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Wareneinfuhr & Zollverfahren Schweiz: Formalitäten, Zollanmeldung, Kosten & mehr

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Wenn Sie als Unternehmen Waren gewerblich in die Schweiz exportieren möchten, müssen Sie eine Vielzahl von Ausfuhrformalitäten und Zollanmeldungen beachten. Diese können mitunter sehr komplex sein und hohe Kosten verursachen, wenn sie nicht richtig ausgeführt werden. Hier können Sie erfahren, welche Dokumente Sie für den Export in die Schweiz benötigen und was für die Ausfuhr in die Schweiz zu beachten ist.

Die Formalitäten in Deutschland (EU) beim Export in die Schweiz

Bevor Waren aus Deutschland in die Schweiz exportiert werden können, müssen auf der deutschen Seite einige Formalitäten erledigt werden. Ab wann, beziehungsweise ab welchem Warenwert eine Ausfuhranmeldung für den Export in die Schweiz notwendig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn der Warenwert beim Export in die Schweiz unter 1000 Euro liegt, ist normalerweise keine Ausfuhranmeldung erforderlich. Liegt der Wert der Waren bei der Ausfuhr in die Schweiz jedoch über 1000 Euro, muss eine solche Anmeldung erfolgen. Dabei müssen bestimmte Ausfuhrdokumente ausgefüllt werden, die für eine reibungslose Ausfuhrverzollung in die Schweiz unerlässlich sind.

Die Formalitäten beim Export in die Schweiz beinhalten eine Reihe von Schritten, die notwendig sind, um die Waren aus Deutschland herauszubringen und in die Schweiz einzuführen. Dazu gehört unter anderem die Erstellung von Ausfuhrdokumenten, die eine genaue Beschreibung der exportierten Waren sowie deren Wert und Herkunft enthalten. Diese Dokumente dienen der Kontrolle und Überprüfung der Waren durch die zuständigen Zollbehörden.
Weiterhin müssen beim Export in die Schweiz bestimmte Verfahren beachtet werden, wie beispielsweise die Ausfuhrverzollung. Hierbei wird die Ausfuhr der Waren durch die zuständigen Zollbehörden abgefertigt und kontrolliert. Dabei wird auch geprüft, ob für die Ausfuhr bestimmter Waren besondere Genehmigungen oder Lizenzen notwendig sind.

Zusätzlich müssen Unternehmen beim Export in die Schweiz eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) beantragen. Diese Nummer dient der eindeutigen Identifizierung des Unternehmens und ist für die Ausfuhranmeldung sowie für weitere Zollformalitäten unerlässlich.
Insgesamt sind die Formalitäten beim Export in die Schweiz ein komplexes Thema, das eine sorgfältige Planung und Durchführung erfordert, um Probleme oder Verzögerungen bei der Ausfuhr zu vermeiden.

Für weitere Informationen zu den Ausfuhrpapieren, Dokumenten und Verfahren beim Export in die Schweiz empfehlen wir unseren ausführlichen Artikel Ausfuhrpapiere, Dokumente & Verfahren beim Export in die Schweiz. Dieser behandelt die Themen ausführlich und gibt wichtige Hinweise zu den entsprechenden Formularen, der Zollabwicklung sowie der EORI-Nummer, die für den Export in die Schweiz erforderlich ist.

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Die Wareneinfuhr und das Zollverfahren in der Schweiz

Beim Import von Waren in die Schweiz müssen bestimmte Zollvorschriften eingehalten werden. Diese umfassen die ordnungsgemäße Verzollung der Ware sowie die Vorlage von bestimmten Dokumenten und Unterlagen. Die Schweiz hat als Nicht-EU-Land eigene Vorschriften und Verfahren, die bei der Wareneinfuhr zu berücksichtigen sind. Wir klären Sie darüber auf, welche Dokumente Sie für den Export in die Schweiz benötigen.

Die Zollanmeldung (UID & E-dec)

Die Zollanmeldung ist ein wichtiger Schritt für den Export in die Schweiz. Um eine ordnungsgemäße Verzollung der Ware sicherzustellen, ist es notwendig, die Zollanmeldung korrekt auszufüllen und alle erforderlichen Angaben zu machen. Hierfür benötigt man unter anderem eine UID-Nummer, die in der Schweiz ausgestellt wird und als eindeutige Kennung des Unternehmens bei der Zollabwicklung dient.

