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Sichere Ware & das Luftsicherheitsgesetz: Unternehmensratgeber zur Sicherheit der Luftfracht

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Für die sichere Beförderung von Ware und Fracht ist das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) die maßgebliche Grundlage. Darin ist bestimmt, was im Luftverkehr in welchen Mengen transportiert werden kann, wie die Ware sicher vor dem Zugriff von Dritten geschützt wird und welche Aufbewahrungsform notwendig ist.

Unterschieden wird bei der Luftfracht immer zwischen unsicherer und sicherer Ware. Erstere wird durch eine Kontrolle sicher gemacht, bevor sie in das Flugzeug verlagert werden darf. Sichere Ware wird von einem Bekannten Versender mit behördlicher Zulassung aufgegeben und muss bereits am Ausgangspunkt, beispielsweise dem Betriebsgelände, vor dem Zugriff Unbefugter geschützt werden. Abgesehen davon besteht nach dem Luftsicherheitsgesetz eine Verpflichtung dazu, die Luftfracht identifizierbar zu machen, so durch eine sichtbare Beschriftung und elektronische Begleitdokumente.

In diesem Beitrag gehen wir näher auf die Bedeutung des Luftsicherheitsgesetzes für den Warenverkehr ein und erklären wichtige Regeln, an die sich ein Transportunternehmen halten muss.

Grundlagen des Luftsicherheitsgesetzes

Das Luftsicherheitsgesetz soll umfassenden Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen, schaffen. Dazu gehört neben den umfassenden Kontrollen im Personenverkehr an Flughäfen auch eine zunehmende Überwachung der Luftfracht.

Für Unternehmen im Frachtverkehr ist das Prinzip der sicheren Ware besonders relevant. So muss laut § 9a LuftSiG auch von externen Transporteuren alles dafür getan werden, dass eine sichere Lieferkette entsteht. Entsprechend werden Zulieferer immer reglementiert und mit bestimmten Zulassungen versehen. Von den „Bekannten Versendern“ wird dann bereits sichere Ware an den Flughafen gebracht.

Als Unternehmen, das seine Waren im Luftfrachtverkehr befördert, meldet man sich also am besten für das Verfahren an, bei dem man zu einem Bekannten Versender wird und so die Container oder Verpackungen auf dem Betriebsgelände umfassend vor dem Zugriff Dritter absichert. Andernfalls muss eine weitreichende Überprüfung in der Warenannahme des Flughafens erfolgen, was womöglich mit hohen Kosten einhergeht.

Was ist das NLSP und wer ist zur Erstellung eines Luftsicherheitsprogramms verpflichtet?

NLSP ist die Abkürzung für “Nationales Luftsicherheitsprogramm” und gilt als eine der Pflichtaufgaben der nationalen Luftfahrtbehörden der Länder. Hiermit garantieren die Staaten eine sichere Beförderung von Personen und Gütern im Luftraum – und zudem einen umfangreichen Schutz vor jedweden Gefahren von Sabotage bis hin zu Terrorismus.

In Europa erstellt jeder Mitgliedstaat ein eigenes NLSP für die zivile Luftfahrt und soll damit gewährleisten, dass die Ziele des Luftsicherheitsgesetzes erreicht werden. Je nach Land sind die Regelungen dabei mal strenger, mal lascher. Während an einigen Flughafens z.B. strikt Flüssigkeiten aussortiert werden, setzen andere Betreiber auf professionelle Scanner, die Sprengstoffe selbst in liquider Form erkennen und damit die verschickte Ware sicher machen.

Bei der Luftfracht sind verschiedene Akteure an der Lieferkette beteiligt. Sie alle benötigen eine Luftsicherheits-Zulassung, um Waren verpacken und verschicken zu können. Dazu gehören:

  • der Bekannte Versender (produzierendes Unternehmen)
  • der Reglementierte Beauftragte (Verpacker und das Luftfahrtunternehmen)
  • der Reglementierte Lieferant (Logistikunternehmen)
  • der Zugelassene Transporteur (Transport am Flughafen)

Um eine Zulassung zu erhalten, fordert das Luftfahrt-Bundesamt die Einstellung eines Luftsicherheitsbeauftragten in den beteiligten Unternehmen. Der Luftsicherheitsbeauftragte muss dann in Anlehnung an das NLSP ein Luftsicherheitsprogramm für den Betrieb erstellen. Hier wird ausführlich beschrieben, wie die Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben umsetzen.

