EU-Indonesien-Freihandelsabkommen: Neue Exportchancen für deutsche Unternehmen

Inhalte
Das Wichtigste in Kürze
  • Am 23. September 2025 haben die EU und Indonesien nach rund neun Verhandlungsjahren das CEPA beschlossen – ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit begleitendem Investitionsschutzabkommen.
  • Indonesien soll die Zölle auf über 98 Prozent der EU-Zolllinien abbauen. Europäische Exporteure profitieren von einem zollbegünstigten Zugang zu einem Markt mit rund 288 Millionen Menschen.
  • Das Abkommen deckt neben dem Zollabbau auch den digitalen Handel, die Fachkräftemobilität und die Rohstoffversorgung ab.
  • Die Unterzeichnung ist für Oktober 2026 geplant. Nach Zustimmung des EU-Parlaments und Ratifizierung durch Indonesien wird das Inkrafttreten für Anfang 2027 erwartet.
  • Das CEPA gilt als Referenzpunkt für weitere EU-Handelsabkommen mit ASEAN-Staaten und kann langfristig den Weg zu einem biregionalen EU-ASEAN-Abkommen ebnen.

Am 23. September 2025 haben die Europäische Union (EU) und Indonesien die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen abgeschlossen. Damit enden rund neun Jahre bilateraler Gespräche. Die Vereinbarung – offiziell Comprehensive Economic Partnership Agreement (CEPA) – wird durch ein separates Investitionsschutzabkommen ergänzt. Ziel des CEPA ist der Abbau von Handelshindernissen zwischen der EU und der größten Volkswirtschaft Südostasiens. Indonesien verzeichnete 2025 ein nominales Bruttoinlandsprodukt von 1.446 Milliarden US-Dollar [1].

Im Rahmen des Abkommens soll Indonesien die Zölle auf über 98 Prozent der Zolllinien für Waren aus der EU abschaffen – rund 80 Prozent bereits bei Inkrafttreten, weitere größtenteils innerhalb von fünf Jahren. Im Gegenzug will die EU die Zölle auf die meisten Einfuhren aus Indonesien beseitigen oder deutlich senken [2]. Von diesem Abkommen profitieren vor allem exportorientierte Branchen wie der Maschinenbau und die Chemieindustrie auf Seiten der EU und die Textilbranche in Indonesien, da jeweils ein begünstigter Zugang zu einem Markt mit mehreren hundert Millionen Menschen entsteht [3]. Zudem bietet sich durch das Übereinkommen die Chance, Indonesien als Tor in den ASEAN-Raum (Association of Southeast Asian Nations) zu nutzen. Welche Regelungen das CEPA enthält, wie weit das Verfahren fortgeschritten ist und ab wann Unternehmen mit günstigeren Zollkonditionen rechnen können, zeigen die folgenden Abschnitte detailliert auf.

Bereit für stressfreie Zollabwicklung?

Lassen Sie uns über Ihre Anforderungen sprechen. Unsere Experten beraten Sie gerne – telefonisch oder persönlich vor Ort in Rödermark.

Was regelt das EU-Indonesien-Freihandelsabkommen?

Was die Einigung auf den gegenseitigen Abbau der Zollschranken bedeutet, lässt sich anhand der Zahlen zum Handelsvolumen abschätzen. Im Jahr 2025 erreichte der Warenverkehr zwischen der EU und Indonesien insgesamt 28,9 Milliarden Euro. Mit 18,7 Milliarden Euro machten die Einfuhren aus Indonesien den Hauptteil davon aus. Europäische Unternehmen exportierten Waren im Wert von 10,2 Milliarden Euro in den Inselstaat [4]. Hinzu kommt ein Bestand an EU-Direktinvestitionen in Indonesien von 24,7 Milliarden Euro (Stand 2024) [4].

Durch das CEPA entsteht eine Handelszone mit insgesamt mehr als 700 Millionen Verbrauchern, die für EU-Exporteure jährliche Zolleinsparungen von rund 600 Millionen Euro bedeutet [2]. Konkret sieht das Abkommen unter anderem Folgendes vor:

  • Zölle auf Maschinen und Industrieanlagen entfallen zu großen Teilen oder sinken deutlich.
  • Chemieerzeugnisse und pharmazeutische Produkte werden durch reduzierte Einfuhrzölle günstiger.
  • Fahrzeugteile und technische Ausrüstung erhalten erleichterten Marktzugang.
  • Der gegenseitige Export und Import von Agrarprodukten wird vereinfacht.

