Der Handel zwischen der Europäischen Union und Russland hat in den vergangenen Monaten deutlich abgenommen. Grund hierfür ist der Krieg zwischen Russland und der Ukraine, der weiterhin anhält und sowohl die Politik als auch die Wirtschaft in Europa auf den Kopf stellt. Doch auch wenn der Wert der von Deutschland nach Russland exportierten Waren im Jahr 2022 und 2023 deutlich gesunken ist, ist der Handel zwischen den beiden Ländern weiterhin sehr wichtig.
Vor allem Pharmaprodukte, Erzeugnisse des Maschinenbaus, chemische Erzeugnisse und unterschiedliche Fertigwaren werden von Deutschland nach Russland exportiert.
Zollverfahren beim Import nach Russland
Auch wenn der Handel mit Russland für Staaten der EU stark eingeschränkt ist, findet er natürlich weiterhin statt. Wie bei jeder ordnungsgemäßen Einfuhr, sind auch beim Import nach Russland verschiedene Vorschriften einzuhalten. Dazu gehört beispielsweise, dass die Ware in ein Zollverfahren zu überführen ist, damit sie in den freien Verkehr Russlands übergehen kann. Denn auch bei der Einfuhr nach Russland muss der Zoll passiert werden.
Erfahren Sie hier, welche Begleitpapiere mitgeführt werden müssen, wie die Zollanmeldung funktioniert und wie die Warenladung dem zollrechtlich freien Verkehr überlassen wird.
Zollanmeldung
Wenn der Importeur der deutschen Ware in innerhalb der Russischen Föderation eine Niederlassung besitzt, dann muss beim Export nicht zwingend ein Zollagent engagiert werden. Ist dies nicht der Fall, dann sollten Sie unbedingt einen Zollagenten in Anspruch nehmen, der über eine Registrierung beim russischen Zoll verfügt. Der Zollagent ist entweder eine natürliche oder aber eine juristische Person, welche die Abfertigung beim Zoll im Namen des Importeurs durchführt.
Es gibt einen praktischen Hintergrund für diese Regelung. Aus rechtlichen Gründen soll der Zollanmelder, in diesem Fall der Importeur, aus dem Zielland stammen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Person für die Zahlung der Steuern und Zollgebühren aufkommt.
Die Zollanmeldung kann entweder von dem engagierten Zollagenten oder aber auch von dem Importeur selbst vorgenommen werden. Die Frist beläuft sich für Russland auf vier Monate. Dann endet nämlich der Zeitraum der vorübergehenden Verwahrung.
Es gibt nur zwei Ausnahmefälle, in denen eine Person die Waren beim Zoll anmelden darf, die selbst nicht in Russland ansässig ist.
- Es handelt sich um Waren, mit denen der Eigenbedarf des ausländischen Importeurs gedeckt werden soll. Der Importeur ist eine natürliche Person.
- Es handelt sich um eine vorübergehende Einfuhr oder einen Reexport. Der Importeur ist eine juristische Person.
Abgesehen von diesen zwei Szenarien gibt es keine Umstände, unter denen die Zollanmeldung beim Export nach Russland von einer Person vorgenommen werden darf, die nicht bei der russischen Zollbehörde registriert ist.
Begleitpapiere
Es gibt zwei unterschiedliche Arten der Begleitpapiere, die beim Export nach Russland relevant sind. Es handelt sich hierbei um die Dokumente für die generelle Zollkontrolle und die Papiere, die bei der elektronischen Zollanmeldung einzureichen sind.
Bei der Zollkontrolle wird unter anderem das Transaktionswertverfahren angewandt, um den Zollwert der Warenladung zu bestimmen. Zu den benötigten Dokumenten für die Einfuhr nach Russland gehören:
- Handelsrechnung
- Kontoauszüge oder andere Dokumente, welche die Zahlung des Kaufpreises bescheinigen
- Gründungsdokumente des Importeurs / Käufers (bspw. Gesellschaftsvertrag)
- Vollständiger Kaufvertrag, inklusive Anlagen und Anhänge
- Alle Rechnungen und Verträge für Verpackung, Transport, Versicherung und sonstige Gebühren.
Grundsätzlich können alle Dokumente bei der elektronischen Zollanmeldung auch im elektronischen Format eingereicht werden. Darunter befinden sich dann unter anderem auch eingescannte Originale. Zu den notwendigen Papieren gehören:
- Handelsrechnung oder Pro-forma-Rechnung
- Kaufvertrag
- Frachtpapiere und Transportpapiere
- Kaufvertrag
- Vollmacht des Zollanmelders
- Ursprungszeugnis und Präferenznachweis
Für den Export nach Russland reichen eingescannte Originale und andere Dokumente in elektronischer Form nicht aus, wenn es sich um folgende Dokumentation handelt:
- Staatliche Lizenzen oder Registrierungsnachweise
- Pflanzengesundheitszeugnisse und Tiergesundheitszeugnisse
- Konformitätserklärungen und Konformitätszertifikate
Ursprungsnachweise
Der Ursprungsnachweis erklärt offiziell und somit auch rechtlich unanfechtbar, aus welchem Land ein Produkt stammt. Bei Ländern, die Freihandelsabkommen besitzen, ist dies für den Importeur aus steuerrechtlicher Sicht sehr wichtig.