Im Unternehmen wird das Luftsicherheitsprogramm dann als detaillierter Leitfaden verwendet, anhand dessen die Sicherheitsmaßnahmen für die tägliche Arbeit eingehalten werden. Die an der sicheren Lieferkette beteiligten Unternehmen müssen dem Luftfahrt-Bundesamt ein solches Programm als Nachweis vorlegen können, um als vertrauenswürdiger Akteur zugelassen zu werden und es zu bleiben. Hierzu gehört selbstverständlich auch die Schulung des Personals anhand des NLSP und des betriebseigenen Luftsicherheitsprogramms.

Die Rolle des Bekannten Versenders

Der Bekannte Versender ist in der sicheren Lieferkette der Produzent, der eine bestimmte Ware per Luftfracht verschicken möchte. Handelt es sich nur um gelegentliche Lieferungen, wird das Unternehmen meist keine Zulassung beantragen und die Überprüfung der zunächst als unsicher eingestuften Ware einem zugelassenen Dienstleister überlassen. Handelt es sich dagegen um ein dauerhaftes Transportgeschäft, so ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung als Bekannter Versender sinnvoll. Auf diese Weise erspart es sich der Hersteller, bei jeder Frachtsendung einen externen Dienstleister damit zu beauftragen, die Ware in die sichere Lieferkette einzuspeisen. Wer eine Zulassung als Bekannter Versender hat, verkürzt also die Transportzeiten und spart in aller Regel hohe Kosten ein.

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Die Zulassung muss beim Luftfahrt-Bundesamt offiziell beantragt werden und geht mit einigen Voraussetzungen einher. Zunächst sollte das Unternehmen einen Luftsicherheitsbeauftragten einstellen, der das Luftsicherheitsprogramm in Abstimmung mit den nationalen Bestimmungen (NLSP) erstellt. Die vorgeschlagenen Sicherheitsvorschriften sind dann im Betrieb umzusetzen. Das bedeutet unter anderem eine Schulung der Mitarbeiter und die Sicherung der Waren gegen den Zugriff Dritter. Sind diese ersten Schritte getätigt, muss eine Zuverlässigkeitsprüfung der Mitarbeiter stattfinden. Dies wird behördlich beantragt und das Luftfahrt-Bundesamt wird den Hintergrund jeder Person prüfen, die mit der Fracht nach der Sicherheitskontrolle in Kontakt kommt. Die ausgestellten Bescheinigungen sind dann für insgesamt fünf Jahre gültig.

Neben diesen Prüffragen müssen Bekannte Versender eine umfassende Schulung nach den Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes durchführen. Ein Mitarbeiter der Behörde wird nach Einreichung aller Unterlagen das Unternehmen besuchen und Gespräche mit dem Luftsicherheitsbeauftragten führen. Wenn alle Vorgaben erfüllt sind, bekommt der Betrieb die Zulassung als Bekannter Versender.

Schulung und Weiterbildung für Sicherheitspersonal

Technologien entwickeln sich immer weiter und auch die Taktiken von Saboteuren beziehungsweise Terroristen können sich im Laufe der Zeit ändern. Daher fordert das Luftfahrtsicherheitsgesetz eine fortwährende Schulung der für die sichere Lieferkette zugelassenen Mitarbeiter.

Solche Workshops lassen sich bei externen Anbietern buchen. Für die Organisation ist der Luftsicherheitsbeauftragte des Unternehmens zuständig. Hier wird das neueste Wissen zu dem Thema geteilt und es gibt eine Einführung in die jüngsten Innovationen bei Sicherheitstechniken.

Empfehlenswert ist dabei eine Begehung mit den Experten, um mögliche Verbesserungen und effizientere Lösungen mit Hilfe von künstlicher Intelligenz auszumachen. Dieser Service wird von den meisten Anbietern von Schulungen und Weiterbildungen offeriert.

Sicherheitsmaßnahmen und Compliance

Bei der Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen eines überlassenen Bereiches ist der Luftsicherheitsbeauftragte des Unternehmens in der federführenden Rolle. Er hat die Aufgabe, die Sicherheitsrichtlinien aufzustellen und umzusetzen. Daher wird er auch die Schulung für die zugelassenen Mitarbeiter organisieren und regelmäßige Prüfungen durchführen.