Von diesen Maßnahmen können Unternehmen in der EU direkt profitieren, die bislang durch Importzölle gegenüber lokalen Anbietern unter anderem bei Elektronik, Chemikalien, Kosmetika und Arzneimitteln benachteiligt sind. Zusätzlich zur Marktöffnung im privaten Sektor zielt das CEPA auf einen besseren Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten ab.

Weiterhin sieht das Abkommen Erleichterungen bei der Konformitätsbewertung vor. Für Sektoren wie Elektronik und Maschinen will Indonesien in Zukunft die von akkreditierten Stellen in der EU ausgestellten Zertifikate und Prüfberichte akzeptieren. Damit entfällt der Aufwand einer Neuzertifizierung für den indonesischen Markt.

Umgekehrt erhalten indonesische Exporteure – etwa aus der Textil- und Bekleidungsindustrie, die für das Land große Bedeutung hat – einen verbesserten Zugang zum EU-Markt. Für deutsche Importeure dieser Branche sinken damit künftig die Einfuhrzölle – vorausgesetzt, der präferenzielle Ursprung der Waren ist nachgewiesen. Wichtige Pflichten, zum Beispiel zur Kennzeichnung von Textilien, bleiben jedoch bestehen. Je nach Warengruppe gilt dies auch für die Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), etwa bei Palmöl oder Kautschuk, und der CBAM-Verordnung, etwa bei Stahl oder Aluminium.

Neben dem Abbau der Zölle umfasst das CEPA mehrere Bereiche, in denen beide Seiten enger zusammenarbeiten wollen. Dazu gehören zum Beispiel der digitale Handel, die Mobilität von Fachkräften und die Absicherung von Lieferketten für kritische Rohstoffe. Der letztgenannte Punkt ist für die EU strategisch besonders relevant. Indonesien zählt zu den führenden Produzenten verschiedener Rohstoffe – etwa Nickel für Batteriezellen –, die unter anderem für die Energiewende und digitale Technologien von Bedeutung sind. Für diesen Bereich enthält das Abkommen mehrere Regelungen, darunter:

  • ein Verbot von Exportmonopolen,
  • eine Begrenzung ungerechtfertigter staatlicher Eingriffe in die Preisbildung bei Rohstoffen,
  • eine Erleichterung von Investitionen in nachhaltige Energie.
wie-sehen-die-naechsten-eu-indonesien-freihandelsabkommen

Wie sehen die nächsten Schritte für das EU-Indonesien-Freihandelsabkommen aus?

Dass sich Indonesien und die EU auf den Abschluss des Abkommens geeinigt haben, ist ein erster Schritt, schafft aber noch keinen rechtsverbindlichen Rahmen, an dem Unternehmen ihre Geschäftsprozesse zur Absicherung der Lieferketten ausrichten können.

Die indonesische Regierung rechnet mit einem Inkrafttreten Anfang 2027 [5]. Zuvor muss der Rat der EU die Unterzeichnung genehmigen – ein entsprechender Vorschlag der EU-Kommission liegt ihm seit Juni 2026 vor [6]. Die Unterschrift ist nach aktuellem Stand für Oktober 2026 geplant [5]. Anschließend sind die Zustimmung des Europäischen Parlaments und die Ratifizierung durch das indonesische Parlament erforderlich. Erst danach kann das Abkommen praktisch angewendet werden.

Mit Blick auf die deutsche Wirtschaft ist zudem relevant, dass das EU-Indonesien-Abkommen als wichtiger regionaler Referenzpunkt für weitere Handelsabkommen der EU mit Thailand, Malaysia und den Philippinen gilt. Langfristig könnte es damit zur schrittweisen Annäherung der EU an die ASEAN-Staaten beitragen und den Weg für ein umfassenderes biregionales Handelsabkommen ebnen. Ein solches EU-ASEAN-Abkommen ist jedoch bislang weder abgeschlossen noch terminiert. Bei den bilateralen Verhandlungen gibt es dagegen Fortschritte – mit den Philippinen hat die EU im September 2026 eine grundsätzliche Einigung erzielt [7].

Bereit für stressfreie Zollabwicklung?

Lassen Sie uns über Ihre Anforderungen sprechen. Unsere Experten beraten Sie gerne – telefonisch oder persönlich vor Ort in Rödermark.