Doch auch wenn zwischen der Europäischen Union und Russland kein Freihandelsabkommen besteht, muss der Ursprung von Waren bei der Einfuhr nach Russland ausgewiesen werden. Es gibt ein Dokument in einer bestimmten Form, die hierbei einzuhalten ist. Das Dokument muss von der staatlichen Stelle des Ursprungslandes der Ware ausgestellt werden, um gültig zu sein und von den russischen Autoritäten anerkannt zu werden. Es darf unter keinen Umständen vergessen werden, die Ursprungsangabe für den Export nach Russland rechtzeitig im Ursprungsland zu beantragen.
Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
Die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr bedeutet, dass die Waren aus Deutschland die Grenze zu Russland überschreiten und anschließend auf dem russischen Markt frei verkauft werden dürfen.
Der Prozess kann an der Grenze der EAWU, der eurasischen Wirtschaftsunion, durchlaufen werden. Das ist aber nicht zwingend notwendig. Man kann den Vorgang auch beim zuständigen Zollamt des Binnenlands in die Wege leiten.
Bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr sind neben dem Zoll auch die allgemeinen Zollabfertigungsgebühren, die Einfuhrumsatzsteuer und unter Umständen sogar die Verbrauchsteuer zu zahlen. Außerdem sind die Verbote einzuhalten. Bestimmte Waren dürfen entweder gar nicht oder aber nur mit einer besonderen Lizenz nach Russland eingeführt werden.
Wenn die Ware den Zoll passiert hat und alle Einfuhrabgaben gezahlt wurden, dann dürfen die Produkte im russischen Wirtschaftsraum und in den anderen Mitgliedstaaten der EAWU ohne Beschränkungen verwendet und verkauft werden.
Behandlung der Ware bei Nichtabnahme
Es kommt immer wieder vor, dass der Importeur die Ware nicht oder nur zum Teil in Empfang nehmen möchte. In diesem Fall kann die Ware vorübergehend verwahrt werden. Der Zeitraum hierfür beträgt zwei Monate. Bei Produkten, die nicht schnell verderben, kann im Anschluss eine Verlängerung der Verwahrung um weitere zwei Monate beantragt werden. Mit Verstreichen der Frist geht die Ware an den russischen Staat über, der sie verkaufen oder gar vernichten kann.
Besondere Zollverfahren beim Import nach Russland
Die besonderen Zollverfahren bieten den Geschäftsparteien beim Import von deutschen Waren nach Russland gewisse Vorteile. Welche besonderen Zollverfahren es gibt und wie sie verwendet werden können, erfahren Sie hier:
Zolllager
Es gibt in Russland sowohl offene als auch geschlossene Zolllager. Offene Zolllager gehören meist einer dritten Partei, die den Lagerraum an den Importeur vermietet. Das geschlossene Lager ist in der Regel im Besitz des Importeurs und steht diesem deshalb exklusiv zur Verfügung.
Der russische Zoll besitzt ein umfassendes Register, in dem alle offenen und geschlossenen Zolllager aufgeführt werden.
Die Nutzung eines Zolllagers hat den Vorteil, dass zum Zeitpunkt der Einlagerung noch keine Einfuhrabgaben zu zahlen sind. Die Ware wird im Zolllager untergebracht und erst bei der Entnahme und der tatsächlichen Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr müssen Zoll, Steuern und andere Einfuhrabgaben entrichtet werden.
Auf Grund des Haltbarkeitsdatums der Ware sind bestimmte Fristen einzuhalten. Die Ware darf nur im Zolllager untergebracht werden, wenn sie mindestens 180 Tage haltbar ist. Diese zeitliche Grenze darf nicht überschritten werden. Spätestens 180 Tage vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums muss die Ware in ein anderes Verfahren überführt werden.
Folgende Produkte dürfen nicht in einem Zolllager untergebracht werden:
- Sprengstoff
- Gift
- Kampfmittel
- Alkohol
- Biodiesel
Vorübergehende Verwendung
Bei der vorübergehenden Verwendung werden Waren aus Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der EU nach Russland eingeführt, um dort für einen bestimmten Zweck vorübergehend verwendet zu werden. Dazu gehören beispielsweise Berufsausrüstung, Warenmuster oder Messewaren. Zum Zeitpunkt des Übergangs in das russische Zollgebiet sind keine herkömmlichen Einfuhrabgaben zu zahlen.
