei in dem gezahlten Verkaufspreis inkludiert sind, müssen sie abgezogen werden. Es kommen folgende Kosten hinzu, wenn diese zwar entstehen, aber nicht im besprochenen Verkaufspreis an den Kunden enthalten sind:

  • Die Verpackungskosten (inklusive Material und Arbeitskosten)
  • Die Maklerlöhne und Provisionskosten (nicht Einkaufsprovisionen)
  • Die Lizenzgebühren, die in der Türkei für die Waren anfallen
  • Die Design- und Entwicklungskosten
  • Faire Anteile an den Kosten für Verbrauchsmaterialien, darunter Werkzeuge, Formen und andere Teile, die vom Verkäufer zur Verfügung gestellt wurden
  • Die Erlöse aus Weiterverkäufen, wenn diese dem Verkäufer zustehen
  • Die Kosten für Umschließungen, die vom Verkäufer gestellt wurden, damit die Ware beim Zoll als Einheit wahrgenommen wird

Wenn die folgenden Kosten auf der Rechnung separat aufgeführt werden, dürfen sie von dem Gesamttransaktionspreis abgezogen werden:

  • Die Steuern und Einfuhrzölle
  • Die Versicherungskosten und Transportkosten, die nach dem ersten Entladeort in der Türkei entstehen
  • Die Gebühren für den Zusammenbau, die Installation, den Aufbau oder andere Maßnahmen.

Zollkontingente

Im Dezember 2022 wurde im Amtsblatt der Türkei eine Zollkontingentverordnung mit der Nummer 6627 veröffentlicht. Diese Verordnung ist zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 15. Februar 2024 gültig und regelt die Einfuhr bestimmter Industriegüter. Für die betroffenen Waren gilt ein Zollsatz von null Prozent, wobei man eine Einfuhrlizenz benötigt, um das Recht auf diesen Zollsatz in Anspruch zu nehmen. Die besondere Einfuhrlizenz wird vom Handelsministerium ausgestellt.

Außertarifliche Zollbefreiungen: Zollfreie Einfuhr von Mustern und Werbematerialien

Waren, die der Absatzsteigerung eines Produkts gelten, dürfen zollfrei in die Türkei importiert werden. Dazu gehören beispielsweise Werbebroschüren, Warenmuster, die keinen eigenen Wert haben und andere Produkte, die auf öffentlichen Ausstellungen oder Messen verbraucht werden. Wichtig ist, dass die Warenlieferung einen Wert von 75 Euro nicht übersteigen darf, um einfuhrabgabenfrei in die Türkei importiert werden zu dürfen.

Zollabfertigungsgebühren und sonstige Abgaben

Grundsätzlich werden vom Zoll in der Türkei keine Abfertigungsgebühren erhoben. Es kann jedoch sein, dass Laboruntersuchungen von den zuständigen Behörden angefordert werden. Diese sind selbstverständlich mit einem monetären Aufwand verbunden. Wenn Einfuhrgenehmigungen erteilt werden müssen, können hierbei auch Kosten entstehen. Nicht zu vergessen ist, dass die Kontrollbeamten unter Umständen zusätzliche Wege auf sich nehmen müssen, um die Warenlieferung zu kontrollieren. Die hierdurch entstehenden Kosten werden in Rechnung gestellt.

Die Stempelsteuer für jede Zollanmeldung beträgt zum aktuellen Zeitpunkt 97,10 Türkische Lira.

zahlung-umweltabgaben

Zahlung von Umweltabgaben

Es besteht die Verpflichtung, beim Import von bestimmten Verpackungsmaterialien in die Türkei eine Zahlung von Umweltabgaben zu übernehmen. Aus diesem Grund fordern die Importeure aus der Türkei meist Informationen zum Gewicht der Verpackungsmaterialien an.

Zu den Materialien, die von den Abgaben betroffen sind, zählen unter anderem:

  • Plastiktüten
  • Holz
  • Glas
  • Kunststoff
  • Verbundwerkstoff

Hinzu kommen außerdem noch:

  • Batterien
  • Akkus
  • Reifen
  • Medizin
  • Elektronische Geräte
  • Pflanzenöl und Mineralöl

Antidumping- und Sonderzölle

Die Wirtschaft der Türkei soll geschützt werden. Deshalb wurden bestimmte Sonderzölle und andere Maßnahmen eingeführt, um den Markteintritt für die ausländische Konkurrenz zu erschweren.

Die Einzelheiten der Maßnahmen werden auf der Internetseite des türkischen Wirtschaftsministeriums in englischer Sprache und im türkischen Amtsblatt in türkischer Sprache aufgeführt.