Diese Sicherheitsmaßnahmen müssen laut Luftfahrt-Bundesamt von Seiten des Bekannten Versenders eingehalten werden:

  • Es dürfen keine verbotenen Gegenstände in der Warenlieferung vorhanden sein.
  • Die sichere Luftfracht muss ausreichend vor dem Zugriff Dritter sowie vor jeder Manipulation geschützt werden.
  • Personal, welches die Sicherheitskontrollen durchführt und/oder Zugang zur identifizierbaren Luftfracht hat, muss geprüft und geschult sein.
  • Identifizierbare Luftfracht muss in jedem Arbeitsschritt von der Produktion über die Verpackung und Lagerung bis zum Versand vor dem Zugriff von Unbefugten geschützt sein.

Für eine strenge Einhaltung der Vorschriften beziehungsweise die Compliance ist der Luftsicherheitsbeauftragte zuständig. Dieser sollte regelmäßig prüfen, ob alle Regeln umgesetzt werden, um das Risiko von Verfahrensfehlern oder unbefugten Zugriffen zu minimieren. Zusätzlich kann der Arbeitgeber eine Compliance-Abteilung betreiben, welche die Arbeit des Luftsicherheitsbeauftragten sowie anderer Abteilungen überprüft.

Definition und Bedeutung einer sicheren Lieferkette

Per Definition ist eine sichere Lieferkette in der Luftfracht ein Prozess, bei dem das Frachtstück während jedes Vorgangs von der Produktion bis zur Ankunft beim Adressaten durch geprüfte und sichere Hände geht. Es sollte dabei vor dem Zugriff Dritter geschützt und nicht manipulierbar sein.

Zur sicheren Lieferkette gehören vier verschiedene Beteiligte. Zum einen handelt es sich um den Produzenten, der nach einer umfassenden Prüfung und Beantragung des Sicherheitszertifikats als „Bekannter Versender“ gilt. Er stellt bereits bei der Produktion und Lagerung sicher, dass keine Unbefugten an die Ware gelangen.

Im Anschluss wird, so der Versender die Aufgabe nicht selbst übernimmt, ein Verpacker als Reglementierter Beauftragter eingeschaltet. Auch dieser muss eine entsprechende Lizenz besitzen. Für den Transport zum Flughafen ist dann ein Zugelassener Transporteur zuständig. Ein weiteres Transportunternehmen übernimmt die Ware am Flughafen und leitet sie nach kurzer Lagerung zur Luftfahrtgesellschaft weiter. Hier wird gegebenenfalls nochmals durch das Scannen geprüft, dass sich keine verbotenen Gegenstände in der Fracht befinden.

Als letztes Unternehmen in der sicheren Lieferkette hat die Luftfahrtgesellschaft die höchsten Standards. Sie gilt in dieser Reihe nicht als Zugelassener Transporteur, sondern als Reglementierter Beauftragter, bei dem alle Mitarbeiter eine Zuverlässigkeitsprüfung durchlaufen haben. Grundsätzlich gilt: Jeder, der vom Verpacker über den LKW-Fahrer bis hin zum Piloten Kontakt mit der Ware hat, muss innerhalb der sicheren Lieferkette eine Zulassung des Luftfahrt-Bundesamtes besitzen.

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Technologien und Innovationen in der Luftfrachtsicherheit

Für die Einhaltung des Luftsicherheitsgesetzes und den Schutz der sicheren Ware vor dem Zugriff Dritter hat es in den letzten Jahrzehnten zahlreiche technologische Verbesserungen gegeben. Die wichtigste Frachtkontrolle an sich betrifft natürlich das Röntgen und Monitoring, welches meist direkt am Flughafen erfolgt.

Bei der Lagerung und Verpackung können ähnliche Technologien zum Einsatz kommen. Wichtiger ist es jedoch, dass die Bereiche, in denen sich die sichere Ware befindet, umfassend geschützt werden. Hier sollten Überwachungssysteme in Form von smarten Kameras und Alarmanlagen bei den Zugängen verwendet werden.

Mitarbeiter sollten nur Zugang zu diesen Bereichen bekommen, wenn sie geprüft sind. Dem entsprechenden Personal stellt der Arbeitgeber eine personalisierte Chipkarte aus, mit welcher es die Tür zu dem jeweiligen Bereich öffnen kann. Teilweise können diese Systeme durch Gesichts- und Finger-Scans noch sicherer gemacht werden.

