In diesem Artikel geht es um die ergänzende Ausfuhranmeldung (eAM). Es ist möglich, dass Sie oder Ihr Subunternehmer wissentlich eine unvollständige Ausfuhranmeldung abgegeben haben. Es kann aber auch sein, dass Sie vom zuständigen Zollamt die Meldung erhalten, dass Ihre Ausfuhranmeldung unvollständig ist und Sie angehalten werden, fehlende Daten zu ergänzen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie die dann nötige ergänzende Ausfuhranmeldung für den Zoll erstellen. Dieser Artikel liefert Ihnen eine Anleitung für den Umgang mit einer ergänzenden Ausfuhranmeldung. Sie erfahren darüber hinaus auch, wo Sie noch weiterführende Informationen erhalten können.
Was ist eine ergänzende Ausfuhranmeldung?
Wenn Sie mit dem IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) eine unvollständige Ausfuhranmeldung (uAM) abgegeben haben, so haben Sie nun höchstens 30 Tage Zeit, die fehlenden Angaben zu vervollständigen. Dieses machen Sie mit der ergänzenden Ausfuhranmeldung (eAM). Die ergänzende Ausfuhranmeldung ist also Bestandteil des vereinfachten Ausfuhrverfahrens. Die Bedeutung der ergänzenden Ausfuhranmeldung liegt darin, dass sie die fehlenden Angaben für die Ausfuhr ergänzt und so der Ablösung der uAM dient. Mehr Informationen zu diesem Thema bietet Ihnen die Seite „Die unvollständige Ausfuhranmeldung (uAM): Erklärung, Funktion, Erstellung, Abgabe und mehr”. Eine unvollständige Ausfuhranmeldung kann beim Zoll jedoch nur angegeben werden, wenn besondere Voraussetzungen erfüllt sind, wenn die Lieferung zum Beispiel durch einen Subunternehmer erfolgt oder zum Lieferzeitpunkt noch nicht alle Angaben vorhanden sind. In diesem Fall dürfen gewisse Unterlagen oder Angaben fehlen, die in der eAM zu vervollständigen sind.
Welche Frist besteht für die Abgabe einer ergänzenden Ausfuhranmeldung?
Der Ausführer beziehungsweise Anmelder hat 30 Tage nach Abgabe der unvollständigen Ausfuhranmeldung bei der Ausfuhrzollstelle Zeit, seine Angaben durch Abgabe der ergänzenden Ausfuhranmeldung zu vervollständigen. Sie können Ihre Angaben auch bei einer anderen Zollstelle desselben Mitgliedstaates abgeben. Die Angaben müssen dann jedoch vollständig sein.
Eine verspätete Abgabe kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Was ist bei der Abgabe der ergänzenden Ausfuhranmeldung zu beachten?
Die ergänzende Ausfuhranmeldung muss in ATLAS abgegeben werden und zwar spätestens 30 Tage nach der uAM. Dazu muss auch die unvollständige Ausfuhranmeldung schon in ATLAS gemeldet sein. Der Ersteller der eAM muss nicht mit dem Ersteller der uAM identisch sein. Verschicken Sie die ergänzende Ausfuhranmeldung an die Ausfuhrzollstelle, die Ihnen bei Abgabe der uAM angegeben wurde. Sie können die Abfertigungszollstelle in der geöffneten ergänzenden Ausfuhranmeldung gegebenenfalls auch ändern, indem Sie auf „Abfertigungszollstelle ändern“ klicken.
Ein Kunde kann im Ausland jedoch keine ergänzende Ausfuhranmeldung abgeben, da die in ATLAS gemeldete unvollständige Ausfuhranmeldung auch in ATLAS ergänzt werden muss und ausländische Zollämter eine andere Zollsoftware benutzen.
Die EORI Nummer muss in der uAM dringend notwendig angegeben werden. Falls dies versäumt wurde, kann die ergänzende Ausfuhranmeldung nur noch in Papierform und nicht mehr online erfolgen, um die uAM abzulösen. Um dieses zu bewerkstelligen, müssen Sie sich an Ihre zuständige Ausfuhrzollstelle wenden.
Welche Möglichkeiten gibt es für die Erstellung der ergänzenden Ausfuhranmeldung?
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, eine ergänzende Ausfuhranmeldung zu erstellen.