Die Zollanmeldung für die Ausfuhr in die Schweiz wird über das elektronische Verfahren E-dec abgewickelt. Hierbei handelt es sich um ein webbasiertes System, das die Abwicklung der Zollformalitäten vereinfachen soll. Die Anmeldung der Waren erfolgt hierbei elektronisch über das System und die Zollabwicklung wird automatisch durchgeführt.

Um die Zollanmeldung über E-dec durchführen zu können, benötigt man eine Zugangsberechtigung sowie eine Software, mit der man die Anmeldung durchführen kann. Es ist außerdem wichtig, alle erforderlichen Angaben und Dokumente bereitzuhalten und korrekt auszufüllen, um Verzögerungen oder Probleme bei der Zollabwicklung zu vermeiden.

Checkliste zur Zollanmeldung

Hier ist eine Checkliste für die Zollanmeldung beim Export von Waren in die Schweiz. Sie haben die Möglichkeit, die Anmeldung in Deutsch, Italienisch oder Französisch durchzuführen.

  1. Wählen Sie zwischen den zwei verfügbaren Plattformen für eine elektronische Erfassung der Warenanmeldung: E-dec Web (Webanwendung ohne Registrierung) oder E-dec Import (B2B Schnittstelle mit Registrierung).
  2. Pflegen Sie die entsprechenden E-dec Web oder E-dec Import notwendigen Angaben hinsichtlich der Begleitdokumente und eventuell Ursprungsnachweisen ein, wie zum Beispiel die Tarif-Nummer und die UID Nummer.
  3. Spätestens beim Verbringen der Ware in das zuständige Zollgebiet muss die Warenanmeldung vorliegen.
  4. E-dec Web: Die Anmeldung kann frühestens 30 Tage vor Einfuhr im System aufgenommen werden. Die Waren, die Sie bei der zuständigen Dienststelle angemeldet haben, müssen innerhalb von 24 Stunden eingeführt werden.
  5. E-dec Import: Die Warenanmeldung wird via E-dec an die Zollstelle von dem Benutzer. Die Daten dürfen frühestens 24 Stunden vor Einfuhr zugestellt werden (Vorausanmeldung).
  6. Der Zoll meldet «gesperrt» oder «frei» unmittelbar zurück. «Gesperrt» heißt, dass sich der Transporteur samt Begleitpapieren an dem Schalter der jeweiligen Dienststelle mitteilen muss. Bei Bedarf leitet der Zoll eine
  7. Kontrolle ein. «Frei» bedeutet, dass der Transporteur die Waren auf direktem Weg einführen kann.
    Drucken Sie die Warenanmeldung (Einfuhrliste und Bezugsschein) aus und geben Sie diese dem Transporteur mit, zusammen mit relevanten Begleitdokumenten (Rechnung, Ursprungsnachweise, Transitdokument usw.) und Ihrer Ware.
begleitpapiere

Begleitpapiere

Folgende Zollpapiere benötigen Sie für die Ausfuhr Ihrer Waren in die Schweiz.

  • Frachtdokumente: Frachtdokumente sind Unterlagen, die den Transport der Waren beschreiben, wie z.B. Luftfrachtbriefe oder Seefrachtbriefe. Sie sind wichtig für die Verfolgung der Sendung und die Ermittlung der Transportkosten.
  • Bewilligungen: Bewilligungen sind Dokumente, die von Behörden ausgestellt werden und die Genehmigung für den Export bestimmter Waren oder den Transport auf bestimmten Transportwegen erteilen. Diese Dokumente sind oft erforderlich, um die Einhaltung von Vorschriften und Beschränkungen sicherzustellen.
  • Handelsrechnungen: Handelsrechnungen sind Dokumente, die alle wichtigen Informationen über den Verkauf der Waren enthalten, einschließlich des Kaufpreises, der Menge, des Gewichts und der Beschreibung der Waren. Sie sind wichtig für die Bestimmung des Wertes der Waren und für die Erhebung von Steuern und Zöllen.
  • Lieferscheine: Lieferscheine sind Dokumente, die die Waren und ihre Menge beschreiben und den Transport der Waren begleiten. Sie werden oft von Spediteuren oder Transportunternehmen ausgestellt und sind wichtig für die Verfolgung der Sendung und die Sicherstellung der korrekten Zustellung.
  • Ladelisten: Ladelisten sind Dokumente, die den Inhalt der einzelnen Verpackungseinheiten auflisten. Sie sind wichtig für die Identifizierung der Waren und die Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Sendung.
  • Gewichtsausweise: Gewichtsausweise sind Dokumente, die das Gewicht der Waren und deren Verpackungseinheiten auflisten. Sie sind wichtig für die Berechnung der Transportkosten und die Einhaltung von Gewichtsbeschränkungen.
  • Ursprungsnachweise: Ursprungsnachweise sind Dokumente, die den Ursprung der Waren belegen und oft zur Berechnung von Zöllen und Steuern benötigt werden. Sie können z.B. in Form von Ursprungszertifikaten oder Erklärungen des Exporteurs vorliegen.
  • Veranlagungsinstruktionen: Veranlagungsinstruktionen sind Anweisungen, die vom Exporteur an die Zollbehörden gegeben werden, um die korrekte Veranlagung der Waren sicherzustellen. Sie können z.B. Anweisungen zur Klassifizierung der Waren oder zur Berechnung der Zölle enthalten.
  • Analysenzertifikate: Analysenzertifikate sind Dokumente, die die chemische oder physikalische Zusammensetzung der Waren beschreiben. Sie sind oft erforderlich, um die Einhaltung von Vorschriften und Beschränkungen sicherzustellen, z.B. bei Lebensmitteln oder Chemikalien.
  • Zeugnisse und amtliche Bestätigungen: Zeugnisse und amtliche Bestätigungen sind Dokumente, die von Behörden oder anderen offiziellen Stellen ausgestellt werden und bestimmte Informationen über die Waren enthalten. Sie können z.B. Gesundheitszeugnisse oder veterinärrechtliche Bescheinigungen