In der Zukunft wird künstliche Intelligenz eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Luftsicherheitsgesetzes spielen. So lassen sich gerade die sensiblen Übergänge von einem Teilprozess zum anderen (z.B. die Weiterreichung von der Lagerung zum Transport) effizienter und mit weniger Personalaufwand gestalten. Die bereits gesicherten Waren werden dann einfach automatisiert in die LKW beziehungsweise Luftfrachtlager am Flughafen verladen, ohne dass ein menschlicher Zugriff notwendig ist. Zur richtigen Adressierung dienen computergenerierte QR-Codes.

Die Handhabung der Fracht: Sichere und unsichere Sendungen

Wie wir schon festgestellt haben, gibt es sichere und unsichere Frachten, die gleichermaßen über einen Flughafen beziehungsweise in Flugzeugen transportiert werden können. Die unsichere Ware muss vor dem Eintritt in die sichere Lieferkette jedoch immer erst sicher gemacht werden. Das kann bei der Versendung durch einen Reglementierten Beauftragten oder die Kontrolle am Flughafen erfolgen.

Dürfen sichere und unsichere Sendungen aber in ein und dasselbe Transportmittel verladen werden? Ja, das ist möglich und wird in der Praxis aus Effizienzgründen sehr häufig gemacht. So kann der beauftragte, regulierte Transporteur zunächst sichere Waren bei einem Versender abholen und dasselbe Fahrzeug später mit unsicherer Ware beladen. Wichtig ist, dass die Fracht sicher verpackt und identifizierbar ist.

Die sichere Ware bekommt dabei das Label SPX by KC, also „durch den Bekannten Versender abgesichert”, und wird bei der Ankunft am Flughafen in den entsprechenden Bereich verladen. Die unsichere Ware wird durch den regulierten Beauftragten geprüft und bekommt im Anschluss das Zertifikat SPX by RA zugewiesen.

Was bedeutet der Status SPX by KC für die Luftsicherheit?

Der Status SPX by KC steht dafür, dass die Ware durch den Bekannten Versender geprüft wurde und als sicher gelten kann. Die Abkürzung SPX bedeutet nichts weiter als „sicher“. KC ist das Kürzel für „known consigner“, also Bekannter Versender.

Ist die Fracht also mit SPX by KC ausgewiesen, weiß das Personal am Flughafen genau, dass die Ware vom Versender sicher gemacht wurde. Sie kann ohne eine weitere Prüfung in das Flugzeug verladen werden. Hat der regulierte Beauftragte die Prüfung vorgenommen, bekommt die Fracht das Kennzeichen SPX by RA („regulated agent“).

Wie wird aus unsicherer Fracht wieder sichere Fracht?

Bei unsicherer Ware, die von einem Versender an den Flughafen weitergeleitet wird, muss eine neue Überprüfung durch einen regulierten Beauftragten stattfinden. Das kann der Verpacker oder der Empfänger am Flughafen, also das Luftfahrtunternehmen sein. Es nimmt die Waren vom Zugelassenen Transporteur in Empfang und leitet dann ein Prüfverfahren ein.

Hierbei kommen klassische Methoden wie das umfassende Scannen per Röntgengerät zum Einsatz. Neben dieser Art der Frachtkontrolle wird weiterhin auf Sprengstoffspurendetektoren zurückgegriffen. Hierfür nehmen die geprüften Mitarbeiter eine Wischprobe und testen diese im Kontrollgerät. Eine weitaus größere Genauigkeit lässt sich jedoch durch den Einsatz von Sprengstoffspürhunden erzielen.

Da die Sprengstoffspürhunde innerhalb von nur 20 Minuten bis zu 25 Tonnen Fracht sicher prüfen können, wird diese Methode von den meisten regulierten Beauftragten bevorzugt. Die händische Prüfung ist im Gegensatz dazu wesentlich zeitaufwändiger und ungenauer. Sie kommt jedoch bei einem ersten Verdacht zur genaueren Untersuchung zum Einsatz.

Wenn die unsichere Fracht auf diese Weise überprüft wurde, erhält sie wieder das Zertifikat sicher.

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Fallbeispiele und Best Practices in der Luftsicherheit

Die bisherigen Ausführungen wollen wir Ihnen nun anhand zweier praxisbezogener Fallbeispiele verdeutlichen.