Falls Sie die unvollständige Ausfuhranmeldung bereits versendet haben, können Sie den Vorgang weiter bearbeiten.
Eine andere Möglichkeit eröffnet sich in dem Fall, wenn ein Subunternehmer die uAM in seinem eigenen System versendet hat. Dann erstellen Sie eine neue ergänzende Ausfuhranmeldung, wie Sie eine neue vollständige AM erstellen.
Fortsetzung des Vorgangs der unvollständigen Ausfuhranmeldung
So erstellen Sie Ihre ergänzende Ausfuhranmeldung als Fortsetzung des Vorgangs der uAM:
- Öffnen Sie den Schrank „Ausfuhr“ und klicken Sie dort auf den Eintrag „Ausfuhranmeldungen“.
- Eine Darstellung aller Ausfuhranmeldungen erscheint. Geben Sie bei Bedarf in der Feldgruppe „Filter“ Ihre Suchkriterien ein und setzen Sie den Vorgang mit der Schaltfläche „suchen“ fort. Klicken Sie auf „Mehr Kriterien“, falls Sie weitere Filterfelder benötigen. Unser Tipp ist, hier nach dem Kriterium „Überlassen“ zu filtern.
- Nun brauchen Sie nur noch den Vorgang der betreffenden unvollständigen Ausfuhranmeldung zu markieren und ihn über die Schaltfläche „Öffnen“ zu öffnen. Nun steht es Ihnen offen, die ergänzende Ausfuhranmeldung auszuführen.
Ergänzen der Grunddaten
So erstellen Sie Ihre ergänzende Ausfuhranmeldung durch Ergänzen der Grunddaten:
Falls die uAM schon erstellt wurde, vielleicht durch einen Subunternehmer, brauchen Sie nur die sogenannte MRN (Master Reference Number) aus der uAM ins Feld „MRN“ eintragen. Das Feld finden Sie unter der Schaltfläche „Grunddaten“. Lassen Sie sich dafür vom Ersteller der uAM das ABD zukommen. Dieses enthält die gewünschte MRN.
Hier brauchen Sie wirklich nur die Grunddaten ergänzen. Wenn nämlich Ihr Subunternehmer schon Angaben für die eAM gemacht hat, als er die Daten für die uAM einpflegte, brauchen Sie diese nicht noch einmal einzupflegen. Deaktivieren Sie in diesem Fall die Felder für die Prüfung einfach. Sie finden dazu den Button „Ausfuhranmeldung“ und klicken auf „Erweiterte Assistentenprüfung aktiv“
Die Statuskette der ergänzenden Ausfuhranmeldung im Überblick
Die ergänzende Ausfuhranmeldung durchläuft im Unterschied zu einer vollständigen Ausfuhranmeldung folgende Statuskette:
- Kein Kürzel weist auf den Status „Neu“ hin. Das bedeutet, dass die eAM neu angelegt wurde.
- Das Kürzel „EV“ weist auf den Status „eAM vollständig“ hin. Das bedeutet, dass alle erforderlichen Daten eingegeben wurden.
- Das Kürzel „ES“ weist auf den Status „eAM versendet“ hin. Das bedeutet, dass die ergänzende beziehungsweise ersetzende Ausfuhranmeldung (Nachricht E_EXP_ENT) versendet wurde. Auf die Antwort des Zolls wird gewartet.
- Das Kürzel „EE“ weist auf den Status „eAM entgegengen.“ hin. Das bedeutet, dass die eAM technisch vom Zoll entgegengenommen wurde. Dieser Status existiert allerdings nur in dem Fall, wenn Sie uAM und eAM zu einem Vorgang melden.
- Das Kürzel „OK“ erscheint, um den Status „abgeschlossen“ anzuzeigen. Das bedeutet, dass der Zoll die eAM technisch angenommen hat. Dieser Status existiert allerdings nur in dem Fall, wenn Sie uAM und eAM zu einem Vorgang melden.
Darüber hinaus kann noch das Kürzel „UN“ angegeben werden, welches auf den Status „Ungültig“ hinweist. In diesem Fall wurde die eAM nicht vom Zoll angenommen.
Wie sollte man im Fall einer Fehlermeldung vom Zoll vorgehen?
Wenn Sie Fehlermeldungen vom Zoll erhalten, können sich diese entweder auf die Grunddaten, den sogenannten Kopfdaten, oder auf die einzelnen Positionen Ihrer eAM beziehen.