Fazit: Das EU-Indonesien-Freihandelsabkommen ist ein wichtiger Schritt für den Handel mit Asien

Geopolitische Spannungen und neue Zölle – etwa im Warenverkehr mit den USA – haben bestehende Handelsbeziehungen in den letzten Jahren unter Druck gesetzt. Für Unternehmen bedeutet dies größere Herausforderungen im Supply-Chain-Management, gerade im Hinblick auf zeitkritische Lieferketten. Gleichzeitig ergeben sich durch Handelsabkommen, die von der EU zum Beispiel mit Indien oder, wie im vorliegenden Fall, mit Indonesien ausgehandelt wurden, neue Möglichkeiten für den Export und Import. Mit dem CEPA entsteht ein Wirtschaftsraum mit mehr als 700 Millionen Verbrauchern.

Unternehmen, die von den neuen Rahmenbedingungen für den Handel zwischen der EU und Indonesien profitieren wollen, können sich dank der Erfahrungen und Expertise des Verzollungsbüros Butz auf das CEPA vorbereiten – von der Einreihung der Waren in den Zolltarif (Tarifierung) über die Prüfung von Präferenzregelungen und Lieferantenerklärungen bis zur Beschaffung der erforderlichen Ursprungsnachweise. So positionieren sie sich bereits zum Inkrafttreten gegenüber dem Wettbewerb. Für weitere Informationen zu unseren Leistungen oder bei Fragen können Sie uns direkt kontaktieren.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Besonders exportorientierte Sektoren wie der Maschinenbau und die Chemieindustrie stehen im Vordergrund. Sie erhalten durch den Wegfall oder die deutliche Senkung indonesischer Einfuhrzölle einen zollbegünstigten Zugang zu einem Markt mit über 288 Millionen Verbrauchern. Auch Hersteller von Fahrzeugteilen, technischer Ausrüstung sowie pharmazeutischen Produkten können von günstigeren Marktbedingungen profitieren.

Indonesien will künftig Zertifikate und Prüfberichte akzeptieren, die von akkreditierten Stellen innerhalb der EU ausgestellt wurden. Das betrifft vor allem Sektoren wie Elektronik und Maschinen. Für Unternehmen entfällt damit der zeit- und kostenintensive Aufwand einer separaten Neuzertifizierung für den indonesischen Markt.

Auch nach Inkrafttreten des CEPA müssen bestimmte regulatorische Anforderungen erfüllt werden. Dazu zählen etwa Kennzeichnungspflichten für Textilien. Zollpräferenzen können zudem nur genutzt werden, wenn der präferenzielle Ursprung der Waren ordnungsgemäß nachgewiesen ist.

Indonesien gehört zu den weltweit führenden Produzenten kritischer Rohstoffe, darunter Nickel, das für die Herstellung von Batteriezellen und damit für die Energiewende unverzichtbar ist. Das CEPA enthält deshalb gezielte Regelungen für diesen Bereich: ein Verbot von Exportmonopolen, eine Begrenzung ungerechtfertigter staatlicher Preiseingriffe bei Rohstoffen sowie Erleichterungen für Investitionen in nachhaltige Energie.

Das EU-Indonesien-Abkommen gilt als wichtiger regionaler Referenzpunkt und könnte positiv auf laufende bilaterale Verhandlungen der EU mit weiteren ASEAN-Staaten wie Thailand, Malaysia und den Philippinen ausstrahlen. Mit den Philippinen wurde im September 2026 bereits eine grundsätzliche Einigung erzielt. Langfristig könnte die Summe dieser Abkommen den Weg für ein umfassendes biregionales EU-ASEAN-Freihandelsabkommen bereiten, auch wenn ein solches bislang weder abgeschlossen noch terminiert ist.

[1] Statistisches Bundesamt (Destatis), Internationale Statistik: G20, 2026, online verfügbar unter: Link (Datum des letzten Zugriffs: 26.09.2026).

[2] Europäische Kommission GD Handel, Key elements of the EU-Indonesia trade agreement and investment protection agreement, 2026, online verfügbar unter: Link (Datum des letzten Zugriffs: 26.09.2026).

[3] Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Indonesien, 2026, online verfügbar unter: Link (Datum des letzten Zugriffs: 26.09.2026).

[4] Europäische Kommission GD Handel, EU trade relations with Indonesia, 2026, online verfügbar unter: Link (Datum des letzten Zugriffs: 26.09.2026).

[5] ANTARA News, Indonesia eyes October 2026 signing for long-awaited IEU-CEPA deal, 2026, online verfügbar unter: Link (Datum des letzten Zugriffs: 26.09.2026).

[6] Europäische Kommission GD Handel, Commission presents Council with ambitious Indonesia agreements, 2026, online verfügbar unter: Link (Datum des letzten Zugriffs: 26.09.2026).

[7] Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD), EU and Philippines reach substantial agreement on Free Trade Agreement, 2026, online verfügbar unter: Link (Datum des letzten Zugriffs: 26.09.2026).​

Bereit für stressfreie Zollabwicklung?

Lassen Sie uns über Ihre Anforderungen sprechen. Unsere Experten beraten Sie gerne – telefonisch oder persönlich vor Ort in Rödermark.

Hinweis

Bei der Erstellung der Inhalte für diese Website bemühen wir uns um größtmögliche Sorgfalt. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass sich Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte jederzeit – auch kurzfristig – ändern können und diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt möglicherweise nicht mehr gegeben sind. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die bereitgestellten Informationen nicht als individuelle rechtliche, steuerliche, finanzielle oder sonstige fachliche Auskünfte, Empfehlungen oder Beratungen zu verstehen sind. Sie können eine individuelle Einzelfallberatung durch eine fachkundige Person nicht ersetzen und eignen sich nicht als Grundlage von Entscheidungen. Informationen zur Haftung der Verzollungsbüro Butz GmbH finden Sie hier.

Einige Inhalte auf dieser Website, insbesondere Texte und Bilder, werden mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Die KI dient dabei unterstützend im Erstellungsprozess und ersetzt keine sorgfältige menschliche Bearbeitung. Sämtliche Inhalte werden vor der Veröffentlichung sorgfältig geprüft, redaktionell überarbeitet und auf ihre Qualität sowie Richtigkeit überprüft.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Einfluss von Zollregelungen auf globale Lieferketten

Der Einfluss von Zollregelungen auf globale Lieferketten

Zollregelungen haben einen erheblichen Einfluss auf die globalen Lieferketten. Sie führen bestimmte Voraussetzungen ein, unter denen Waren in ein Land importiert beziehungsweise hindurch transportiert werden können. Abhängig davon, wie hoch zum Beispiel die Zollgebühren und welche Bedingungen zu erfüllen sind,...
mehr erfahren
Die Warenverkehrsbescheinigung A.TR.: Definition, Ausstellung, Erstellung und weitere Informationen

Die Warenverkehrsbescheinigung A.TR.: Definition, Ausstellung, Erstellung und weitere Informationen

Bei der gewerblichen Lieferung von Waren aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in die Türkei wird die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. verwendet. Der Unternehmer erlangt hierdurch den Vorteil, dass er bestimmte Waren zoll- und abgabenfrei in die Türkei liefern kann. Damit die...
mehr erfahren
Zollgebühren Erstattung: Zollkosten & Einfuhrumsatzsteuer zurückfordern

Zollgebühren Erstattung: Zollkosten & Einfuhrumsatzsteuer zurückfordern

Seit Jahrhunderten heben Staaten Zölle ein. Sie steuern damit Warenströme und setzen Zolltarife als wirtschaftspolitisches Werkzeug ein. Meistens geht es darum, die eigene Wirtschaft zu stärken, wenn der Inlandsmarkt vor ausländischen Produkten geschützt wird, oder die Ausfuhr bestimmter Waren in...
mehr erfahren
Welche Übergangsfrist gilt beim Brexit? – Was Sie wissen müssen

Welche Übergangsfrist gilt beim Brexit? – Was Sie wissen müssen

Der Brexit, der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, hat am 1. Januar 2021 stattgefunden. Trotzdem bleibt das Vereinigte Königreich bis zum 31. Dezember 2022 in einer Übergangsfrist, die einige Regelungen beibehält, die für Mitgliedstaaten gelten.
mehr erfahren
Chemische Vorprodukte: Besonderheiten bei der aktiven Veredelung

Chemische Vorprodukte: Besonderheiten bei der aktiven Veredelung

Vorprodukte spielen im internationalen Handel eine große Rolle. Sie werden nach Deutschland bzw. in die Europäische Union (EU) eingeführt, um hier zur Herstellung verschiedener Produkte eingesetzt zu werden. Diese Produkte können sowohl für den deutschen bzw. den EU-Markt als auch...
mehr erfahren
Verfahrenserleichterung durch zentrale Zollabwicklung in der EU – Wissenswertes zur Centralised Customs Clearance (CCL)

Verfahrenserleichterung durch zentrale Zollabwicklung in der EU – Wissenswertes zur Centralised Customs Clearance (CCL)

Der grenzüberschreitende Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) und mit Drittstaaten kann Unternehmen vor komplexe Herausforderungen stellen. Gerade, wer Waren an verschiedenen Standorten in mehreren Mitgliedstaaten ein- oder ausführt, sieht sich mit unterschiedlichen Zollstellen, abweichenden Abläufen im Verfahren und einem...
mehr erfahren