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Brexit: Einfuhrverfahren nach Großbritannien für EU-Waren – Neue Regelungen ab 2022

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Bisher galten für den Import von Waren aus der Europäischen Union noch einseitige Übergangsregelungen. Doch zum Jahreswechsel ändert sich einiges. Zum 1. Januar 2022 treten die ersten Änderungen in Kraft, weitere folgen zum 1. Juli 2022. Hier erfahren Sie, welche neuen Regelungen es ab 2022 gibt.

Warum ändern sich die Einfuhrbestimmungen für Waren aus der EU nach Großbritannien?

Nach dem Brexit ist Großbritannien nicht mehr Teil der Europäischen Union. Daher mussten sich Großbritannien und die EU auf neue Regeln für den Import und Export von Waren einigen. Da Großbritannien als sogenanntes Drittland gilt, unterliegen von dort in die EU eingeführte Waren Zollformalitäten und es ist nach dem Brexit Abkommen Zoll zu zahlen. Aus der Sicht Großbritanniens ist die Ausfuhr von Waren aus der EU gleichzeitig eine Einfuhr mit den entsprechenden Bestimmungen. Werden also Waren aus der EU nach Großbritannien exportiert, müssen sie in einem sogenannten Ausfuhrverfahren beim Zoll angemeldet und dort abgefertigt werden, es gilt nach dem Brexit ein sogenanntes vereinfachtes Ausfuhrverfahren.

Was genau ändert sich?

  • Ab dem 1. Januar 2022 müssen die Waren, für die es entweder veterinärrechtliche oder pflanzenschutzrechtliche Anordnungen gibt, entsprechend den jeweils geltenden Regeln für den Export angemeldet werden.
  • So müssen ab dem 1. Juli 2022 bei der Einfuhr von Tieren oder tierischen Erzeugnissen nach Großbritannien Veterinärbescheinigungen vorliegen, sogenannte Export Health Certificates.
  • Ebenso müssen ab dem 1. Juli 2022 bei der Einfuhr von Pflanzen oder pflanzlichen Erzeugnissen entsprechende Pflanzengesundheitszeugnisse vorliegen.
  • Ab dem 1. Juli 2022 werden die sanitären und phytosanitären (SPS) Kontrollen, beispielsweise von Eiern, Honig, Milch, aber auch Fleisch und Tierfutter, an den Kontrollstellen der Grenzen durchgeführt.
  • Ab dem 1. Juli 2022 sind für die Importe ESumA erforderlich, sogenannte Sicherheitserklärungen.

Welche Waren sind betroffen und was müssen Exporteure aus der EU nun beachten?

Besonders betroffen sind Waren aus tierischen Erzeugnissen, wie Eier, Honig, Milch und Milchprodukte, Fisch und Fischereiprodukte, Fleisch, Gelatine oder Tierfutter. Diese Waren müssen ab dem 1. Januar 2022 über das Onlineportal IPAFFS 24 Stunden vor der Einfuhr angemeldet werden. Ab dem 1. Juli 2022 muss eine Gesundheitsbescheinigung vorliegen, die Kopie wird über das Onlineportal hochgeladen, das Original bleibt bei den Waren. Die Einfuhr selbst darf nur noch über die dafür zugelassenen Zollstellen erfolgen. Das gilt auch für pflanzliche Waren und Erzeugnisse, zu denen beispielsweise Obst und Gemüse, aber auch Schnittblumen oder Pflanzsträucher gehören. Kein Import dieser Waren und Erzeugnisse darf mehr ohne das gültige Zertifikat erfolgen.

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Tierische Erzeugnisse

Zu den von den neuen Bestimmungen für die Einfuhr betroffenen Produkten gehören beispielsweise tierische Erzeugnisse, aber auch lebende Tiere, Zuchttiere und allgemeine sogenannte “Hochrisiko-Waren”. Sämtliche Waren tierischen Ursprungs und Waren aus bestimmten tierischen Produkten müssen vorangemeldet werden, das gilt auch für tierische Futtermittel und Nebenprodukte. Bei der Einfuhr werden ab dem 1. Juli 2022 nicht nur Gesundheitsbescheinigung, Dokumente und Voranmeldung an den Zollstellen, sondern die Erzeugnisse selbst auch physisch überprüft. Die britischen Behörden bezeichnen diese Produkte als product of animal origin, abgekürzt: POAO.

Verbotene tierische Erzeugnisse

Damit im Zuge des Handels keine tierischen Seuchen oder andere unerwünschten Dinge nach Großbritannien einreisen können, ist der Import von einigen tierischen Erzeugnisse schlicht verboten. Zu diesen Erzeugnissen gehören gekühltes Hackfleisch, gekühlte Zubereitungen aus Hackfleisch oder Fleisch, wie Frikadellen oder Wurst, gekühltes oder gefrorenes Geflügelhackfleisch, per Separatoren getrenntes Geflügelfleisch, unsortierte Eier, aber auch Rohmilch aus Viehbeständen, die mit Rindertuberkulose infiziert sind.

Zusammengesetzte Lebensmittel

Ebenso sind für den menschlichen Verkehr zusammengesetzte Erzeugnisse betroffen, beispielsweise Tiefkühlpizza oder Lasagne. Die gültige Veterinärbescheinigung muss vorhanden sein und die Erzeugnisse dürfen nur noch über die dafür zugelassenen Zollstellen eingeführt werden. Bei diesen Erzeugnissen gelten die gleichen Bestimmungen: Ab dem 1. Januar müssen sie vor der Einfuhr nach Großbritannien angemeldet werden, ab dem 1. Juli 2022 müssen auch die Gesundheitsnachweise vorliegen.