Antidumping

Auch wenn in der Türkei das Wirtschaftsministerium dafür zuständig ist, Antidumpingverfahren anzuwenden, so richtet sich das Verfahrensrecht insgesamt nach den weltweit anerkannten Grundsätzen der WTO.

Das Verfahren wird bei folgendem Szenario durchgeführt:

Zunächst einmal werden Waren zu einem Preis eingefahren, der unter den realistischen Kosten liegt. Der Preis ist nicht fair, weshalb es bei den türkischen Produzenten vergleichbarer Produkte zu einem Nachteil kommt. Allerdings muss nachgewiesen werden, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen den gedumpten Produkten und der Schädigung türkischer Produzenten besteht. Wenn sich das Wirtschaftsministerium für eine Untersuchung entscheidet, dann müssen alle beteiligten Personen die Möglichkeit erhalten, sich zu dem Vorfall zu äußern.

Wenn das Ministerium bei involvierten Unternehmen anfragt, sollten sich diese auf jeden Fall kooperativ zeigen. Tun sie dies nicht, dann entscheidet das Wirtschaftsministerium unter Umständen auf Basis der Aussagen, die von den Antragstellern gemacht werden. Deshalb wird empfohlen, dass man sich als involviertes Unternehmen an seinen Fachverband wendet, damit Kontakt zum türkischen Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgenommen werden kann.

Schutzzölle

Die Schutzzölle werden nicht, wie es bei den Antidumpingzöllen der Fall ist, gegen bestimmte Einfuhren aus spezifischen Ländern erhoben. Stattdessen handelt es sich um Zölle, die gewisse Branchen in der Türkei vor der internationalen Konkurrenz schützen sollen. So gibt es beispielsweise Schutzzölle bei der Einfuhr von Holz, Leder, Kunststoff, chemischen Erzeugnissen, Schneidwaren, Aluminium, Papierwaren und vielen mehr.

Da zwischen der EU und der Türkei ein Freihandelsabkommen besteht, sind europäische Erzeugnisse unter normalen Umständen von den Schutzzöllen ausgeschlossen. Hinzu kommt, dass keine Ursprungsnachweise erbracht werden müssen. Es reicht aus, wenn man die Warenverkehrsbescheinigung A.TR in der Türkei vorzeigen kann. Da Zollagenten bei der fehlerhaften Verzollung von Warenladungen aber persönlich haften, verlangen sie trotzdem häufig ein Ursprungszeugnis für Produkte, welche in die Türkei importiert werden sollen.

steuern-import-tuerkei

Steuern beim Import in die Türkei

Zunächst einmal ist beim Export von Waren aus der EU in die Türkei selbstverständlich die Umsatzsteuer zu beachten. Hinzu kommen allerdings auch noch Verbrauchsteuern, die für viele Produkte bezahlt werden müssen.

Mehrwertsteuer (KDV)

Die türkische Mehrwertsteuer nennt sich Katma Deger Vergisi, kurz KDV. Sie wird immer dann erhoben, wenn mehrwertsteuerpflichtige Produkte in der Türkei ankommen, um dort offiziell in den nationalen Handelsmarkt überzugehen. Die Bemessungsgrundlage bilden Zollwert und Einfuhrabgaben. Die Mehrwertsteuer selbst wird bei dieser Berechnung nicht beachtet.

Der normale Steuersatz der KDV beträgt in der Türkei 20 Prozent. Es gibt allerdings zwei reduzierte Steuersätze:

  • Auf Druckerzeugnisse, getrocknete Lebensmittel, Baumwollfasern, Angorawolle, Weizen und andere Produkte wird eine Mehrwertsteuer von einem Prozent erhoben.
  • Auf landwirtschaftliche Maschinen, Rinder, Schafe, Arzneimittel und andere Waren wird eine Mehrwertsteuer von zehn Prozent erhoben.

Wenn eine Firma mehrwertsteuerpflichtig in der Türkei registriert ist, dann die entrichtete Mehrwertsteuer als Vorsteuer verrechnet werden. Wichtig ist hierbei, dass kein Anrecht auf eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer besteht. Auch dann nicht, wenn das Unternehmen in der Türkei nicht als mehrwertsteuerpflichtig registriert ist.

Sonderverbrauchsteuer (ÖTV)

Die Sonderverbrauchsteuer wird auf Türkisch als Özel Tüketim Vergisi, kurz ÖTV, bezeichnet. Die Verbrauchsteuer entsteht nur einmalig, nämlich zum Zeitpunkt der Einfuhr oder zum Zeitpunkt der Warenentnahme aus dem Steuerlager. Steuerpflichtig ist hierbei der Einführer oder der Besitzer des Steuerlagers. Die rechtliche Grundlage für diese Steuer ist das Verbrauchsteuergesetz Nummer 4760.