Präferenznachweise

Präferenznachweise sind Dokumente, die den Ursprung der exportierten Waren belegen und bei der Einfuhr in ein anderes Land eine bevorzugte Behandlung ermöglichen. Für den Export in die Schweiz können verschiedene Präferenznachweise verwendet werden, je nach Art der Ware und dem Handelsabkommen zwischen den beteiligten Ländern.

Eine Möglichkeit ist die Lieferantenerklärung für die Ausfuhr in die Schweiz, die vom Exporteur oder dem Lieferanten ausgestellt wird und die Herkunft der Waren bestätigt. Diese Erklärung muss bestimmte Angaben enthalten, wie zum Beispiel die genaue Bezeichnung der Waren, die Tarifnummer, die Herkunft und die Menge. Für manche Waren ist auch eine spezielle Ursprungserklärung für den Export in die Schweiz erforderlich.

Für den Export in die Schweiz kann auch ein EUR.1-Zertifikat verwendet werden, das den Ursprung der Waren innerhalb der Europäischen Union belegt. Wenn die Waren keinen präferenziellen Ursprung haben, können sie dennoch exportiert werden, aber ohne Präferenzbehandlung.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei der Ausfuhr in die Schweiz auch eine Rechnung erforderlich ist, die alle relevanten Angaben zu den Waren und zum Geschäft enthält. Wenn der Wert der Waren unter 1000 Euro liegt, ist eine vereinfachte Rechnung ausreichend. Für Waren im Wert von über 1000 Euro ist eine detaillierte Rechnung erforderlich, und wenn der Wert bei der Ausfuhr in die Schweiz über 6.000 Euro beträgt, müssen auch Ausfuhranmeldungen abgegeben werden.

Zusammenfassend ist es für den Export in die Schweiz wichtig, die passenden Präferenznachweise und Begleitdokumente vorzubereiten, um eine reibungslose und bevorzugte Behandlung bei der Einfuhr zu gewährleisten.

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Einfuhr zum freien Verkehr

“Einfuhr zum freien Verkehr” ist ein Begriff, der sich auf die Einfuhr von Waren in ein Land bezieht, bei dem diese Waren der Wirtschaft des Einfuhrlandes zur Verfügung stehen und frei verfügbar sind.

Wenn Waren in ein Land eingeführt werden, müssen sie normalerweise durch den Zoll, um festzustellen, ob Zölle oder andere Abgaben zu entrichten sind. Wenn die Waren für den freien Verkehr zugelassen werden, bedeutet dies, dass sie ohne weitere Einschränkungen, Kontingente oder Genehmigungen in das Land eingeführt werden können.

Für die Einfuhr zum freien Verkehr müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, zum Beispiel müssen alle Zollformalitäten und Gebühren ordnungsgemäß erledigt und eventuell erforderliche Dokumente wie Handelsrechnungen oder Präferenznachweise eingereicht werden. Zudem müssen die Waren den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen und gegebenenfalls bestimmte Anforderungen hinsichtlich Verbraucherschutz, Umweltverträglichkeit oder Gesundheit erfüllen.