Fallbeispiel 1

Nehmen wir in unserer ersten Fallstudie zur Luftsicherheit an, dass ein Unternehmen in Berlin Getränke herstellt und mit dem Verkauf bisher auf lokaler Ebene sehr erfolgreich war. Nun kommt es zu immer mehr Nachfrage aus dem Ausland. Bisher wurden nur kleine Chargen versendet. Da man keinen Status als Bekannter Versender hatte, beauftragte man hierfür einen Zugelassenen Transporteur und ein Luftfahrtunternehmen als regulierten Beauftragten mit der Versendung sowie Prüfung der Ware. Durch die Kontrolle am Flughafen wurde dann aus der unsicheren Ware sichere Ware.

Die hohen Kosten für diesen Service stören den Hersteller jedoch und da für die Zukunft mit einer hohen Nachfrage zu rechnen ist, beantragt das Unternehmen nun den Status als Bekannter Versender. Im ersten Schritt stellt es dafür einen Luftsicherheitsbeauftragten ein, der nach der Begehung der betrieblichen Anlagen Vorschläge zur Absicherung der Waren macht.

  • Das Unternehmen wird Umbauten vornehmen und einen gesicherten Bereich für die Lagerung der Waren mit speziellen Zugangssystem einrichten.
  • Eine gewisse Anzahl an Mitarbeitern, die Kontakt zur sicheren Ware haben, müssen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durchlaufen, die vom Arbeitgeber finanziert wird.
  • Der Sicherheitsbeauftragte organisiert Schulungen zur Umsetzung des Luftsicherheitsgesetzes.
  • In der Praxis werden die Getränke nun von geprüftem Personal abgefüllt und verpackt – nur diese haben durch ein Code-System Zugang zum sicheren Lager.
  • Bei der Abholung und Versendung kommt ein Zugelassener Transporteur zum Einsatz, der die sicher und unzugänglich gemachten Getränke auf einen LKW lädt und zum Flughafen bringt.
  • Dort wird die Fracht anhand des Labels SPX by KC als sicher eingestuft und in einen entsprechenden Bereich verlagert.
  • Eventuell findet eine stichprobenartige Prüfung mit Röntgengeräten oder Spürhunden statt.
  • Vom Luftfrachtlager kann nun der Transport in das Flugzeug erfolgen.

Fallbeispiel 2

In unserem zweiten Beispiel möchte ein erfahrenes Unternehmen, das bereits eine Zulassung als Bekannter Versender hat, größere Mengen an Konserven von Deutschland aus nach Italien per Luftfracht versenden. Hierfür wurde ein sicherer Lagerbereich mit Zugangskontrolle und Videoüberwachung eingerichtet. Da die Warenart für das Unternehmen neu ist, sucht es nach einer für den sicheren Luftverkehr zugelassenen Verpackung.

  • Das Unternehmen wird einen Partner zu Rate ziehen, der sichere Pack- und Lademittel, z.B. Leichtpaletten herstellt, welche für den sicheren Versand von Luftfracht geeignet sind.
  • Die Paletten sollten eine manipulationssichere Außenverpackung nach DVO (EU) 2015/1998 haben.
  • Die Paletten und die fertige Außenverpackung werden an den Bekannten Versender übergeben.
  • Die geprüften Mitarbeiter nehmen eine manipulationssichere Verpackung der Konserven vor – dazu gehören Klebebänder, Sicherheitsbänder und nummerierte Siegel.
  • So geschützt werden die Frachtgüter in einem gesicherten und überwachten Bereich aufbewahrt.
  • Der beauftragte, Zugelassene Transporteur holt die Paletten nun ab und bringt sie zum Flughafen.
  • Sollte ein Siegel gebrochen sein, muss die Ware durch Prüfung wieder sicher gemacht werden.
  • Da die Fracht das Label SPX by KC trägt, kann sie direkt zur Abfertigung für den Flugtransport gebracht werden.

Herausforderungen in der Luftsicherheit und Lösungen in der Praxis

Die wachsenden Frachtmengen weltweit stellen eine hohe Herausforderung an die Luftsicherheit und die Einhaltung des Luftsicherheitsgesetzes. Es müssen immer mehr Güter überprüft und als sichere Ware eingestuft werden, wobei der Weg über die selbstverantwortlichen Bekannten Versender bereits ein wichtiger Teil der Lösung ist.