Ausnahmen

Wie bei jeder Regelung gibt es auch für die Einfuhr bestimmter Produkte und Erzeugnisse pflanzlicher oder tierischer Herkunft Ausnahmen. Erfüllen die Produkte bestimmte Voraussetzungen, können sie ohne ein solches Zertifikat nach Großbritannien eingeführt werden:

  • Wurde das Erzeugnis während der Herstellung wärmebehandelt oder vollständig durchgekocht, und ist kein roher Bestandteil mehr in ihm vorhanden, gilt diese Ausnahme. Diese Erzeugnisse brauchen nicht gekühlt zu werden, sondern sind bei normaler Raumtemperatur haltbar.
  • Die Erzeugnisse enthalten weder Fleischextrakte noch wurde bei ihrer Herstellung Fleisch verarbeitet.
  • In ihnen sind weniger als 50 Prozent anderer Produkte tierischer Herkunft verarbeitet, sogenannte POAO.
  • Die Erzeugnisse sind für den menschlichen Verzehr gedacht und befinden sich entweder versiegelt oder sicher verpackt in dafür vorgesehenen Behältnissen.
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Befinden sich die Waren auf dieser Liste, gilt ebenfalls eine Ausnahmeregelung für sie.

Grundsätzlich gilt jedoch für alle Ausnahmen: Enthalten sie Milchprodukte, müssen diese korrekt und vorschriftsmäßig mit Wärme behandelt sein und dürfen nur aus einem der dafür zugelassenen Länder stammen. Für alle Ausnahmen reicht ein vorschriftsmäßiges Dokument aus. In diesem müssen diese Informationen zu finden sein:

  • Name und Adresse von Sender und Empfänger
  • Was in der Sendung konkret enthalten ist
  • Menge und Art der gesendeten Verpackungseinheiten
  • Herkunftsland
  • Adresse und weitere Angaben über den Hersteller
  • Liste der bei der Herstellung verwendeten Zutaten

Ab wann gelten die neuen Regelungen?

Der Brexit des Vereinigten Königreichs, wie der Austritt aus der Europäischen Union kurz genannt wird, wurde im sogenannten Austrittsabkommen vom 24. Januar 2020 geregelt und am 31. Januar 2020 vollzogen. Für die Handelsbeziehungen galt noch bis zum 31. Dezember 2020 eine Übergangsphase, und seit dem 1. Januar 2021 gehört Großbritannien weder zur Zollunion noch zum EU-Binnenmarkt mit seinen sehr vereinfachten Regeln für den Import und Export von Waren. Mit dem vom 27. April 2021 ratifizierten Handels- und Kooperationsabkommen vom 24. Dezember 2020 zwischen der Europäischen Union und Großbritannien gilt eine rechtliche Grundlage für künftige Handels- und Wirtschaftsbeziehungen, sowie den Warenverkehr. Weil die Unternehmen durch die Corona-Pandemie besonders herausgefordert sind, reagierte die britische Regierung und verlagerte den zuvor beschlossenen Zeitplan für die Zollkontrollen einige Zeit nach hinten. Für Standardwaren können bis zum 1. Januar 2022 die Zollanmeldungen bis zu einem halben Jahr nach dem Import nachgereicht werden. Sind die Erzeugnisse tierischen Ursprungs (POAO), müssen sie ab dem 1. Oktober 2021 vorangemeldet werden, das gilt auch für Lebensmittel mit hohem Risiko (HRFNAO) und etliche tierische Nebenprodukte (ABP). Ab dem 1. Januar 2022 sind physische SPS-Kontrollen an den dafür vorgesehenen Grenzkontrollstellen vorgesehen. Ab dem 1. März 2022 werden an den Kontrollstellen der Grenze lebende Tiere und Pflanzen kontrolliert. Ab dem 1. Juli 2022 muss schließlich eine Gesundheitsbescheinigung vorgelegt werden, gleichzeitig können die Importe nach Großbritannien nur noch über die dafür zugelassenen Zollstellen erfolgen.

Kurze Übersicht über die wichtigen Daten:

  • Ab 1. Januar 2022: Waren für den Import nach Großbritannien müssen vorangemeldet werden.
  • Ab 1. Juli 2022: Es muss eine Gesundheitsbescheinigung vorgelegt werden, gleichzeitig finden die SPS-Kontrollen an den Grenzen statt.
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Warum wurde die Einführung der neuen Regeln verschoben?

Seit dem 1. Januar 2021 gilt Großbritannien als sogenanntes Drittland und ist dank Brexit nicht mehr Teil der Europäischen Union. Daher traten ab diesem Zeitpunkt alle Bestimmungen des Zollrechts in Kraft, die für den Handel mit Drittstaaten gelten. Großbritannien selbst erarbeitete neue Regeln und setzte Termine. Weil jedoch die Corona-Pandemie die Unternehmen selbst vor große Herausforderungen stellte, verschob die britische Regierung die Einführung der neuen Regeln einige Monate nach hinten.

Fazit

Damit die Einfuhr von Waren aus der Europäischen Union nach Großbritannien möglichst reibungslos funktioniert, wurde mit der Plattform für Agrarexporte eine Plattform neu geschaffen. Hier können Unternehmen spezielle Fragen zum Einfuhrverfahren nach Großbritannien stellen.

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