In der Regel werden bei der Einfuhr zum freien Verkehr Einfuhrabgaben in Form von Zöllen und Mehrwertsteuer fällig, die je nach Art und Wert der eingeführten Waren unterschiedlich hoch ausfallen können. Es ist daher ratsam, sich vor der Einfuhr über die geltenden Bestimmungen und Gebühren zu informieren, um unerwartete Kosten und Verzögerungen zu vermeiden.

Zolllager

Ein Zolllager ist ein Ort, an dem Waren unter zollamtlicher Überwachung gelagert werden können, ohne dass Zölle und andere Abgaben anfallen. Das bedeutet, dass die Waren zwar physisch im Land sind, aber rechtlich gesehen noch nicht in den freien Verkehr eingeführt wurden.

In einem Zolllager können Waren gelagert werden, wenn beispielsweise der endgültige Bestimmungsort der Ware noch nicht bekannt ist, die Waren vorübergehend nicht verkauft werden können oder wenn der Empfänger noch nicht alle notwendigen Formalitäten erledigt hat.

Es gibt verschiedene Arten von Zolllagern, darunter öffentliche Zolllager, private Zolllager und Zolllager in Freihandelszonen. Die Regulierung und Überwachung von Zolllagern erfolgt durch die Zollbehörden, um sicherzustellen, dass alle Waren ordnungsgemäß gelagert und dokumentiert werden.

Ein wichtiger Punkt beim Zolllager ist, dass die Waren nur für eine begrenzte Zeit dort bleiben dürfen. Wenn die Waren innerhalb einer bestimmten Frist nicht aus dem Lager abgeholt oder in den freien Verkehr eingeführt werden, können zusätzliche Gebühren und Strafen anfallen. Zudem müssen alle Waren, die aus einem Zolllager ausgeführt werden, den gleichen Zoll- und anderen gesetzlichen Anforderungen entsprechen wie Waren, die auf normalem Wege eingeführt werden.

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Vorübergehende Verwendung

Die “Vorübergehende Verwendung” ist ein Verfahren, das es ermöglicht, bestimmte Waren vorübergehend in ein Land zu bringen, ohne dass Zölle oder Steuern erhoben werden. Das Verfahren gilt in der Regel für Waren, die zu einem bestimmten Zweck ins Ausland gebracht werden, z.B. für Messen, Ausstellungen, Reparaturen oder Tests.

In der Schweiz ist es möglich, eine temporäre Ausfuhr in die Schweiz auszuführen und die Waren später wieder in die Schweiz einzuführen, ohne dass die Umsatzsteuer anfällt. Dies gilt jedoch nur, wenn die Waren innerhalb von 24 Monaten wieder in die Schweiz zurückkehren und die Waren während der Zeit im Ausland nicht verändert wurden.

Es ist auch möglich, eine vorübergehende Ausfuhr ohne Carnet ATA (ein internationales Zolldokument) in der Schweiz auszuführen. In diesem Fall müssen jedoch andere geeignete Dokumente vorgelegt werden, um die temporäre Ausfuhr zu beweisen.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Verfahren der “Vorübergehenden Verwendung” strikt geregelt ist und dass eine Nichtbeachtung der Vorschriften zu erheblichen Problemen führen kann. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld sorgfältig über die Anforderungen und Verfahren zu informieren, um unerwünschte Folgen zu vermeiden.

Aktive Veredelung (vorübergehende Einfuhr zur Reparatur oder Verarbeitung in der Schweiz)

Die aktive Veredelung ist ein Verfahren zur vorübergehenden Einfuhr von Waren in die Schweiz, die entweder repariert oder verarbeitet werden sollen. Das bedeutet, dass die Waren nach der Reparatur oder Verarbeitung wieder ausgeführt werden. Das Verfahren ist auch als “vorübergehender Export” oder “vorübergehende Ausfuhr” in die Schweiz bekannt.

Bei diesem Verfahren werden die Waren von den Zöllen und Steuern befreit, die normalerweise bei einer Einfuhr fällig wären. Dies ist jedoch nur unter der Voraussetzung möglich, dass die Waren innerhalb eines bestimmten Zeitraums wieder ausgeführt werden und dass sie in unverändertem Zustand wieder ausgeführt werden.

Um das Verfahren nutzen zu können, müssen die Waren bei der Ausfuhr deklariert werden und es muss eine Sicherheit gestellt werden, die den Zollwert der eingeführten Waren abdeckt. Sobald die Waren repariert oder verarbeitet wurden, müssen sie erneut deklariert und wieder ausgeführt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Verfahren der aktiven Veredelung nur für bestimmte Waren und Zwecke geeignet ist und dass es bestimmte Vorschriften und Bedingungen gibt, die erfüllt werden müssen. Zudem können bei Nichterfüllung der Bedingungen Strafen und Nachzahlungen von Zöllen und Steuern fällig werden.