Die Frist, die bei der vorübergehenden Verwendung einzuhalten ist, beträgt zwei Jahre, wobei der Zeitraum ab dem Tag berechnet wird, an dem die Registrierung der Ware erfolgt. Nach Ablauf der Frist kann unter Umständen eine Verlängerung beantragt werden. Hierbei müssen allerdings teilweise Einfuhrabgaben entrichtet werden. Mit Ablauf der Frist sind die Waren wieder aus dem russischen Handelsraum auszuführen.
Tabakerzeugnisse, Alkohol, Nahrungsmittel und einige andere Konsumgüter können nicht vorübergehend in Russland verwendet werden. Auf Wunsch können wir Ihnen die vollständige Liste der Waren zuschicken, die zur vorübergehenden Einfuhr nach Russland exportiert werden dürfen.
Versandverfahren
Wenn die Warenladung den russischen Handelsraum zwar passieren soll, letztendlich aber für einen anderen Zielort bestimmt ist, dann kann vom Versandverfahren Gebrauch gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Importeur, der die Ware am Zielort in Empfang nehmen wird, ein Garantieschreiben ausstellt. Neben diesem Garantieschreiben muss auch die Handelsrechnung beigefügt werden. Der Importeur übernimmt die Verantwortung dafür, die Ware am vereinbarten Ort zu empfangen und die Einfuhrabgaben ordnungsgemäß zu zahlen.
Aktive Veredelung
Es besteht die Möglichkeit, Waren aus der Europäischen Union nach Russland zu exportieren, um sie dort zu veredeln. Wenn dieses Verfahren verwendet werden soll, muss im Voraus beim zuständigen Zollamt in Russland eine Genehmigung beantragt werden.
Zu den Vorgängen der aktiven Veredelung gehören:
- Reparatur und Instandsetzung von Waren
- Bearbeitung oder Verarbeitung von Produkten aus der EU, wodurch neue Produkte entstehen
- Verwendung von Rohstoffen zur Ermöglichung des Veredelungsvorgangs von Waren
- Erzeugung von neuen Waren, darunter auch Montage und Demontage, Justierung oder Zusammensetzung
Unter normalen Umständen muss bei der Veredelung von Produkten eine Frist von drei Jahren eingehalten werden. Bei Verwendung der aktiven Veredelung müssen zum Zeitpunkt der vorübergehenden Einfuhr nach Russland keine Einfuhrabgaben gezahlt werden.
Carnet ATA und Carnet TIR
Eine vorübergehende Verwendung ist auch bei einer Einfuhr mit dem Carnet ATA möglich. Allerdings muss hierbei bedacht werden, dass nicht alle Zollstellen für die Abfertigung des Carnets ATA autorisiert sind. Beispielsweise gibt es an der Außengrenze Belarus – Russland keine Zollstelle, die ein Carnet ATA akzeptieren darf.
Auch eine Verwendung des Carnets TIR ist denkbar, denn Russland ist an den internationalen Warentransport mit diesem Carnet angeschlossen. Auf Grund der aktuellen Krisensituation kann das Carnet TIR bei Produkten, die aus der Ukraine nach Russland exportiert werden sollen, nicht verwendet werden. Der Warenursprung der Erzeugnisse ist nicht von Bedeutung.
Wir beraten Sie gern und zeigen Ihnen konkrete Ausnahmen auf, die auf Ihre Warensendung unter Umständen angewendet werden könnten.
Fazit
Der Handel zwischen Russland und Deutschland ist trotz der politisch angespannten Lage weiterhin ein wichtiges Standbein für viele deutsche Unternehmen. Auch wenn die meisten Vorschriften rund um die Einfuhrbestimmungen und das Zollrecht in Russland bereits seit einigen Jahren bestehen, gibt es durch den Krieg zwischen Russland und der Ukraine einige wichtige Veränderungen.
Wer Produkte nach Russland importieren möchte, muss die Zollverfahren ordnungsgemäß in die Wege leiten. Hierbei sind rechtzeitig notwendige Dokumente anzufordern, denn die Einhaltung der Fristen wird von den russischen Behörden streng überwacht.
Es wird empfohlen, ein Expertenteam zu engagieren, dass Sie über alle Vorschriften aufklärt, die für den reibungslosen Export deutscher Waren nach Russland eingehalten werden müssen. Wir vom Verzollungsbüro Butz beraten Sie ausführlich, begleiten Sie durch den Exportprozess und rechnen genaue Angaben zu Zöllen und anderen Einfuhrabgaben für Sie aus.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch!