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Was sind besondere Zollverfahren und welche gibt es?

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Die besonderen Zollverfahren wurden in Europa eingeführt, um die Wirtschaft gezielt anzukurbeln. Es handelt sich in der Regel um Nichterhebungsverfahren. Dies bedeutet, dass bei der Einfuhr und der Ausfuhr von Gütern keine zollamtlichen Abgaben fällig werden. Die Abgaben an den Zoll werden erst dann fällig, wenn die Waren tatsächlich in den Wirtschaftskreislauf der Europäischen Union überführt werden. In Deutschland werden die besonderen Zollverfahren häufig auch als Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung bezeichnet. 

Folgende Übersicht hilft dabei, sich einen Überblick über die besonderen Zollverfahren zu verschaffen:

Arten besonderer Zollverfahren

Im Unionszollkodex werden einige spezielle Zollverfahren aufgeführt, die dazu dienen sollen, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Güter zu steigern. Die Waren können unter besseren Bedingungen importiert und exportiert werden. 

Der Unionszollkodex unterteilt die besonderen Zollverfahren für die EU in vier Kategorien:

  • Verwendung: Endverwendung oder vorübergehende Verwendung
  • Lagerung: Freizonen und Zolllager
  • Versand: Externer und interner Versand
  • Veredelung: Passive und aktive Veredelung

Die Lagerung

In einem angemeldeten Zolllager können Waren gelagert werden. Es werden keine Zollabgaben fällig, bis die Güter das Lager verlassen und in den wirtschaftlichen Handelsraum der Europäischen Union überführt werden. Ein Unternehmen profitiert hieraus, denn die Liquidität kann gesteigert werden. Zollabgaben müssen erst dann gezahlt werden, wenn die Waren verkauft oder gebraucht werden. Es gibt private und öffentliche Zolllager verschiedener Typen. 

Die Waren können auch in sogenannten Freizonen gelagert werden. Es handelt sich um abgegrenzte Bereiche, die sich innerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union befinden. Mehrwertsteuer, Einfuhrzölle und andere Einfuhrabgaben fallen nicht an, solange sich die Güter in den Freizonen und somit im Freizonenverfahren, befinden.

Die Veredelung

Das besondere Zollverfahren der Veredelung wird in zwei Definitionen unterteilt. Bei der passiven Veredelung werden Waren aus der EU ausgeführt und in einem Drittland weiterverarbeitet. Anschließend kehren sie in den Wirtschaftsraum der Europäischen Union zurück. Die Höhe der Zollgebühr wird auf Grundlage der Kosten der Veredelung berechnet und nicht auf der Basis der Preise von Veredelungserzeugnissen. 

Bei der aktiven Veredelung werden Waren aus Drittländern in die Europäische Union importiert. Nach dem Veredelungsprozess sollen sie unter vorteilhaften Bedingungen wieder ausgeführt werden. Durch die geringen Zollgebühren können die Güter zu guten Preisen verkauft werden und verhalten sich wettbewerbsfähig auf dem internationalen Markt.

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Die Verwendung

Wenn Nicht-Unionswaren für einen zeitlich begrenzten Zeitraum in der EU verwendet werden sollen, kann von dem besonderen Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung innerhalb Europas Gebrauch gemacht werden. Die Frist beträgt zwei Jahre und das Verfahren findet beispielsweise bei Messewaren Verwendung. Sollen die Güter anschließend doch in den Wirtschaftsraum der EU überführt werden, dann müssen die Zollgebühren erst zu diesem Zeitpunkt gezahlt werden und nicht schon vorher. 

Das besondere Zollverfahren der Endverwendung macht es in Deutschland und anderen Ländern der Europäischen Union möglich, eine vollständige oder teilweise Befreiung von den Zollabgaben zu erzielen, wenn Produkte innerhalb eines bestimmten Zeitraums für eine konkrete Endverwendung verarbeitet werden. Ein passendes Beispiel wäre die Verarbeitung von Fleisch für die Produktion von Lebensmitteln.

Der Versand

Wenn Ware aus Drittländern in die Europäische Union gelangt, so sind die Zollgebühren in der Regel zum Zeitpunkt des Grenzüberschritts zu zahlen. Da die Güter in den meisten Fällen jedoch weiter transportiert werden, wurde das Versandverfahren eingeführt. Es ermöglicht, die Einfuhrabgaben am endgültigen Bestimmungsort der Waren zu bezahlen.

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