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Die wichtigsten Codes bei der ATLAS-Anmeldung: Unsere Übersicht

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Unternehmen, die Waren aus dem Ausland importieren, oder einen Export der eigenen Produkte innerhalb des EU-Gebiets planen, sollten die jeweiligen Güter vor dem Versand immer ordnungsgemäß für den Zoll anmelden. Zollanmeldungen für den Warenimport oder Export sind in der Regel mit vielen Abkürzungen oder Codierungen versehen. Das liegt daran, dass die Anmeldungen heutzutage meist mit der ATLAS Software erstellt werden. ATLAS ist ein elektronisches Ausfuhr-System, das dazu dient, Exporte beim Zoll anzumelden. Die von ATLAS verwendeten Codierungen ersetzen bestimmte Unterlagen oder Erklärungen bei der Erstellung von Anmeldeformularen für die Verzollung von Gütern. In diesem Artikel erfahren Sie, was die wichtigsten ATLAS-Codierungen sind, wo man sie findet und wofür sie verwendet werden.

Was sind ATLAS-Codes und wozu gibt es die ATLAS-Codierung?

Für den Import und Export von Waren müssen Unternehmen eine Menge verschiedener Vorschriften beachten. Mithilfe von Unterlagencodierungen lässt sich in der Zollanmeldung dabei angeben, ob eine Vorschrift für eine bestimmte Ware Gültigkeit hat. ATLAS-Codes sind ein Teil der ATLAS Software, die bei der Anmeldung von Ein- oder Ausfuhrformularen verwendet wird. Die einzelnen Codes stehen dabei jeweils für Unterlagen, oder Erklärungen im Zusammenhang mit dem Zollverfahren. In einigen Fällen müssen bei einer einzelnen Position auch mehrere Codes angewandt werden, um die jeweiligen Eigenschaften der Ware oder ihres Bestimmungsorts zweifelsfrei zu beschreiben. Es existieren viele verschiedene ATLAS-Codierungen, die regelmäßig aktualisiert oder erneuert werden. Daher gibt es spezielle Merkblätter, auf denen die einzelnen ATLAS-Codes vollständig aufgeführt sind. Die jeweils aktuellste Version der Merkblätter ist im Internet kostenlos zum Download verfügbar.

Welche Codierungen gibt es?

Im ATLAS-System existieren viele verschiedene Codierungen, die für die einzelnen Warenpositionen je nach deren Beschaffenheit eingesetzt werden müssen. Grundsätzlich unterscheidet man dabei zwischen EU-einheitlichen Codierungen, den sog. TARICCodierungen und nationalen Codierungen. Mit Hilfe des elektronischen Zolltarifs (EZT) können Sie dabei herausfinden, welche Codierungen jeweils für die Zollanmeldung Ihrer Waren erforderlich sind. Dabei muss die Auswahl der Codierungen in jedem Fall vom jeweiligen Anmelder getroffen werden.

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EU-einheitliche Codierungen (TARICCodierungen)

Bei TARIC handelt es sich um die mehrsprachliche Zolltarifdatenbank der Europäischen Union. Hier sind alle Maßnahmen im Zusammenhang mit handels- und agrarpolitischen Rechtsvorschriften der EU enthalten. Auch die Regulationen für zolltarifliche Maßnahmen sind in der Datenbank verzeichnet. Die TARICCodierungen werden für Warenimporte oder Exporte im Bereich der Europäischen Union angewandt. Diese ATLAS-Codierungen finden sich im EZT unter “Ausfuhrmaßnahmen” und beginnen mit einem Buchstaben, z. B. y923.

Nationale Codierung

Unter der Rubrik “Ausfuhrhinweise” sind im EZT die nationalen ATLAS-Codierungen verzeichnet. Sie beginnen mit einer Zahl, z. B. 3lna und werden für Warenimporte oder Exporte innerhalb Deutschlands verwendet. Ein Beispiel für nationale Codierungen ist die Kennzeichnung von Waren als NICHT Militärgüter, oder die Bescheinigung, dass die Lieferung nicht in ein Land erfolgt, das von der EU mit einem Waffenembargo belegt ist.

Wo findet man die ATLAS-Codierungen?

Es existieren eine Vielzahl an EU-einheitlichen und nationalen ATLAS-Codierungen. Diese werden außerdem fortlaufend geändert und aktualisiert, bzw. ergänzt, z. B. weil neue Maßnahmen eingeführt werden, wodurch sich die Richtlinien für die Verzollung ändern. Die jeweils aktuellen ATLAS-Codierungen können Sie den Merkblättern des Zolls entnehmen. Diese finden Sie auch online. Weitere Auskünfte über die Zolltarifauskunft und ihre jeweilige Bedeutung für das richtige Verzollen von Gütern finden Sie auch in unserem Artikel “Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA-Entscheidung): Definition, anfordern & beantragen, Kosten, Gültigkeit”.