Es gibt insgesamt vier Gruppen von Waren, bei deren Einfuhr eine Steuerpflicht für die Zahlung einer Sonderverbrauchsteuer besteht:

  1. Kohlenwasserstoffe: darunter beispielsweise Schmieröle, Erdölprodukte, Erdgas und andere Derivate von Kohlenwasserstoffen.
  2. Beförderungsmittel: darunter unter anderem Yachten, Luftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge und Passagierschiffe.
  3. Getränke und Tabakwaren: darunter alkoholische Getränke, colahaltige Getränke und Tabakprodukte.
  4. Luxusprodukte: darunter Schmuck, Schönheitsmittel, Parfüms, Unterhaltungselektronik, Pelzfelle, Seife und Elfenbein.

Quellensteuer

Wenn der Kauf von Waren auf Rechnung zustande kommt, Zahlungsaufschübe erfolgen oder ein Kredit aufgenommen wird, dann wird eine Quellensteuer erhoben. Bei Vorauszahlungen muss keine Quellensteuer gezahlt werden.

Normalerweise beträgt der Steuersatz sechs Prozent. Es gibt jedoch einen Erlass vom 8. April 2015, der die Nummer 7511 trägt. Auf seiner Grundlage wird der Quellensteuersatz für eine ganze Reihe von Waren auf null Prozent herabgesetzt. Dazu gehören zum Beispiel Nutzfahrzeuge, Schuhteile, Metalle, Holz, Ölsaaten und Lebensmittelzubereitungen.

freie-wirtschaftszonen-zollfreigebiete-tuerkei

Freie Wirtschaftszonen: Zollfreigebiete in der Türkei

In freien Wirtschaftszonen gibt es tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen. Beispielsweise gibt es in der Türkei mehrere Zollfreigebiete. Darunter unter anderem Adana, Bursa, Izmir, Istanbul, Mersin und Trabzon.

Insgesamt sind es 14 solcher Gebiete, in denen man weder den Zoll noch andere Einfuhrabgaben bei der Einfuhr zahlen muss. Eine sogenannte Freizonenentwicklungsfondsabgabe muss allerdings im Voraus entrichtet werden. Sie beträgt 0,1 Prozent des CIF-Wertes der Warenladung. Wenn die Waren anschließend von einer der Freizonen in den herkömmlichen türkischen Zollraum verfrachtet werden sollen, muss im Voraus eine Gebühr gezahlt werden. Sie beträgt 0,9 Prozent des FOB-Warenwerts. Zu diesem Zeitpunkt sind die Einfuhrumsatzsteuer sowie der Zoll so zu entrichten, wie es bei einer normalen Einfuhr auf direktem Wege gemacht werden müsste.

Fazit zu Zöllen, Einfuhrabgaben & Steuern beim Warenimport in die Türkei

Die Türkei ist nicht Teil der Europäischen Union. Es besteht zwar ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Türkei, doch das schließt die Zahlung von Steuern sowie Zöllen beim Export europäischer Waren in den türkischen Handelsraum nicht aus.

Die Person eines Unternehmens, die sich um den Handel mit internationalen Partnern kümmert, muss sich deshalb sehr gut auskennen. Die Richtlinien und gesetzlichen Grundlagen werden vom Wirtschaftsministerium der Türkei veröffentlicht, sind als Laie jedoch kaum zu verstehen.

Deshalb richten sich viele Firmen an eine Zollagentur, um den Handel mit der Türkei reibungslos abzuwickeln. Eine Agentur übernimmt neben der Zollberatung für Handelsbeziehungen mit der Türkei beispielsweise auch die Berechnung von Einfuhrabgaben.

Für den Transport lohnt es sich, eine Spedition zu beauftragen, die sich mit dem Export in die Türkei auskennt. Auf diese Weise umgehen Sie aufwändige Prozesse und vermeiden Fehler, die mitunter teuer werden können.

Hinweis

Bei der Erstellung der Inhalte für diese Website bemühen wir uns um größtmögliche Sorgfalt. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass sich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte jederzeit – auch kurzfristig – ändern können und diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglicherweise nicht mehr gegeben sind. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die bereitgestellten Informationen nicht als individuelle rechtliche, steuerliche, finanzielle oder sonstige fachliche Auskünfte, Empfehlungen oder Beratungen zu verstehen sind. Sie können eine individuelle Einzelfallberatung durch eine fachkundige Person nicht ersetzen und eignen sich nicht als Grundlage von Entscheidungen. Informationen zur Haftung der Verzollungsbüro Butz GmbH finden Sie hier.

Kategorien

* Diese Felder sind erforderlich
Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unter: Datenschutzerklärung | Informationspflichten DS-GVO.

×
Inhaltsverzeichnis