Durch den Erhalt einer Fehlermeldung vom Zoll, wechselt die eAM in den Status „eAM vollständig“ zurück. Das ist kombiniert mit dem roten Bearbeitungssymbol in der Übersicht Ihrer Ausfuhrmeldungen. Wenn Sie diese eAM öffnen, so weist der Assistent darauf hin, wo sich die Fehlermeldung befindet.
Gehen Sie dann folgendermaßen vor:
- Sie lesen die einzelnen Fehlermeldungen und korrigieren die entsprechenden Felder in der eAM. Falls Sie mit einer Fehlermeldung Schwierigkeiten haben, so klären Sie diese mit Ihrem zuständigen Zollamt.
- Sie klicken auf die Meldung des Assistenten, wenn Sie den Fehler behoben haben.
- Ein Fenster öffnet sich. In diesem bestätigen Sie, dass der Fehler behoben wurde.
- Versenden Sie im Anschluss die Zollnachricht neu.
Falls Sie mehrere Fehler in einer eAM zu beheben hatten, brauchen Sie nicht jeden Fehler einzeln zu bestätigen. In diesem Fall können Sie im Menü „Ausfuhranmeldung“ folgende Menüfunktion wählen: „Alle Fehlermeldungen des Zolls bestätigen“.
Wie sollte man im Fall einer Anmahnung durch den Zoll wegen Fristversäumnis vorgehen?
Falls Sie mit der Frist zur Abgabe der ergänzenden Ausfuhranmeldung im Verzug sind, können Sie vom Zoll eine Erinnerung an die ergänzende beziehungsweise die ersetzende Ausfuhranmeldung (Nachricht E_EXP_URG) erhalten. Diese Anmahnung enthält auch die neue Frist, in derer Sie definitiv die eAM abgeben sollten. Auf diese Anmahnung reagieren Sie, indem Sie die eAM (Zollnachricht E_EXP_ENT) versenden.
So erkennen Sie, dass Sie eine Anmahnung (Nachricht E_EXP_URG) erhalten haben:
- Wenn in Ihrem Widget „Arbeitsvorrat“ der letzten 14 Tage auf Ihrem Desktop unter dem Button „Nachfragen“ die Anzahl erhöht ist, können Sie davon ausgehen, eine Anmahnung der eAM (Nachricht E_EXP_URG) erhalten zu haben. Klicken Sie in diesem Fall auf „Nachfragen“, so öffnen Sie eine Übersicht über alle Ausfuhranmeldungen. Dort wird auch die Anmahnung (Nachricht E_EXP_URG) angezeigt.
- Ein anderer Weg, eine Anmahnung der eAM zu entdecken, ist der, über den Status „eAM Anmahnung empf.“ zu gehen. Hier gehen Sie dann über den Button „Ausfuhranmeldungen“ und können so den „Status“ einsehen.
- Sie können auch die Option „Anmahnung einer eAM empfangen“ in Ihrer Ausfuhr-Lösung Ihrer Email-Benachrichtigung aktiviert haben. Somit wird im Falle einer Anmahnung diese automatisch als Email an Sie verschickt.
Wie gehen Sie jedoch vor, wenn Sie eine Anmahnung Ihrer ergänzenden Ausfuhranmeldung entdeckt haben?
- Öffnen Sie den Button „Nachfragen“ über Ihr Widget „Arbeitsvorrat“ der letzten 14 Tage, der sich auf Ihrem Desktop befindet. Es erscheint eine Übersicht unter anderem mit der Option: „Anmahnung“. Eine Anmahnung würde Ihnen unter diesem Button angezeigt werden.
- Vielleicht gestaltet sich diese Darstellung unübersichtlich, da Sie zu viele Einträge enthält. Dann können Sie einen Eintrag im Feld „Gruppierung“ auswählen.
Wie versenden Sie die ergänzende Ausfuhranmeldung (Nachricht E_EXP_ENT)?
Das Versenden der eAM erfolgt folgendermaßen:
- Haben Sie eine AM mit dem Status „eAM Anmahnung empf.“? So öffnen Sie diese.
- Ergänzen Sie die fehlenden Informationen, indem Sie den Assistenten zu Hilfe nehmen.
- Versenden Sie nun die eAM (Nachricht E_EXP_ENT). Benutzen Sie dafür den Assistenten.