Was bedeuten die ATLAS-Codierungen? - Die häufigsten ATLAS-Unterlagencodierungen im Überblick

Jede ATLAS-Codierung steht für eine Eigenschaft oder Aussage betreffend der zu verzollenden Ware. Diese wird mit Hilfe eines Kürzels codiert, sodass die Übersichtlichkeit der Anmeldeformulare gewährleistet werden kann. Beispielsweise wird eine Handelsrechnung mit dem ATLAS-Code N380 kenntlich gemacht, eine Pro-forma-Rechnung trägt hingegen das Kürzel N325 im Anmeldeformular. Weitere häufige ATLAS-Codierungen betreffen die Eigenschaften der Waren, die importiert oder exportiert werden. So wird kenntlich gemacht, ob es sich dabei um sog. “Dual-Use-Güter” oder Waffenlieferungen handelt, oder ob die Waren gegen weitere Auflagen und Bestimmungen wie den Arten- Kultur- und Umweltschutz verstoßen. Auch über die jeweilige Art der Beförderung informieren die ATLAS-Codes. So wird der Ursprungsnachweis der Waren, eine etwaige Direktbeförderung oder auch eine Warenverkehrsbescheinigung mit Hilfe der Abkürzungen auf dem Anmeldeformular bestätigt. Je nach Art und Beschaffenheit der Waren müssen bei der Zollanmeldung zwingend alle ATLAS-Codes aufgeführt werden, die die jeweiligen Waren betreffen.

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Folgen bei fehlender Unterlagencodierung

Wenn Sie bei der Zollanmeldung versäumen, die notwendigen ATLAS-Codierungen anzugeben, gibt es zwei Konsequenzen, mit denen Sie rechnen müssen: Einerseits kann es zu einer Verzögerung im Verzollungsprozess kommen. Andererseits können fehlende Unterlagencodierungen auch zu einer Zollbeschau führen. Beim Export von Gütern kann das Fehlen von Codierungen sogar noch weitreichendere Folgen annehmen: Wenn der Zoll davon ausgeht, dass Sie etwaige Ausfuhrverbote nicht vor der Anmeldung überprüft haben, oder den Versuch unternommen haben, ein bestehendes Ausfuhrverbot willentlich zu umgehen, kann dies ein Bußgeld oder sogar ein Strafverfahren für Sie zur Folge haben.

Das elektronische Zollsystem ATLAS: Aktuelles und Ausblick

Seit dem 01.07.2021 wurden durch das Informations- und Technikzentrum (ITZ-Bund) zahlreiche Anpassungen am ATLAS-System vorgenommen. Diese betreffen hauptsächlich die Einfuhr von Gütern nach Deutschland. Beispielsweise darf die Kombination mit der Abgabensteuerung 03 bei Sendungen mit geringem Wert nicht mehr verwendet werden. Außerdem sind auch die Lieferbedingungen einiger Codes weggefallen. Die Codes DAF, DDU, DEQ und DES werden aufgrund einer Änderung des Anhangs B UZK-IA vom 8. Februar 2021 nicht mehr angewandt. Die Darstellungsprobleme bei der Codeliste I0100 wurden in diesem Zusammenhang ebenfalls vom ITZ-Bund dargelegt. Aktuell kann in dieser Codeliste die Kombination bestimmter EU-Codes nicht ausgegeben werden. Die Gründe dafür sind derzeit noch nicht bekannt. Schließlich kam es auch zu Anpassungen der Bescheinigungsbereiche bestimmter Unterlagencodierungen. So ist bspw. die Einfuhrentscheidung C662 vom Bereich 4 in den Bereich 1 gewandert. Die Einfuhrentscheidungen C692 sowie 8GHU befinden sich hingegen nun im Bereich 4.
In den nächsten Monaten und Jahren wird es aufgrund der ständigen Anpassungen des ATLAS-Systems an die Anforderungen des UZK voraussichtlich immer wieder zu Änderungen bei den einzelnen Codierungen kommen. Dies führt vor allem kurz nach der Einführung dieser Änderungen bei der Erstellung von Anmeldeunterlagen für die Verzollung immer wieder zu Schwierigkeiten und Verwirrungen. Daher sollten Sie in Ihrem Unternehmen immer darüber informieren, welche ATLAS-Codierungen aktuell für die Zollanmeldung aller Exporte und Importe verwendet werden müssen.

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