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Versandverfahren

Das Versandverfahren ist ein Zollverfahren, das den Transport von Waren zwischen verschiedenen Zollstellen innerhalb des Zollgebiets ermöglicht, ohne dass die Waren beim Grenzübertritt verzollt werden müssen. Es handelt sich um ein vereinfachtes Verfahren, das in erster Linie für den Transport von Waren auf Straße, Schiene oder Wasserweg genutzt wird.

Das Versandverfahren kann in zwei Arten unterteilt werden: das Gemeinschaftliche Versandverfahren und das Nichtgemeinschaftliche Versandverfahren. Das Gemeinschaftliche Versandverfahren betrifft den Transport von Waren innerhalb der Europäischen Union, während das Nichtgemeinschaftliche Versandverfahren den Transport von Waren zwischen der Europäischen Union und Drittländern betrifft.

Im Rahmen des Versandverfahrens müssen die Waren vor ihrer Versendung bei der zuständigen Zollstelle angemeldet werden. Hierbei müssen Angaben zu Art und Menge der Waren, dem Empfänger und dem Bestimmungsort gemacht werden. Die Waren müssen während des Transports durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Manipulation und Diebstahl geschützt werden. Nach Ankunft der Waren am Bestimmungsort erfolgt die Abmeldung beim zuständigen Zollamt, wo die Waren dann verzollt werden.

Das Versandverfahren bietet den Vorteil, dass die Waren ohne Verzögerungen an den Bestimmungsort transportiert werden können und erst bei Ankunft verzollt werden müssen. Dadurch wird der Handel erleichtert und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt.

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)

Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) ist ein von den Zollbehörden der Europäischen Union (EU) anerkannter Status, der Unternehmen bescheinigt, dass sie sich an bestimmte Standards in Bezug auf Zoll- und Sicherheitskontrollen halten. Durch den Erwerb des AEO-Status können Unternehmen von vereinfachten Zollverfahren profitieren und ihre Geschäftsabläufe im internationalen Handel optimieren.

Es gibt zwei Arten von AEO-Status: den AEO-C (Customs) und den AEO-S (Security). Der AEO-C Status bezieht sich auf die Zollverfahren, während der AEO-S Status auf Sicherheitskontrollen abzielt.

Um den AEO-Status zu erhalten, müssen Unternehmen eine Reihe von Kriterien erfüllen und den Nachweis erbringen, dass sie eine hohe Zuverlässigkeit in Bezug auf Zoll- und Sicherheitsfragen haben. Die Zollbehörden führen eine umfassende Überprüfung des Unternehmens durch, bevor sie den AEO-Status gewähren.

Der AEO-Status bietet Unternehmen eine Reihe von Vorteilen, darunter:

  • Schnellere Abfertigung von Waren im Zollverfahren
  • Reduzierte Kontrollen und Inspektionen
  • Geringere Risiken von Verzögerungen, Kosten und Fehlern im Zollverfahren
  • Höhere Sicherheit und Zuverlässigkeit in der Lieferkette

Es ist wichtig zu beachten, dass der AEO-Status zwar von den Zollbehörden der EU anerkannt wird, aber nicht von allen Ländern außerhalb der EU. Unternehmen, die in Nicht-EU-Länder exportieren oder importieren, müssen sich über die jeweiligen Anforderungen und Standards informieren.

Zusammenfassung

Für den Export in die Schweiz sind einige wichtige Aspekte zu beachten. Dazu gehören Einfuhrverbote und Beschränkungen, insbesondere beim Export von Waffen und Kriegsmaterial sowie von Arzneimitteln und Betäubungsmitteln. Es fallen Einfuhrsteuern (Mehrwertsteuer) an, die je nach Art der Waren und Herkunftsland unterschiedlich hoch sein können. Zusätzlich können Verbrauchsteuern auf Alkohol und Tabakwaren erhoben werden. Zudem müssen bei der Einfuhr Zollkosten entrichtet werden, deren Höhe von verschiedenen Faktoren wie Warenart und Ursprungsland abhängt. Wenn Sie mehr über die Dienstleistungen des Verzollungsbüros Butz beim Export in die Schweiz erfahren wollen und gerne eine Beratung in Anspruch nehmen würden, kontaktieren Sie uns gerne. Wir, als Verzollungsbüro Butz, versorgen Sie gerne mit umfassenden und professionellen Serviceleistungen rund um die Exportabwicklung in die Schweiz.

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