Daneben wird künstliche Intelligenz immer relevanter für die Bewältigung dieser Prüfaufgaben. Automatisierte Checks per Kamera und eine algorithmisch geführte Optimierung der Lieferkette hilft dabei, den Frachtverkehr trotz des zunehmenden Aufwands sicher zu gestalten.

Die Experten sind sich einig darüber, dass zwei Bereiche im Luftverkehr besonders stark wachsen werden: E-Commerce und Medizintechnik. Beide Warenarten haben gewisse Herausforderungen, die es zu beachten gibt. Beim E-Commerce werden immer mehr gemischte Fracht-Container verschickt, deren Überprüfung aufgrund der Vielseitigkeit schwieriger ist. Bei der Medizintechnik kann es gut sein, dass auf den ersten Blick verbotene Stoffe mit in die Lieferkette müssen. Gewisse Chemikalien können als unsicher eingeordnet werden und müssen eventuell separat für den Transport zugelassen werden.

Viele Transporteure und Flughäfen setzen in diesem Zusammenhang auf spezielle Abfertigungsflächen für Pharmaprodukte und Medizintechnik. Für dieses Segment ebenso wie für den Lebensmittelversand sind temperaturgeführte Transporte zur Aufrechterhaltung von Kühlketten notwendig.

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Internationale Kooperation und Standards

In wohl kaum einem anderen Bereich ist die internationale Kooperation so wichtig wie beim Luftsicherheitsgesetz. Bei den weltweiten Warenströmen muss man sichergehen können, dass die Bekannten Versender aus anderen Staaten genau die gleichen Regeln für sichere Ware einhalten wie diejenigen im Inland. Erste Standards wurden bereits 1944 im Übereinkommen über die internationale Zivilluftfahrt (ICAO oder Chicagoer Abkommen) eingeführt. Hier ging es um einheitliche Regelungen in Bezug auf die Sicherheit. Innerhalb der EU setzt die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (EASA) die Leitsätze durch.

Die ICAO und die EASA verlangen dabei von allen Mitgliedstaaten, die Sicherheitsmaßnahmen eigenverantwortlich durchzusetzen. Das betrifft insbesondere die Kontrolle von Personen und Waren, die später im Flugzeug transportiert werden. Für die europäische Luftsicherheit ist dabei die Verordnung 300/2008 neben der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 die wichtigste Grundlage.

De ICAO gibt regelmäßig erweiterte Standards und Empfehlungen, die sogenannten SARPs (Standards and Recommended Practices), heraus. Derer gibt es heutzutage mehr als 12.000 Stück. Die Durchführung und Einhaltung dieser SARPs wird durch „audits“ geprüft, und zwar nach dem Universal Safety Oversight Audit Programme (USOAP) und dem Universal Security Audit Programme (USAP).

Die Zukunft der Luftfrachtsicherheit unter dem Luftsicherheitsgesetz

Wie die meisten Bereiche im Leben wird auch die Luftsicherheit in der Zukunft immer mehr von der Digitalisierung und dem Einsatz künstlicher Intelligenz geprägt werden. Diese technischen Lösungen helfen dabei, vor allem eine große Herausforderung zu bewältigen, nämlich dem zunehmenden Aufkommen an Luftfracht aufgrund der wachsenden Bevölkerungszahl und den steigenden Lebensstandards in den Schwellenländern.

Um sichere Ware nach dem Luftsicherheitsgesetz richtig schützen und überprüfen zu können, muss also mehr Technik zum Einsatz kommen. Hierbei helfen automatisierte Verladungs- und Transportprozesse ebenso wie die smarte Kameraüberwachung und algorithmisch optimierte Lieferwege.

Ganz ohne den Menschen funktionieren die sicheren Lieferketten nach dem Luftsicherheitsgesetz dennoch nicht. So muss es immer noch zugelassene und geprüfte Mitarbeiter geben, die Fehlbeurteilungen durch die Maschine erkennen. Um den Umgang mit der Technik und den Herausforderungen des modernen Luftfrachtverkehrs zu schärfen, sind fortwährende Schulungen gerade auf Seiten der Bekannten Versender wichtig. Sie werden vom Luftfahrt-Bundesamt sogar als verpflichtend vorgeschrieben.

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